Überfahren eines Zebrastreifens

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Wie ist es eigentlich mit der Rechtslage aus, wenn man mit dem Bike über einen Zebrastreifen fährt ?. Müssen die PKW anhalten, wie etwa bei den Fußgängern, wenn sie über den Übergang gehen wollen. Hatte heute eine Auseinandersetzung mit einem PKWfahrer wegen diesem Problems.
 
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Wie ist es eigentlich mit der Rechtslage aus, wenn man mit dem Bike über einen Zebrastreifen fährt ?. Müssen die PKW anhalten wie etwa bei den Fußgängern, wenn sie über den Übergang gehen wollen. Hatte heute eine Auseinandersetzung mit einem PKWfahrer wegen diesem Problems.

du hast da rechtlich - außer du schiebst - genau nichts drauf zusuchen, außer er verbindet zwei fahrradwege..
 
Wer hat eig. das Zebra ueberfahren als es den Fußgaengerueberweg queren wollte?
 
du hast da rechtlich - außer du schiebst - genau nichts drauf zusuchen, außer er verbindet zwei fahrradwege..

Genau alles falsch...
Ich darf mit dem Rad über einen Zebrastreifen fahren, dürfen Autos ja auch;)
Vorrangsrecht gilt allerdings nur für alles, was auf dem Fußweg sein darf, also Fußgänger, Roller, Inliner, etc.
Als Radfahrer mußt Du da beim Kreuzen der Straße dem Verkehr auf der Straße Vorrang gewähren.
Und das gilt auch, wenn der Zebrastreifen zwei Radwege verbindet!!!
Nur, wenn eine gestrichelte Linie die Radwege verbindet oder die Radwege einer Vorfahrtsstraße folgen, hast Du Vorrang!

Der Nikolauzi
 
Interessant finde ich, dass man halb auf dem Rad stehend "rollernd" als Fussgänger zählt, rein rechtlich.
Es gibt ja das Umwandlungsphänomen: als Radfahrer an die rote Ampel anfahren, schnell rollern/absteigen und über die grüne Fussgängerampel quer weiterlaufen/rollern.
Aus eigener Erfahrung zieht man gerade beim weiterollern den Ärger der Autofahrer auf sich. Um dem Hupen zu entgehen warte ich meist erstmal kurz.
Edit: Wobei hier in Tübingen so oder so die Radfahrer machen was sie wollen.
 
Interessant finde ich, dass man halb auf dem Rad stehend "rollernd" als Fussgänger zählt, rein rechtlich.

Man ist allerdings nur dann "Fußgänger", wenn man mit dem linken Fuß auf dem rechten Pedal oder andersherum "rollert". Mit dem richtigen Fuß (also links auf links bzw. rechts auf rechts), gilt man weiterhin als Radfahrer, da man in Sekunden komplett aufsteigen kann (Bein rüber und fertig). Klingt spitzfindig, ist aber so schon vor Gericht gelandet.
 
Als Radfahrer mußt Du da beim Kreuzen der Straße dem Verkehr auf der Straße Vorrang gewähren.
Und das gilt auch, wenn der Zebrastreifen zwei Radwege verbindet!!!

Man darf doch auch nicht auf einem Bürgersteig Fahrrad fahren, wenn man über 8 (oder 7?) Jahre alt ist. Impliziert deine Aussage jetzt, dass ich mit dem Fahrrad nicht übern Bürgersteig, aber über den Zebrastreifen fahren -also um über die Straße zu kommen- darf? Mich interessiert jetzt nur der Fall des Straße Überquerens. Oder war das "auch" in deinem zweiten Satz überflüssig?
 
Hi

Also ich hab das so gelernt vom Richter (im Zuge der Rechtskunde AG damals) und auch in der Fahrschule

- Fußgänger an/auf Zebrastreifen sind durchzulassen (also, rüber lassen nicht vermöbeln)
- Alles was dem Fußgänger gleichgestellt ist ebenso
- Ein Radfahrer hat rechtlich keinen Vorrang da er kein Fußgänger ist
- Den Radfahrer ummöllern wird einem aber trotzdem gern falsch ausgelegt

Hinkefuß: Nimmt man als Radfahrer beide Füße von den Pedalen, bleibt sitzen und "wandert" so voran, also mit den Füßen am Boden vorwärts schieben, dann gilt man rechtlich als Fußgänger und hat Vorrang. Wird man dann also solcher Fußgänger aber über den Haufen gemöllert dann ist das immer so ne Sache zu beweisen das man die Füße am Boden hatte und nicht geradelt ist.

Sichere Variante am Zebrastreifen:

Für den Radler: Absteigen, schieben. Dann ist man Fußgänger und es gibt keinerlei Diskussionsgrundlage und man ist auf der sicheren Seite.

Für den Autofahrer: Lieber bremsen und die Köpfe rüber lassen die da so rumgammeln, dann ist man auf der sicheren Seite.

Nun bin ich Biker und Autofahrer und kenne beide Seiten. Ich versuche immer die andere Seite zu verstehen und überleben zu lassen. Bekloppte gibts aber echt auf allen Seiten.

Nen Radler der ohne Verstand über den Zebrastreifen knallt und meint die Welt dreht sich nur um ihn, der würde sicherlich nen Fluch von mir bekommen. Rechtlich gesehen ist das nämlich eindeutig daneben und sinnfrei erst recht.

Denn jeder sollte mal nachdenken... ist schon bekloppt wenn auf dem eigenem Grabstein steht

"Er starb jung und hatte Vorfahrt"

oder

"Er starb jung und dachte er hatte Vorfahrt"

Mir hats damals auch wenig geholfen als ich auf dem Radweg umgenietet wurde von ner PKW Fahrerin. Mit Schwung raus aus der Einfahrt, Radler (die war so fix, keine Chance zu reagieren) übersehen, umgefahren und dann den Rückwärtsgang rein und noch mal drüber weil es hatte irgendwo geknallt. Macht wenig Spaß... und wenn man wach wird, auf dem Boden liegend ist das erste was man hört "Ich bin 25 Jahre unfallfrei gefahren"... :daumen: Ich hatte Vorfahrt und ??? Tat trotzdem MIR weh, nicht der Trulla. Dank dem Zeugen der mich noch weitgehend unterm Auto rausgezerrt hatte, hab ich den Rückwärtsgang überlebt. Sonst... siehe Grabsteininschrift oben...

Also... auf beiden Seiten... einfach mal passiv sein. :daumen: Und Gezeter auf der Strasse... zeugt von ganz großer Klasse
 
Man darf doch auch nicht auf einem Bürgersteig Fahrrad fahren, wenn man über 8 (oder 7?) Jahre alt ist. Impliziert deine Aussage jetzt, dass ich mit dem Fahrrad nicht übern Bürgersteig, aber über den Zebrastreifen fahren -also um über die Straße zu kommen- darf? Mich interessiert jetzt nur der Fall des Straße Überquerens. Oder war das "auch" in deinem zweiten Satz überflüssig?
Ein Zebrastreifen kreuzt eine Straße, ist also kein Bürgersteig;)
Insofern darfst Du da drüber fahren, mußt aber Vorrang gewähren gegenüber dem Verkehr der Straße und den Fußgängern.
Oder einfach neben dem Zebrastreifen die Straße queren, dann mußt Du nur den Verkehr auf der Straße beachten (und die Fußgänger, die "abkürzen").

Der Nikolauzi
 
Wie ist es eigentlich mit der Rechtslage aus, wenn man mit dem Bike über einen Zebrastreifen fährt ?. Müssen die PKW anhalten, wie etwa bei den Fußgängern, wenn sie über den Übergang gehen wollen. Hatte heute eine Auseinandersetzung mit einem PKWfahrer wegen diesem Problems.

Bist du jünger als 8 Jahre oder was treibst du Rad-Rowdy auf einem Fußgängerüberweg????
 
wie verhält es sich an schwangerschaftsstreifen? genau so, wie an zebrastreifen?
Da darf nicht jeder drüber und wenn nur mit Genehmigung der Grundstückseignerin auf der diese Streifenart zu finden ist.

Die Benutzung der Schwangerschaftsstreifen mit dem Fahrrad ist in aller Regel hier amtlich untersagt und führt zu sofortiger Klage, welche mitunter direkt auch mit Strafe bedient wird.

Edit: Wobei hier in Tübingen so oder so die Radfahrer machen was sie wollen.
Das ist Tübingen aber auch in Münster, Ostwestfalen und auch sonst weit verbreitet :D
 
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