spassbieter bei ebay

RokkoFist schrieb:
Warum? Steigen die Preise denn durch die Gewährleistung von Garantieansprüchen? Ich denke nicht.
Zumal es sich bei ebay handelt es sich doch vorrangig um Versteigerungen, die Bieter bestimmen den Marktwert des Preises selbst.Mit oder ohne Garantie, Neu oder gebraucht.

Nochmals: Irgendwer muss die Garantieleistungen bezahlen.
Oha!
Wir lernen also, das der Faktor Garantie den VP beeinflusst, ergo gehört er zur Kalkulation und drauf geschlagen. Simple as a pimple.
Ab €1 weckt nun mal mehr Interessenten ab als €20, ebay pusht dieses Verhalten ja sogar förmlich.

Die Bieter legen den perfekten Preis fest: Ja, zu einem gewissen Grade.
Ich war gestern übrigens mit Schneewittchen eins trinken.
 
kathrinchen schrieb:
Ich habe keine spezielle Story, ich würde es eher als "unendliche Geschiche" bezeichen. Ich habe nämlich in letzter Zeit immer öfter das Gefühl, dass Händler ( egal ob bei Ebay oder im Geschäft in der Stadt ) versuchen mich zu ( wie man so schön sagt ) übervorteilen.
[.]

Wo liegt das Problem?
Im Nachteil des Händlers?
 
swiss_daytona schrieb:
Nochmals: Irgendwer muss die Garantieleistungen bezahlen.
Oha!
Wir lernen also, das der Faktor Garantie den VP beeinflusst, ergo gehört er zur Kalkulation und drauf geschlagen. Simple as a pimple.
Ab €1 weckt nun mal mehr Interessenten ab als €20, ebay pusht dieses Verhalten ja sogar förmlich.

Die Bieter legen den perfekten Preis fest: Ja, zu einem gewissen Grade.
Ich war gestern übrigens mit Schneewittchen eins trinken.

Das stimmt so leider nicht:
Die Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des HERSTELLERS!
Und auf ebay wird sehr selten etwas durch den Hersteller direkt vertickt!
 
swiss_daytona schrieb:
Wo liegt das Problem?
Im Nachteil des Händlers?
Ein Geschäft ist nur dann ein gutes Geschäft, wenn beide zufrieden sind!
(Diesen Satz könnte man ja fast in den Floskel-Thread einstellen )
Tatsache ist aber, dass man inzwischen den Eindruck hat, dass die Verteilung 80% zu 20% zugunsten des Händlers liegt ( zumindest gefühlt ) der sich als "Privater Verkäufer" ausgibt.
Aber wie alles was über`s Ziel hinausschießt wird sich dies auch irgendwann wieder regulieren.
Viele Händler können ein Lied davon singen. Diejenigen, die es mit der Euroumstellung übertrieben haben müssen jetzt die Waren mit Verlust raushauen, um wenigstens nicht totalen Verlust zu erleiden. Die Bevölkerung ist dadurch halt preisbewußter geworden. So regelt sich alles von selbst.
 
warum bieten immer alle ihre ware ab ein euro an?
wenn das teil mir 20 euro wert ist, dann gehört es auch für 20 euro reingestellt, dummerweise wird ebay dann noch reicher, und man merkt evtl. wie ebay wirtschaftet.

wenn das teil für 1 euro reingestellt wird, kann ich fast sicher sein, dass da irgendwer den preis hochtreibt.

ganz überl auch, wie viele versuchen ihren defekten elektronikschrott schönzureden... und die rücknahme verweigern, nur weil sie das gerät nicht testen konnten.

wenn der händler versucht sich um die gewährleistung zu drücken, dann gehört ihm sein gewerbeschein entzogen!

auch wenn ich der einzige bin, ich werde ebay weiterhin boykottieren ;o)

gruss
ich
 
roadrunner_gs schrieb:
Das stimmt so leider nicht:
Die Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des HERSTELLERS!
Und auf ebay wird sehr selten etwas durch den Hersteller direkt vertickt!

Freiwillig?

Hersteller: du bist lustig, im Endefekt ist es der letzte gewerbliche Verkäufer.
Und auch der Hersteller nimmt's in die Kalkulation auf.
Es ist nichts auf dieser Welt umsonst.

Was willst du mir eigentlich sagen? Dass du mir zustimmst?
 
catagena schrieb:
Ein Geschäft ist nur dann ein gutes Geschäft, wenn beide zufrieden sind!
(Diesen Satz könnte man ja fast in den Floskel-Thread einstellen )
Tatsache ist aber, dass man inzwischen den Eindruck hat, dass die Verteilung 80% zu 20% zugunsten des Händlers liegt ( zumindest gefühlt ) der sich als "Privater Verkäufer" ausgibt.
Aber wie alles was über`s Ziel hinausschießt wird sich dies auch irgendwann wieder regulieren.
Viele Händler können ein Lied davon singen. Diejenigen, die es mit der Euroumstellung übertrieben haben müssen jetzt die Waren mit Verlust raushauen, um wenigstens nicht totalen Verlust zu erleiden. Die Bevölkerung ist dadurch halt preisbewußter geworden. So regelt sich alles von selbst.

Beispiel zum Thema Sicherheit:


Ich schicke einen Seelnverkäufer mit Ware die 1 Mio Wert ist von Rotterdam nach Panama.
Säuft das Schiff ab, bleib ich auf dem Schaden sitzen.

Ich könnte aber auch eine Versicherung abschliessen (vgl.Garantie).
Allerdings ist es so, das die Versicherungssgesellschaft (z.B. Lloyd) das Risko
abschätzen wird, und meine Prämie in diesem Fall wahrscheinlich 90% des Gesamtwertes ausmacht.

Ich hätte also die Wahl billig, dafür OHNE Sicherheit zu fahren

oder

MIT Sicherheit, dafür unrentabel.

Ist nicht so schwer zu verstehen, das Thema oder?
 
swiss_daytona schrieb:
Freiwillig?

Hersteller: du bist lustig, im Endefekt ist es der letzte gewerbliche Verkäufer.
Und auch der Hersteller nimmt's in die Kalkulation auf.
Es ist nichts auf dieser Welt umsonst.

Was willst du mir eigentlich sagen? Dass du mir zustimmst?

Ja der Hersteller nimmt in seiner Kalkulation natürlich auch den Rücklauf auf.
Er wäre ja schön doof wenn nicht.
Garantie ist aber IMMER nur eine freiwillige Leistung des Herstellers während die Gewährleistung durch den Gesetzgeber bestimmt wird - mit einigen Einschränkungen, wie zum Beispiel beschränken der Gewährleistung bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr statt der vorgeschriebenen 2 Jahre bei Neuwaren oder ganz ohne Gewährleistung bei Privatverkäufen. (In Deutschland)
Ein Händler der gewerblich weiterverkauft dies aber unter dem Deckmantel eines Privatverkaufs tut um die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen verstößt gegen das Gesetz (in Deutschland).

Da der Hersteller die Garantie auch nur freiwillig gewährt kann er auch die Abwicklung der Garantie im Schadensfall bestimmen, so zum Beispiel, dass der Kunde die Versandkosten in beide Richtungen zu tragen hat und eventuelle Kostenvoranschläge für Schadensaufnahmen.

Der Hersteller kann aber nichts dafür, wenn ein Händler seine Produkte unter dem EK herausballert. Der Händler der dies tut muss trotzdem die gesetzliche Gewährleistung einhalten, da er ja als Händler handelt.
Keine Ahnung, wie das bei euch im Eidgenossenlande gehandelt wird, bei uns ist das aber so.

Wenn der Händler etwas unter dem oder nur knapp über dem EK rausballert und nicht mit Rücklauf aufgrund der gesetzlich garantierten Gewährleistung rechnet ist er einfach nur DUMM!
Denn ein Blick ins BGB - wiederum in Deutschland - hätte ihm gesagt, dass er um die Gewährleistung nicht drumherum kommt.
Da gibt es dann keine Ausrede.
 
roadrunner_gs schrieb:
Ja der Hersteller nimmt in seiner Kalkulation natürlich auch den Rücklauf auf.
Er wäre ja schön doof wenn nicht.
Garantie ist aber IMMER nur eine freiwillige Leistung des Herstellers während die Gewährleistung durch den Gesetzgeber bestimmt wird - mit einigen Einschränkungen, wie zum Beispiel beschränken der Gewährleistung bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr statt der vorgeschriebenen 2 Jahre bei Neuwaren oder ganz ohne Gewährleistung bei Privatverkäufen. (In Deutschland)
Ein Händler der gewerblich weiterverkauft dies aber unter dem Deckmantel eines Privatverkaufs tut um die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen verstößt gegen das Gesetz (in Deutschland).

Da der Hersteller die Garantie auch nur freiwillig gewährt kann er auch die Abwicklung der Garantie im Schadensfall bestimmen, so zum Beispiel, dass der Kunde die Versandkosten in beide Richtungen zu tragen hat und eventuelle Kostenvoranschläge für Schadensaufnahmen.

Der Hersteller kann aber nichts dafür, wenn ein Händler seine Produkte unter dem EK herausballert. Der Händler der dies tut muss trotzdem die gesetzliche Gewährleistung einhalten, da er ja als Händler handelt.
Keine Ahnung, wie das bei euch im Eidgenossenlande gehandelt wird, bei uns ist das aber so.

Wenn der Händler etwas unter dem oder nur knapp über dem EK rausballert und nicht mit Rücklauf aufgrund der gesetzlich garantierten Gewährleistung rechnet ist er einfach nur DUMM!
Denn ein Blick ins BGB - wiederum in Deutschland - hätte ihm gesagt, dass er um die Gewährleistung nicht drumherum kommt.
Da gibt es dann keine Ausrede.

Ja, schön gesagt, ich stimme dir zu.
Ich habe im übrigen nie gesagt es sei legal (mir egal vielleicht.. ;) )

Ich erkäre dir jetzt mal meine, in diesen Falle nicht ganz in's Gesamtbild passende Position:

Ich habe einen Artikel der bereits durch ein Nachfolgemodell abgelöst worden ist, und dadurch de facto wertlos ist.

Ich kann jetzt:

1.) Das Zeug mussmasslich zerstören, in die Tonne werfen (Die Umwelt dankt's) und es abschreiben

2.) Es auf ebay zum von den Käufern gemachten perfekten Preis verticken, und meinen Verlust so mindern.
Bei der Gestaltung des perfekten Preises dürften die Käufer auch die Tatsache das es keine Garanie gibt berücksichtigen.
Meinst du nicht?
 
swiss_daytona schrieb:
(...)

Ich habe einen Artikel der bereits durch ein Nachfolgemodell abgelöst worden ist, und dadurch de facto wertlos ist.

Ich kann jetzt:

1.) Das Zeug mussmasslich zerstören, in die Tonne werfen (Die Umwelt dankt's) und es abschreiben

2.) Es auf ebay zum von den Käufern gemachten perfekten Preis verticken, und meinen Verlust so mindern.
Bei der Gestaltung des perfekten Preises dürften die Käufer auch die Tatsache das es keine Garanie gibt berücksichtigen.
Meinst du nicht?

Bist du:

(A) Hersteller des besagten Artikels oder
(B) Wiederverkäufer des besagten Artikels?

In Deutschland hast du auf jeden Fall mindestens die 1-jährige Gewährleistung mit der Beweislastumkehr nach dem ersten Jahr am Hals.
Garantie musst du ja nicht geben wenn du nicht der Hersteller bist, davon kannst du die Artikel ja Kraft deiner Herstellerwassersuppe ( ;) ) ausnehmen.
Bist du Wiederverkäufer musst du dich um die Garantie überhaupt nicht scheren, ob es eine gibt und wenn ja welche obliegt dann dem Kunden herauszufinden.

Wie gesagt: In Deutschland kommst du als Händler nicht um die Gewährleistung herum solange du B2C-Verkäufe tätigst.
Und die Garantie ist etwas völlig anderes!

Kannst aber auch alle alten Artikel deinen Mitarbeitern als Sondergratifikation schenken und diese verhökern sie dann auf ebay als C2C, dann hast du damit überhaupt keine Probleme mehr. Und den Restbuchwert rechnest du einfach auf deren Urlaubs-/Weihnachtsgeld an. :lol: :daumen:
 
swiss_daytona schrieb:
Ja, schön gesagt, ich stimme dir zu.
Ich habe im übrigen nie gesagt es sei legal (mir egal vielleicht.. ;) )

Ich erkäre dir jetzt mal meine, in diesen Falle nicht ganz in's Gesamtbild passende Position:

Ich habe einen Artikel der bereits durch ein Nachfolgemodell abgelöst worden ist, und dadurch de facto wertlos ist.

Ich kann jetzt:

1.) Das Zeug mussmasslich zerstören, in die Tonne werfen (Die Umwelt dankt's) und es abschreiben

2.) Es auf ebay zum von den Käufern gemachten perfekten Preis verticken, und meinen Verlust so mindern.
Bei der Gestaltung des perfekten Preises dürften die Käufer auch die Tatsache das es keine Garanie gibt berücksichtigen.
Meinst du nicht?
Ich betrachte es schon mit ein wenig Bewunderung, wie Du den Umstand eindeutige Gesetze zu brechen rechtfertigst.
Das ist, um es überzogen zu betrachten so, wie wenn Du jemanden umbringst und Du Dein Verhalten dadurch rechtfertigst, dass der andere es ja verdient hätte.
Das Macht Dein Verhalten dann vielleicht subjektiv betrachtet nachvollziehbar. Dass es aber ungesetzlich ist und unter Strafe steht ist trotzdem unumstritten.
 
Durch welche Leistungen unterscheiden sich Garantie und Gewährleistung?

Wenn ich dich richtig verstehe, könnte ich den schwarzen Peter ja direkt dem Hersteller zuspielen? (sofern dieser in D greifbar ist)
 
:)
catagena schrieb:
Das Macht Dein Verhalten dann vielleicht subjektiv betrachtet nachvollziehbar. Dass es aber ungesetzlich ist und unter Strafe steht ist trotzdem unumstritten.

1. Wenn du mich schon zitierst, lies bitte nochmal meine 2 Zeile.
2. Keine Rechtfertigung, sondern Erklärung

Mal ehrlich, wenn du deine Steuererklärung ausfüllst kämest du sicherlich nie auf die Idee Gesetzeslücken zu suchen um so wenig wie möglich an den Fiskus zu zahlen oder?


Ich betrachte es schon mit ein wenig Bewunderung, wie Du den Umstand eindeutige Gesetze zu brechen rechtfertigst.
Das ist, um es überzogen zu betrachten so, wie wenn Du jemanden umbringst und Du Dein Verhalten dadurch rechtfertigst, dass der andere es ja verdient hätte.

Der Vergleich hinkt noch mehr als meiner mit dem Seelenverkäufer. :)
 
swiss_daytona schrieb:
Durch welche Leistungen unterscheiden sich Garantie und Gewährleistung?

Wenn ich dich richtig verstehe, könnte ich den schwarzen Peter ja direkt dem Hersteller zuspielen? (sofern dieser in D greifbar ist)

Sic est!

http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

Eine Garantie (v. frz.: garantie, v. altfränk. weren gewährleisten, sicherstellen) ist eine Zusicherung eines bestimmten Handelns in einem bestimmten Fall.

Im Bereich des Handels ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung

Wie von mir bereits gesagt: Die Garantie wird durch den HERSTELLER FREIWILLIG gewährt. Die Gewährleistung jedoch ist GESETZLICH VORGESCHRIEBEN.

Wenn du es irgendwie schaffst die sachen C2C zu verkaufen brauchst du keine Gewährleistung mehr bieten und dein Käufer muss sich mit dem Hersteller direkt rumschlagen. Und der bietet meistens auch noch Garantie wenn das Produkt schon längst ausgelaufen ist.
 
swiss_daytona schrieb:
Mal ehrlich, wenn du deine Steuererklärung ausfüllst kämest du sicherlich nie auf die Idee Gesetzeslücken zu suchen um so wenig wie möglich an den Fiskus zu zahlen oder?
Du sagst es selbst! Eine Gesetzeslücke bedeutet, legales dehnen bestehender Gesetze, sodass diese für einen vorteilhaft sind. Das Gesetz, das Du dehnst hat nur in sofern keine Lücke, als dass Du als gewerblich Handelnder nicht die Möglichkeit hast Artikel von "Privat" zu verkaufen, die im Zusammenhang mit Deinem Gewerbe stehen.

D.h. Wenn Du ein Sportgeschäft hast, kannst Du zwar ein Auto von "Privat" verkaufen aber nur dann, wenn es nicht Dein Firmenauto ist. Ski oder Tennisartikel kannst Du selbst dann nicht von "Privat" verkaufen, wenn es sich bei Deinem Geschäft um ein reines Radgeschäft handelt, da hier ein direkter Zusammenhang besteht.

Also, da hier keine Lücke besteht, kannst Du auch keine ausnutzen.

P.S. Wir können hier noch so lange diskutieren, Du machst wahrscheinlich eh was Du willst und änderst Dein Verhalten nicht.
In sofern wünsche ich Dir viel Erfolg, solange wie Du damit durch kommst.

Sprichwort:
Wer gewieft ist, wird von einem noch gewiefteren geschlagen.
 
Hi,

na, das kocht ja langsam hoch....

Da kann ich mit meiner Meinung eh nicht mehr hinter dem Berg halten.

Off Topic, Händler und Garantie oder nicht

Ein Privatmann, der Gewährleistung ausschliest, na klar, was denn sonst. Allenfalls Unterstützung bei der Abwicklung durch den Importeur/Hersteller bei Artikeln, die noch innerhalb der Gewährleistung sind, denn der Hersteller/Importeur versucht meist, die Gewährleistung auf den Erstkunden zu beschränken.

Ein Händler oder einer, den ich dafür halte, der die Garantie klar und deutlich ausschliesst, naja, dann weiss ich, auf was ich mich einlasse und lege mein Höchstgebot auch bei Neuware danach aus. Mit Garantie biete ich mehr. Wenn jemand, der offensichtlich oder anscheinend Händler ist, die Gewährleistung ausschliesst, dann bedeutet das, dass er, auch wenn er juristisch gezwungen werden könnte, im Falle des Falles dennoch wenig hilfreich sein wird. Das ist meiner persönlichen Meinung nach bei Restbeständen, die verramscht werden, auch verständlich. Wenn bei einer längst ausgelaufenen Radhose die Nähte aufgehen, soll er sie dann durch ein aktuelles Modell ersetzen, weil das ausgelaufene, aber ungetragene Teil halt das letzte im Lager war? Irgendwie müssen diese Posten doch auch weg, warum denn nicht so? Das Argument mit den Portokosten zieht hier ganz klar. Für mich als Endkunde zählt ausserdem die Zeit. Wenn möglich wickele ich Garantiefälle aus dem Versandhandel (von ebay bis Ottoversand) immer direkt mit dem Hersteller/Importeur ab. Das nutzt jedem Beteilligten und schadet nur der Post. Zweimal Versand und die Entsprechende Wartezeit eingespart.

Wenn ein Händler offiziell als Händler agiert und Garantie auch anbietet, dann stehen seine Preise nicht mehr unbedingt im Wettbewerb mit den Auslaufartikeln, Restposten und Schnäppchen, sondern eher im Vergleich zu den anderen mehr oder weniger seriösen Internetanbietern. Nur dass bei ebay die Versandkosten meisst höher sind.

Generell weiss aber jeder, auf was er sich einlässt. Gewährleistungsausschluss sollte meiner Meinung nach schon erlaubt sein. Wer dann den regulären Ladenpreis bietet, na, also bitte, der ist selber schuld.

Aber offensichtlich defekte Ware gebe ich dennoch zurück, denn die Ware muss mit der Artikelbeschreibung übereinstimmen. Wenn Da kein Defekt erwähnt wird, hat sie auch zu funktionieren.

Auf dieser Basis sollte es doch möglich sein, bei eBay einige Schnäppchen mit zu nehmen, und die reguläre Ware, die es meist eh nur zum regulären Preis gibt, beim lokalen Fachhändler zu kaufen mit dem entsprechenden Service von der Beratung bis zur Hilfe bei Reklamationen. Beides ist ja auch sein Geld wert. Wer an diesem Geld spart, braucht sich nicht zu beschweren, wenn die entsprechende Leistung nicht erbracht wird.

Nur, mit einem Autohändler, der seine Kundschaft bei berechtigten Reklamationsansprüchen verkaspern will, hat das doch nichts zu tun.

back to Topic, es ging um Spassbieter.

tja, gegen die ist leider kein Kraut gewachsen. Es besteht aber die Möglichkeit, neben dem Ausschluss von Bietern mit negativen Bewertungen oder mit Bezahlproblemen auch einzelne Gebote zurück zu weisen. Und der entsprechende Spassbieter hat sich seine Bewertung dann auch redlich verdient. eBay schreibt in berechtigten Fällen die Verkaufsgebühren gut, der Verlust (ausser Zeit und Ärger) ist überschaubar. Ich stelle bei eBay nur die Sachen ein, die ich sonst unnütz rumliegen hätte, und die ich im lokalen Anzeigenblatt "von Angesicht zu angesicht" nicht oder nur schwer/zu garantiert unrühmlichen Preisen los bekäme. Dann ist auch ein Spassbieter hier und Da kein echter Verlust.

Ich wünsche jedenfalls viel Spass im Netz.

Grüsse
"hans-albert"
 
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