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Absolut! Kann ja gut sein, dass der Händler ein Fehlverhalten des Käufers nachweisen kann, das wäre dann ein eher seltener Einzelfall, aber ist natürlich möglich. Vielleicht sieht man zb, dass der Eigentümer mit einer Säge daran manipuliert hat. Vielleicht ist auch ein anderes Teil verbaut worden.
Allerdings werden sich viele Händler ansonsten gar nicht erst auf den Rechtsweg einlassen, weil a) die Chancen nicht so gut sind und b) immer ein Reputationsschaden droht.
Wie kannst Du immer und immer wieder die Beweislastumkehr ignorieren (Dein Ausgangspunkt ist: Käufer ist Schuld. Genau DAS müsstest Du aber BEWEISEN. Ab dem siebten Monat hättest Du völlig recht), und dann behaupten, das sei keine Trollerei.
Verstehst Du das Prinzip auch nicht, wenn es Dir sehr einfach erklärt wird? Das würde mir mehr Sorgen machen als Trollerei.
Die Rechtssprechung betrachtet das Schadensbild als händlerverschuldet.
Allerdings werden sich viele Händler ansonsten gar nicht erst auf den Rechtsweg einlassen, weil a) die Chancen nicht so gut sind und b) immer ein Reputationsschaden droht.
nein, ich trolle nicht.
nur solange kein offizielles Statement des Händlers/Herstellers offen liegt, betrachte ich das Schadensbild, als eigenverschuldet.
Wie kannst Du immer und immer wieder die Beweislastumkehr ignorieren (Dein Ausgangspunkt ist: Käufer ist Schuld. Genau DAS müsstest Du aber BEWEISEN. Ab dem siebten Monat hättest Du völlig recht), und dann behaupten, das sei keine Trollerei.
Verstehst Du das Prinzip auch nicht, wenn es Dir sehr einfach erklärt wird? Das würde mir mehr Sorgen machen als Trollerei.
Die Rechtssprechung betrachtet das Schadensbild als händlerverschuldet.