Vorgestellt! – Fabric Lumaray V2: Da strahlt der Garmin!

Vorgestellt! – Fabric Lumaray V2: Da strahlt der Garmin!

aHR0cHM6Ly93d3cubXRiLW5ld3MuZGUvbmV3cy93cC1jb250ZW50L3VwbG9hZHMvMjAyMC8wOS8zMjhBMDE1MS5qcGc.jpg
In unserer Artikelserie „Vorgestellt!“ findet ihr regelmäßig kurze Eindrücke von spannenden Produkten, die wir für euch in der Praxis einem ersten Check unterzogen haben. Heute: Die Fabric Lumaray V2-Leuchte – ein praktisches Helferlein für die dunkle Jahreszeit.

Den vollständigen Artikel ansehen:
Vorgestellt! – Fabric Lumaray V2: Da strahlt der Garmin!
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von hulster

Hilfreich
Zum Beitrag springen →
Wir mussten im Laden vor Jahren jede nicht STVO konforme Beleuchtung aus dem Sortiment nehmen wie zB die Lezyne Femto. Diese Lampe darf eigentlich kein deutscher Shop verkaufen. Einige versuchen es trotzdem in dem sie es es als nicht Fahrradzubehör im Outdoorbereich anbieten. Diese Lampe ist aber nur als Fahrradlampe zu verwenden. Mir fehlt da das Verständnis wie hier so etwas getestet und beworben wird.

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-fahrradbeleuchtung.htm
https://www.abmahnungwastun.de/abmahnung-pearl-gmbh-stvzo-verstoss-fahrradlampen/
 
Wir mussten im Laden vor Jahren jede nicht STVO konforme Beleuchtung aus dem Sortiment nehmen ...
... weil irgendwelche Anklageberater massenweise die Läden mit Abmahnungen überschüttet haben. Abmahnanwälte gehören zum widerlichsten Gesocks auf diesem Planeten.
 
Keine StVZO und damit auch kein Verkauf in Deutschland - wieso dann der Test?

Zusatzbeleuchtung ist am Rad erlaubt - ergänzend zur StVZO konformen Beleuchtung.
Deswegen verstehe ich auch nicht, wieso so viele Leuchten von Händlern aus dem Programm genommen wurden. Ein rechtlicher Hinweis an dieser Stelle müsste reichen.

Zur Leuchte - ich habe die V1 (die ich übrigens in einem ausländischen Shop erwerben musste).
Sie kann definitiv nicht als Beleuchtung genutzt werden. Zur Sichtbarkeit aber gut.
Ich hatte auch gehofft, dass sie etwas mehr Licht wirft.
Weil ist halt schön kompakt und ich hab eh an jedem Rad nen Garmin Mount.
 
Ich hätte gerne mal ein Bild aus der Entfernung bei Dämmerung und Nacht gesehen. Wenn man unterwegs ist und es nur noch in der Dämmerung nach Hause schafft, finde ich die Idee gut. Da interessiert mich die STVZO auch nicht weil ich ohne Licht eh nur abseits der Straße fahren würde.
 
Zusatzbeleuchtung ist am Rad erlaubt - ergänzend zur StVZO konformen Beleuchtung.
Deswegen verstehe ich auch nicht, wieso so viele Leuchten von Händlern aus dem Programm genommen wurden. Ein rechtlicher Hinweis an dieser Stelle müsste reichen.

Zur Leuchte - ich habe die V1 (die ich übrigens in einem ausländischen Shop erwerben musste).
Sie kann definitiv nicht als Beleuchtung genutzt werden. Zur Sichtbarkeit aber gut.
Ich hatte auch gehofft, dass sie etwas mehr Licht wirft.
Weil ist halt schön kompakt und ich hab eh an jedem Rad nen Garmin Mount.

Eben nicht, Zusatzbeleuchtung ist am Rad nicht erlaubt. Und ein rechtlicher Hinweis reicht nicht aus.
 
Was mich immer ein wenig nervt sind die Modis, On/Off muss doch reichen.
Das IST der Punkt der StVZO: Es darf nur ein und aus geben. Sonst nichts. Kein Blinken, kein Knight Rider Modus.

manche Hersteller wie Knog haben darauf reagiert und bieten für den deutschen Markt Versionen ohne Leuchtmodi an, andere sind nicht so flexibel und haben ein Modell für die Welt.
 
bei vielen tests und produktvorstellungen stelle ich mir die frage was der sinn dahinter ist.
soll ein produkt kritisch mit allen aspekten beleuchtet werden, oder soll der hersteller im fazit noch positiv davonkommen?


wenn eine beleuchtung getestet wird, sollte auch der faktor blendung vom gegenverkehr bewertet werden.

wenn diese halterung so eingestellt wird, dass der gegenverkehr nicht geblendet wird, kann dann das navi noch vernünftig abgelesen werden?

warum wird das nicht auch im fazit aufgeführt?
 
Keine StVZO und damit auch kein Verkauf in Deutschland - wieso dann der Test?
Und ähnlich gelagerte Posts... Deutschland ist nicht (das alleinige) Zentrum der Welt!
Vielleicht sollten einige bedenken, dass so eine Lampe, bzw. ähnliche Lampen, in anderen deutschsprachigen Ländern eventuell doch erlaubt sind. Bei uns in Österreich schaut´s aus wie folgt:
Fahrradverordnung
Allgemeines
§ 1. (1) Jedes Fahrrad, das in Verkehr gebracht wird, muss – sofern sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt – ausgerüstet sein:
1. mit zwei voneinander unabhängig wirkenden Bremsvorrichtungen, mit denen auf trockener Fahrbahn eine mittlere Bremsverzögerung von 4 m/s2 bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 20 km/h erreicht wird,
2. mit einer Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnzeichen,
3. mit weißen, nach vorne wirkenden Rückstrahlern oder Rückstrahlmaterialien, die den Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. R 104 entsprechen, mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2; die Rückstrahler dürfen mit dem Scheinwerfer verbunden sein,
4. mit roten, nach hinten wirkenden Rückstrahlern oder Rückstrahlmaterialien, die den Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. R 104 entsprechen, mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2; die Rückstrahler dürfen mit dem Scheinwerfer verbunden sein,
5. mit gelben Rückstrahlern an den Pedalen; diese können durch gleichwertige Einrichtungen ersetzt werden,
6. mit Reifen, deren Seitenwände ringförmig zusammenhängend weiß oder gelb rückstrahlend sind, oder an jedem Rad mit nach beiden Seiten wirkenden Rückstrahlern oder Rückstrahlmaterialien, die den Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. R 104 entsprechen, mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2,
7. wenn das Fahrrad für den Transport mehrerer Personen bestimmt ist, für jede weitere Person mit einem eigenen Sitz, mit einer eigenen Haltevorrichtung und eigenen Pedalen oder Abstützvorrichtungen.

(2) Bei bestimmungsgemäßer Verwendung von Fahrrädern abseits der Fahrbahn muss die Bremsverzögerung unbeschadet des Abs. 1 Z 1 einen Wert erreichen, der einen sicheren Gebrauch des Fahrrades gewährleistet.
(3) Sofern Scheinwerfer oder Rücklicht mit einem Dynamo betrieben werden, gilt Abs. 4 mit der Maßgabe, dass die dort genannte Wirkung ab einer Geschwindigkeit von 15 km/h erreicht werden muss.

(4) Fahrräder müssen mit einem hellleuchtenden, mit dem Fahrrad fest verbundenen Scheinwerfer, der die Fahrbahn nach vorne mit weißem oder hellgelbem, ruhendem Licht mit einer Lichtstärke von mindestens 100 cd beleuchtet und mit einem roten Rücklicht mit einer Lichtstärke von mindestens 1 cd ausgerüstet sein. Bei Tageslicht und guter Sicht kann diese Ausrüstung entfallen.

Somit wäre diese Lampe in Österreich erlaubt und eine Vorstellung/Test wäre für potentielle (österr.) Kunden durchaus relevant.
Wie es in der Schweiz aussieht, kann ich nicht sagen.
Edit hat mir aber auch geflüstert, dass dieses Produkt für mich komplett uninteressant ist. Wollte nur klugschai$n und der Welt mitteilen, dass die Rechtslage auch im deutschsprachigen Raum variieren kann. ? ?‍♂️?
 
Zuletzt bearbeitet:
Mag mir jemand den Sinn der Leuchte erläutern? So richtig erschließt sich mir der Einsatzbereich nicht.
Um was zu sehen in der Dunkelheit ist sie nicht leuchtstark genug, also braucht man sowieso eine richtige Beleuchtung. Für die Dämmerung gilt im Prinzip das Gleiche, auch da nutzt man doch lieber eine Lampe, die die eigene Sicht auch verbessert. Als "Tagfahrlicht" wird sie auch zu schwach sein. Für den Straßenverkehr ist die auch nicht zugelassen, im Wald ohne weitere Lichtquellen bringt die Leuchte alleine aber auch nichts. Sonst fällt mir gerade kein weiteres Anwendungsgebiet mehr ein?
 
Gute Idee- miserabel umgesetzt!
Ich würde es so vorschlagen:
1. STVO konform
2. die Leuchte mit schönem, passendem Lenkerhalter (besser noch als Spacerhalter) anbieten (Oder direkt Leuchte im Halter, aber mit Schnellverschluss)
3. 2 Varianten: A) als Zusatzbeleuchtung B) richtige Lampe
-natürlich alles schnittig und optisch ansprechend bei guter Qualität und mit Möglichkeit ein Bikecomputer o.ä. aufzusetzen
 
Gute Idee- miserabel umgesetzt!
Ich würde es so vorschlagen:
1. STVO konform
2. die Leuchte mit schönem, passendem Lenkerhalter (besser noch als Spacerhalter) anbieten (Oder direkt Leuchte im Halter, aber mit Schnellverschluss)
3. 2 Varianten: A) als Zusatzbeleuchtung B) richtige Lampe
-natürlich alles schnittig und optisch ansprechend bei guter Qualität und mit Möglichkeit ein Bikecomputer o.ä. aufzusetzen

Du möchtest also eine StVO-konforme Lampe an einem nicht StVO-konformen Fahrrad verwenden? Unlogisch.
Und wer ein StVO-konformes Rad besitzt, mit allem vorgeschriebenen Blingbling, fährt zwangsläufig eine Art Trekkingrad/Commuter mit Nabendynamo, was so eine Akkulampe obsolent macht.

Mit etwas mehr Leuchtkraft würde ich so ein Teil sogar kaufen, ob StVO oder nicht wäre mir völlig egal.
 
Du möchtest also eine StVO-konforme Lampe an einem nicht StVO-konformen Fahrrad verwenden? Unlogisch.
Und wer ein StVO-konformes Rad besitzt, mit allem vorgeschriebenen Blingbling, fährt zwangsläufig eine Art Trekkingrad/Commuter mit Nabendynamo, was so eine Akkulampe obsolent macht.

Mit etwas mehr Leuchtkraft würde ich so ein Teil sogar kaufen, ob StVO oder nicht wäre mir völlig egal.

Sehe ich genauso, niemanden interessiert die Stvo, gerade auch die grün/blauen Sportsfreunde nich, wurde schon mehrmals angehalten oder als Zeuge bei Unfällen, da interessiert alle nur OB du ne Beleuchtung dran und an hast.

Ich trolle mich vondannen... 8-)
 
Sehe ich genauso, niemanden interessiert die Stvo, gerade auch die grün/blauen Sportsfreunde nich, wurde schon mehrmals angehalten oder als Zeuge bei Unfällen, da interessiert alle nur OB du ne Beleuchtung dran und an hast.

Ich trolle mich vondannen... 8-)

Ja, dem Konsumenten ist das völlig egal - aber wenn natürlich die Fahrradläden nur StVO-zertifizierte Lampen zum Verkauf feilbieten können, ist das schon blöd. :ka:
 
Wir mussten im Laden vor Jahren jede nicht STVO konforme Beleuchtung aus dem Sortiment nehmen wie zB die Lezyne Femto. Diese Lampe darf eigentlich kein deutscher Shop verkaufen. Einige versuchen es trotzdem in dem sie es es als nicht Fahrradzubehör im Outdoorbereich anbieten. Diese Lampe ist aber nur als Fahrradlampe zu verwenden. Mir fehlt da das Verständnis wie hier so etwas getestet und beworben wird.

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-fahrradbeleuchtung.htm
https://www.abmahnungwastun.de/abmahnung-pearl-gmbh-stvzo-verstoss-fahrradlampen/

:eek::o:rolleyes:
 
Wenn fabric es nicht mal schafft von V1 zu V2 eine StVZO Konformität zu erreichen sind sie selbst schuld...man hat es ihnen seit Jahren erzählt, geändert wurde nichts 🤷🏽‍♂️
 
Ich kann das Gehate hier nicht nachvollziehen. Als Notlampe, falls man das Einsetzen der Dämmerung verschätzt hat oder für Tunneldurchfahrten mit dem Rennrad im Alpenraum finde ich das Ding super. Persönlich brauche ich sie selbst nicht, in der dunklen Jahreshälfte sitzt eine Lupine unter meinem Garmin. Dass hier alle mit der StVO rummachen, ist schon sehr alman-style... Hauptsache gesehen werden!
 
Zurück
Oben Unten