Ungeschriebene Gesetze

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Hallo.
Dachte mir es wäre an der Zeit anarchistisches verhalten von Mountainbikern darzustellen, aufzulisten und zu versuchen regeln aufzustellen die dann doch wieder gebrochen werden. Über jedes Gesetz sollte gesprochen werden wie unwichtig es ist um im Bike Gesetzbuch (BGB) aufgelistet zu werden.

hier ein paar Vorschläge:

§ 1 Jeder Biker hat das Recht einen Paragraphen in das Bike Gesetzbuch (BGB) einzubringen. Es gilt wie ein Ehrenkodex und darf nur von der gesamten Bikecommunity geändert werden. Es gilt einstimmige Mehrheit

§ 2 Das Thema Schutzbleche darf nicht zur Diskussion stehen egal wie schlecht das Wetter ist. Wenn jemand Schutzbleche am Bike hat muss man versuchen aus Höflichkeit wegzusehen und so tun als wenn nichts gewesen wäre.

§ 3 Tiere werden mit Respekt behandelt! Und unter keinen Umständen absichtlich erschrocken. Ausnahmen bilden Kampfhunde, denn sie sind faire Gegner.

§ 4 Wer bremst verliert.

§ 5 RST- und Suntourgabeln am Rad verwirken alle Rechte die einem MTBler zustehen. Ausnahme: ein geeigneter Haarschnitt.

§ 6 Wenn zwei Mountainbiker nebeneinander auf ein Hinderniss zurollen (Baum, Stein, Schranke ...) das verhindert dass beide nebeneinander weiterfahren können, so hat jeder dem anderen die Vorfahrt abzutreten. Ausnahmen bilden ein Rennen.

§ 7 Wenn zwei Mountainbiker mit hoher Geschwindigkeit aufeinander zurollen,
hat jeder dem anderen das Recht die Fahrspur beizubehalten einzuräumen.

§ 8 Der geneigte Biker möge einem Fußgänger immer Vorrang gewähren, solange dieser sich nicht auf einem ausschließlich für Radfahrer freigegebenem Weg befindet, der nicht unmittelbar an einen Fußweg anschließt. Bei Radwegen die sich auf gleicher Ebene mit einem Fußweg befinden ist ein rücksichtsvoller Umgang an den Tag zulegen

§ 9: Rennradfahrer, Kleinwagen, LKWs, Busse und andere Blockierer des zügigen Verkehrsflusses müssen(!) überholt werden.

§ 10 Wer in einer Gruppe von mindestens Zwei Personen fährt darf sein können nur unter beweis stellen wenn es
1. Den anderen Teilnehmern den Spaß nicht verdirbt
2. Vorangekündigt wird das man „nur mal was versucht will“
3. eh schon klar ist das man der/die größte ist
Wer in einer Gruppe mit weniger als Zwei Personen in Gestalt fährt hat ein Problem.

§ 11. Biker sollten sich grüßen auch wenn sie sich nicht leiden können

§ 12 Ertappte Bikediebe sind rücksichtslos mit Schellen zu bestrafen. Der Versuch ist starfbar. Im Wiederholungsfall drohen 100 Schläge mit dem Flatpedal auf die nackte Eichel.

§ 13 Das Rauchen von Zigaretten während der fahrt ist zu unterlassen. Es ist nur gestattet wenn §5 zutrifft

§ 14 RR fahrer können nichts dafür und sollten wie Menschen behandelt werden. Jeder Mountainbiker hat die Pflicht Ihnen zu Helfen.

§ 14.a Kein Stimmrecht (wofür oder - gegen auch immer) für RR-Fahrer!!!


§ 15 Trainingspartner, die grundsätzlich ihre Trainingseinheiten verschweigen um dann ganz erstaunt am Berg wegzufahren mit den Worten "ich bin ein Naturtalent" sollte man straffrei eigens Justiz walten lassen dürfen, vor allem wenn genannte mit Leihrädern unterwegs sind

§16 Wenn man einen Full Face Helm trägt, und es kommen einem Wanderer entgegen, muss zwecks PR angehalten werden, der Helm abgenommen werden und gegrüßt werden, um weitere Schäden am Image der MTB Gesamtgruppe zu vermeiden.

§16a. Wer auch noch eine Protektorjacke, Protektorshort usw. trägt, muss unaufgefordert strippen!

§ 15 Schäden an Kettenblättern, Pedalen, Lenkern und anderen Extremitäten des MTBs sollten bei Kontakt mit Bäumen, Schranken, Laternen und Verkehrsschildern von der entsprechenden Behörde (Stadt / Land / Pächter) getragen werden, wenn diese per Schwarzarbeit errichtet wurden

§ 17 Wenn Ferien sind sollten sich bikende Kids aus den Foren fernhalten. Sofern sie kognitiv nicht in der Lage sind gegebene Informationen zu verarbeiten. Ausnahme: die wirklich unterhaltsamen...

§18 Andere bikende Kumpels dürfen nicht nach den Bikes oder Parts beurteilt werden. Es sei denn § 5 tritt in kraft, hier ist wie in §14 Hilfe zu leisten.

§ 19 Waldarbeitern oder anderen unbefugten Personen, die es für nötig halten, nicht oder nur schwer überwindbare Hindernisse auf Trails oder sämtliche, offensichtliche MTB-Wege zu deponieren, dürfen ebenso an deren primären Geschlechtsorganen gestraft werden wie bereits in §12 niedergschrieben.

§20 Sonntagsradler, Schoenwetterradler und Biker auf die §5 zutrifft sind Gnadenlos in den naechsten Baum abzudraengen

§21 Wenn der Biker keinen mit Schlammverkrusteten Körper hat wird ihm §2 auch aberkannt

§ 22 Räder mit mehr als 130mm Federweg (vorne und hinten) dürfen nur an Personen verkauft werden, die amtlich bestätigt mindestens 1mal pro Woche 2 Meter ins Flat droppen.

§ 23 Jeder Biker hat die Pflicht die Welt zu überzeugen ,dass der Treppendrop als olympische Disziplin anerkannt wird

§ 24 Wer keine steife Kurbel kriegt oder sie nicht mehr schwingen kann (auch separat) sollte einen Urologen oder Gynäkologen aufsuchen
 
Ich bin mir nicht sicher ob ich deiner Einleitung gewachsen bin -.-

§5 RST- und Suntourgabeln am Rad verwirken alle Rechte die einem MTBler zustehen.
 
§6 Wenn zwei Mountainbiker nebeneinander auf ein Hinderniss zurollen (Baum, Stein, Schranke ...) das verhindert dass beide nebeneinander weiterfahren können, so hat jeder dem anderen die Vorfahrt abzutreten.
 
§8 Der geneigte Biker möge einem Fußgänger immer Vorrang gewähren, solange dieser sich nicht auf einem ausschließlich für Radfahrer freigegebenem Weg befindet, der nicht unmittelbar an einen Fußweg anschließt. Bei Radwegen die sich auf gleicher Ebene mit einem Fußweg befinden ist ein rücksichtsvoller Umgang an den Tag zulegen

Spaßartikel (da es ja in der Einleitung Mountainbiker heißt):
§9: Rennradfahrer, Kleinwagen, LKWs, Busse und andere Blockierer des zügigen Verkehrsflusses müssen(!) überholt werden.
 
Wir sollten einen Paragraphen für RR fahrer erstellen. Wie wär es mit

§12 RR fahrer können nichts dafür und sollten wie Menschen behandelt werden. Jeder Mountainbiker hat die Pflicht Ihnen zu Helfen.
 
§ 12 Ertappte Bikediebe sind rücksichtslos mit Schellen zu bestrafen. Der Versuch ist starfbar. Im Wiederholungsfall drohen 100 Schläge auf die nackte Eichel.
 
§ 1 Biker sollten sich grüßen auch wenn sie sich nicht leiden können

§ 2 Das Thema Schutzbleche darf nicht zur Diskussion stehen egal wie schlecht das Wetter ist. Wenn jemand Schutzbleche am Bike hat muss man versuchen aus Höflichkeit wegzusehen und so tun als wenn nichts gewesen wäre.

§ 3 Tiere werden mit Respekt behandelt! Und unter keinen Umständen absichtlich erschrocken. Ausnahmen bilden Kampfhunde, denn sie sind faire Gegner.

§ 4 Wer bremst verliert.

§ 5 RST- und Suntourgabeln am Rad verwirken alle Rechte die einem MTBler zustehen.

§ 6 Wenn zwei Mountainbiker nebeneinander auf ein Hinderniss zurollen (Baum, Stein, Schranke ...) das verhindert dass beide nebeneinander weiterfahren können, so hat jeder dem anderen die Vorfahrt abzutreten.

§ 7 Wenn zwei Mountainbiker mit hoher Geschwindigkeit aufeinander zurollen,
hat jeder dem anderen das Recht die Fahrspur beizubehalten einzuräumen.

§ 8 Der geneigte Biker möge einem Fußgänger immer Vorrang gewähren, solange dieser sich nicht auf einem ausschließlich für Radfahrer freigegebenem Weg befindet, der nicht unmittelbar an einen Fußweg anschließt. Bei Radwegen die sich auf gleicher Ebene mit einem Fußweg befinden ist ein rücksichtsvoller Umgang an den Tag zulegen

§ 9: Rennradfahrer, Kleinwagen, LKWs, Busse und andere Blockierer des zügigen Verkehrsflusses müssen(!) überholt werden.

§ 10 Wer in einer Gruppe von mindestens Zwei Personen fährt darf sein können nur unter beweis stellen wenn es
1. Den anderen Teilnehmern den Spaß nicht verdirbt
2. Vorangekündigt wird das man „nur mal was versucht will“
3. eh schon klar ist das man der/die größte ist
Wer in einer Gruppe mit weniger als Zwei Personen in Gestalt fährt hat ein Problem.

§ 11 Jeder Biker hat das Recht einen Paragraphen in das Bike Gesetzbuch (BGB) einzubringen. Es gilt wie ein Ehrenkodex und darf nur von der gesamten Bikecommunity geändert werden. Es gilt einstimmige Mehrheit.

§ 12 Ertappte Bikediebe sind rücksichtslos mit Schellen zu bestrafen. Der Versuch ist starfbar. Im Wiederholungsfall drohen 100 Schläge auf die nackte Eichel.

§ 13 Das Rauchen von Zigaretten während der fahrt ist zu unterlassen. Es ist nur gestattet wenn §5 zutrifft
 
Das mit den ganzen Hindernissen und vorbei lassen sollte nur durch ein Rennen entschieden werden
 
§ 1 Biker sollten sich grüßen auch wenn sie sich nicht leiden können

§ 2 Das Thema Schutzbleche darf nicht zur Diskussion stehen egal wie schlecht das Wetter ist. Wenn jemand Schutzbleche am Bike hat muss man versuchen aus Höflichkeit wegzusehen und so tun als wenn nichts gewesen wäre.

§ 3 Tiere werden mit Respekt behandelt! Und unter keinen Umständen absichtlich erschrocken. Ausnahmen bilden Kampfhunde, denn sie sind faire Gegner.

§ 4 Wer bremst verliert.

§ 5 RST- und Suntourgabeln am Rad verwirken alle Rechte die einem MTBler zustehen.

§ 6 Wenn zwei Mountainbiker nebeneinander auf ein Hinderniss zurollen (Baum, Stein, Schranke ...) das verhindert dass beide nebeneinander weiterfahren können, so hat jeder dem anderen die Vorfahrt abzutreten. Ausnahmen bilden ein Rennen.

§ 7 Wenn zwei Mountainbiker mit hoher Geschwindigkeit aufeinander zurollen,
hat jeder dem anderen das Recht die Fahrspur beizubehalten einzuräumen.

§ 8 Der geneigte Biker möge einem Fußgänger immer Vorrang gewähren, solange dieser sich nicht auf einem ausschließlich für Radfahrer freigegebenem Weg befindet, der nicht unmittelbar an einen Fußweg anschließt. Bei Radwegen die sich auf gleicher Ebene mit einem Fußweg befinden ist ein rücksichtsvoller Umgang an den Tag zulegen

§ 9: Rennradfahrer, Kleinwagen, LKWs, Busse und andere Blockierer des zügigen Verkehrsflusses müssen(!) überholt werden.

§ 10 Wer in einer Gruppe von mindestens Zwei Personen fährt darf sein können nur unter beweis stellen wenn es
1. Den anderen Teilnehmern den Spaß nicht verdirbt
2. Vorangekündigt wird das man „nur mal was versucht will“
3. eh schon klar ist das man der/die größte ist
Wer in einer Gruppe mit weniger als Zwei Personen in Gestalt fährt hat ein Problem.

§ 11 Jeder Biker hat das Recht einen Paragraphen in das Bike Gesetzbuch (BGB) einzubringen. Es gilt wie ein Ehrenkodex und darf nur von der gesamten Bikecommunity geändert werden. Es gilt einstimmige Mehrheit.

§ 12 Ertappte Bikediebe sind rücksichtslos mit Schellen zu bestrafen. Der Versuch ist starfbar. Im Wiederholungsfall drohen 100 Schläge mit dem Flatpedal auf die nackte Eichel.

§ 13 Das Rauchen von Zigaretten während der fahrt ist zu unterlassen. Es ist nur gestattet wenn §5 zutrifft
 
Trainingspartner, die grundsätzlich ihre Trainingseinheiten verschweigen um dann ganz erstaunt am Berg wegzufahren mit den Worten "ich bin ein Naturtalent" sollte man straffrei in die Fresse hauen dürfen.
 
§ .. - Wenn man einen Full Face Helm trägt, und es kommen einem Wanderer entgegen, muss zwecks PR angehalten werden, der Helm abgenommen werden und gegrüßt werden, um weitere SChäden am Image der MTB GEsamtgruppe zu vermeiden.
 
§ 14 Schäden an Kettenblättern, Pedalen, Lenkern und anderen Extremitäten des MTBs sollten bei Kontakt mit Bäumen, Schranken, Laternen und Verkehrsschildern von der entsprechenden Behörde (Stadt / Land / Pächter) getragen werden

=)
 
§ 1 Jeder Biker hat das Recht einen Paragraphen in das Bike Gesetzbuch (BGB) einzubringen. Es gilt wie ein Ehrenkodex und darf nur von der gesamten Bikecommunity geändert werden. Es gilt einstimmige Mehrheit

§ 2 Das Thema Schutzbleche darf nicht zur Diskussion stehen egal wie schlecht das Wetter ist. Wenn jemand Schutzbleche am Bike hat muss man versuchen aus Höflichkeit wegzusehen und so tun als wenn nichts gewesen wäre.

§ 3 Tiere werden mit Respekt behandelt! Und unter keinen Umständen absichtlich erschrocken. Ausnahmen bilden Kampfhunde, denn sie sind faire Gegner.

§ 4 Wer bremst verliert.

§ 5 RST- und Suntourgabeln am Rad verwirken alle Rechte die einem MTBler zustehen. Ausnahme: ein geeigneter Haarschnitt.

§ 6 Wenn zwei Mountainbiker nebeneinander auf ein Hinderniss zurollen (Baum, Stein, Schranke ...) das verhindert dass beide nebeneinander weiterfahren können, so hat jeder dem anderen die Vorfahrt abzutreten. Ausnahmen bilden ein Rennen.

§ 7 Wenn zwei Mountainbiker mit hoher Geschwindigkeit aufeinander zurollen,
hat jeder dem anderen das Recht die Fahrspur beizubehalten einzuräumen.

§ 8 Der geneigte Biker möge einem Fußgänger immer Vorrang gewähren, solange dieser sich nicht auf einem ausschließlich für Radfahrer freigegebenem Weg befindet, der nicht unmittelbar an einen Fußweg anschließt. Bei Radwegen die sich auf gleicher Ebene mit einem Fußweg befinden ist ein rücksichtsvoller Umgang an den Tag zulegen

§ 9: Rennradfahrer, Kleinwagen, LKWs, Busse und andere Blockierer des zügigen Verkehrsflusses müssen(!) überholt werden.

§ 10 Wer in einer Gruppe von mindestens Zwei Personen fährt darf sein können nur unter beweis stellen wenn es
1. Den anderen Teilnehmern den Spaß nicht verdirbt
2. Vorangekündigt wird das man „nur mal was versucht will“
3. eh schon klar ist das man der/die größte ist
Wer in einer Gruppe mit weniger als Zwei Personen in Gestalt fährt hat ein Problem.

§ 11. Biker sollten sich grüßen auch wenn sie sich nicht leiden können

§ 12 Ertappte Bikediebe sind rücksichtslos mit Schellen zu bestrafen. Der Versuch ist starfbar. Im Wiederholungsfall drohen 100 Schläge mit dem Flatpedal auf die nackte Eichel.

§ 13 Das Rauchen von Zigaretten während der fahrt ist zu unterlassen. Es ist nur gestattet wenn §5 zutrifft

§ 14 RR fahrer können nichts dafür und sollten wie Menschen behandelt werden. Jeder Mountainbiker hat die Pflicht Ihnen zu Helfen.

§ 14.a Kein Stimmrecht (wofür oder - gegen auch immer) für RR-Fahrer!!!


§ 15 Trainingspartner, die grundsätzlich ihre Trainingseinheiten verschweigen um dann ganz erstaunt am Berg wegzufahren mit den Worten "ich bin ein Naturtalent" sollte man straffrei eigens Justiz walten lassen dürfen, vor allem wenn genannte mit Leihrädern unterwegs sind

§16 Wenn man einen Full Face Helm trägt, und es kommen einem Wanderer entgegen, muss zwecks PR angehalten werden, der Helm abgenommen werden und gegrüßt werden, um weitere Schäden am Image der MTB Gesamtgruppe zu vermeiden.

§16a. Wer auch noch eine Protektorjacke, Protektorshort usw. trägt, muss unaufgefordert strippen!

§ 15 Schäden an Kettenblättern, Pedalen, Lenkern und anderen Extremitäten des MTBs sollten bei Kontakt mit Bäumen, Schranken, Laternen und Verkehrsschildern von der entsprechenden Behörde (Stadt / Land / Pächter) getragen werden, wenn diese per Schwarzarbeit errichtet wurden

§ 17 Wenn Ferien sind sollten sich bikende Kids aus den Foren fernhalten. Sofern sie kognitiv nicht in der Lage sind gegebene Informationen zu verarbeiten. Ausnahme: die wirklich unterhaltsamen...

§18 Andere bikende Kumpels dürfen nicht nach den Bikes oder Parts beurteilt werden. Es sei denn § 5 tritt in kraft, hier ist wie in §14 Hilfe zu leisten.

§ 19 Waldarbeitern oder anderen unbefugten Personen, die es für nötig halten, nicht oder nur schwer überwindbare Hindernisse auf Trails oder sämtliche, offensichtliche MTB-Wege zu deponieren, dürfen ebenso an deren primären Geschlechtsorganen gestraft werden wie bereits in §12 niedergschrieben.

§20 Sonntagsradler, Schoenwetterradler und Biker auf die §5 zutrifft sind Gnadenlos in den naechsten Baum abzudraengen

§21 Wenn der Biker keinen mit Schlammverkrusteten Körper hat wird ihm §2 auch aberkannt

§ 22 Räder mit mehr als 130mm Federweg (vorne und hinten) dürfen nur an Personen verkauft werden, die amtlich bestätigt mind. 1mal pro Woche 2 Meter ins Flat droppen.

§ 23 Jeder Biker hat die Pflicht die Welt zu überzeugen ,dass der Treppendrop als olympische Disziplin anerkannt wird

§ 24 Wer keine steife Kurbel kriegt oder sie nicht mehr schwingen kann (auch separat) sollte einen Urologen oder Gynäkologen aufsuchen
 
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