Hi,
na, das kocht ja langsam hoch....
Da kann ich mit meiner Meinung eh nicht mehr hinter dem Berg halten.
Off Topic, Händler und Garantie oder nicht
Ein Privatmann, der Gewährleistung ausschliest, na klar, was denn sonst. Allenfalls Unterstützung bei der Abwicklung durch den Importeur/Hersteller bei Artikeln, die noch innerhalb der Gewährleistung sind, denn der Hersteller/Importeur versucht meist, die Gewährleistung auf den Erstkunden zu beschränken.
Ein Händler oder einer, den ich dafür halte, der die Garantie klar und deutlich ausschliesst, naja, dann weiss ich, auf was ich mich einlasse und lege mein Höchstgebot auch bei Neuware danach aus. Mit Garantie biete ich mehr. Wenn jemand, der offensichtlich oder anscheinend Händler ist, die Gewährleistung ausschliesst, dann bedeutet das, dass er, auch wenn er juristisch gezwungen werden könnte, im Falle des Falles dennoch wenig hilfreich sein wird. Das ist meiner persönlichen Meinung nach bei Restbeständen, die verramscht werden, auch verständlich. Wenn bei einer längst ausgelaufenen Radhose die Nähte aufgehen, soll er sie dann durch ein aktuelles Modell ersetzen, weil das ausgelaufene, aber ungetragene Teil halt das letzte im Lager war? Irgendwie müssen diese Posten doch auch weg, warum denn nicht so? Das Argument mit den Portokosten zieht hier ganz klar. Für mich als Endkunde zählt ausserdem die Zeit. Wenn möglich wickele ich Garantiefälle aus dem Versandhandel (von
ebay bis Ottoversand) immer direkt mit dem Hersteller/Importeur ab. Das nutzt jedem Beteilligten und schadet nur der Post. Zweimal Versand und die Entsprechende Wartezeit eingespart.
Wenn ein Händler offiziell als Händler agiert und Garantie auch anbietet, dann stehen seine Preise nicht mehr unbedingt im Wettbewerb mit den Auslaufartikeln, Restposten und Schnäppchen, sondern eher im Vergleich zu den anderen mehr oder weniger seriösen Internetanbietern. Nur dass bei
ebay die Versandkosten meisst höher sind.
Generell weiss aber jeder, auf was er sich einlässt. Gewährleistungsausschluss sollte meiner Meinung nach schon erlaubt sein. Wer dann den regulären Ladenpreis bietet, na, also bitte, der ist selber schuld.
Aber offensichtlich defekte Ware gebe ich dennoch zurück, denn die Ware muss mit der Artikelbeschreibung übereinstimmen. Wenn Da kein Defekt erwähnt wird, hat sie auch zu funktionieren.
Auf dieser Basis sollte es doch möglich sein, bei
eBay einige Schnäppchen mit zu nehmen, und die reguläre Ware, die es meist eh nur zum regulären Preis gibt, beim lokalen Fachhändler zu kaufen mit dem entsprechenden Service von der Beratung bis zur Hilfe bei Reklamationen. Beides ist ja auch sein Geld wert. Wer an diesem Geld spart, braucht sich nicht zu beschweren, wenn die entsprechende Leistung nicht erbracht wird.
Nur, mit einem Autohändler, der seine Kundschaft bei berechtigten Reklamationsansprüchen verkaspern will, hat das doch nichts zu tun.
back to Topic, es ging um Spassbieter.
tja, gegen die ist leider kein Kraut gewachsen. Es besteht aber die Möglichkeit, neben dem Ausschluss von Bietern mit negativen Bewertungen oder mit Bezahlproblemen auch einzelne Gebote zurück zu weisen. Und der entsprechende Spassbieter hat sich seine Bewertung dann auch redlich verdient.
eBay schreibt in berechtigten Fällen die Verkaufsgebühren gut, der Verlust (ausser Zeit und Ärger) ist überschaubar. Ich stelle bei
eBay nur die Sachen ein, die ich sonst unnütz rumliegen hätte, und die ich im lokalen Anzeigenblatt "von Angesicht zu angesicht" nicht oder nur schwer/zu garantiert unrühmlichen Preisen los bekäme. Dann ist auch ein Spassbieter hier und Da kein echter Verlust.
Ich wünsche jedenfalls viel Spass im Netz.
Grüsse
"hans-albert"