Warum wohl ? Wegen der niedrigen Schadenquote
Eine Berufsunfähigkeitsrente darf auch nicht zur Bereicherung abgeschlossen werden. Das bedeutet, daß ein Schüler oder Student eben keine anständige Summe abschließen kann.
Weder Schüler noch Student haben einen Beruf. Welche finanziellen Folgen, welche bei einem Arbeitnehmer oder Selbständigen bemessen werden können, soll diese Zielgruppe wohl abschliessen ? Immerhin bieten einige Gesellschaften hier schon Einstiegsmöglichkeiten an.
Für denjenigen der in jungen Jahren schon berufstätig ist, ist die Wahrscheinlichkeit unter 30 berufsunfähig zu werden recht gering.bietet so, zumindest in meinen Augen, eine Unfallversicherung (beispielsweise mit Unfallrente), das wesentlich bessere Preis/Leistungsverhältnis.
Das Preis-/Leistungsverhältnis einer Unfallrente ist wesentlich schlechter - folgender Nachweis:
Unfälle als Ursache für eine Berufsunfähigkeit liegen - je nach Gesellschaft - zwischen 9 und 14%. Als häufigste Ursache sind Erkrankungen der Auslöser und dies trifft - entgegen landläufiger Meinungen - auch auf die jüngeren Personen zu. Damit liegt Matze in seinen Ausführungen zu diesem Thema vollkommen richtig.
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsabsicherung sollte bereits mit Beginn der Berufsausbildung erfolgen. Vorteil: Niedriger Beitrag + beste Chance, ohne Ausschluss angenommen zu werden. Selbst Verbraucherschützer - sonst in vielen Punkten grosse Kritiker der Assekuranz - empfehlen dies ausdrücklich.
Wie erklärst Du den mit einer Unfallrente "beglückten", wenn er mit Ende 30 durch Vorerkrankungen keine akzeptablen Vertragskonditionen erhält (z.B. Ausschluss von Vorerkrankungen, keine Annahme wegen hohen versicherungsmedizinischen Risikos) ? Nebenbei ist auch das Eintrittsalter ein wesentlicher Punkt bei der Beitragshöhe (junger Einstieg = niedrigerer Beitrag).
Ich, als Selbständiger habe beides. Bei der Unfallversicherung kann ich meinen Körper so hoch versichern, wie ich es bezahlen kann und habe so im schlimmsten aller Fälle mehr als ausgesorgt.
Eine Berufsunfähigkeitsrente habe ich trotzdem.
Entgegen der schlechten Meinung über die Berufsunfähigkeitsversicherung (schlechtes Preis- / Leistungsverhältnis) bist Du trotzdem für diesen Fall abgesichert ??
Nebenbei bemerkt, ist die Absicherung mit einer vernünftigen Invaliditätssumme sinnvoller, als die von dir angesprochene Unfallrente. Letztere muss in der Gliedertaxe eine höhere Hürde nehmen, bevor überhaupt ein Leistungseintritt begründet wird.
Sicher? Es ist doch kein von aussen auf den Körper eintreffendes Ereignis?
AUB (Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen) 94: §1 IV:
Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmassen oder Wirbelsäule
1. ein Gelenk verrrenkt wird oder
2. Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.