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Ich bin zwar nicht mehr auf den Hom Trails unterwegs...aber nanche haben den Schuss noch nicht gehört.
der j.a. vom forst macht ernst, geht zumindest offensiv vor.
aus dem folgenden kontext lässt sich schließen dass er seine auslegung der erlaubten naturnutzung bzw die seines arbeitgebers gnadenlos durchziehen wird.
da das folgende uns alle betrifft werde ich vorerst keine öffentlichen terminabsprachen zur sportlichen betätigung an der frischen luft äußern...
folgende zeilen habe ich selber weitergeleitet bekommen & teile sie - das einverständnis der empfängerin vorausgesetzt - hier mit:
"Ich hab Corona gerade so überstanden ... Alle Fahrtechnikkurse fielen aus.
Nun läuft es gut an und ich war so happy ..
dann flattert die Mail ins Fach.
Kennt Jemand von Euch den Förster?
Sehr geehrte Frau (xyz),
über Umwege bin ich auf Ihre Internetpräsenz bezüglich Fahrkursen für MTB aufmerksam geworden, darunter auch Kurse, die im Homburger Wald stattfinden sollen.
Rund um das Waldstadion, den Schlossberg und auch Richtung Kirrberg gibt es zahllose Trails, die auch mir als zuständigem Revierförster bekannt sind und die ich konsequent blockieren und unkenntlich machen lasse. Binnen kürzester Zeit sind die Hindernisse am Einstieg oft beseitigt oder Umfahrungen entstanden, sodass ich zu drastischeren Blockaden greifen muss.
Ich verweise auf §25 des Landeswaldgesetzes Saarland:
Sechster Abschnitt Bestimmungen über das Betreten des Waldes
§ 25 Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zweck der naturverträglichen Erholung ist jedermann gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen sowie das Reiten im Wald ist nur auf Wegen und Straßen gestattet. Wege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußpfade sind keine Wege.
(3) Nur mit Zustimmung des Waldbesitzers sind insbesondere zulässig
(…)
7. das Radfahren und Reiten abseits von Wegen und Straßen.
(5) Die Benutzung des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Besondere Sorgfalts- und Verkehrssicherungs-
pflichten werden nicht begründet. Wer den Wald benutzt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensge-
meinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht beschädigt, gefähr-
det oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.
Abgesehen von der Tatsache, dass alle Trails im Homburger Wald illegal sind entstehen immer öfter Gefahrensituationen. An sehr vielen Stellen kreuzen die illegalen Trails die Hauptwege und so mancher Fahrer schießt ungebremst quer über die stark von Waldbesuchern frequentierten Wege. Es kann nicht Sinn der Sache sein, dass man als Spaziergänger, man denke dabei auch an Kinder und Hunde, Gefahr läuft, überfahren zu werden.
Dies mag ausschließlich an den rücksichtslosen Radfahrern liegen, die sicherlich in der Minderheit sind! Dennoch: Es liegt eine Gefährdung bzw. Störung der Mehrheit der Waldbesucher und der Natur vor und die Gesetzeslage ist unmissverständlich
Für mich persönlich als Vertreter des Grundeigentümers vor Ort kommt bei dieser Sache ein weiterer Faktor zum Zuge: Dulde ich die entsprechenden Strecken ohne vertragliche Regelung, so trifft mich auch die Pflicht, für die Verkehrssicherheit Sorge zu tragen.
Den hieraus resultierenden Mehraufwand an Kontrollen kann ich realistisch betrachtet nicht leisten und werde es auch nicht.
Es häufen sich allmählich die Beschwerden mir gegenüber über rücksichtsloses Verhalten von Personen mit MTB. Der Jagdbetrieb wird gestört, da manche Zeitgenossen glauben, man könne einfach mit dem Rad quer durch den Wald fahren, Ruhezonen werden missachtet, manche Bereiche wie der Schlossberg weisen zwischen Forstwegen, Spazierwegen und Trails eigentlich überhaupt keine unberührten Bereiche auf, auf die Brut- und Setzzeit der Tiere wird keine Rücksicht genommen.
Der einzige Ausweg, der sich hier anbietet und den ich in Gesprächen mit anderen Mountainbikern stets versuche zu betonen, ist der Weg der Legalisierung solcher Strecken in Abstimmung mit dem Grundeigentümer, der Stadt und gegebenenfalls der Tourismuszentrale (Beispiel PUR in St. Ingbert). Der Homburger Wald bietet, für mich verständlich, ideale Bedingungen für’s Mountainbiken und es sind keineswegs wenige Menschen, die dort diesem Sport nachgehen.
Dennoch: Ich untersage Ihnen hiermit die Durchführung von MTB- Kursen im Homburger Staatswald, wenn von Wegen im Sinne des Gesetzes abgewichen wird. Das Fahren auf normalen Forstwirtschaftswegen ist gestattet, aber alles was sich abseits auf Trails, Spazierwegen, Schneisen usw. abspielt ist illegal und wird nicht toleriert.
Ich behalte mir vor, rund um die vorgesehenen Termine verstärkt zu kontrollieren.
Mit freundlichen Grüßen
(ZYX)
Revierleiter
Revier Homburg
www.saarforst.de"
Leider halten sich da nur sehr wenige daran, persönlich war ich das letzte mal im Herbst dort, wäre aber auch schon mal da gewesen wenn dort nicht so Stress wäre, die Strecken sind halt sehr schön gemacht, kenne auch ein paar der Erbauer.Zur Zeit ist das Meiden der Trails ("Füße stillhalten"), das einzige Mittel