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Vorsicht Fahrverbot!
Im Naturpark Sextner Dolomiten in den Gemeinden Toblach, Sexten und Innichen ist seit dem 14. Juli 1999 auf mehreren hochalpinen Steigen das Fahren mit Mountainbikes untersagt. Zum Schutz von Wanderern und um drohenden Erosionsschäden im freien Gelände und auf den Steigen entgegen zu wir-ken, hat die Landesregierung nun im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden auf fol-genden Steigen und -abschnitten ein ganzjähriges Fahrverbot für Bergräder verhängt:
ï· Drei Zinnen Hütte - Lange- Forcella di Mezzo (Provinzgrenze) (Weg 105) (Gemeinde Toblach)
ï· Drei Zinnen Hütte - Rienztal -Abzweigung Steig Nr. 10 zum Wildgrabenjoch(102) (Gemeinde Toblach) Bis hierher kommt man vom Rienztal aus auf unserer Traum-Tour mit den Rädern.
ï· Drei Zinnen Hütte - Altensteintal - TalschluÃhütte(Wege102, 103) (Gemeinde Sexten)
ï· Dreischuster Hütte - Wildgrabenjoch ( Wege10, 11, 105)
ï· Drei Zinnen Hütte - Dreischusterhütte (Weg 105) (Gemeinde Innichen und Gemeinde Toblach)
ï· Drei Zinnen Hütte - Büllelejoch - Zsigmondyhütte (Weg 101) - TalschluÃhütte (Weg 103) (Gemeinde Sexten).
ï· Drei Zinnen Hütte  Paternsattel (Weg 101)
Die Aufsicht über die Einhaltung dieser Bestimmung obliegt dem Personal des Landes-forstdienstes und der Landesabteilung Natur und' Landschaft. Ãbertretungen werden mit Geldstrafen geahndet. Das Fahrverbot wird überwacht und die Zuwiderhandlung bestraft.
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