Unklarheiten beim Restwert von Bikeleasingverträgen

Da will ich dir auch gar nicht reinreden.*
Ich war im Kopf schon weiter, und zwar bei meinem eigenen Arbeitgeber. Der bietet noch überhaupt kein Dienstrad an, ich will das aber demnächst durchdrücken. Insofern ist die Erkenntnis für mich (und vielleicht auch für andere) schon nicht ganz unwichtig, oder?


*Zumal Businessbike von der Versicherung her ja eben sogar günstiger ist, als zum Beispiel Radlbauer.
Recht hos'd :bier:
Und: Die Händler tun sich bei businessbike ein bisschen leichter einen Rabatt zu geben, weil sie ja keine Provision an die Leasingfirma abgeben müssen.
Die Leasingrate bezieht sich ja schließlich auf den “Kaufpreis“. Nur der geldwerte Vorteil bezieht sich auf den Listenpreis.
 
Hat der AG eigentlich irgendwelche Kosten zu tragen? Und muss das Bike auch direkt für mich sein? Eine Seite vorher stand, dass jemand eins für seine Frau gekauft hat.
Hintergrund ist folgender, mein Chef ist eher unentspannt, wenn er einen Cent nebenher zahlen soll. Ich überlege aber, ein Ebike für meine Frau zu leasen. Falls sich das finanziell lohnt. Also gleich zwei Fallstricke.
Ist ist dem Leasinggeber egal, wer was least?

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Kurz aus der Hüfte geschossen: Wer least ist natürlich nicht egal, dass muss schon der Arbeitnehmer sein. Wenn der Arbeitgeber genau nichts dazu gibt (es muss nicht), dann /kann/ ihm eigentlich auch ziemlich wurscht sein, was genau du least. Eigene Bedingungen kann er sicherlich trotzdem nach Gutdünken festlegen.
Allerdings: auch wenn er sich nicht an den Kosten beteiligt, spart er soweit ich weiß Geld, der Sozialversicherungsanteil des Arbeitgebers wird nämlich auch kleiner. Ob diese Ersparnis den entstehenden Verwaltungsaufwand ausgleicht, weiß ich nicht.


Kann jemand was zum Verwaltungsaufwand sagen? Eine Lohnbuchhaltung, die schon mit Dienstwagen hantiert, dürfte den Spaß eigentlich ziemlich effizient durchwinken, oder?
 
Hat der AG eigentlich irgendwelche Kosten zu tragen? Und muss das Bike auch direkt für mich sein? Eine Seite vorher stand, dass jemand eins für seine Frau gekauft hat.
Hintergrund ist folgender, mein Chef ist eher unentspannt, wenn er einen Cent nebenher zahlen soll. Ich überlege aber, ein Ebike für meine Frau zu leasen. Falls sich das finanziell lohnt. Also gleich zwei Fallstricke.
Ist ist dem Leasinggeber egal, wer was least?

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Der Vertragspartner und der Benutzer des Bikes müssen in häuslicher Gemeinschaft leben. Ich hab ein Bike für meine Frau und ein Bike für meinen Junior geleast.
Von Kosten für den AG ist mir nichts bekannt. Ein bisserl Verwaltungsaufwand ist es halt.
 
Ok, häusliche Gemeinschaft wäre es bei meiner Frau ja. Sie kann im Moment leider nicht selber leasen, da sie in Elternzeit ist.
Nächste Frage, welcher Preis wird beim Leasing angenommen? Uvp, Ladenpreis oder auagehandelter Barpreis? Im konkreten Fall wäre es ein Ebike für 3099 € Uvp, Ladenpreis 2699€ und wenn ich es direkt mit nehme bekomme ich noch mal etwa 10% Rabatt. (2450€)
Wenn der Leasingvertrag von Uvp ausgeht, lohnt sich die Geschichte nicht mehr

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Dein AG kann das Leasing nur mit jemandem machen, der von ihm Lohn bekommt. Wird ja vom Brutto abgezogen. Basis für das Leasing ist der verhandelte Barpreis.
 
Dein AG kann das Leasing nur mit jemandem machen, der von ihm Lohn bekommt. Wird ja vom Brutto abgezogen. Basis für das Leasing ist der verhandelte Barpreis.
Das ist klar, deshalb war ja meine Frage, ob ich auch ein Bike für meine Frau leasen kann, aber das geht ja. Wenn der Barpreis angesetzt wird, würde sich das Leasing ja doch lohnen. Dann muss ich mal sehen, wie ich das meinem Chef gut verkaufe. Danke

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... welcher Preis wird beim Leasing angenommen? Uvp, Ladenpreis oder auagehandelter Barpreis? ...
Beide und das natürlich so, dass es zum Nachteil des Arbeitnehmers bzw. Steuerzahlers ist.

Wenn der Leasingvertrag von Uvp ausgeht, lohnt sich die Geschichte nicht mehr
Natürlich nicht. Das lohnt sich nur, wenn es ein Radl ist, bei dem man den Listenpreis zahlt.
 
Die Leasingrate richtet sich nach dem Verkaufspreis, der geldwerte Vorteil wird wie beim Auto auch auf Basis des Brutto Listenpreises berechnet.

Bei den Versicherungen der einzelnen Leasinganbieter sollte man etwas aufpassen: Während man z.B. bei Diebstahl bei Businessbike den Neuwert ohne Selbstbeteiligung ersetzt bekommt ist es bei Jobrad der Zeitwert abzgl. 47,60€ Selbstbeteiligung.
 
Auch betreffend der Zusatzpakete sollte man aufpassen. Dieses Instandhaltung+ etc. kann ich nicht brauchen, hab es auch nicht ausgewählt, aber im Vertrag ist es aufgetaucht. Ich hab das vor der Unterschrift korrigieren lassen, soweit kein Problem, aber da wird evtl. was untergeschoben was man gar nicht will.
Also genau anschauen!
 
Ich mache mir auch schon länger gedanken vor allem zum niedrigen Restwert und der "Kaufoption". Steuerrechtlich scheint das Dienstradleasing schon einige Fallstricke mit sich zu führen. Hierzu haben ich einen Interessanten Artikel gefunden:
Das Dienstrad als Steuerfalle - Überblick über Besonderheiten und Risiken bei der Vertragsgestaltung
Trocken aber lesenswert
Download unter:

www.ddniedersachsen.de/uploads/media/Anl._6_Das_Dienstrad_als_Steuerfalle.pdf

Viel Spaß bei der Lektüre.

Robert Seidl
www.ebike-base.de
 
Bei uns in der Firma wird auch gerade das Fahrradleasing eingeführt und nun kam folgender Gedanke zu Steuern und Restwert auf:
Nach 36 Monaten bietet der Anbieter das Rad für 10% Restwert zum Kauf an, so wie es überall beworben aber nirgendwo garantiert wird.
Das Angebot sollte man annehmen, weil das Rad ja tatsächlich sicher mehr als 10% Wert ist.
Und da kommt jetzt das Problem. Der Unterschied zwischen den 10% und dem tatsächlichen Wert ist ein geldwerter Vorteil, der zu versteuern ist. Darum hat man sich dann in der Steuererklärung selbst zu kümmern. Und niemand weiß, wie man den tatsächlichen Wert ermittelt.
Hatte schon jemand diesen Fall? Wie wurde das gelöst? Oder ist das der "Trick" dass die 10% nicht garantiert werden und dann der Wert von 10% nach "intensiver Prüfung" "ermittelt" wird?
 
Bei uns in der Firma wird auch gerade das Fahrradleasing eingeführt und nun kam folgender Gedanke zu Steuern und Restwert auf:
Nach 36 Monaten bietet der Anbieter das Rad für 10% Restwert zum Kauf an, so wie es überall beworben aber nirgendwo garantiert wird.
Das Angebot sollte man annehmen, weil das Rad ja tatsächlich sicher mehr als 10% Wert ist.
Und da kommt jetzt das Problem. Der Unterschied zwischen den 10% und dem tatsächlichen Wert ist ein geldwerter Vorteil, der zu versteuern ist. Darum hat man sich dann in der Steuererklärung selbst zu kümmern. Und niemand weiß, wie man den tatsächlichen Wert ermittelt.
Hatte schon jemand diesen Fall? Wie wurde das gelöst? Oder ist das der "Trick" dass die 10% nicht garantiert werden und dann der Wert von 10% nach "intensiver Prüfung" "ermittelt" wird?

Warum willst du die 10% in der Steuererklärung angeben.
Soweit ich das verstanden habe bekommst du am Ende der Laufzeit ein Angebot über Betrag x und dann kannst du es rauskaufen.
Oder du gibst es zurück und suchst dir was neues aus, oder dein Händler kauft es an.
Deswegen frage ich mich warum der Rauskauf ein Geldwerte Vorteil sein soll.
Wäre für mich ein normaler Kauf.
Geht das FA nix an.
 
Dann lies mal das von @ebike-base verlinkte Dokument, da geht daraus hervor wann genau wie was geldwerter Vorteil etc.. Habe es mir nicht gemerkt, da für mich nicht von Relevanz da ich mich gegen Dienstradleasing entschieden habe
 
... Soweit ich das verstanden habe bekommst du am Ende der Laufzeit ein Angebot über Betrag x und dann kannst du es rauskaufen.
Der Leasingnehmer, also der Arbeitgeber, bekommt ...

... Oder du gibst es zurück und suchst dir was neues aus, oder dein Händler kauft es an ...
Nach Ablauf des Leasings kann Dein Chef das Radl ablösen und dich noch weitere 10 Jahre damit fahren lassen. Selbstverständlich muß er Dir monatlich weiterhin die 1% vom UVP des Radl vom Gehalt abziehen, wie während der Leasingdauer.
 
Dann lies mal das von @ebike-base verlinkte Dokument, da geht daraus hervor wann genau wie was geldwerter Vorteil etc.. Habe es mir nicht gemerkt, da für mich nicht von Relevanz da ich mich gegen Dienstradleasing entschieden habe

Ja, das habe ich jetzt auch gelesen, das war schon recht aufschlussreich, ist aber auch eher theoretisch. Mir ging es hier um Praxiserfahrung. Ein paar Leute dürften die 3 Jahre ja schon durch haben.
 
Wahrscheinlich hat sich die Rechtssprechung in den nächsten 3 Jahren eh zig mal geändert.

Ich kann meines heute offiziell ;) abholen.
Und lass es erstmal laufen.
Und ich fahre:love:
 
Ja, das habe ich jetzt auch gelesen, das war schon recht aufschlussreich, ist aber auch eher theoretisch. Mir ging es hier um Praxiserfahrung. Ein paar Leute dürften die 3 Jahre ja schon durch haben.
Du warst auch nicht gemeint ;) Praxiserfahrung scheint hier bisher leider Fehlanzeige, mein Geschwätz ist ja auch theoretischer Natur :D
Bei mir läge bei einem Händler-Bike der reelle Preisvorteil kleiner 10% zur UVP. Die holt man auch so raus und muss sich mit dem ganzen Kram nicht beschäftigen :aetsch:
 
Hallo zusammen,

ein Wort zu der "aus Kosten der Allgemeinheit" Aussage:

Man darf ja auch nicht vergessen, dass ich durch den Einsatz eines Fahrrades auch viel Positives für die Allgemeinheit tue:
- Wenn ich das Rad häufig nutze halte ich mich fit, was die Krankenkassen entlastet (ein Sturz mal abgesehen).
- Ich verzichte dann vielleicht sogar auf Fahrten mit dem Auto, tue also auch noch was für die Umwelt (Ich lebe #bike2work).
- Wenn ich auf das Auto verzichte, entlaste ich auch den Straßenverkehr, was der Allgemeinheit ja auch wieder zugutekommt. Weniger Feinstaub, weniger Verkehr, bessere Luftqualität.
- Durch die täglichen Fahrten mit dem Rad verbessert sich meine Work-life Balance, ich bin ausgeglichener, frischer und entspannter. Kann also auf der Arbeit auch mehr leisten.

Ob das den steuerlichen Vorteil rechtfertigt, weiß ich nicht. Aber es hat schon seine Berechtigung, finde ich.

LG,

Kay
 
Oh und noch ein Wort zu der Restwertgeschichte. Da habe ich am Montag eine Info von unserer Personalabteilung erhalten.

Die Neubewertung

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben den Marktwert für Dienstfahrräder nach Leasingende neu bewertet. Sie halten jetzt pauschal einen Marktwert von 40 % des Listenpreises für akzeptabel.

Erwirbt ein Mitarbeiter nach 36 Monaten sein JobRad unter diesem Wert, ist der Differenzbetrag als geldwerter Vorteil zu versteuern (§ 8 Abs. 2 S. 1 EStG) (alternativ kann der Mitarbeiter ein Gutachten vorlegen und damit einen geringeren Restwert nachweisen – was wir jedoch derzeit nicht als praktikabel einschätzen).

Was die Neubewertung für das Dienstfahrrad-Konzept JobRad bedeutet

JobRad ist bisher in der Kalkulation für Mitarbeiter von einem geringeren Marktwert für JobRäder ausgegangen, nämlich 10 %. Diesen Wert hat JobRad bei der Markteinführung von JobRad 2012 ermittelt, und er wurde bislang – gutachterlich gestützt – von den Finanzämtern akzeptiert.

Da aber nun die obersten Finanzbehörden einen Marktwert von 40 % des Listenpreises annehmen, müsste ein Mitarbeiter die Differenz von 30 % zum tatsächlichen Gebraucht-Kaufpreis als geldwerten Vorteil versteuern. Die Ersparnis des JobRadlers würde damit geschmälert.

Ich bin gespannt, wie das den Markt und den Hype verändern wird.
 
Oh und noch ein Wort zu der Restwertgeschichte. Da habe ich am Montag eine Info von unserer Personalabteilung erhalten.

Die Neubewertung

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben den Marktwert für Dienstfahrräder nach Leasingende neu bewertet. Sie halten jetzt pauschal einen Marktwert von 40 % des Listenpreises für akzeptabel.

Erwirbt ein Mitarbeiter nach 36 Monaten sein JobRad unter diesem Wert, ist der Differenzbetrag als geldwerter Vorteil zu versteuern (§ 8 Abs. 2 S. 1 EStG) (alternativ kann der Mitarbeiter ein Gutachten vorlegen und damit einen geringeren Restwert nachweisen – was wir jedoch derzeit nicht als praktikabel einschätzen).

Was die Neubewertung für das Dienstfahrrad-Konzept JobRad bedeutet

JobRad ist bisher in der Kalkulation für Mitarbeiter von einem geringeren Marktwert für JobRäder ausgegangen, nämlich 10 %. Diesen Wert hat JobRad bei der Markteinführung von JobRad 2012 ermittelt, und er wurde bislang – gutachterlich gestützt – von den Finanzämtern akzeptiert.

Da aber nun die obersten Finanzbehörden einen Marktwert von 40 % des Listenpreises annehmen, müsste ein Mitarbeiter die Differenz von 30 % zum tatsächlichen Gebraucht-Kaufpreis als geldwerten Vorteil versteuern. Die Ersparnis des JobRadlers würde damit geschmälert.

Ich bin gespannt, wie das den Markt und den Hype verändern wird.


JobRad hat aber angekündigt für Altverträge den Unterschied von 30% zu übernehmen.
Mal schaun, meiner läuft ja noch ein wenig.
Bis dahin wird es sicher noch zig mal geändert.
 
JobRad hat aber angekündigt für Altverträge den Unterschied von 30% zu übernehmen.
Hat JobRad angekündigt, dass sie Räder zu 30% vom Listenpreis zurückkaufen werden oder dass sie in ihrer Werbung die 30%, für die Beispielrechnung, verwenden wollen? Das letzte macht bei Altverträgen eigentlich keinen Sinn.
 
Schlechte Nachrichten, quasi. Bin auch mal gespannt wie das dann tatsächlich aussieht, in 3 Jahren.
Jedenfalls hat das ganze so weit gewirkt, dass ich das heimische Finanzministerium (umgangssprachlich "Frau" genannt) von der Notwendigkeit eines brauchbaren Enduros für den Junior überzeugen konnte... :D
Wenn dann am Ende nicht so viel gespart wird... erstmal EGAL! :i2:
 
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