Unfall ohne Helm im Straßenverkehr - Gericht sieht Teilschuld!

Als Fahrradfahrer ist man im Straßenverkehr in unruhigem Gewässer. Einerseits ermöglicht das Fahrrad eine schnelle, gesunde und umweltschonende Mobilität, die gerade durch die zunehmende Elektrifizierung und den Verkehrskollaps der Innenstädte nochmals an Fahrt aufnimmt. Andererseits ist das Fahrrad nach wie vor ein unsicheres Fortbewegungsmittel, das den Fahrenden keinen Schutz bietet und von seinem größten Gegner - dem Auto - gerne einmal übersehen wird. Wer auch immer daran Schuld hat: In deutschen Gerichten werden viele Fahrradunfälle verhandelt. In einem neuen Fall ist kürzlich entschieden worden, dass ein Fahrradfahrer auch ohne Helmpflicht eine Teilschuld an seinen Verletzungen trägt, wenn er sich im Straßenverkehr ohne Helm Kopfverletzungen zuzieht.


→ Den vollständigen Artikel "Unfall ohne Helm im Straßenverkehr - Gericht sieht Teilschuld!" im Newsbereich lesen


 
würden in den chefetagen der auto- und energiekonzerne nicht ausschliesslich föttchesföhler sitzen, hätten wir schon längst solarbetriebene elektroautos, welche mit vernünftiger kapazität und annehmbarer leistung, emissionsfrei zur jagd auf radfahrer genutzt werden könnten.
aber dann wäre das geheule wieder da, man würde die "karren" nicht hören!
 
Wenn du mich zitierst lass doch einfach meinen Namen wie er ist. Danke

Ich weiß nicht, wieso du weiterhin am Thema vorbei schreibst, mir sagst ich soll mich nicht stören lassen und so unsachlich wirst. Schade!

Kann ein Admin das Thema mal spalten?

zu glauben, dass straßenneubauten den stau nachhaltig abbauen, ist *etwas* naiv... *das* problem muss schon anders angegangen werden.

*was* verstehst du an dem wikipedia-artikel nicht?? die lkw-maut wird aufgewendet für das mautsystem selber, subventionen an speditionen und für die erhaltung der fernstraßen.
die regierung könnte z.b. nicht beschließen, die instandhaltung der ABs völlig einzustellen, sie könnte lediglich das verbleibene drittel an steuerfinanzierung streichen.

blablabla. aber immerhin beginnst du, den unterschied zw einer steuer und einer abgabe zu verstehen. ansatzweise.


richtig.

gerne, wir leben in einem freien land. für die vergiftung meiner atemluft als radfahrer und das geknatter in den morgenstunden solltest du aber einen signifikant höheren spritpreis als derzeit zahlen müssen.

sowas wäre toll http://www.spiegel.de/wirtschaft/st...-maut-die-alle-gluecklich-macht-a-607516.html (ist gescheitert). eine kfz-kurzstrecke könnte man damit _richtig_ teuer machen, das wäre ein schönes spielzeug.

fühle dich nicht gestört und erzähl uns was von helmen.
 
Wobbi schrieb:
hätten wir schon längst solarbetriebene elektroautos
das wäre natürlich ein schritt nach vorne, würde aber bei weitem nicht alle probleme des überbordenden kfz-verkehrs aufheben. z.b. ist natürlich auch ein e-auto auf autobahnen laut. und straßen braucht es freilich auch.

Kann ein Admin das Thema mal spalten?
wenn ich das richtig gesehen habe, hast du deine meinung zu den helmen noch gar nicht artikuliert, Mr. TOFU...
 
Dann antworte ich mal, Tofu? Wie auch immer...

Solange es keine Helmpflicht gibt, finde ich es nicht nachvollziehbar eine Teilschuld zu bekommen, da man gemäß der aktuellen Gesetzlage unterwegs ist.
Ich persönlich freue mich über jeden, der freiwillig im Straßenverkehr einen Helm aufsetzt.

Es gibt sowohl zweirädrige als auch vierrädrige Idioten und normale Menschen.
Zu welcher Gruppe diejenigen gehören, die mit Absicht neben Radfahrern beschleunigen, da sie sich im Recht fühlen oder diejenigen die Stolz sind wie schnell sie ein Auto eintreten können oder dir mit dem Bügelschloss in das Gesicht schlagen können muss jeder selbst entscheiden.
 
Dann antworte ich mal, Tofu? Wie auch immer...

Solange es keine Helmpflicht gibt, finde ich es nicht nachvollziehbar eine Teilschuld zu bekommen, da man gemäß der aktuellen Gesetzlage unterwegs ist.
Ich persönlich freue mich über jeden, der freiwillig im Straßenverkehr einen Helm aufsetzt.

Es gibt sowohl zweirädrige als auch vierrädrige Idioten und normale Menschen.
Zu welcher Gruppe diejenigen gehören, die mit Absicht neben Radfahrern beschleunigen, da sie sich im Recht fühlen oder diejenigen die Stolz sind wie schnell sie ein Auto eintreten können oder dir mit dem Bügelschloss in das Gesicht schlagen können muss jeder selbst entscheiden.

na da hast du die diskussion ja ein entscheidendes stück vorangebracht. herzlichen glückwunsch dazu.
die einteilung in normale menschen und idioten finde ich ja auch sehr schön praktisch. zwei schubladen, die man bequem in jede diskussion mitnehmen kann. jetzt müsste man nur noch definieren, was denn eigentlich "normal" ist und schon sind alle kommunikationsprobleme der welt gelöst. hurra!
 
Ich sollte ja nur meine Meinung äußern.
Mein Gefühl war einfach, dass hier sehr viel auf dem eigenen Recht beharrt wird, immer unbeschwert so fahren zu dürfen wie man möchte. Alle anderen Verkehrsteilnehmer sind entweder unfähig oder böswillig, aber auf jeden Fall Verkehrshindernisse.

§ 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.




Damit bin ich bisher immer ganz gut klar gekommen.

Vielleicht gefällt dir ja rücksichtsvoll und rücksichtslos statt Idiot/normal besser.
Das war ungeschickt ausgedrückt.
 
Es geht nicht um die unmittelbaren Unfallfolgen, die haben die Versicherungen zu 100% gezahlt.
Hier geht es um Sachen, die auf Grund der Selbstständigkeit entstanden sind.
Das muss man trennen.
Sonst wird es eine sinnlose Diskussion!


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Ohne die Diskussion erneut lostreten zu wollen, nur eine Mitteilung:

Das OLG Celle (14 U 113/13 ) hat etwas anders entschieden als das hier schon diskutierte Urteil des OLG Schleswig.

In Celle ist man der Ansicht, es liege nur in Ausnahmefällen ein Mitverschulden durch Weglassen des Helms vor, nämlich wenn er sich als sportlich ambitionierter Fahrer auch außerhalb von Rennsportveranstaltungen besonderen Risiken aussetzt oder infolge seiner persönlichen Disposition, beispielsweise aufgrund von Unerfahrenheit im Umgang mit dem Rad oder den Gefahren des Straßenverkehrs ein gesteigertes Gefährdungspotential besteht.


Im konkreten Fall ging es darum, dass der Kläger die Beklagte - ebenfalls Radfahrerin - auf einem Rennrad überholt hat, die dann in dem Moment abbog, ohne sich umzuschauen, woraufhin es zur Kollision kam.

Dass es zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommen wird, hat auch das OLG Celle erkannt und angegeben, dies sei hinzunehmen, da die obengenannte Differenzierung noch am ehesten zu sachgerechten Ergebnissen komme. Sie wollten in jedem Fall den Alltagsfahrer, der das Rad als Fortbewegungsmittel nutzt, von der Helmobliegenheit ausnehmen.

Was mich freut, ist, dass das OLG Celle das Argumenationsbeispiel mit einem Fußgänger, der ja nach der Logik des OLG Schleswig dann auch einen Helm tragen müsste (das ja hier im Thread auch mehrfach benutzt wurde), ebenfalls verwendet, um damit zu begründen, warum sie sich Schleswig nicht anschließen.

Das Gericht hier ging zum Glück mit Augenmaß an die Sache und hat nicht allein aus dem Umstand, dass der Kläger auf einem "einem Rennrad nahekommenden Rad" saß geschlossen, dass er automatisch unter die 1. Gruppe fällt.
Wie das ganze weitergehen wird, bleibt abzuwarten.
 
Ich habe die vollständige Diskussion nicht verfolgt, aber intuitiv muss ich sagen, dass ich das Warnsignal, dass von einer Teilschuld bei nicht Helmtragen ausgeht, wirklich begrüße. Es ist die Frage, wieso überhaupt kein Helm im Strassenverkehr getragen wird.. das ist ja wahrscheinlich wirklich nur Bequemlichkeit, oder was ich ja glaube übertriebene Eitelkeit. Und die hat, was die Sicherheit im Strassenverkehr angeht, da wirklich nichts verloren..
 
Vorm Abbiegen und vorm Türöffnen einen Kontrollblick zu machen IST BEREITS Pflicht. Wie konnten die Unfälle dann trotzdem passieren?
Unterm Strich verhindert das Radfahren ohne Helm immer noch viel mehr Gesundheitsschäden als es verursacht.
Viel schlimmer ist die riesige Menge von Sozialschmarotzern, die in der Großstadt leben, so tun als ob sie unbedingt ein Kfz bräuchten, aber in Wirklichkeit noch nicht mal einen Rollstuhl brauchen.
 
Ich habe die vollständige Diskussion nicht verfolgt, aber intuitiv muss ich sagen, dass ich das Warnsignal, dass von einer Teilschuld bei nicht Helmtragen ausgeht, wirklich begrüße. Es ist die Frage, wieso überhaupt kein Helm im Strassenverkehr getragen wird.. das ist ja wahrscheinlich wirklich nur Bequemlichkeit, oder was ich ja glaube übertriebene Eitelkeit. Und die hat, was die Sicherheit im Strassenverkehr angeht, da wirklich nichts verloren..
Ein Helm schützt dich nicht vor Querschnittslähmung, vor Knochenbrüchen, vor Rißquetschwunden usw. usf.

Aber natürlich hast du Recht, dass auch wir aufrüsten soll(t)en. Es ist verwerflich, wenn "die Autofahrer" mit SUV, MUV (ergo Geländefahrzeuge oder ähnlichem) und/oder Kuh- und Fußfänger ausgestattet werden bzw. 1,5-2,5 Tonnen durch die Gegend schieben, dass auch wir dann entsprechend geschützt, oder zumindest gesehen werden.

Daher, nicht nur ein einfaches Lamperl, sondern, Leuchtweste, hinten mindestens 2x5 Watt Lichter, vorne mindestens 1000 Lumen, seitliche Reflektoren, dazu Reflektoren oder blinkende Lichter auf der Kleidung und zum wirklich gesehen werden, ein orange sich drehendes Licht (ähnlich wie das Blaulicht von Polizei, Rettung und Feuerwehr).
Wobei, zusätzlich zum Vollvisirhelm (Full Face, Bracelett) sind natürlich aufblasbare Helme sowie Jacken zu tragen.

Erst wenn wir so ausgestattet sind, darf uns keine Teilschuld mehr zugesprochen werden.

Schön ist ja auch, dass, obwohl Kinder vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen sind, diese mit Leuchtwesten, Leuchtmützen und zum Teil auch schon mit beleuchteten Schuhen ausgestattet werden, anstatt das der KFZ Verkehr darüber informiert wird, welche Gefahren von ihnen ausgehen bzw. das sie gewisse Verpflichtungen haben und einhalten sollten.
 
Das neue Urteil spricht eine andere Sprache, aber ich finde doch letztlich den Wandel im Rechtsverständnis, den das ursprüngliche Urteil aufzeigt, begrüßenswert. Aus der Tatsache, daß jemand ein Rennrad fährt, läßt sich automatisch eine riskante Fahrweise schließen, und somit ist er erstmal mitschuldig an den Unfallfolgen, es sei denn, er kann etwas anderes beweisen. Das erspart mühselige Beweisaufnahmen und so weiter. Man kann diese deutliche Vereinfachung der Beweisführung auch auf höchster Ebene im Parteiausschlußverfahren von Herrn Edathy beobachten: Die Tatsache, daß jemand (gemäß der Unschuldsvermutung legale) Kinderbilder angeschaut hat, und er dieses zwar nicht zugegeben, aber auch nicht abgestritten hat, läßt offensichtlich einen eindeutigen Rückschluß zu, daß er ein Kinderschänder ist und somit liegt parteischädigendes Verhalten vor. Es ist doch erfreulich, daß der Bundesjustizminister der SPD angehört, die solche Art der Wahrheitsfindung praktiziert. Ich denke, daß man diese Vereinfachung noch perfektionieren kann und sich die lästigen Verfahren einfach sparen sollte, man kann Schuldzuweisungen noch schneller per Dekret erledigen. In dem Zusammenhang sollte man die Unschuldsvermutung ruhig streichen, es hat sich in den 30er Jahren bereits bewährt, auf diese Art sehr kurze, effektive Verfahren durchzuführen, in denen der Schuldige auf jeden Fall bestraft wird. Der Fall Edathy zeigt, daß für die SPD das gesunde Volksempfinden der richtige Maßstab ist, und nicht etwa die Gesetzeslage (nach der alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist). Und gemäß dem gesunden Voksempfinden müssen Raser einen Helm tragen, sonst sind sie selbst schuld. :teufel:
 
Zuletzt bearbeitet:
Anfang vergangener Woche ist nun bekannt geworden, dass ein Gericht in Schleswig-Holstein zu dem Urteil gekommen ist, dass Fahrradfahrer Mitschuld tragen, wenn bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Verkehrsteilnehmer durch einen Helm Kopfverletzungen verhindert oder gemindert hätten werden können (Aktenzeichen 7 U 11/12).

Ich finde, zu einer seriösen Berichterstattung, und wenn man so ein Thema hier eröffnet, gehört die Information, dass das Urteil noch nicht rechtkräftig ist. Der Bundesgerichtshof wird darüber entscheiden.

Man kann ja zu Studien stehen, wie man will, und man sollte immer schauen, wer der Auftraggeber und Finanzierer derselben ist, aber wenn ein Verkehrswissenschaftler der Universität Münster etwas zum Thema Fahrradhelme schreibt, klingt das für mich erst mal unverdächtig.

Fahrradhelme sind unvernünftig und unwirtschaftlich
Der Zeitungsartikel klingt etwas reißerisch und trifft, meiner Meinung nach, auch nicht den Kern der Studie. (Es müsste vielmehr heißen "Die Helmpflicht ist unvernünftig und unwirtschaftlich.") Aber die ersten beiden Absätze würde ich voll unterschreiben und sie treffen auch auf die vielen Diskussionen hier im Forum zu.

Für die SPON-Leser hier noch zwei Links:
Studie: Fahrradhelm brächte mehr Schaden als Nutzen
Straßenverkehr: Der Fahrradhelm wird überschätzt

Zur Klarstellung: Es geht (mir) hier nicht um den Sinn von Fahrradhelmen, insbesondere beim Mountainbiken, sondern um den Sinn und die Auswirkungen einer Helmpflicht. Soweit ich weiß, gibt es in Deutschland kein Helmtrageverbot. Lasst uns mündige Bürger sein! Ich trage auf dem Rad übrigens immer einen Helm.
 
Hm, meiner Meinung nach ist die Studie dahingehend falsch, als dass die Zahlen der WHO ohne Nachdenken übernommen werden.
Ein Leben wird mit einem Wert von rd. 1,5 Mio € beziffert, eine schwere Verletzung "nur" mit rd. 200 T€. Eine schwere Kopfverletzung kann zu erheblichen Einschränkungen bis hin zur völligen Pflegebedürftigkeit führen - die Kosten für eine schwere Kopfverletzung liegen daher meines Erachtens weitaus höher.
Von diesem Gesichtspunkt ist der Nutzen eines Helmes volkswirtschaftlich wesentlich höher zu bewerten. Ob der Nutzen überhaupt monetär bewertet werden sollte, steht auf einen ganz anderen Blatt.
 
Nochmal zum Bericht der Hannelore-Kohl-Stiftung: "Hier wird klar dargestellt, daß im Vergleich zum Fahrradfahren (zusammen mit Fußgängern 1 %) ungleich mehr Menschen bei allgemeinen Freizeitaktivitäten (14 %) und erst recht bei der Benutzung von Kraftfahrzeugen (PKW, 26 %) eine gravierende Kopfverletzungen erleiden. Zum Tragen von Sicherheitshelmen etwa beim Hausputz oder gar im Auto fordert die Hannelore Kohl Stiftung jedoch nicht auf ... warum eigentlich?"
http://www.fahrrad-helm.de/KURATORIUMZNS/

Fahrradfahren ist gemäß den Statistiken egal wie man es rechnet, egal ob pro Stunde oder pro Kilometer, bezüglich der Schädelverletzungen sicherer als zu Fuß zu gehen oder Auto zu fahren. Also WENN man unterstellt, daß Nichthelmtragen eine Mitschuld an den Verletzungen gibt, dann muß das gemäß dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz um so mehr für Autofahrer und Fußgänger gelten.
 

Ein echt interessanter Link!
Irgendwie hat man immer das Gefühl, von irgendwelchen Interessengruppen manipuliert zu werden. Erinnert mich an die Statistik, wonach die mangelhafte oder fehlende Beleuchtung nur an weniger als 1% der Fahrradunfälle die Ursache ist. Trotzdem hat die Lichtanlage im Volksempfinden und erst recht bei der Polizei einen Spitzenplatz in Sachen Verkehrssicherheit.
Oder erinnern wir uns an Ramsauers Kampfradlerbeschimpfung! Bis mal jemand ermittelt hat, dass die "Kampfradler" diejenigen Radfahrer mit den niedrigsten Unfallzahlen sind...
 
Ist auch wirklich so. Die Hauptunfallursache von Fahrradunfällen ist NICHT das Licht (Leute ohne fahren offensichtlich sehr vorsichtig), sondern das Benutzen falscher Wege. Sprich das Fahren auf der falschen Seite. Ja, man hat Vorfahrt, auch wenn man auf der falschen Seite auf dem Radweg fährt. Nein, diese Regelung ist so nicht sinnvoll, sondern offensichtlich eher gefährlich.
 
Ein echt interessanter Link!
Irgendwie hat man immer das Gefühl, von irgendwelchen Interessengruppen manipuliert zu werden. Erinnert mich an die Statistik, wonach die mangelhafte oder fehlende Beleuchtung nur an weniger als 1% der Fahrradunfälle die Ursache ist.

Naja, das man ohne Beleuchtung quasi unsichtbar für Autofahrer ist, hat wohl schon jeder selbst mit erlebt. Wenn man dann auch noch auf schnell und unvorsichtig auf der Straße fährt, wird man halt überfahren. Aufm Bürgersteig langsam ohne Beleuchtung spielts wiederum kaum eine Rolle.

Das Problem an Statistiken ist häufig nicht nur wie sie erhoben werden, sondern welche Schlussfolgerungen daraus gezogen werden.
So muss auch die Statistik zu Kopfverletzungen mit Vorsicht genossen werden. Da kann man viel reininterpretieren.
Kopfverletzung laut dieser Statistik: 26% Pkw, 1% Fahrrad
Das ganze wirkt dann schonmal ganz anders, wenn man jetzt sagt, dass die Personen 99 % der Zeit mit dem Pkw unterwegs sind und nur 1% mit dem Fahrrad (erfundene Zahlen). Damit wäre dann nämlich das Risiko für Kopfverletzungen bei Radfahrern knapp 4x so hoch wie bei Pkw-Fahrern entgegen der drastischen Darstellung von 26% zu 1%. Und selbst das ist ne halbe Milchmädchenrechnung.

edit: mir ist letzte Woche ein Radfahrer aufm engen Fahrradweg auf ner Straße entgegen gekommen. Das war echt gruselig. Ich durfte natürlich auf den Bürgersteig ausweichen...
 
Klar sind solche Statistiken problematisch. Denn die Anzahl der Kopfverletzungen besagt ja erstmal noch gar nichts darüber aus, ob sie durch einen Helm verhindert worden wären. Ein abbiegender LKW, der den Radfahrer zum Sturz bringt und dem er anschließend über den Kopf rollt, erzeugt auch eine Kopfverletzung. Wenn man jedoch gemäß der Statistik oben rechnet, daß Autofahrer 26 Mal so viele Kopfverletzungen haben wie Fußgänger und Radfahrer zusammen, wobei es nur halb so viele Autos wie Fahrräder gibt, dann müßten Menschen 50 mal so viel Zeit in Autos verbringen wie auf Fahrrädern und zu Fuß zusammen. Das entspricht jedoch nicht dem statistischen Verkehrsanteil. Jedenfalls beweist keine Statistik, daß Radfahrer stärker von Kopfverletzungen bedroht sind als andere Verkehrsteilnehmer. Ohne sachlichen Grund darf es aber keine Ge- und Verbote geben, auch wenn das manche Politiker gerne vergessen.

Quelle zum Radverkehrsanteil:
http://www.adfc.de/news/2013---1-quartal/radverkehr-warum-deutschland-alle-antworten-hat
 
Zuletzt bearbeitet:
Also dass kann ich absolut nicht nachvollziehen, wenn man diese Logik zugrunde legt, dann müsste auch jeder Fahrradfahrer und Fußgänger Helm, Schulter-, Ellebogen-, Rückenpolster- und Knieprotekoren tragen, die kosten nämlich auch nicht so viel und mindern die Verletzung bei einem Unfall.

Entweder ist der Helm vorgeschrieben, dann MUSS dieser getragen werden oder er ist nicht vorgeschrieben, dann hat der Unfallverschulder auch die kompletten Kosten zu tragen.

Wenn ich diese Logik stringent weiterstricke muss ich irgendwann mit einem Vollpolster Anzug auf die Strasse gehen, weil es könnte ja ein verbohrter Automobilist daher kommen und mich rechtswidrig umnieten und anschließend behaupten ich hätte mich ja noch besser schützen können.

Man kehrt hier die Schuldverhältnisse um!
 
Es gab immer wieder befremdliche Einzelurteile unterer Instanzen, die eine "Mitschuld" aus dem Hut zauberten, wo es gar keine Schuld gab. Ein Radfahrer wurde mal zu einer Mitschuld verurteilt, nur weil er auf einer Landstraße 70 gefahren war (ist nicht verboten), ein 5. Mitfahrer wurde mal zu einer Mitschuld verurteilt, weil er in einem Auto mit nur 4 Sicherheitsgurten mitgefahren war (war damals völlig legal, ist es heute nicht mehr!) und so weiter. Über Richtern ist nur blauer Himmel, manche wollen ihr Urteil gerne mal in der Tagespresse lesen. Solche Fehlurteile wird es immer wieder geben. Gefährlich wird es erst dann, wenn obere Instanzen so einen Schwachsinn bestätigen und der Blödsinn damit zur sogenannten "herrschenden Meinung" in der Rechtsprechung wird.
 
Naja, das man ohne Beleuchtung quasi unsichtbar für Autofahrer ist, hat wohl schon jeder selbst mit erlebt. [...]
Da ich Nachts immer mit Licht fahre, erlebe ich immer nur, daß ich mit Beleuchtung unsichtbar für Autofahrer bin. Es sei denn, ich schalte zusätzlich zum zugelassenen Licht noch eine 520-Lumen-Lampe im Stroboskop-Modus dazu. Ohne Disko-Effekt wird nicht mal die illegale Lampe gesehen.
 
Da in der einschlägigen Fachpresse bereits breit über das Urteil des betreffenden OLG gelästert wird, kann man nur hoffen, dass in der Sache der BGH dem entsprechenden Instanzgericht eine Lehre erteilen wird und den Versicherern eine deutliche Abfuhr ihrer offensichtlichen Intention.

Am Dienstag wird meines Wissens in der Sache am BGH geurteilt.
 
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