Vereinsgelände

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Winnenden (bei Stuttgart)
Hi,

Wenn ein Verein ein Grundstück von der Stadt verpachtet bekommet um darauf z.B. einen Dirtpark zu bauen, wie sieht das dann mit der Haftung aus?
Generell haftet ja dann der Eigentümer, also der Verein. Aber wenn man jetzt ein Schild ausstellen würde, "Betreten für nicht Vereinsmitgleider verboten", dann müsste doch jeder für sich selbst haften wenn er das Grundstück betritt, oder wie ist das?
Was gibt es noch für Möglichkeiten um den Verein von der Haftung auszunehmen?

danke schonmal für eure Antworten.
 
also ich denke das du, wenn du in ein Verein bist, sowieso eine Versicherung hast oder net bei uns isses auf jeden Fall so und das Vereinsgelände ist dann quasi auch versichert denke ich zumindest....wir habe ja momentan das Gleiche prob. bei uns, weis auch noch net genau bescheid also, wenn es irgend ein Hier geben sollte der das genau weis ich bin auch für eine richtige Antwort offen.

Gruß :daumen:
 
Jo die Vereinsmitgleider sind versichert, das ist ja auch weniger das Problem. Nur wenn sich jetzt irgendwelche Kiddies auf dem Park zerlegen müsste der Verein haften, weil ihm das Grundstück gehört. Und das wollen wir vermeiden. Einzäunen ist keine Lösung, da der Park schon auch für die Öffentlichkeit sein soll, nur jeder, der nicht im Verein Mitglied ist, sollte für sich selber haften.
Ich hoffe das ist jetzt verständlich.
 
Der Verein hat - wie jeder andere auch - als Pächter eines Grundstücks neben allgemeinen Verkehrssicherungspflichten (Haftung nach § 823 BGB) auch die besonderen Verkehrssicherungspflichten des Grundstücksbesitzers (Haftung nach § 836 BGB) zu beachten und wird deshalb eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen (die private Haftpflichtversicherung reicht dafür nicht aus). Die Versicherung kann dann im konkreten Fall auch darüber beraten, welche Vorkehrungen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht aus ihrer Sicht zu treffen sind.

Das Aufstellen von Verbots-/Warnschildern kann manchmal ausreichen, ist jedoch in vielen Fällen nicht ausreichend. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist jeder, der eine Gefahrenquelle eröffnet oder beherrscht, verpflichtet, Dritte vor den Gefahren, die von ihr drohen, zu schützen. Gerade wenn auch mit der Nutzung durch Kinder zu rechnen ist, müssen häufig besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um diese vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit (Verbotsschilder bewirken ja manchmal gerade das Gegenteil - ich sage nur "Spielen verboten!") zu schützen. Dies gilt sowohl für nicht-öffentliche Grundstücke als auch für öffentliche Grundstücke.

Ob man einen Dirtpark so bauen kann, daß er als "sicher" bezeichnet werden kann, kann ich nicht beurteilen. Sicherlich wird es aber auch in einem Dirtpark Risiken geben, die nur ein erfahrener Biker mit entsprechendem Training und guter Ausrüstung eingehen kann/sollte. Jetzt stell Dir mal vor, daß Kids zuschauen (das sieht ja alles möglicherweise easy aus und in den Bikemagazinen werden ja meistens nur die Sprünge und nicht die verunglückten Landungen gezeigt) und sich dann später ohne Anleitung/Aufsicht mit unzureichender Ausrüstung (z. B. Baumarktbike) und was auch immer die Knochen brechen.

Was Ihr konkret machen müßt, läßt sich nur vor Ort klären. Für Vereine gibt es über die Landessportbünde entsprechende Beratungsangebote. Daneben kann man sich auch von den Versicherungen beraten lassen, was sinnvoll und/oder erforderlich wäre.
 
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