Man könnte mit so einer Regelung natürlich die Arbeitslosenzahlen erheblich senken.
Aber um das zu refinanzieren müsste man wohl die Steuern erhöhen.
D.h. wenn man das weiterspinnt, wird wohl eine Fahrradsteuer eingeführt werden.
Dann kommt die Frage, ob man das bei einer generellen Steuer belässt, oder ob man das nach Radtypen unterscheidet. Weil mit dem MTB kann man ja auch im Wald fahren, was evtl. ökologische Konsequenzen hat, so das ein MTBler bspw. mehr Steuern zahlen müsste als einer mit ner Stadtschlampe.
Jetzt kommt aber der Fall jemand wird im Wald mit einer Stadtschlampe erwischt, dann muss der nen Bußgeld zahlen, weil sein Fahrrad nicht die entsprechende Zulassung hat. Es sein denn er zahlt auch für seine Stadtschlampe die MTB-Steuer. Das wiederum müsste am Rad sichtbar gemacht werden mit einer entsprechenden Plakette.
Oder noch besser man führt einen Fahrradpass ein, den jedes Rad haben muss, wo alle entsprechenden Angaben drinstehen müssen (ähnlich dem Fahrzeugschein), inkl. verbauter Teile usw. Dieser Pass müsste natürlich mitführungspflichtig sein.
Wenn aber da auch alle Teile aufgeführt sein müssen, und bescheinigt werden soll, dass das Rad überhaupt verkehrssicher ist, dann sind wir wieder beim Thema TÜV.
Das Thema ist ein Fass ohne Boden.
Und das nur, weil man ein Tempolimit einführen will.
Auch die internationalen Konsequenzen darf man nicht unberücksichtigt lassen. Ich denke da gerade an Indien und China......