Totalschaden Cannondale ohne Verschulden

Jein. Wenn der Händler seinen angestellten Mechaniker als Zeugen dafür benennt, die Schaltung korrekt eingestellt zu haben, und das Gericht dessen Aussage glaubt, dann besteht konkret die Gefahr den Prozess trotz Beweisumkehr zu verlieren.
Na klar doch , der Mechaniker wird sagen dass er die Schaltung nicht richtig eingestellt hat :confused:
 
Na klar doch , der Mechaniker wird sagen dass er die Schaltung nicht richtig eingestellt hat :confused:

Hat er auch. Es hat doch ~120km lang funktioniert. Dann ist schlagartig irgendwas passiert. Wenn es langsam gekommen wäre dann wäre dies dem TE sicher bei der regelmäßigen Wartung des Antriebs aufgefallen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube, manche haben das Thema Gewährleistung und Beweislastumkehr noch immer nicht verinnerlicht. Spekulationen, was der Käufer alles falsch gemacht haben könnte (zu wenig Wartung in den ersten 120 Kilometer !!!) sind doch Kokolores. Erst einmal sollte ein Rad nach so kurzer Zeit nicht auseinander fallen. Nun muss der Verköufer beweisen, dass es nicht an ihm lag.
(Im Digitalzeitalter empfiehlt es sich ohnehin, solche Themen eher kulant anzugehen).
Die Aussage desjenigen, der die Schaltung eingestellt hat, reicht natürlich auch nicht als Beweis, dass die Schaltung richtig eingestellt war.

Die Frage ist, ob anhand des defekten Rades eine unsachgemäße Behandlung durch den Käufer NACHGEWIESEN werden kann.
 
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Mit verlaub, aber "nur 120km gefahren" ist kein Argument. Das wär so als würde man seinen Autohändler verantwortlich machen, weil in der man in der ersten Woche nach dem Kauf einen Steinschlag auf der Windschutzscheibe hat...

Ehrlich gesagt tu ich mir schwer einen Sachmangel zu finden, der so ein Schadensbild verursacht. Vermutlich hattest du einfach Pech. Aber du kannst ja auf Kulanz seitens Cannondale hoffen...
Äpfel und Birnen,
Ein Steinschlag in der Windschutzscheibe lässt sich mit einem Lackabplatzer am Steuerrohr vergleichen.
Wenn dir nach zwei Wochen die Hinterachse aus dem Wagen fliegt, was würdest du dann tun? Zum Händler gehen, oder nicht?
 
Äpfel und Birnen,
Ein Steinschlag in der Windschutzscheibe lässt sich mit einem Lackabplatzer am Steuerrohr vergleichen.
Wenn dir nach zwei Wochen die Hinterachse aus dem Wagen fliegt, was würdest du dann tun? Zum Händler gehen, oder nicht?

wenn du vorher eine Bodenwelle sportlich genommen hast und das nachweislich die Ursache, der fehlenden HR-Achse, ist...was dann?

Gibts denn schon Neuigkeiten von der Front? bisher kann und wird ja nur wild spekuliert.
Was sagt der Händler und C´dale?
 
Äpfel und Birnen,
Ein Steinschlag in der Windschutzscheibe lässt sich mit einem Lackabplatzer am Steuerrohr vergleichen.

Äh ja, das sind Äpfel und Birnen. Der Steinschlag in der Windschutzscheibe hat im schlimmsten Fall die Struktur geschwächt und stellt damit ein Risiko dar. Lackabplatzer sind kosmetisch. Nimm lieber dein Steinschlag an der Stoßstange ;)
 
Ich glaub es ging eher um Dinge, die halt passieren können, wo aber der Hersteller, oder der Verkäufer wirklich nix für kann, und auch nicht haften muss, nicht um die Auswirktung der Beschädigung....

Wenn man am Schaltwerk reißen kann, und der Rahmen bricht, dann ist die Sollbruchstelle, hier das Schaltauge zu stark.

An Stelle des Herstellers würde ich bei (Teuren) Rädern den Kunden nicht von Pontius nach Pilatus latschen lassen, sondern schnell die R&D abteilung einbinden. So schlecht können die Margen bei Taiwanrahmen nicht sein....
 
Ich glaub es ging eher um Dinge, die halt passieren können, wo aber der Hersteller, oder der Verkäufer wirklich nix für kann, und auch nicht haften muss, nicht um die Auswirktung der Beschädigung
Doch muß er im Zuge der Gewährleistung . Da geht es auch nicht darum ob er etwas dafür kann . Der Verkäufer haftet auch z.B. wenn nach 2 Wochen od. 2 Monaten der Mixer , die Kaffeemaschiene , der Fernseher usw. kaputt gehen . Obwohl er sicherlich nichts dafür kann . Und wenn er dann von Importeuer od. Erzeuger nichts ersetzt bekommt bleibt der Händler auf dem Schaden sitzen . Unternehmerisches Risiko nennt men das .
 
Ich glaub es ging eher um Dinge, die halt passieren können, wo aber der Hersteller, oder der Verkäufer wirklich nix für kann, (...)
Bingo, genau darauf wollte ich mit meinen Apfelbirnen raus. "Shit happens". Ist zwar immer blöd aber:
1. passierts trotzdem
2. passierts zufällig (also egal ob 120km oder 12.000)
3. kann "keiner" was dafür.

Wär es eine völlig falsch eingestellte Schaltung (und damit eindeutig das Problem des Händlers) gewesen, dann wär der TE keine 120km gekommen, dann hätts beim ersten Hügel gekracht. Eher ists eine "Verkettung unglücklicher Umstände" - und da kann ein Schaden auch schon mal auftreten, ohne dass jemand etwas "falsch" gemacht hat. Der Hersteller den Rahmen ein grrenzwertig schwach konstruiert, der Händler die Schaltung grenzwertig eingestellt, der TE bei zu hohem Tempo zurückgeschalten... Darf alles sein, eines alleine kein Problem, aber alle drei auf einmal fatal für das Bike.

Die bittere Folge lautet: Das Problem des TE, aber eventuell zeigt sich der Hersteller kulant.

mfg
 
Das bleibt falsch. Warum ignoriert Ihr die Rechtslage? Um Kulanz ginge es, wenn der Händler BEWEISEN kann, dass es die Schuld des Käufers ist. Wenn keiner Schuld ist, wie Du schreibst, kann er das nicht.

Ich glaube nicht, dass die Angelegenheit hier so "einfach" zu betrachten ist.
was ist, wenn beim Transport das Schaltauge verbogen wurde, was wiederum zum Schaden geführt hat?
der TE sich einen Ast eingefahren hat (evtl unbemerkt; nicht weiter erwähnt) usw usw....
Rechtslage hin oder her - hier muss der Käufer erstmal beweisen, dass es nicht so gewesen ist.

Bei einem Mixer, wo ich nur den ON/OFF Knopf drücke, kann der Nutzer nicht viel falsch machen

Wer hat in solchen Fällen dann Schuld? hier greift keine Gewährleistung und vor allem keine Garantie. Hier hilft dann nur Kulanz.
und ob das Rad 5 Minuten, oder 5 Jahre alt ist, tut ebenfalls nichts zur Sache.

Also nochmals die Frage: Gibt es schon Infos von der Front?
 
Willst Du mich nur veräppeln?
Das ist halt einfach und schlicht und völlig falsch.
https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html?page=2
Wenn Du als Händler beweisen kannst, dass er etwas falsch gemacht hat, fein. Es ist gut möglich, dass es im Fall des TE so ist, bislang gibt es aber keinen Hinweis darauf.

Schön erklärt, dem ist sich anzuschließen. Mag sein, dass es die Schuld des Transporters ist. Ist egal in Kunde/Verkäufer Beziehung. Vielleicht kanns sich ja der Verkäufer vom Lieferant zurückholen wenn ers beweisen kann.
Mag sein, dass es die Schuld vom TE ist. Hier greift ja eben die Beweislastumkehr, muss der Verkäufer nachweisen, dass es kein Fehler ab Werk/Montage/Übergabe war, sondern der bumms von anfang an vorlag.
 
Willst Du mich nur veräppeln?
Das ist halt einfach und schlicht und völlig falsch.
https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html?page=2
Wenn Du als Händler beweisen kannst, dass er etwas falsch gemacht hat, fein. Es ist gut möglich, dass es im Fall des TE so ist, bislang gibt es aber keinen Hinweis darauf.

Ich weiß was das Wort Gewährleistung bedeutet und wie hierfür die Rechtslage ist.
aber in diesem Falle ist es nicht so einfach anzuwenden, da bei einem Sportgerät, wie einem MTB, sehr viele mögliche Faktoren, einen solchen Schaden herbeiführen können.
wofür weder das Material, der Hersteller, oder der Händler schuld sein muss.
 
Hier greift ja eben die Beweislastumkehr, muss der Verkäufer nachweisen, dass es kein Fehler ab Werk/Montage/Übergabe war, sondern der bumms von anfang an vorlag.

Der Beweis ist damit erbracht, dass das Rad erstmal einwandfrei funktioniert hat.
Der vorhandene Schaden ist (vmtl) durch die Schaltung bedingt, oder es ist was in den Antrieb gekommen (Holz, Stein whatever).
Und bekanntermaßen verstellt sich eine Schaltung nicht ohne Weiteres so stark, dass es zu einem solchen Fehlerbild kommt
 
Ja das kann der Händler ja gerne nachweisen, der 477 BGB ist jedenfalls problemlos anwendbar.
Ich weiß was das Wort Gewährleistung bedeutet und wie hierfür die Rechtslage ist.
aber in diesem Falle ist es nicht so einfach anzuwenden, da bei einem Sportgerät, wie einem MTB, sehr viele mögliche Faktoren, einen solchen Schaden herbeiführen können.
wofür weder das Material, der Hersteller, oder der Händler schuld sein muss.
 
Der Beweis ist damit erbracht, dass das Rad erstmal einwandfrei funktioniert hat.
Der vorhandene Schaden ist (vmtl) durch die Schaltung bedingt, oder es ist was in den Antrieb gekommen (Holz, Stein whatever).
Und bekanntermaßen verstellt sich eine Schaltung nicht ohne Weiteres so stark, dass es zu einem solchen Fehlerbild kommt
Nein, ist es nicht. Der Fehler ist womöglich "versteckt" gewesen, dass das Rad mal funktionierte heißt nicht, dass alles ok war bei Übergabe.
 
Das Absurde ist ja, dass dieses Gesetz im Gegensatz zu vielen anderen wirklich sehr klar und eindeutig formuliert ist.

Und trotzdem ignorieren das viele einfach, weil ihr "gesundes Rechtsempfinden" das anders sehen würde.
 
Das Absurde ist ja, dass dieses Gesetz im Gegensatz zu vielen anderen wirklich sehr klar und eindeutig formuliert ist.

Und trotzdem ignorieren das viele einfach, weil ihr "gesundes Rechtsempfinden" das anders sehen würde.
Dennoch besteht nunmal konkret das Risiko daß dem Händler vor Gericht der Beweis gelingt hier ein mangelfreies Produkt ausgeliefert zu haben. Beweislastumkehr bedeutet nicht daß hier ein Rechtsstreit automatisch gewonnen wird.
 
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