Totalschaden Cannondale ohne Verschulden

Absolut! Kann ja gut sein, dass der Händler ein Fehlverhalten des Käufers nachweisen kann, das wäre dann ein eher seltener Einzelfall, aber ist natürlich möglich. Vielleicht sieht man zb, dass der Eigentümer mit einer Säge daran manipuliert hat. Vielleicht ist auch ein anderes Teil verbaut worden.

Allerdings werden sich viele Händler ansonsten gar nicht erst auf den Rechtsweg einlassen, weil a) die Chancen nicht so gut sind und b) immer ein Reputationsschaden droht.

nein, ich trolle nicht.
nur solange kein offizielles Statement des Händlers/Herstellers offen liegt, betrachte ich das Schadensbild, als eigenverschuldet.

Wie kannst Du immer und immer wieder die Beweislastumkehr ignorieren (Dein Ausgangspunkt ist: Käufer ist Schuld. Genau DAS müsstest Du aber BEWEISEN. Ab dem siebten Monat hättest Du völlig recht), und dann behaupten, das sei keine Trollerei.
Verstehst Du das Prinzip auch nicht, wenn es Dir sehr einfach erklärt wird? Das würde mir mehr Sorgen machen als Trollerei.
Die Rechtssprechung betrachtet das Schadensbild als händlerverschuldet.
 
Doch muß er im Zuge der Gewährleistung....

Halte ich für Blödsinn. Kein Händler muss für Unfälle und Beschädigung, gar durch Dritte für das von ihm Verkaufte Produkt haften auch nicht innerhalb der Gewährleistung- Es sei denn es sind Eigenschaften des Produkts nicht so wie beschrieben (Steinschlagfestefarbe oder so..), es liegt also ein SACHMANGEL vor.
 
Halte ich für Blödsinn. Kein Händler muss für Unfälle und Beschädigung, gar durch Dritte für das von ihm Verkaufte Produkt haften auch nicht innerhalb der Gewährleistung- Es sei denn es sind Eigenschaften des Produkts nicht so wie beschrieben (Steinschlagfestefarbe oder so..), es liegt also ein SACHMANGEL vor.
???
Natürlich muss ein Sachmangel für einen Gewährleistungsanspruch vorliegen, und da muss der Händler aufgrund der Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten nachweisen dass kein Sachmangel vorliegt. Punkt.
 
Natürlich muss ein Sachmangel für einen Gewährleistungsanspruch vorliegen..

Da sind wir uns ja dann Einig !
Es las sich so, als wäre jedwede Beschädigung innerhalb der ersten 6 Monaten grundsätzlich durch den Händler auszugleichen wäre.

Kann man natürlich trotz besseren Wissens (Eigenes Verschulden, Unfall etc.) versuchen, aber dann ist man halt, meiner meinung nach, ein Arschloch.

Diese Laiendiskussion hilft dem TE nicht weiter. Mich würde interessieren was der Hersteller (durch den Händler) verlautbaren lässt.
 
der Händler muss BEWEISEN, dass der Käufer den Schaden verursacht hat.
Das ist in den allermeisten Fällen nicht möglich. Daher ist das Recht glasklar auf der Seite des Käufers:
Man geht davon aus, dass der Schaden schon beim Verkauf vorlag - bis der Händler das Gegenteil beweist.
Da reicht ein "hat alles funktioniert", "war bestimmt unsachgemäß behandelt", etc pp nicht.
Daher geht es auch nicht um eine Stellungnahme ala "das Rad war in ordnungsgemäßem Zustand, als es ausgeliefert wurde".
Sondern er muss bei so einem Schaden ein Gutachten vorliegen, was genau der Käufer falsch gemacht hat.

Mich wundert es, wieviele sich erst einmal ganz automatisch auf die Seite von Händler/Hersteller schlagen :)
Insofern ist es juristisch in der Tat eine Laiendiskussion.
 
der Händler muss BEWEISEN, dass der Käufer den Schaden verursacht hat.
Das ist in den allermeisten Fällen nicht möglich. Daher ist das Recht glasklar auf der Seite des Käufers:
Man geht davon aus, dass der Schaden schon beim Verkauf vorlag - bis der Händler das Gegenteil beweist.
Da reicht ein "hat alles funktioniert", "war bestimmt unsachgemäß behandelt", etc pp nicht.
Daher geht es auch nicht um eine Stellungnahme ala "das Rad war in ordnungsgemäßem Zustand, als es ausgeliefert wurde".
Sondern er muss bei so einem Schaden ein Gutachten vorliegen, was genau der Käufer falsch gemacht hat.

Mich wundert es, wieviele sich erst einmal ganz automatisch auf die Seite von Händler/Hersteller schlagen :)
Insofern ist es juristisch in der Tat eine Laiendiskussion.
Wenn der Mechaniker vor Gericht glaubhafte detailreiche Schilderungen zu der von ihm vorgenommenen Einstellung der Schaltung macht, und zugleich ein Sturz oder andere Ursachen vom Gericht für den Schaden für möglich gehalten werden, wäre ich mit solchen Aussagen vorsichtig.
 
Hast solche Prozesse schon erlebt, gell?
Aktenzeichen?

„Ich halte es für möglich, dass er den Mord begangen hat.“
„Dank, das reicht! Lebenslang!“
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie kannst Du immer und immer wieder die Beweislastumkehr ignorieren (Dein Ausgangspunkt ist: Käufer ist Schuld. Genau DAS müsstest Du aber BEWEISEN. Ab dem siebten Monat hättest Du völlig recht), und dann behaupten, das sei keine Trollerei.
Verstehst Du das Prinzip auch nicht, wenn es Dir sehr einfach erklärt wird? Das würde mir mehr Sorgen machen als Trollerei.
Die Rechtssprechung betrachtet das Schadensbild als händlerverschuldet.

und du verstehst schlichtweg nicht, was ich sage: in meinen Augen ist das Schadensbild selbstverursacht.
das ist vergleichbar mit dem Neuwagen, den ich gegen den Bordstein ramme und die Aufhängung hinüber ist.
ist da dann auch der Händler dran? mit Sicherheit nicht!


unabhängig davon, ob das Schaltauge hätte nachgeben sollen oder nicht - wie lange fahrt ihr alle schon Rad und wie oft ist es euch passiert, dass euch das Schaltwerk so hochgezogen wurde, dass es den Rahmen killt?
selbst wenn die Anschlagsschraube zu weit draußen war, wäre "nur" die Kette hinter die Kassette geflogen, aber nicht das Schaltwerk "gefühlvoll" gegen die Sitzstrebe.
ich bin der Meinung, das da zum einen wenig Gefühl im Spiel war und evtl. noch irgendwas (Ast etc) in den Antrieb gelangt ist
 
ich bin der Meinung, das da zum einen wenig Gefühl im Spiel war und evtl. noch irgendwas (Ast etc) in den Antrieb gelangt ist
Sollten wir jemals erfahren dass der Fall vor ein Zvilgericht landet dann meldest dich beim Anwalt der Händlers um die Möglichkeit zu bekommen deine Expertise dem Gericht vorzutragen . Da bleibt dem Richter dann ja nur zugunsten des Händlers zu entscheiden .
 
Wenn der Mechaniker vor Gericht glaubhafte detailreiche Schilderungen zu der von ihm vorgenommenen Einstellung der Schaltung macht, und zugleich ein Sturz oder andere Ursachen vom Gericht für den Schaden für möglich gehalten werden, wäre ich mit solchen Aussagen vorsichtig.

Wenn der Mechaniker vor Gericht.... dann ist das nichts wert!
Denn der Mechaniker steht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zum beklagten(der Händler).
Dazu ist es unglaubwürdig, das der Mechaniker, der 5 Bikes am Tag macht, nach 2 Wochen noch weiss was er genau an dem Bike gemacht hat.
Wenn es vor Gericht kommt, dann wird ein Gutachter eingeschaltet und der wird dann anhand der Spuren rausfinden was gelaufen ist bzw wie es abgelaufen ist.

Gruss

Norbert
 
Naja, so Unrecht hat @Weezer ja nicht. In meiner 30 jährigen (uff) MTB-Karriere ist mir sowas genau 1 mal passiert. Das ist definitiv kein "Klassiker", der bei jeder zweiten Ausfahrt passieren kann. Mit Sicherheit war Pech im Spiel, vielleicht (wahrscheinlich) auch eine falsch eingestellte Schaltung. Trotzdem ist das ein Grenzfall und der kann leicht in beide Richtungen argumentiert werden. Ich bin gespannt, wie es ausgeht!
 
Ich habe bislang noch nicht ein einziges Argument gehört, dass für eine Beweisbarkeit seines Fehlers spricht. Vielleicht kannst Du es dann ja nachliefern.
„glaube ich nicht“, „vielleicht schlecht gewartet“, „schwer vorstellbar“, „der Händler wird sagen, das Rad war ok“, „irgendwas muss er falsch gemacht haben“, ist alles nicht wirklich gerichtsfest.
 
Ich habe bislang noch nicht ein einziges Argument gehört, dass für eine Beweisbarkeit seines Fehlers spricht. Vielleicht kannst Du es dann ja nachliefern.
„glaube ich nicht“, „vielleicht schlecht gewartet“, „schwer vorstellbar“, „der Händler wird sagen, das Rad war ok“, „irgendwas muss er falsch gemacht haben“, ist alles nicht wirklich gerichtsfest.

Dann erklär mir doch mal, wie ein solcher Schaden, ohne Fremdeinwirkung zustande kommen kann.

und nur um eines klar zu stellen - ich will mich gar nicht auf die Hersteller/Händlerseite schlagen.
ein solcher Schaden kommt nur nicht einfach so zustande, weshalb ich die komplette Story der jungfräulichen Geburt nicht glauben mag.
die komplette Diskussion führt ohnehin gerade ad absurdum (Gericht, Recht, Gewährleistung etc...)

wir kennen nur die eine Seite, welche nicht hinterfragt wird und es wird pauschal von Fertigungsfehlern ausgegangen.
Ich hinterfrage diese eine Seite und solange nichts bewiesen ist, gehe ich von Eigenverschulden aus (auf Grund des Schadens)
 
Mir unklar, warum Du Dich so stur stellst.

Dann erklär mir doch mal, wie ein solcher Schaden, ohne Fremdeinwirkung zustande kommen kann.

Das muss weder ich erklären, noch der Threadersteller. Denn der Händler muss erklären, wie es passiert ist (was sehr schwierig ist). Denn das hier ist exakt das Gesetz:

es wird pauschal von Fertigungsfehlern ausgegangen.

Im ersten halben Jahr wird pauschal von Fertigungsfehlern ausgegangen.

Nur, falls es dem Händler gelingt (was sein kann, wir haben das Rad ja alle nicht von Nahem gesehen), zu beweisen, dass ein Fehlverhalten des Käufers vorliegt, trägt er den Schaden. Da reicht kein "wahrscheinlich", "wie soll es denn sonst passiert sein", "warten wir mal ab, was der Händler sagt".

Wie gesagt, wie der konkrete Fall ausgeht, weiß ich nicht. Deine Argumentation ist aber völlig unsinnig.
 
Dann erklär mir doch mal, wie ein solcher Schaden, ohne Fremdeinwirkung zustande kommen kann.

und nur um eines klar zu stellen - ich will mich gar nicht auf die Hersteller/Händlerseite schlagen.
ein solcher Schaden kommt nur nicht einfach so zustande, weshalb ich die komplette Story der jungfräulichen Geburt nicht glauben mag.
die komplette Diskussion führt ohnehin gerade ad absurdum (Gericht, Recht, Gewährleistung etc...)

wir kennen nur die eine Seite, welche nicht hinterfragt wird und es wird pauschal von Fertigungsfehlern ausgegangen.
Ich hinterfrage diese eine Seite und solange nichts bewiesen ist, gehe ich von Eigenverschulden aus (auf Grund des Schadens)

Du raffst es einfach nicht, worum es den Leuten geht, die dir seit mehreren Seiten versuchen zu erklären, wie sich die aktuelle Situation darstellt.

Selbstverständlich ist das ein ungewöhnliches Schadensbild wenn gesagt wird, dass kein Stock oder Einschlag dazu geführt hat, sondern dass sich das Schaltwerk einfach so aufgewickelt hat.

Darum geht es aber einfach nicht. Und wenn die Story von der befleckten Jungfrau (in diesem Fall das aufgewickelte Schaltwerk ohne Fremdeinwirkung) frei erfunden ist, trotzdem muss der Händler in diesem Fall beweisen, dass das Rad ohne Mängel (versteckt oder nicht) ausgeliefert worden ist.
Es interessiert nicht, ob das Schadensbild zu den Erzählungen passt oder nicht!!!!
 
Wenn der Mechaniker vor Gericht.... dann ist das nichts wert!
Denn der Mechaniker steht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zum beklagten(der Händler).
Dazu ist es unglaubwürdig, das der Mechaniker, der 5 Bikes am Tag macht, nach 2 Wochen noch weiss was er genau an dem Bike gemacht hat.
Wenn es vor Gericht kommt, dann wird ein Gutachter eingeschaltet und der wird dann anhand der Spuren rausfinden was gelaufen ist bzw wie es abgelaufen ist.

Gruss

Norbert
Daß zusätzlich ein Gutachten eingeholt wird ist nicht unwahrscheinlich. Aber daß sich ein Mechaniker nicht an ein bestimmtes Fahrrad erinnert, an dem er rumgefeilt hat, würde ich per se nicht ausschließen.
 
Daß zusätzlich ein Gutachten eingeholt wird ist nicht unwahrscheinlich. Aber daß sich ein Mechaniker nicht an ein bestimmtes Fahrrad erinnert, an dem er rumgefeilt hat, würde ich per se nicht ausschließen.

Nunja.. es ist kein Nicolai G1... insofern würde zumindest ich als Richter nur sehr wenig Gewicht der Aussage des Mechanikers beimessen.
 
und du verstehst schlichtweg nicht, was ich sage: in meinen Augen ist das Schadensbild selbstverursacht.

Wie willst Du an Hand des Schadensbild dem TE nachweisen, das der Schaden durch unsachgemässe Bedienung/Behandlung erfolgt ist? Selbst ein Sachverständiger, der sich das Ding live und aus allen möglichen Perspektiven anschaut, wird das nicht innerhalb von Sekunden entscheiden können. Zum Glück sind wir noch nicht soweit, daß solche Fälle an Hand eines im Forum hochgeladenen Handyfotos durch Schnellrichter entschieden werden.

Abgesehen davon wird es, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, egal sein ob in deinen oder irgenwelchen anderen Foristenaugen der Schaden selbst verursacht wurde. Da zählt dann der Bericht des Gutachters, sofern einer beauftragt wurde.
 
Dauert so etwas in der Regel wirklich zwei Wochen, also die Entscheidung über das weitere Vorgehen. Ich warte jetzt doch schon ein wenig.
 
Jetzt zur Sommerzeit ja.
Aber wie gesagt, du könntest dem Händler auch eine Frist setzen den Sachmangel zu beseitigen.
Was Cannondale macht, spielt für dich keine Rolle.
Allerdings wär das schon eher die progressive Variante.
 
Dauert so etwas in der Regel wirklich zwei Wochen in der Fahrradindustrie, also die Entscheidung über das weitere Vorgehen? Ich warte jetzt doch schon ein wenig.
Werde heute doch mal anrufen.
 
Alles wird gut. 100 Prozent Übernahme der Kosten und alles neu.
Kauf beim Händler und bei ner Premiummarke hat wohl doch Vorteile.
Ich hätte nicht mehr daran geglaubt.
Aber das 50er Ritzel und das Schaltwerk halte ich ab jetzt immer im Blick.
 
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