spassbieter bei ebay

paradox

Entweder oder weder, oder?
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hallo, :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad:

ich habe gestern versucht etwas bei ebay zu verkaufen und irgendwie schein mich die spassbieter magisch anzuziehen, den laufend ersteigern die meine artikel und dann kommt die frage ob ratenzahlung möglich ist, hallo wo leben wir, ...???
dann kommen emails ob ich meine ware hoch biete und so ein shit...
........edit! sorry. wenn du hier verkaufen willst, dann bitte im bikemarkt!!!

gegen solche spassbieter sollte es mal ein scheis tool bei ebay geben, die haben doch sonst alles...

so ich musste mich mal aufregen, ...
jetzt hoffe ich das einer der unterlegenen bieter noch die ware kauft, ...

ich hasse spassbieter :mad: , mein Anwalt wird sich mal wieder freuen,...
ich habe auf spassbieter keinen bock mehr...
 
Nun ja da gibt es schon eine kleine Hilfe. Du kannst unter Einstellungen Leute mit schlechten Bewertungen oder so direkt abblocken. Somit haben die garkeine möglichkeit erst auf deinen Artikel zu bieten. Ich denke ja mal das solche Käufer es schon öfters probiert haben, und somit ja auch schlechte Bewertungen haben. Ansonsten kannst du glaube ich auch noch auswählen ab wieviel positiven Bewertungen einer bei Dir bieten darf. Ob das aber wirklich so ist kann ich dir nicht hundertprozentig sagen. Ich meine ich hätte sowas mal gelesen.
 
Ja, das mit den Spaßbietern ist tragisch und kommt leider ab und zu vor.

Allerdings muß man auch darauf hinweisen, daß sich hier im Forum im Bikemarkt auch einige schwarze Schafe tummeln - so warte ich z.B. trotz mehrfacher Zusage und Mahnung seit nunmehr 3 Monaten auf eine 180mm Magura Disc von einem "netten" Forumsmitglied (das inzwischen nicht mehr auf meine Nachrichten reagiert!).

Vielleicht würde vor diesem Hintergrund auch ein Bewertungssystem im Bikemarkt Sinn machen?

Ich drück Euch die Daumen, daß sowas nicht so häufig vorkommt.

Gruß,
Joe

P.S.: Problem ist halt meist, daß wg. zu geringer Summe der Aufwand mit Anwalt etc. zu hoch erscheint.
 
Was mir bei Ebay immer öfter auffällt und mich auch zur Weißglut bringt, ist dass Händler es anscheinend schon zur Regel machen, sich unter dem Deckmantel der "privaten Versteigerung" zu verstecken um die somit gesetzlich verankerte Gewährleistung und das Rückgaberecht zu umgehen.

Ich habe kürzlich etwas ersteigert, wo der "private Versteigerer" mir in seiner Mail mit dem Gesamtbetrag und Kontodaten einen Link zu seiner Onlineshop-Homepage schickte. Wie gesagt, Gewährleistung und Rückgaberecht wollte er allerdings ausschließen.

Genauso wie es oft Händler gibt, die es sogar abstreiten, dass sie gewerblich handeln.
Was soll man dann machen?
Lange diskutieren bringt eh nichts, außer noch ne schlechte Bewertung und wegen 40,- € geht wohl niemand vor Gericht.

Die "Händler" sagen dann einfach, man hätte den Artikel halt so ersteigert wie angegeben, sprich "von privat".
Ich bin aber immernoch der Meinung, dass das so nicht sein kann und dass das geltende Recht da mit Füßen getreten wird.
 
catagena schrieb:
Was mir bei Ebay immer öfter auffällt und mich auch zur Weißglut bringt, ist dass Händler es anscheinend schon zur Regel machen, sich unter dem Deckmantel der "privaten Versteigerung" zu verstecken um die somit gesetzlich verankerte Gewährleistung und das Rückgaberecht zu umgehen.

Ist ja bei Autohändlern genauso.
 
IGGY schrieb:
Nun ja da gibt es schon eine kleine Hilfe. Du kannst unter Einstellungen Leute mit schlechten Bewertungen oder so direkt abblocken. Somit haben die garkeine möglichkeit erst auf deinen Artikel zu bieten. Ich denke ja mal das solche Käufer es schon öfters probiert haben, und somit ja auch schlechte Bewertungen haben. Ansonsten kannst du glaube ich auch noch auswählen ab wieviel positiven Bewertungen einer bei Dir bieten darf. Ob das aber wirklich so ist kann ich dir nicht hundertprozentig sagen. Ich meine ich hätte sowas mal gelesen.
Super Idee, danke :daumen:

Und da steht noch so einiges:

Folgende Käufer nicht akzeptieren:
Käufer, die in Ländern angemeldet sind, in die ich keine Ware verschicke. Käufer mit einem Bewertungsprofil von -1-2-3 oder weniger.Käufer, die in den letzten 30 Tagen zwei Verwarnungen wegen eines nicht bezahlten Artikels erhalten haben.Käufer, die kein PayPal-Konto haben. (Diese Voraussetzungen gelten nur für zukünftige Angebote. Sie können im Verkaufsformular für einzelne Artikel deaktiviert werden.)
s.gif
Mehr Sicherheit: Verifizierte PayPal-Mitglieder haben erfolgreich ihre Identität bestätigt.

(unter http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences)


catagena schrieb:
Was mir bei Ebay immer öfter auffällt und mich auch zur Weißglut bringt, ist dass Händler es anscheinend schon zur Regel machen, sich unter dem Deckmantel der "privaten Versteigerung" zu verstecken um die somit gesetzlich verankerte Gewährleistung und das Rückgaberecht zu umgehen.

Ich habe kürzlich etwas ersteigert, wo der "private Versteigerer" mir in seiner Mail mit dem Gesamtbetrag und Kontodaten einen Link zu seiner Onlineshop-Homepage schickte. Wie gesagt, Gewährleistung und Rückgaberecht wollte er allerdings ausschließen.

Genauso wie es oft Händler gibt, die es sogar abstreiten, dass sie gewerblich handeln.
Was soll man dann machen?
Lange diskutieren bringt eh nichts, außer noch ne schlechte Bewertung und wegen 40,- € geht wohl niemand vor Gericht.

Die "Händler" sagen dann einfach, man hätte den Artikel halt so ersteigert wie angegeben, sprich "von privat".
Ich bin aber immernoch der Meinung, dass das so nicht sein kann und dass das geltende Recht da mit Füßen getreten wird.


ist anscheinend ein bekanntes Problem, das konnte man auch in der Sonderzeitschrift zu ebay "PC Praxis" nachlesen.
Man sollte diese dann einfach an ebay melden, weiss nicht obs hilft....
 
catagena schrieb:
Was mir bei Ebay immer öfter auffällt und mich auch zur Weißglut bringt, ist dass Händler es anscheinend schon zur Regel machen, sich unter dem Deckmantel der "privaten Versteigerung" zu verstecken um die somit gesetzlich verankerte Gewährleistung und das Rückgaberecht zu umgehen.

Ich habe kürzlich etwas ersteigert, wo der "private Versteigerer" mir in seiner Mail mit dem Gesamtbetrag und Kontodaten einen Link zu seiner Onlineshop-Homepage schickte. Wie gesagt, Gewährleistung und Rückgaberecht wollte er allerdings ausschließen.

Genauso wie es oft Händler gibt, die es sogar abstreiten, dass sie gewerblich handeln.
Was soll man dann machen?
Lange diskutieren bringt eh nichts, außer noch ne schlechte Bewertung und wegen 40,- € geht wohl niemand vor Gericht.

Die "Händler" sagen dann einfach, man hätte den Artikel halt so ersteigert wie angegeben, sprich "von privat".
Ich bin aber immernoch der Meinung, dass das so nicht sein kann und dass das geltende Recht da mit Füßen getreten wird.


Ich weiss gar nicht was du willst. :confused:

Wenn du ein Teil von nem "privaten" Händler kaufst, ist es wahrscheinlich 30-50% billiger als auf dessen homepage.
Auch Garantie und Rückgabe sind Elemente einer Kalkulation, sprich nicht gratis.
Keine Garantie = billigerer Artikel.

You only get what you pay for.

Eventuell kannst du im Falle eines Garantieanspruchs anstelle des Händlers auch den Impoteur direkt ansprechen.
 
catagena schrieb:
Was mir bei Ebay immer öfter auffällt und mich auch zur Weißglut bringt, ist dass Händler es anscheinend schon zur Regel machen, sich unter dem Deckmantel der "privaten Versteigerung" zu verstecken um die somit gesetzlich verankerte Gewährleistung und das Rückgaberecht zu umgehen.

Ich habe kürzlich etwas ersteigert, wo der "private Versteigerer" mir in seiner Mail mit dem Gesamtbetrag und Kontodaten einen Link zu seiner Onlineshop-Homepage schickte. Wie gesagt, Gewährleistung und Rückgaberecht wollte er allerdings ausschließen.

Ich sehe das genauso mit gemischten Gefühlen. Klar, das Schnäppchen nimmt man gerne mit. Andererseits kauft man ja dennoch (Preis ist da unwichtig) nagelneue Ware. Rechtlich gesehen ist es seitens des Händlers vorallem erstmal eines: Steuerhinterziehung. Interessant wird es für den Händler übrigens dann, wenn der Hersteller/Importeur der oft hochwertigen Ware einen Hinweis bekommen würde. Aber damit würde sich der Ebay-Schnäppchenjäger selbst den Hahn zudrehen....

Aber so ist es: Alles billich schiessen aber bitte dennoch das volle Gewährleistungsprogram in Anspruch nehmen wollen. Mir sind diese Händler ein Rätsel, die mit ihrem Verhalten den normalen Kunden im Laden das unangenehme Gefühl vermitteln, zu teuer zu kaufen, obwohl ja die Ware meist unter Einkaufswert verramscht wird. Ausserdem leidet die Marke darunter.
 
swiss_daytona schrieb:
Ich weiss gar nicht was du willst. :confused:

Wenn du ein Teil von nem "privaten" Händler kaufst, ist es wahrscheinlich 30-50% billiger als auf dessen homepage.
Auch Garantie und Rückgabe sind Elemente einer Kalkulation, sprich nicht gratis.
Keine Garantie = billigerer Artikel.

You only get what you pay for.
Merkwürdig! Dieser Erklärungsansatz kann nur eines bedeuten und zwar, dass Du ebenfalls Händler bist und diese Masche hast.

Es kann doch nicht sein, dass der Verkaufspreis einen Einfluß auf gesetzliche Gegebenheiten hat.
Wenn ich z.b. zu Karstadt gehe und mir dort eine um 50 % reduzierte Jacke kaufe (gerade am Wochenende geschehen), bekomme ich ja auch nicht an der Kasse gesagt:" Sie haben da so ein Schnäppchen gemacht, da können wir Ihnen leider keine Rechnung schreiben und auf die Garantie und Gewährleistung müssen sie leider auch verzichten!" Aber bei Ebay ist das aber anscheinend Salonfähig. Solche Erklärungsversuche von swiss_daytona sind wirklich lächerlich! Wir leben doch nicht in einer Bananenrepublik wo Gesetze nach Lust und Laune befolgt oder mit Füssen getreten werden können.
 
Nochmal was zum Thema Ebay:
-Aus C`T-Computermagazin-

Wer regelmäßig und mit der Absicht, damit Gewinne zu erzielen, auf eBay Ware anbietet, handelt als Unternehmer. Ein gutes Indiz dafür ist, wenn der Verkäufer häufig die gleichen Produkte verkauft hat. Das kann man anhand seines Bewertungskontos feststellen, in dem jüngere Auktionen verlinkt sind (Finger weg von Händlern, mit einem als „privat“ gekennzeichneten Bewertungskonto, in dem solche Links ebenso wie die Bewertungskommentare fehlen). Wer den Powerseller-Status besitzt, handelt auf eBay fast zwangsläufig als Unternehmer.


Ein Unternehmer, der einem Verbraucher etwas verkauft, kann dabei die Haftung für Mängel nicht ausschließen. Außerdem können Verbraucher, die bei einem Unternehmer kaufen, ihre Kaufentscheidung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen widerrufen und die Ware zurückgeben. Vorsicht: Manche Händler wollen dem Kunden die Begründung abringen, dass die Ware beschädigt sei, um sich das Recht zur Nachbesserung zu verschaffen. Lassen Sie sich nicht darauf ein. Der Bundesgerichtshof hat Anfang November klargestellt, dass das Widerrufsrecht nach § 312d auch für Waren gilt, die bei Online-Auktionen ersteigert wurden.


Verbraucher, die Ware anbieten, können grundsätzlich einen Gewährleistungsausschluss vereinbaren. Dazu genügt ein deutlicher Hinweis im Angebot: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss von Gewährleistung.“ Entspricht die Ware aber nicht der Beschreibung oder wurden Mängel verschwiegen, kann der Käufer trotz Gewährleistungsausschluss auf Wandlung bestehen.
 
naja ich reg mich halt tierisch darüber auf, aber wat solls, die artikel stehen wieder drin und die zwei bekommen im neuen jahr post vom anwalt!!! checkt meine signatur, ;)
 
Ich weiß ja nicht für wieviel € Du den Artikel versteigert hast, aber eines kann ich Dir jetzt schon sagen:
"Vergiss das mit dem Anwalt besser"
Dein Anwalt verdient nach einer Honorarordnung, die abhängig vom Streitwert ist. Wenn der Streitwert unter 500,- € hat Dein Anwalt schon garkein Interesse da etwas zu tun, geschweige denn, dass kein Gericht das überhaupt verhandelt.

Im Endeffekt, hast Du mehr Ärger und Unkosten, als wenn Du den Artikel wieder bei Ebay einstellst.
Das einzige was Du tun kannst, ist Dich bei Ebay beschweren. Die buchen dann beim Käufer Deine angefallenen Unkosten ab.
 
Nochwas:
Händler dürfen nicht mit dem gleichen Ebay-Acount gewerblich und privat versteigern. Bzw. müßen sie dann doch eine Gewährleistung einräumen, ob sie wollen oder nicht. Da nützt auch nicht der Zusatz das es eine private Auktion ist.
 
kathrinchen schrieb:
Merkwürdig! Dieser Erklärungsansatz kann nur eines bedeuten und zwar, dass Du ebenfalls Händler bist...


Hast du gut erkannt Sherlock Holmes. :p

Allerdings wäre Händler in diesem Zusammenhang etwas übertrieben, wir hauen gerade unsere Staubfäger raus, im Total dürtften das etwa 70 Artikel werden.


kathrinchen..und diese Masche hast. [/QUOTE schrieb:
Nicht ganz. Einige Teile haben Garantie, und zwar jene bei welchen du in D einen Ansprechpartner hast. Das gilt zum Beispiel für einzelne Magura Bremsen.


kathrinchen schrieb:
Es kann doch nicht sein, dass der Verkaufspreis einen Einfluß auf gesetzliche Gegebenheiten hat.
Wenn ich z.b. zu Karstadt gehe und mir dort eine um 50 % reduzierte Jacke kaufe (gerade am Wochenende geschehen), bekomme ich ja auch nicht an der Kasse gesagt:" Sie haben da so ein Schnäppchen gemacht, da können wir Ihnen leider keine Rechnung schreiben und auf die Garantie und Gewährleistung müssen sie leider auch verzichten!"


Gutes Beispiel.
Wenn du nämlich diese Jacke kaufst, wird zwar nicht die Garantie ausgeschlossen, aber z.B. das Rückgaberecht.
Somit werden deine Rechte als Käufer durchaus beschnitten.


kathrinchen schrieb:
Aber bei Ebay ist das aber anscheinend Salonfähig. Solche Erklärungsversuche von swiss_daytona sind wirklich lächerlich! Wir leben doch nicht in einer Bananenrepublik wo Gesetze nach Lust und Laune befolgt oder mit Füssen getreten werden können.

Erklärungsversuche?
Nein, eine Statement!

Gelinde gesagt kann mir das EU Recht a.A. vorbei gehen, die Waren kommen aus der Schweiz, somit ist auch der Gerichtsstand dort - ergo, CH Recht.

Nochmals, die Spielregeln werden im Angebot klar und deutlich erklärt; wenn's dir nicht passt musst du's ja nicht kaufen. :confused:

Übrigens bin ich wahnsinnig froh, dass es noch Leute mit Rechtsbewusstsein gibt, welche die Gesetze penibelst befolgen.
Bestimmt sind das richtige Spassmacher.
:daumen:




P.S:
Frauen haben eben doch ein ausgeprägteres Pflichtbewusstsein als Männer.
Jeder, der jemals versucht hat ner Politesse das Parkknöllchen auszureden, wird mir da zustimmen. :D
 
Gutes Beispiel.
Wenn du nämlich diese Jacke kaufst, wird zwar nicht die Garantie ausgeschlossen, aber z.B. das Rückgaberecht.
Somit werden deine Rechte als Käufer durchaus beschnitten.

Moep Falsch....
Es gibt kein gesetzliches Rückgaberecht... Kein Händler ist dazu verpflichte Ware umzutauschen. Es sei denn sie ist irgendwie beschädigt. Aber dann kannst du auch die reduzierte Jacke umtauschen.
Wenn ein Händler etwas umtauscht, was nicht gefällt o.ä. dann ist das immer eine freiwillige Zusatzleistung.


Was die Händler bei Ebay versuchen ist allerdings Gesetze zu umgehen. Da geht es nicht um freiwillige Leistungen, die eingeschränkt werden, sondern um gesetzlich festgeschriebene Rechte des Käufers die eingeschränkt werden sollen. Das ist definitiv nicht legal.
 
Caliban schrieb:
[.]
Was die Händler bei Ebay versuchen ist allerdings Gesetze zu umgehen. Da geht es nicht um freiwillige Leistungen, die eingeschränkt werden, sondern um gesetzlich festgeschriebene Rechte des Käufers die eingeschränkt werden sollen. Das ist definitiv nicht legal.

Das Rückgaberecht ist zumindest in der CH keine freiwillige Leistung.
Ich versteh' die Aufregung trotzdem nicht. :confused:

Was wollen alle die sich Aufregen eigentlich?
(Wie gesagt ich fühle mich hier nur am Rande angesprochen)



Mal als theoretischer Gedankengang:


Um's allen Recht zu machen sollen also die grossen ebay Händler Garantie geben?

->ok

Die Konsequenz wäre dass die Preise steigen müssen

-> auch ok?

Falls ja, wo besteht dann der Unterschied zum Gang in den Laden?


Kleiner Interessenkonflikt hier... ;)
 
swiss_daytona schrieb:
Gelinde gesagt kann mir das EU Recht a.A. vorbei gehen, die Waren kommen aus der Schweiz, somit ist auch der Gerichtsstand dort - ergo, CH Recht.

Gerichtsstand ist dort, wo die Ware 'verhandelt' wird und nicht, woher sie kommt. Sonst wäre wohl nach Deiner 'Logik' vermutlich Taiwan Gerichtsstand.


swiss_daytona schrieb:
Nochmals, die Spielregeln werden im Angebot klar und deutlich erklärt; wenn's dir nicht passt musst du's ja nicht kaufen. :confused:

Das geht solange in Ordnung, wie diese besagten 'Spielregeln' den gesetzlich verbürgten Rahmenregeln entsprechen. Sind die Regeln sittenwidrig oder stellen einen strafrechtlichen Tatbesatnd dar, muß sich niemand daran halten!
[/QUOTE]

swiss_daytona schrieb:
Übrigens bin ich wahnsinnig froh, dass es noch Leute mit Rechtsbewusstsein gibt, welche die Gesetze penibelst befolgen.
Bestimmt sind das richtige Spassmacher.
:daumen:

Sachlich kann man auf diese Aussage nicht mehr antworten, lediglich emotional: Du weißt ziemlich genau, was Du beabsichtigst und offenkundig impliziert Deine letzte Aussage, daß Du schon damit rechnest, daß sich Dein Klientel nicht 'so genau an die Regeln hält', nennt man das nicht in irgendeiner Form 'vorsätzlich'? Ich kann mir unter diesen Umständen sehr gut vorstellen, daß insbesondere Dir die rechtsbewußten und mündigen Bürger keinen 'Spaß' machen ...




=swiss_daytona]
P.S:
Frauen haben eben doch ein ausgeprägteres Pflichtbewusstsein als Männer.
Jeder, der jemals versucht hat ner Politesse das Parkknöllchen auszureden, wird mir da zustimmen. :D


Interessant. Versuchst Du etwa mit Deinem unwiderstehlichen "Charme" die Dame zu betören und bist frustriert, weil Dir das "Weibchen" die Leviten liest?
Da man heutzutage mit einem mangelnden Pflichtenbewußtsein der Bürger zu rechnen hat und gewisse 'Spaßfreiheiten' impliziert werden dürfen (siehe oben), wäre es mir ein Leichtes a priori Vorsatz anzunehmen - insbesondere bei Dir und erst recht beim Falschparken (über gewisse potentielle Spaßmethoden beim Handel ganz zu schweigen). Aber das wissen nur die Auguren.
 
Nur mal zur Erinnerung: Es ging eingangs um die Tatsache, daß Händler, die nach geltendem Recht in der BRD Handel mit Waren betreiben den Umstand, dies über eBay zu machen, ausnutzen, widerrechtlich diese Offerten als 'Privatauktion' zu deklarieren, um damit ganz offensichtlich die __gesetzlich vorgeschriebene__ Garantie zu umgehen. Die Paragraphenkenner wissen sicherlich, in welchem Teil des BGB dies zu finden ist.

Konsequenz: Wer via eBay Handel betreibt, gibt implizit Gewährleistung/Garantie. Der Privatanbieter kann dies ausschließen - aber nicht uneingeschränkt.

Und ich halte es für sehr bedenklich, moralisch wie wirtschaftlich, Preis, rechtsbruch und Garantie in einem Atemzug zu nennen.
 
Interessant. Versuchst Du etwa mit Deinem unwiderstehlichen "Charme" die Dame zu betören und bist frustriert, weil Dir das "Weibchen" die Leviten liest?

Ich hatte mich beim Schreiben noch gefragt wie lange es wohl dauern wird bis einer mit dem Chauvi Vorwurf kommt. ;)


Da man heutzutage mit einem mangelnden Pflichtenbewußtsein der Bürger zu rechnen hat und gewisse 'Spaßfreiheiten' impliziert werden dürfen (siehe oben), wäre es mir ein Leichtes a priori Vorsatz anzunehmen - insbesondere bei Dir und erst recht beim Falschparken (über gewisse potentielle Spaßmethoden beim Handel ganz zu schweigen). Aber das wissen nur die Auguren.

Fühl dich frei "a priori Vorsatz" anzunehmen.
In der Tat bin kein grosser Freund von Gesetzen welche mich einschränken.
Im übrigen wird meine Klientel von mir als ganz böser Verkäufer nicht geschädigt, im Gegenteil: Ich lege allergrössten Wert darauf den bestmöglichen Service zu bieten

Wenn du ein Teil für €20 anstelle 50 kaufst, also unter Einstand, finde ich es schon fast dreist nachher auch noch auf Garantieleistungen zu pochen.

Leuchet ein, leuchtet nicht ein?

P.S.:
1. ) Kann's sein, dass du auf der Lohnliste des Staates stehst oder sonstwie für Justitia deine Dienste verrichtest? :)

2.) Die Auguren dürften's zur Zeit schwer haben, sind die Vögel doch fast alle im Süden :D

3.) Verschone mich bitte mit moralischen Vorwürfen, ich bin auf dem linken Auge taub.
 
Das werden Deine Kunden wohl selbst beurteilen müssen, ob sie von den 30,- € die sie bei Dir sparen nicht lieber zu 1/6 bis 1/5 bei einem anderen Ebay-Händler investiert hätten, der Ihre Rechte nicht mit Füssen tritt.

So wie Du hier auftrittst, kann ich mir nicht vorstellen, dass Du aus Kulanz irgendetwas reparierst, was nach einem Monat kaputt gegangen ist.

Der Käufer wird Dir vermutlich für immer danken, weil er für die 30 gesparten Euro, 60,- Euro für die Reparatur ausgeben darf oder den Artikel wegwerfen kann.

Wenn das Deine Vorstellung von zufriedenstellendem Service ist, dann weiß ich was gemeint ist.

Es sollte Dich wirklich mal jemand, dem`s nicht zu doof verklagen, dann wärst Du wahrscheinlich auch von Deinem Serviceverhalten geheilt.
 
kathrinchen schrieb:
Das werden Deine Kunden wohl selbst beurteilen müssen, ob sie von den 30,- € die sie bei Dir sparen nicht lieber zu 1/6 bis 1/5 bei einem anderen Ebay-Händler investiert hätten, der Ihre Rechte nicht mit Füssen tritt.

So wie Du hier auftrittst, kann ich mir nicht vorstellen, dass Du aus Kulanz irgendetwas reparierst, was nach einem Monat kaputt gegangen ist.

Der Käufer wird Dir vermutlich für immer danken, weil er für die 30 gesparten Euro, 60,- Euro für die Reparatur ausgeben darf oder den Artikel wegwerfen kann.

Wenn das Deine Vorstellung von zufriedenstellendem Service ist, dann weiß ich was gemeint ist.

...


So langsam bekomme ich das Gefühl du bist ein gebranntes Kind. Kann das sein?

Was die Kulanz betrifft: Im Ladengeschäft selbst ist unsere Kulanzpolitik(in dieser Branche) im Raum Zürich wahrscheinlich unübertroffen. Eine volle Trinkgelkasse spricht Bände.


Web Teile: Klar, ich verkauf ein Teil mit Verlust, lass es mir zurückschicken, zahle nachher das Porto zum hiesigen Importeur und zahle nachher nochmals um das Teil zurück nach Deutschland, Luxenburg etc. zu schicken.
Macht dann ca. €20 Porto - Hey geil, ein Totalverlust, wer freut sich da nicht drüber? :eek:
Sollte der Käufer allerdings bereit sein die anfallenden Portokosten zu tragen: Kein Problem, gerne. :)

kathrinchen schrieb:
...
Es sollte Dich wirklich mal jemand, dem`s nicht zu doof verklagen, dann wärst Du wahrscheinlich auch von Deinem Serviceverhalten geheilt.

Mit nem Rechtshilfegesuch an die Schweiz? Wegen €20? Ok...



Jetzt will ich aber trotzdem deine Story hören.
 
swiss_daytona schrieb:
Mal als theoretischer Gedankengang:


Um's allen Recht zu machen sollen also die grossen ebay Händler Garantie geben?

->ok

Die Konsequenz wäre dass die Preise steigen müssen
Warum? Steigen die Preise denn durch die Gewährleistung von Garantieansprüchen? Ich denke nicht.
Zumal es sich bei ebay handelt es sich doch vorrangig um Versteigerungen, die Bieter bestimmen den Marktwert des Preises selbst.Mit oder ohne Garantie, Neu oder gebraucht.
 
swiss_daytona schrieb:
So langsam bekomme ich das Gefühl du bist ein gebranntes Kind. Kann das sein?

....


Mit nem Rechtshilfegesuch an die Schweiz? Wegen €20? Ok...



Jetzt will ich aber trotzdem deine Story hören.

Ich habe keine spezielle Story, ich würde es eher als "unendliche Geschiche" bezeichen. Ich habe nämlich in letzter Zeit immer öfter das Gefühl, dass Händler ( egal ob bei Ebay oder im Geschäft in der Stadt ) versuchen mich zu ( wie man so schön sagt ) übervorteilen.

Wenn man da nicht genau aufpasst, wird der Kaufvertrag so gedreht, dass man zum Schluß keine Rechte mehr hat. ( Habe ich letztes Jahr beim Autokauf vom Händler im Nachbarort erlebt ). Das Gebahren bei Ebay ist eigentlich nur die Spitze des Eisberges.
Ich frage mich ja langsam, ob die Versuche andere übers Ohr zu hauen eher ein gesellschaftliches Problem sind, oder ob`s an der schwächelnden Konjuktur liegt, dass Händler dies zum überleben tun müssen.

Auf jeden Fall finde ich als Kunde/in dies absolut sch*****.

Mit Deinem vorletzten Satz triffst Du den Nagel genau auf den Kopf. Alle Händler wissen, dass kein Gericht dieser Welt eine Klage wegen 20,- € oder sogar 100,- € annimmt. Und das alleine ist schon verwerflich an sich.
 
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