Überblick: Flow-Country-Trails und Flowtrail-Projekte

Vielleicht haben die auch keine Ahnung von der rechtlichen Lage. Ist ja auch irgendwie alles unübersichtlich und um sich sicher zu sein, muss man Paragraphen durchforsten.
Hab letztens erst von einem Fahrtechniktrainer gehört, dass es in NRW auch eine 2-m-Regel gäbe, was garnicht der Fall ist.
 
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Aber zu behaupten, das es eine 2m-Regelung gibt, um Eintrittskarten zu verkaufen... :mad: ...nicht sehr sportlich.

Ich kann gerade die Stelle nicht finden, wo das behauptet wird... Kann Dir aber versichern, das Vertreter des Sachsenforst die 2-Meter-Regel gerne als Tatsache vor sich hertragen. Es gibt sogar offizielle Drucksachen, in denen sich Hinweise auf "für den Begegnungsverkehr geeignete Wege" oder so ähnlich finden, die als Wegbreitenregelung interpretiert werden könnten.

Solange aber das sächsische Waldgesetz nichts derartiges hergibt, sollen sie nur kommen ;)
 
Der liebe Herr Röber hatte dann auch noch 'aktuelle Rechtsprechung' angeführt, konnte auf Nachfrage aber -wen wunderts!?- kein einziges Beispiel anführen.

Soll jetzt jeder für sich entscheiden, ob er da seine € 5,- hinträgt und das unterstützen will -oder lieber woanders fährt (Sachsen ist ja größer als die 50km Rabenberg-Trail) und das Geld der DIMB gibt damit es in den Bundesländern, in denen es akut ist, weiter geht. ;)
 
Ich habe jetzt gerade nochmal nachgeschaut und kann nach meiner Einschätzung sagen, das es in Sachsen auch in der aktuellen Fassung des Waldgesetzes vom 6.6.13 (danke für das aufmerksam machen) keine "ca. 2m-Regel" gibt.

Weiterhin ist mir kein Fall bekannt, in dem versucht wurde, irgend etwas dieser Art durchzusetzen.

Also - so schön wie es woanders ist: es gibt keinen Grund, nur wegen des Trailsfahren an sich Sachsen zu verlassen.

Was die private Initiative des Sportpark Rabenberg betrifft, kann ich für mich sagen, das ich die 5€ auf freiwilliger Basis gern bezahle.
 
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Was die private Initiative des Sportpark Rabenberg betrifft, kann ich für mich sagen, das ich die 5€ auf freiwilliger Basis gern bezahle.

Nenene, nix Privat. Erwerbswirtschaftlich orientierte Unternehmung mit Gewinnerzielungsabsicht.

'Freiwillig' funktioniert's leider auch nicht.

;)

Ammerseegrüße,
Robert
 
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Zitat mal für alle aus der Mail vom 26.8.2013 von Herrn Röber, gesendet über [email protected] an mich:

"... Tatsächlich ist es so, dass auch in Sachsen eine Regelung existiert, welches das Rad fahren auf Wegen unter ca. 2m Breite im Wald verbietet. ..."

Im Gesetz steht eine solche Regelung nicht http://dimb.de/aktivitaeten/open-trails/rechtslage/319-die-rechtslage-in-sachsen

Vielleicht solltest Du den Herrn mal fragen, wo das denn - ausser in seiner Einbildung - geregelt wäre.

Lesenswert zu Sachsen ist auch folgende Darstellung http://www.fahrrad-recht.de/index.php?p=fahren&c=14

Zum Begriff der "Fußwege" in anderen Bundesländern habe ich mich ebenfalls bereits geäußert http://dimb.de/aktivitaeten/open-trails/rechtslage/317-die-rechtslage-in-rheinland-pfalz
 
... Vielleicht solltest Du den Herrn mal fragen, wo das denn - ausser in seiner Einbildung - geregelt wäre. ...

Der liebe Herr Röber hatte dann auch noch 'aktuelle Rechtsprechung' angeführt, konnte auf Nachfrage aber -wen wunderts!?- kein einziges Beispiel anführen. ...

Konnte er nicht. Warum wundert mich das eigentlich nicht!? Mehr Info kommt per Mail direkt an Dich.

...also ich fahr da auch freiwillig hin, denke ich.

Und wenn's Dich mal nach Schwaben verschlägt, dann zeige ich Dir eine selbstlose Freiwilligenarbeit...

'Freiwillig' war auf die Entrichtung des Obulus bezogen. Aktuell ist da nix mit 'freiwillig' € 5,- entrichten um auf diesen 50km tretlastigen Trails zu fahren.
@Athabaske:
Auf Dein Angebot komme ich bei gerne zurück. Man kann nicht genug schöne Strecken befahren... :daumen:

Ammerseegrüße,
Robert
 
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Oder (ich zitiere mich mal selbst):

Ich finde, der ganze Ansatz ist falsch:

die DIMB hat Trailrules geschaffen, an die wir uns halten. Gut so weit.

Proklamiert wird "gegenseitige(!) Rücksichtnahme". Auch gut.

Tatsache ist, das wir Biker für Wanderer anhalten (müssen), uns entschuldigen und trotzdem angeranzt werden. Spannenderweise fast ausschließlich in der Zeit der Schulferien und dann von 'fremden' Dialekten.

Würden die Wanderer -nur mal als ein Beispiel- genauso hintereinander oder am Rand des Weges gehen wie wir fahren und nicht zu alleine, zweit oder dritt die ganze Wegbreite belegen ... so lange das aber so bleibt, hält der Krampf 2m-Regelung.

Ammerseegrüße,
Robert

P.S.: Meine Feststellung ist auch, das je schmaler der Weg ist, umso weniger Konflikt mit Wanderern.
Meine Anregung: die 2m-Regelung umkehren und den Bikern verbieten, auf Wegen über 50cm Breite zu fahren. Dann wird 'n Schuh draus. ;)

Heißt: so lange nur die Biker 'gegenseitige Rücksichtnahme' üben, wird die DIMB noch viel Geld im OpenTrails-Fond verbrennen...ich denke, billiger, nachhaltiger und effektiver ist, bei den Wanderern ein Bewusstsein für die Gegenseitigkeit wecken.

Hier funktioniert's ja auch: zum einen, da das Bergradeln in Bayern eine ganz lange Tradition hat (viel, viel länger, als es überhaupt MTBs gibt!) und es hier keine (Auslegung der) 2m-Regelung gibt.

Ammerseegrüße,
Robert
 
...in Bayern ist sowieso generell immer alles besser, sonst wäre es ja nicht Bayern.

Wir in der Restrepublik schlagen uns eben mehr schlecht als recht durch...
 
...in Bayern ist sowieso generell immer alles besser...

So lange man mit "mia san mia" Wahlen gewinnen kann, kann's doch auch nicht wirklich schlecht sein, oder!? :D
Nur kein Neid: auch ich habe nicht die Gnade der bayerischen Geburt erfahren und bin erst kurz nach der Volljährigkeit Richtung Berge und -vor Allem!- näher an Italien gezogen... ;)
 
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ich verstehe nicht ganz die diskussion...

wird der trailpark rabenberg schlecht geredet, weil er für seine anlage geld verlangt oder weil wohl mit falschen behauptungen das fahren auf den normalen wegen für illegal erklärt wird und daher der park als einzige lösung verkauft wird?

solange jemand privat etwas errichtet, ist es doch fair, dass dafür auch etwas zu zahlen ist (läuft zb im winter bei langlaufloipen auch häufig so, dass die nutzer einen kleinen betrag in eine box werfen und sich einen aufkleber dafür auf den stock picken oder es wird über die bewirtschafteten parkplätze organisiert, ausgenommen sind häufig übernachtungsgäste, da diese dann über ihre kurtaxe für diese leistung zahlen)

sofern die öffentliche hand erstellt, mag eine gewisse bezahlung auch noch zu diskutieren sein, da auch nicht automatisch alles, was für die allgemeinheit an infrastruktur erbaut wird, kostenfrei genutzt werden kann...
 
ich verstehe nicht ganz die diskussion...

wird der trailpark rabenberg schlecht geredet, weil er für seine anlage geld verlangt oder weil wohl mit falschen behauptungen das fahren auf den normalen wegen für illegal erklärt wird und daher der park als einzige lösung verkauft wird?...

... die Betreiber behaupten, das in Sachsen auch die 2m-Regelung herrscht und man nur auf den 50 km rund um's Trailcenter legal auf Trails unterwegs ist...nicht die feine englische Art -und ein Bärendienst für den Bikesport.

;)
 
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Hier funktioniert's ja auch: zum einen, da das Bergradeln in Bayern eine ganz lange Tradition hat (viel, viel länger, als es überhaupt MTBs gibt!) und es hier keine (Auslegung der) 2m-Regelung gibt.

Ich kann Dir versichern, dass das mit der gegenseitigen Rücksichtnahme auch in Sachsen klappt. Natürlich erst, seit wir Fahrräder haben...

Das Problem der Betreiber oder Planer von Trailcentern, Streckennetzen oder Dingen wie z.B. dem "Stoneman Miriquidi" ist aber, das der Sachsenforst (der den größten Teil des sächsischen Waldes verwaltet) Routen auf Wegen unter 2 Meter Breite schlicht nicht genehmigt oder sich dafür sehr gut bezahlen lässt. In den Zeiten von GPS ginge es natürlich oft auch ohne Schilder, es wurde aber auch die Veröffentlichung von GPX-Tracks auf privaten Websites schon als "illegale Vermessungsarbeiten" verfolgt.
Im Fall Mittel-und Westerzgebirge kommt noch dazu, das es (mangels regelmäßigem Begängnis und wegen der Industriefichtenernte) vergleichsweise wenige natürliche Trails gibt; die in Rabenberg mussten fast komplett angelegt werden.
Diese Investitionen sollen ja auch irgendwie wieder reinkommen, wobei die Einnahmen aus der Gebühr sicher nicht für mehr als die Instandhaltung reichen.

... um auf diesen 50km tretlastigen Trails zu fahren. ...

Du warst schon da?
 
... der Betreiber oder Planer von Trailcentern, Streckennetzen oder Dingen wie z.B. dem "Stoneman Miriquidi" ist aber, das der Sachsenforst (der den größten Teil des sächsischen Waldes verwaltet) Routen auf Wegen unter 2 Meter Breite schlicht nicht genehmigt ...

Nur für die kommerzielle Nutzung? Oder (so wie vom TC Rabenberg verbreitet) für jeden, der mit dem Bike durch den Wald will?
 
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Das Problem der Betreiber oder Planer von Trailcentern, Streckennetzen oder Dingen wie z.B. dem "Stoneman Miriquidi" ist aber, das der Sachsenforst (der den größten Teil des sächsischen Waldes verwaltet) Routen auf Wegen unter 2 Meter Breite schlicht nicht genehmigt oder sich dafür sehr gut bezahlen lässt.

Wieso muss ich etwas genehmigen was gar nicht verboten ist? Oder hat Sachsen eine Anpassung mit 2m-Regel im Landes-Waldgesetzt?
ODER geht hier darum eine Strecke offiziell und öffenlich auszuweisen?
Was ein Trailcenter natürlich gerne möchte.
 
Wieso muss ich etwas genehmigen was gar nicht verboten ist? Oder hat Sachsen eine Anpassung mit 2m-Regel im Landes-Waldgesetzt?
ODER geht hier darum eine Strecke offiziell und öffenlich auszuweisen?
Was ein Trailcenter natürlich gerne möchte.

Lass ihn doch erst mal antworten. ;)

mw.dd war mit den Herren im Kontakt und kann uns sicher genaueres mitteilen.

Für mich hört es sich an, als ob hier wird eine kommerzielle Nutzung/Veranstaltung -für die der (Wald-)Besitzer durchaus Nutzungsentgelt verlangen darf- mit unserem Hobby in einen Topf geworfen wird.
 
Wieso muss ich etwas genehmigen was gar nicht verboten ist? Oder hat Sachsen eine Anpassung mit 2m-Regel im Landes-Waldgesetzt?
ODER geht hier darum eine Strecke offiziell und öffenlich auszuweisen?
Was ein Trailcenter natürlich gerne möchte.

Die Strecken wurden nicht einfach ausgewiesen, dass sondern eigens in den Waldboden gebuddelt.

Natürlich musst du sowas genehmigen lassen...



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Nur für die kommerzielle Nutzung? Oder (so wie vom TC Rabenberg verbreitet) für jeden, der mit dem Bike durch den Wald will?

Natürlich nur für die Ausweisung von offiziellen Routen, also mit Schildern und allem, was dazu gehört.

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ODER geht hier darum eine Strecke offiziell und öffenlich auszuweisen?
Was ein Trailcenter natürlich gerne möchte.

Genau darum geht es. Das, was wir unter Flowtrail (s.Threadtitel) verstehen, ist auch anders gar nicht möglich.

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Für mich hört es sich an, als ob hier wird eine kommerzielle Nutzung/Veranstaltung -für die der (Wald-)Besitzer durchaus Nutzungsentgelt verlangen darf- mit unserem Hobby in einen Topf geworfen wird.

Das verstehe ich jetzt gerade nicht: Der Sportpark Rabenberg legt Wege für Mountainbiker an und verlangt dafür eine Benutzungsgebühr. Es ist jedem überlassen, ob er das Angebot annimmt oder nicht.

Ich werde das vom 3-5.10 tun.
 
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