Der grösste Teil des Teutoburger Waldes ist Privatbesitz - trotzdem darf man dort fahren, weil die Waldbesitzer die Wege für die Nutzung freigeben müssen und auch dafür sorgen müssen, dass dies ohne Gefahr möglich ist. Sie haben also nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
da hast du uneingeschränkt recht, ich meinte das allerdings bezogen auf die tatsache fernab der wege eine strecke in den wald zu schmieden! das geht nicht wirklich! in ffh (fauna-flora-habitat) und naturschutzgebieten noch viel weniger!!
ich denke rücksichtnahme ist allles....und das gilt füer ALLE! so, jetzt habe ich keine lust mehr mich zu diesem thema zu äußern