Singletrails in und um München

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ich habe kein Problem damit das die Gemeinden die Dinger aufstellen. KAnn ich schon verstehen.

Das Problem ist das die Dinger an sich schrott sind.

ich mein ehrlich wer hat immer 4€ kleingeld dabei um das da einschmeißen zu können.

http://www.tegernseerstimme.de/ da gibts ganz gute sachliche Diskussion dazu

Vorbereitung ist das halbe leben. :p

Wenn Du einkaufen gehst hast doch auch genug Geld dabei, bzw. als man noch Bar zahlte :lol:
 
Es gibt auch türkische Münzen die aussehen wie Euros.

Das Aussehen ist ja egal. Sie müssen aber genauso groß, dick und schwer sein. Meinetwegen können sie auch gelb mit Smiley drauf sein. :lol:

Gibt es eigentlich noch irgendwelche Nachrichten seitens der Stadt, ob die auf den Trails irgendwann mal die Blockaden wegräumen. Und den Weg nach Grünland wieder öffnen? Die haben einfach den Isarradweg zugesperrt und tun jetzt nix mehr. :confused:
 
Die Stadt wartet noch auf Gutachten zum Hang. Die gibt es nicht vor Mai.....
und dann wird entschieden wie es weiter geht.

Also kannst mal davon ausgehen das die Sperren nächsten Sommer auch noch da sind.

Ist zumindest mein Letzter Stand aus dem Rathaus.
 
http://de.fahrrad.wikia.com/wiki/Geschwindigkeitsbegrenzung

Geschwindigkeitsbegrenzung für den Radverkehr Bearbeiten
Fahrräder sind von den allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen der StVO nach § 3 Abs. 3 StVO nicht betroffen. Diese Regelungen gelten nur für Kraftfahrzeuge. Somit dürfen Fahrradfahrer innerorts grundsätzlich so schnell fahren, wie sie es können oder schaffen. Sie müssen allerdings – wie jeder andere Fahrzeugführer auch – ihr Fahrzeug jederzeit sicher beherrschen und die Geschwindigkeit der Verkehrssituation, der Witterung und den Sichtverhältnissen anpassen. Auch einschlägige Urteile setzen der Geschwindigkeit von Fahrrädern innerorts Grenzen. So muß beispielsweise niemand damit rechnen, daß ein Fahrrad mit Geschwindigkeiten fährt, die sonst nur von Kraftfahrzeugen erreicht werden. Fahrräder dürfen nur so schnell fahren, wie es allgemein von ihnen erwartet wird (BGH, AZ VI ZR 73/90 und OLG Karlsruhe, AZ VRS 78, 329).
Für alle Fahrzeuge, d.h. auch für Fahrräder, gelten nach § 41 Abs. 2 Punkt 7 (Streckenverbote) der StVO die per Schild (Z. 274) angeordneten Geschwindigkeiten. Ein Fahrradfahrer darf in einer Tempo-30-Zone also auch nicht schneller als 30 km/h fahren. In einem verkehrsberuhigten Bereich, in dem Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, dürfen auch Fahrräder nicht wesentlich schneller fahren. Daß für ein Fahrrad kein Tacho zur Geschwindigkeitskontrolle vorgeschrieben ist, spielt dabei keine Rolle. Der Gesetzgeber geht einerseits davon aus, daß Fahrradfahrer keine höheren Geschwindigkeiten erreichen, erwartet aber andererseits von ihnen, daß sie auch ohne Tacho ihre Geschwindigkeit anpassen.
Auf Fahrradwegen müssen Radfahrer mit angepaßter Geschwindigkeit fahren, d.h. sie müssen ihre Geschwindigkeit der Breite des Weges und der Oberflächenbeschaffenheit anpassen. Berücksichtigen müssen sie auch Hindernisse, Falschfahrer (Geisterradler) und Fußgänger auf dem Radweg. Bei Zweirichtungsradwegen muß die Geschwidigkeit so angepaßt werden, daß eine gefahrlose Begegnung mit dem Gegenverkehr möglich ist. Ein schneller Fahrradfahrer, der auf der Fahrbahn mit dem Verkehr mitfahren könnte, wird auf dem Radweg somit regelrecht ausgebremst.
Radfahrer, die auf Gehwegen fahren, müssen immer mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Dies wird durch eine ganze Reihe einschlägiger OLG-Urteile bestätigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Befahren des Gehwegs per Zeichen Fußgänger (Z. 239) und Zusatzzeichen Radfahrer frei (Zz. 1022-0) freigegeben ist, oder ob der Fahrradfahrer verbotenerweise auf dem Gehweg fährt.

damit sollte das thema geschwindigkeit abgehakt sein ...
 
Damit ist nur bewiesen, dass das Thema aktuell völlig fernab der Realität geregelt ist.
Soll dann ein Radlfahrer auf einem Fahrradstreifen auf der Straße auch nur so schnell fahren, wie es andere erwarten, was auch immer das Erwarten anderer Menschen für eine Definition sein mag?
 
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krass. im Endeffekt kannste das keinem erzählen, der Unfallgegner muss ja nur sowas sagen wie "Ich dachte nicht, dass der Radfahrer so schnell ist." Praktisch 'n Freifahrtschein :/
 
http://de.fahrrad.wikia.com/wiki/Geschwindigkeitsbegrenzung

Geschwindigkeitsbegrenzung für den Radverkehr Bearbeiten
Fahrräder sind von den allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen der StVO nach § 3 Abs. 3 StVO nicht betroffen. Diese Regelungen gelten nur für Kraftfahrzeuge. Somit dürfen Fahrradfahrer innerorts grundsätzlich so schnell fahren, wie sie es können oder schaffen. Sie müssen allerdings – wie jeder andere Fahrzeugführer auch – ihr Fahrzeug jederzeit sicher beherrschen und die Geschwindigkeit der Verkehrssituation, der Witterung und den Sichtverhältnissen anpassen. Auch einschlägige Urteile setzen der Geschwindigkeit von Fahrrädern innerorts Grenzen. So muß beispielsweise niemand damit rechnen, daß ein Fahrrad mit Geschwindigkeiten fährt, die sonst nur von Kraftfahrzeugen erreicht werden. Fahrräder dürfen nur so schnell fahren, wie es allgemein von ihnen erwartet wird (BGH, AZ VI ZR 73/90 und OLG Karlsruhe, AZ VRS 78, 329).
Für alle Fahrzeuge, d.h. auch für Fahrräder, gelten nach § 41 Abs. 2 Punkt 7 (Streckenverbote) der StVO die per Schild (Z. 274) angeordneten Geschwindigkeiten. Ein Fahrradfahrer darf in einer Tempo-30-Zone also auch nicht schneller als 30 km/h fahren. In einem verkehrsberuhigten Bereich, in dem Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, dürfen auch Fahrräder nicht wesentlich schneller fahren. Daß für ein Fahrrad kein Tacho zur Geschwindigkeitskontrolle vorgeschrieben ist, spielt dabei keine Rolle. Der Gesetzgeber geht einerseits davon aus, daß Fahrradfahrer keine höheren Geschwindigkeiten erreichen, erwartet aber andererseits von ihnen, daß sie auch ohne Tacho ihre Geschwindigkeit anpassen.
Auf Fahrradwegen müssen Radfahrer mit angepaßter Geschwindigkeit fahren, d.h. sie müssen ihre Geschwindigkeit der Breite des Weges und der Oberflächenbeschaffenheit anpassen. Berücksichtigen müssen sie auch Hindernisse, Falschfahrer (Geisterradler) und Fußgänger auf dem Radweg. Bei Zweirichtungsradwegen muß die Geschwidigkeit so angepaßt werden, daß eine gefahrlose Begegnung mit dem Gegenverkehr möglich ist. Ein schneller Fahrradfahrer, der auf der Fahrbahn mit dem Verkehr mitfahren könnte, wird auf dem Radweg somit regelrecht ausgebremst.
Radfahrer, die auf Gehwegen fahren, müssen immer mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Dies wird durch eine ganze Reihe einschlägiger OLG-Urteile bestätigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Befahren des Gehwegs per Zeichen Fußgänger (Z. 239) und Zusatzzeichen Radfahrer frei (Zz. 1022-0) freigegeben ist, oder ob der Fahrradfahrer verbotenerweise auf dem Gehweg fährt.

damit sollte das thema geschwindigkeit abgehakt sein ...
Solche Urteile können nur Gerichte sprechen, denn dort hat man zum Teil die Neuzeit verschlafen; oder sponsort die Autoindustrie Teile der Richterschaft?
Radfahrer die häufig unterwegs sind und die neuzeitlich vielleicht sogar einen E-Motor zur Hilfe nehmen, die fahren weder Schrittgeschwindigkeit noch eine Wunschgeschindigkeit (die wer auch immer als erwartbar voraussetzt) sondern dass was geht.
Ergo, ich kann nur jeden raten auf Nebenwegen ohne Radweg zu fahren, denn dort gilt die selbe Geschwindigkeit, wie sie auch für Pkws angeschlagen steht.
Ich befürchte aber, wenn diese Geschwindigkeitsdiskussion der Radfahrer einmal im Fokus der Politik steht, dass dann auch das Radkennzeichen wieder auf dem Wunschzettel der Politik und Polizei steht, denn wer will ernsthaft einen ortskundigen, trainierten MTBler anhalten, wenn er das nicht möchte!
 
Ich befürchte aber, wenn diese Geschwindigkeitsdiskussion der Radfahrer einmal im Fokus der Politik steht, dass dann auch das Radkennzeichen wieder auf dem Wunschzettel der Politik und Polizei steht, denn wer will ernsthaft einen ortskundigen, trainierten MTBler anhalten, wenn er das nicht möchte!

Allgemein wird doch nicht etwas liberaler oder mit Menschenverstand neu geregelt sondern alle beschränkt.
Leider gibts halt bei allem die 1% vollpfosten.

Das mit dem anhalten.... also das hat bei mir die Rennkontrolle sogar mit blaulicht nicht geschafft....

Blöd wirds an der Isar nur mit den Pferden... die sind einfach echt schnell.
 
Ich glaube nicht, dass jemals ein Kennzeichen für Radl kommt, wenn sie es noch nichtmal schaffen auch nur der Schrottradl Herr zu werden.
Aber selbst für den Fall einer solchen Pflicht wüsste ich schon diverse Möglichkeiten ohne Probleme das System zu umgehen und trotzdem straffrei zu flüchten, die werde ich natürlich erst äußern wenn dieser Unsinn kommen sollte (was ich angesichts der Probleme in diesem Land stark bezweifle)...

Es geht für uns, unsere Sicherheit und unsere geliebten Pfade und Schleichwege doch eigentlich auch nicht darum die Bundesgesetze zu ändern, es würde bereits viel helfen wenn die Stadt München sich generell etwas mehr für giftgasfreie Fortbewegungsmittel engagieren würde.
Damit meine ich etwa den massiven Ausbau von ampelfreien Schnellverbindungen für Radfahrer oder auch Fahrspuren bzw. vergünstigte Parktarife für Elektroautos und die bei Pendlern sinnvolleren Elektro/Erdgas-Hybriden.

Ohne Anreize wirst du einen von der unabdingbaren Notwendigkeit seines Automobils überzeugten Deutschen nicht dazu bringen die vorhandenen Alternativen zu nutzen, da ist es egal wenn die Nachbarskinder vom Giftgas krank werden oder das Erdöl nur noch mit zweifelhaften Methoden und unter Zerstörung ganzer Landstriche abgebaut werden kann. Sowas verdrängen die Menschen, man empört sich dann lieber über unbescholtene Mitbürger, die völlig legal ein paar Kunstwerke in ihrer Wohnung gesammelt haben. Das nennt man Doppelmoral und die findet eine immer weitere Verbreitung!
 
Im Prinzip kannst Du das Stressthema Radwege etc. vermeiden, indem Du Dir einfach ein billiges Mofa-Kennzeichen hinten drauf machst. (Damals an meinem Moped kostete es ca. DM 60,- pro Jahr. Keine Ahnung, was es heute kostet.) Und damit kannst Du überall auf der Straße mit Deinem Pedelec rumfahren.

Womit ich auf ein interessantes Thema stoße... ein Mofa (= Motorisiertes Fahrrad) mit bis zu 40km/h erreichbarer Geschwindigkeit muss zwingend das Versicherungskennzeichen haben. Darf damit aber auf jeder Straße fahren (sogar zwingend). Versicherung ist Pflicht, da man mit 40 km/h großen Schaden anrichten kann.

Habe ich ein Pedelec, welches nur 25 km/h erreicht und besorge mir ein Mofa Kennzeichen, dann bin ich erstens bis 40 km/h versichert, darf damit auf der Straße fahren, und zweitens, weil es eigentlich nur ein überversichertes Pedelec ist, darf ich damit auch auf den Radweg. Ich brauche nicht mal einen Motorradhelm, denn die sind ab 25 km/h vorgeschrieben, die ich technisch aber nicht erreichen kann. ;)

Quintessenz der Schlussfolgerung: mit günstigem Mofa Kennzeichen am Pedelec (und theoretisch auch am Fahrrad) dürfte ich überall fahren und keiner kann mir was? :confused:

Um es auf die Spitze zu treiben, montiere ich mir einen leeren Akkuhalter ans Rad. Im Rad ist offiziell ein Brugger eMotor, der bekanntlich im Rahmen steckt und nicht sichtbar ist. "Und den Akku habe ich zu Hause am Laden". ;)
Mit Kennzeichen hinten drauf und Versicherungsschutz würden die Grünmänner keinerlei Möglichkeit haben, ein Fahrrad auf der Straße anzuhalten. :cool:

Ich glaube, ich stelle die Frage mal offiziell an den ADFC.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt musst du nur noch die Kurve zu den Singletrails in und um München hin bekommen
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wenn ich dich auf den Isartrails mit Nr. Schild sehe lach ich dich aus.....

und nein die logik zieht leider nicht.
 
Jetzt musst du nur noch die Kurve zu den Singletrails in und um München hin bekommen
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Ich habe gestern einen Biker auf dem Trail mit dem neuen HaiBike e-MTB gesehen und mit ihm diskutiert. Das Ding war zwar sauschwer, ging aber ab wie Schmidt's Katze und brezelte jeden Anstieg weg.
Im Frühjahr war ja Specialized an den Trails mit dem großen Testride und ich habe da das Turbo eBike ausprobiert (und war sehr angetan davon).

Die Trailfrage war früher: Karbon statt Kondition.
Die Frage heute wäre: KiloWatt statt Kondition. :)
 
Ich bin gestern mal den "Penner" Trail gefahren und habe nebenbei mal etwas aufgeräumt.
Mit meiner XC HT Feile war ich da leider ziemlich fehl am Platz. Mit einem 160mm Enduro sollte da sicherlich mehr Fahrvergnügen aufkommen.

Bissl ratlos bin ich am Stück unterhalb vom Fels. Da gibt es ausser dem schmalen Wurzelfußweg keine Umfahrung.
Der Drop am Ende zum Isartrail ist wohl auch nur bei Trockenheit und gutem Anlauf zu nehmen.

large_PennerTrail.jpg
 
Auf der nördlichen Seite der Harlachinger Brücke kann ich bei schlammigem Isar Trail unbedingt den MTB Mittelufer Trail (GRÜN) empfehlen. Dort habe ich praktisch noch nie Biker gesehen, wohl auch weil es steil ist und auch nur für Schwindelfreie. Der Trail ist immer trocken, wird aber teilweise sehr schmal und es geht links sehr steil runter. ;)

large_Harlaching-MitteluferTrailexponiert.jpg


Er ist gut fahrbar nur nach Norden durchgehend. Oder man nimmt ein kleines Treppenstück ca. 200m südl. der Marienklause. Auf jeden Fall sehr lohnend, da man tief unten die anderen Biker im Matsch auf den Isartrails sehen kann.

large_Harlaching-MitteluferTrailexponiert2.jpg


Wenn man bei Matsch Richtung Süden gleich auf den Mittelufer Trail (GRÜN) will, nimmt man am besten den 2. Treppenweg, der ist nur kurz und dann kann man gleich fahren.

large_Marienklause-TrailsnachSden.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Grüne endet dann irgendwann an ner Treppe, richtig?

Wenn Du von Süden kommst, kannst Du ihn ohne je abzusteigen komplett durchfahren, wenn Du dann später die erste Treppenabzweigung ins Tal nimmst. Rechts neben der Treppe kann man gut runterbrezeln und kommt auf den Isartrail rechts, oder geradeaus auf den Uferweg.
Fährst Du jedoch weiter, dann endest Du in 30m Höhe an dem großen Treppenstück.

Das dann runter zu fahren habe ich mich mit meiner HT Rennfeile noch nicht getraut, weil ich auch nur 80mm Federweg vorne habe (Kategorie: Warmduscher :D)
 
Die Treppe ist gut fahrbar, sowohl die erste als auch die am Ende, sollte man nur nicht unbedingt im Nassen mit Pellen ohne Profil versuchen ;)
 
kann ich so bestätigen, bei gutem Wetter und am Wochenende sollte man den aber besser meiden. zu viele Fußgänger!
 
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