Wald umbauen???

ich habe es mal übersetzt ...
Steil_is_geil!! schrieb:
gude ich wollte mal fragen ob man vom Förster eine aufs Maul bekommt wenn man im wald nur ein bissel mit schauffeln ein trail erweitert???

und die Antwort: höchstwahrscheinlich schon ... :D
 
Steil_is_geil!! schrieb:
gude ich wollte mal fragen ob man wenn man im wald nur ein bissel mit schauffeln ein trail erweitert???

Crashhiller schrieb:
gude

hab ihr auch problem mit den scheiß läufern ???
mich und meine kumpels maulen die immer an das wir alles kaputt mac....

Und die ICQ-Nummer stimmt auch überein!

Mir scheint, da braucht einer Aufmerksamkeit, weil er sonst nichts zu sagen hat. :lol:
 
maaatin schrieb:
Und die ICQ-Nummer stimmt auch überein!

Mir scheint, da braucht einer Aufmerksamkeit, weil er sonst nichts zu sagen hat. :lol:


einfach nur :daumen:

und genau wegen solchen Freaks sind wir alle so beliebt bei den anderen "Waldbenutzern"
see the DIMB Rulz!!!

Grüsal vom LoonyG
 
Also es gibt ärger wenn dich jemand erwischt beim holzkleinschlagen! Wenn sie dich erwischen sei es nur ein passant und das ist so ein ***** und ruft die bullen gibt das ne anzeige! Aber meistens wird das wegen geringfügigkeit fallen gelassen :daumen:
 
Wegen Geringfügigkeit??? Hä??? Sei da mal sehr vorsichtig, das kann auch ganz schnell Richtung Sachbeschädigung gehen, kommt immer darauf an was Du machst und vor allem WO es ist. Stichwort Naturschutzgebiet ;) Aber zu sagen "wird meistens wegen geringfügigkeit fallengelassen" ist etwas unvorsichtig.
 
Fragt einfach mal bei der stadt oder bei der zuständigen behörde nach wegen dem zuständigen forstpersonal und so
Da könnt ihr denn mal nachfragen ;) entweder sage sie nein , oder zeigen dir eine stelle wo man(n)/frau was machen darf .. .;)
 
Wer mal in seinem Bundesland ins Waldgesetz schaut, der wird schnell fündig bei den Ordnungswidrigkeiten:
Hier am Bsp. BaWü

Ganz unter wird's einem dann schwummerig, wenn man plötzlich für's Buddeln 2.500 € blechen muss. (In anderen Gesetzen kann es auch durchaus das Bike sein, was erstmal eingezogen wird).

(Einfügung Anfang)
Ordnungswidrigkeiten
§ 83 Allgemeine Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100
Meter von einem Wald
1. ein Vorhaben nach § 41 Abs. 1 ohne die erforderliche Genehmigung ausführt,
2. entgegen § 41 Abs. 4 brennende oder glimmende Gegenstände wegwirft oder sonst unvorsichtig handhabt,
3. ein genehmigtes offenes Feuer oder Licht, ein Feuer in einer eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstelle,
oder ein offenes Feuer oder Licht, das keiner Genehmigung bedarf, unbeaufsichtigt oder ohne ausreichende
Sicherungsmaßnahmen läßt, oder Auflagen, die mit der Genehmigung verbunden sind, nicht
befolgt.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 37 Abs. 3 im Wald außerhalb von Straßen und Wegen oder auf gekennzeichneten Wanderwegen
unter 3 Meter Breite, auf Fußwegen oder auf Sport- und Lehrpfaden reitet, oder in Verdichtungsräumen,
in Naturschutzgebieten, in Waldschutzgebieten oder im Erholungswald außerhalb der für das Reiten
ausgewiesenen Waldwege reitet, oder im Wald außerhalb von Straßen und Wegen oder auf Wegen unter
2 Meter Breite oder auf Sport- und Lehrpfaden radfährt,
2. entgegen § 37 Abs. 1 im Wald die Erholung anderer Waldbesucher beeinträchtigt, insbesondere durch
ungebührlichen Lärm, wie Schreien, Gröhlen, Mißbrauch von Musikinstrumenten oder Musikapparaten,
3. entgegen § 37 Abs. 4 Wald oder forstbetriebliche oder jagdbetriebliche Einrichtungen, deren Betreten nicht
zulässig ist, unbefugt betritt,
4. entgegen § 37 Abs. 4 unbefugt fährt, Kraftfahrzeuge oder Anhänger abstellt, zeltet oder unbefugt Verkaufsstände
aufstellt,
5. entgegen § 37 Abs. 2 organisierte Veranstaltungen ohne Genehmigung der Forstbehörde durchführt oder
an solchen Veranstaltungen teilnimmt,
6. entgegen § 41 Abs. 3 in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober im Wald unbefugt raucht,
7. einer auf Grund von § 70 Nr. 2 oder 3 ergangenen Polizeiverordnung zuwiderhandelt, wenn diese ausdrücklich
auf diese Bußgeldvorschrift verweist,
8. Erholungseinrichtungen im Wald mißbräuchlich benutzt oder verunreinigt oder im Bereich von Kinderspielplätzen,
Spiel- und Liegewiesen und Wassertretanlagen Hunde frei laufen läßt,
9. im Wald Vorrichtungen, die zum Sperren von Wegen oder die dem Schutz der Einrichtungen nach § 37
Abs. 4 Nr. 5 und 6 dienen, unbefugt öffnet, offenstehen läßt, entfernt oder unbrauchbar macht,
10. im Wald Zeichen oder Vorrichtungen, die zur Abgrenzung, Absperrung, Vermessung oder als Wegweiser
dienen, oder Zeichen, die zur Kennzeichnung an Walderzeugnissen angebracht sind, unbefugt zerstört,
beschädigt, unbrauchbar macht, verändert oder entfernt,
11. im Wald Zeichen oder Vorrichtungen der in Nummer 10 genannten Art unbefugt anbringt,
12. das zur Bewässerung eines Waldgrundstückes dienende Wasser unbefugt ableitet und dadurch dieses
oder ein anderes Waldgrundstück nachteilig beeinflußt oder Gräben, Wälle, Rinnen oder andere Anlagen,
die der Be- oder Entwässerung von Waldgrundstücken dienen, unbefugt verändert, beschädigt oder beseitigt,
13. geerntete Walderzeugnisse unbefugt von ihrem Standort entfernt, ihre Stützen wegnimmt oder diese umwirft,
14. im Wald Aufschüttungen oder Abgrabungen unbefugt vornimmt,
15. im Wald Ameisenhaufen zerstört oder beschädigt oder Ameisen oder deren Puppen unbefugt einsammelt,
16. im Wald unbefugt Vieh treibt, Vieh weidet oder weiden läßt.
GoInForm Umweltrecht; Landeswaldgesetz (BW); Stand: 20.11.2001
(3) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer auf Grund dieses Gesetzes ergangenen
Rechtsverordnung, Satzung oder Anordnung zuwiderhandelt, wenn diese für einen bestimmten Tatbestand auf
diese Bußgeldvorschrift verweist.
(4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2500 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu
10000 Euro, geahndet werden.
(Ende der Einfügung)

Entschuldigt, dass ich den ganzen Absatz reinkopiert habe. Aber ich denke, da ist für jden was dabei!


Für das DIMB-Team
Norm
 
@Waldumbauer & Co

ich glaub mein Schwein pfeift - von wegen Wald umbauen.... :spinner:
Allein so'ne Frage zu stellen, Wahnsinn, das sich einer sowas traut...das ist wohl mal wieder ein Beweis dafuer, dass da was dran ist an der Pisa-Studie.

Mal eine Gegenfrage: darf ich euch ein Graffiti an's Auto spruehen? Wie sieht's aus - darf ich bei euch zuhause mit'm Trecker durch den Vorgarten baggern, usw...?

Und dann wundert sich das Volk, dass wir Biker Probleme mit Gesetzgeber, Forstwirtschaft und Waldbesitzern haben.

Das sind so die Momente, wenn man sich wuenscht, MTB waere keine Breitensportart geworden...

:confused:
schon heftig, was es fuer Irre gibt, da kriegt man's echt mit der Angst zu tun.

oldman

ach ja, es macht wirklich Sinn, mal www.dimb.de zu klicken, da kann man nachlesen WAS MAN ALS BIKER IM WALD AUF JEDEN FALL NICHT MACHEN SOLLTE.
 
JaleS! schrieb:
ziemlich happig, ist das in NRW genauso hart?
julius

Das ist Fakt in NRW:

§ 70 Bußgeldvorschriften (Fn 27)

(1) Ordnungswidrig handelt, wer


entgegen § 2 Abs. 3 Satz 2 im Wald außerhalb von Wegen Hunde nicht angeleint mitführt,
1a. entgegen § 2 Abs. 2 auf nicht festen Wegen oder abseits von Wegen Rad fährt,
1b. entgegen § 2 Abs. 3 den Wald beschädigt oder die Erholung anderer unzumutbar beeinträchtigt,
1c. entgegen § 2 Abs. 4 organisierte Veranstaltungen im Wald der Forstbehörde nicht rechtzeitig anzeigt,

entgegen § 3 Abs. 1 eine dort bezeichnete Fläche oder Einrichtung betritt oder im Wald fährt, zeltet oder Wohnwagen oder Kraftfahrzeuge abstellt,
2a. entgegen § 3 Abs. 1 Satz 2 im Wald reitet,
2b. entgegen § 3 Abs. 3 Eingatterungen mit Wegfall des Schutzzweckes nicht unverzüglich entfernt.

eine Waldfläche ohne die nach § 4 Abs. 1 Satz 2 erforderliche Genehmigung sperrt,
3a entgegen § 6a Abs. 1 Abfälle zur Beseitigung im Wald fortwirft oder außerhalb der dafür vorgesehenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, lagert oder ablagert,
3b entgegen § 6a Abs. 2 Satz 1 die Verwertung von Abfällen im Wald der Forstbehörde vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme nicht rechtzeitig anzeigt,
3c entgegen § 6b forstwirtschaftliche Wegebaumaßnahmen vor Beginn der Forstbehörde nicht anzeigt,

entgegen § 10 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 die Ertragskraft des Waldes durch Streunutzung oder Plaggenhieb beeinträchtigt,
4a entgegen § 10 Abs. 2 Satz 1 ohne Genehmigung der Forstbehörde einen Kahlhieb oder eine diesem in der Wirkung gleichkommende Lichthauung auf mehr als zwei Hektar zusammenhängender Waldfläche innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren vornimmt oder entgegen § 10 Abs. 2 Satz 2 einen bestandsgefährdenden Kahlhieb oder eine diesem in der Wirkung gleichkommende Lichthauung vornimmt.

ohne Genehmigung nach § 39 Abs. 1 Wald in eine andere Nutzungsart umwandelt oder die Umwandlung gestattet,

ohne Genehmigung nach § 41 Abs. 1 Wald neu anlegt oder die Neuanlage gestattet,

eine vollziehbare Anordnung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 nicht befolgt,

gegen eine auf Grund dieses Gesetzes erlassene Verordnung verstößt, sofern diese Verordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,

auf einem Waldgrundstück zurückgelassenes Arbeitsgerät gegen den Willen des Berechtigten benutzt oder von seinem Standort entfernt,

gefällte Stämme, Holzstöße oder andere aufgeschichtete Bodenerzeugnisse entfernt, umwirft, in Unordnung bringt oder der Stützen beraubt,

das Zeichen des Waldhammers oder Rissers, Stamm-, Stoß- oder Losnummern an stehenden oder gefällten Stämmen, an Holzstößen oder anderen aufgeschichteten Bodenerzeugnissen vernichtet, unkenntlich macht, nachahmt oder verändert,

Gräben, Wälle, Rinnen oder andere Anlagen, die der Be- oder Entwässerung von Waldgrundstücken dienen, verändert, beschädigt oder beseitigt.

(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig


(aufgehoben)

entgegen § 47 Abs. 1 im Wald oder in einem Abstand von weniger als einhundert Meter vom Waldrand außerhalb einer von der Forstbehörde errichteten oder genehmigten und entsprechend gekennzeichneten Anlage Feuer anzündet oder unterhält, ein Grillgerät benutzt oder leichtentzündliche Stoffe lag

entgegen § 47 Abs. 3 Satz 1 in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober im Wald raucht,

ein im Wald von ihm oder auf seine Veranlassung angezündetes Feuer unbeaufsichtigt läßt,

im Wald brennende oder glimmende Gegenstände fallen läßt, fortwirft oder unvorsichtig handhabt,

es im Wald unterläßt, Tore von Wild- und Kulturgattern oder andere zur Sperrung von Wegen oder Zugängen zu eingefriedeten Grundstücken dienende Einrichtungen, die er geöffnet hat, zu schließen.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.
(4) Verwaltungsbehörden im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind die unteren Forstbehörden


Kannst Dir was aussuchen. Kommt einiges in Betracht. Die 25.000 wird der Ersttäter zwar nie erreichen, aber je nach Schwere der Tat, kann es sich schnell in Bereichen bewegen, die manche nicht für ein neues Bike ausgeben...
 
oldman schrieb:
@Waldumbauer & Co

ich glaub mein Schwein pfeift - von wegen Wald umbauen.... :spinner:
Allein so'ne Frage zu stellen, Wahnsinn, das sich einer sowas traut...das ist wohl mal wieder ein Beweis dafuer, dass da was dran ist an der Pisa-Studie.

Mal eine Gegenfrage: darf ich euch ein Graffiti an's Auto spruehen? Wie sieht's aus - darf ich bei euch zuhause mit'm Trecker durch den Vorgarten baggern, usw...?

Und dann wundert sich das Volk, dass wir Biker Probleme mit Gesetzgeber, Forstwirtschaft und Waldbesitzern haben.

Das sind so die Momente, wenn man sich wuenscht, MTB waere keine Breitensportart geworden...

:confused:
schon heftig, was es fuer Irre gibt, da kriegt man's echt mit der Angst zu tun.

oldman

ach ja, es macht wirklich Sinn, mal www.dimb.de zu klicken, da kann man nachlesen WAS MAN ALS BIKER IM WALD AUF JEDEN FALL NICHT MACHEN SOLLTE.


Nun mach dich mal locker ;)

Meinst du die vorhandenen Trails sind vom Himmel gefallen ?

Wenn ich nur auf 3 Meter breiten Waldautobahnen fahren will brauche ich kein Mountainbike !

Damit meine ich nun nicht das jeder mit der Axt los soll unm den nächsten Baum zu fällen der im Weg steht.

Is doch nix gegen zu sagen wenn einer nen kleinen Sprung in nen Trail stellt. Wenn er da nix kaputt macht stört das doch nicht.

Auf den Waldautobahnen musst aufpassen das dich die Hunde nicht fressen und dich keiner mit der Leine erwürgt. Von den Wanderern will ich gar nich erst anfangen :D ;) und auch die sind immer öfter auf Trails anzutreffen :eek: und fragen dann noch die Biker ob die keine anderen Wege haben.... NEIN haben wir nicht !

Hugh, ich habe gesprochen :cool:
 
torte schrieb:
Nun mach dich mal locker ;)
Is doch nix gegen zu sagen wenn einer nen kleinen Sprung in nen Trail stellt. Wenn er da nix kaputt macht stört das doch nicht.

doch da ist was gegen zu sagen! und zwar schon mal dran gedacht das es auch leute gibt die keinen spass daran haben über kicker zu springen und das man ihnen so vieleicht ihren lieblings trail kaputbauen kann?

was würdest du sagen wenn z.B. trialer deiner lieblings trail voller bäume, felsen, palleten legen weil es ihnen so viel mehr spass macht?

du musst jetzt nicht denken bääähh wasn das jetzt schon wieder für einer...

ich baue selber im wald aber nicht auf schon bestehen den trails die dann für andere unfahrbar werden. ich bin in der glücklich lage das meine eltern drei kleine waldstücke haben in dehnen ich keinen schiss haben muss vom förster mecker zu bekommen zudem baue ich sehr umsichtig. mein hobby ist ja nicht naturzerstören sondern biken.
 
nosh schrieb:
doch da ist was gegen zu sagen! und zwar schon mal dran gedacht das es auch leute gibt die keinen spass daran haben über kicker zu springen und das man ihnen so vieleicht ihren lieblings trail kaputbauen kann?

was würdest du sagen wenn z.B. trialer deiner lieblings trail voller bäume, felsen, palleten legen weil es ihnen so viel mehr spass macht?

du musst jetzt nicht denken bääähh wasn das jetzt schon wieder für einer...

ich baue selber im wald aber nicht auf schon bestehen den trails die dann für andere unfahrbar werden. ich bin in der glücklich lage das meine eltern drei kleine waldstücke haben in dehnen ich keinen schiss haben muss vom förster mecker zu bekommen zudem baue ich sehr umsichtig. mein hobby ist ja nicht naturzerstören sondern biken.


So würde ich das auch nicht machen. es gibt immer ne Möglichkeit nen Kicker o. ä. so zu stellen das es nen chickenway am Sprung vorbei geht, Und das ganze so das der "alte" trail der chickenway bleibt und der sprung dann links oder rechts am Rand. (So ist der Trail auch immer in beide Richtungen zu befahren ;) )

Und auch ich bin der Meinung das man Rücksicht auf die örtlichen Gegebenheiten des Waldes nehmen MUSS !

Leider is das nach ansicht der waldwachtmeister unerheblich. :heul:
 
Leider is das nach ansicht der waldwachtmeister unerheblich.

Du kannst auch nicht immer wissen, welche Absicht dahinter steckt. Vielleicht soll dieser Teil des Wald eine Wildruhezone sein, Vielleicht wachsen hier besonders schützenswerte Pflanzen. Soll die Bodenerosion gestoppt werden ?

Es hat schon seinen Sinn, wenn dagegen eingeschritten wird. Sonst würde bald jeder im Wald machen, was er will. Der Wald ist nicht dazu da, als Spielwiese für die Fungesellschaft zu dienen, sondern ist als solcher - auch wenn bewirtschaftet - ein schützenswerter Naturraum.

In meiner Heimatstadt gibt es eine Bike Homepage, die mit Andeutungen auf ihre Umbauten an mehreren Stellen im Stadtgebiet nicht geizt. Zwar alles ohne konkrete Ortsangaben, aber man kann sich als Einheimischer zusammenreimen wo das ist.

Eine Landschaftsform, die hier sehr selten und offiziell naturgeschützt ist, ist besonders für Freeride geeignet und wird laut deren Angaben ständig umgebaut und dabei von der Charakteristik her schon fast zerstört. Ich finde das zum kotzen.
 
nosh schrieb:
doch da ist was gegen zu sagen! und zwar schon mal dran gedacht das es auch leute gibt die keinen spass daran haben über kicker zu springen und das man ihnen so vieleicht ihren lieblings trail kaputbauen kann?

was würdest du sagen wenn z.B. trialer deiner lieblings trail voller bäume, felsen, palleten legen weil es ihnen so viel mehr spass macht?

du musst jetzt nicht denken bääähh wasn das jetzt schon wieder für einer...

ich baue selber im wald aber nicht auf schon bestehen den trails die dann für andere unfahrbar werden. ich bin in der glücklich lage das meine eltern drei kleine waldstücke haben in dehnen ich keinen schiss haben muss vom förster mecker zu bekommen zudem baue ich sehr umsichtig. mein hobby ist ja nicht naturzerstören sondern biken.

Na, also echt - hier hört sich mittlerweile jeder an, wie von der zuständigen Försterei gehingewaschen. Und Übertreibungen sind Hausmeister-Stil und unsachlich - einen Trail umbauen heißt natürlich nie, den Weg zu versperren, unfahrbar zu machen oder sonst irgendwas - ihr tut gerade so, als seien Trails vor 1.000.000 Jahren plötzlich so auf die Erde geplumst, dann vom Forstamt für gut befunden und abgenommen worden und seither ohne die kleinste Veränderung im Urzustand verblieben.

Bevor es Foren gab, so um 1984, haben wir mit BMX-Rädern im Wald Spaß gehabt. Auch mal ein Baumhaus gebaut (war sogar noch früher) und einmal sogar eine Rennstrecke für ferngesteuerte Geländewagen gebaut. Über diese Verbrechen ist mittlerweile buchstäblich Gras gewachsen, so wie es auch über die ach so geliebten Trails irgendwann wachsen wird, egal ob mit Kicker oder ohne. Der gute Mann will da keine illegale Müllkippe errichten, hier tun aber alle so, als sei das bei der Schwere des Vergehens auf gleichem Niveau! Der gute mann will mit einer Schaufel in der Natur Erde bewegen (wohlgemerkt weniger Erde als ein Trecker bei 2 Metern Waldstrecke zur Seite pflügt um Holz rauszuschaffen). In 15 jahren bekommt er Kinder, fährt nicht mehr MTB sondern Roller und zur Arbeit und die Hügelchen verfallen, Blumen wachsen drauf und gut is. Himmelherrgott, was ist das mittlerweile für ein verqueres Umweltverständnis. Das Beton-Hochaus ist o.k., aber nebenan über die Wiese gehen macht die natur kaputt oder was?
 
morty schrieb:
Es hat schon seinen Sinn, wenn dagegen eingeschritten wird. Sonst würde bald jeder im Wald machen, was er will. Der Wald ist nicht dazu da, als Spielwiese für die Fungesellschaft zu dienen, sondern ist als solcher - auch wenn bewirtschaftet - ein schützenswerter Naturraum.

Ich finde das zum kotzen.

Genau das ist es was ich mit Hausmeister-Jargon meine. "Wenn sie hier mal kurz über den Zaun klettern, dann machen das alle und dann ist der Zaun kaputt" - Schwachsinn. Mountainbiker, die auch mal wo rüberhüpfen sind eine winzige Minderheit der Gesellschaft. Selbst wenn alle Freerider Deutschlands heute loszögen, um einen Hügel zu schaufeln, die Natur würde es einen (buchstäblichen) Dreck kümmern, weil 100 Meter Luftlinie nebenan nämlich gerade neu Lagerstätten für Atomabfall kilometertief in die Erde gegraben werden - seltsamerweise demonstriert da kein Förster gegen - weil es ein umproblematischer Eingriff ist? Nein, weil der Gesetzgeber sagt, daß Loch muß dahin und Schnauze. Würde das Gesetz Atommülllager verbieten und Sprünge auf Trails vorschreiben, ginge es uns allen besser...

Sehr passendes Zitat von Hatti aus nem anderen Post:

"Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit der Deutschen Justiz!"

*
 
Tia Lasse, Erregung öffentlicher Erregung schert sich einen Dreck um irgendwelche Relationen.



morty schrieb:
Eine Landschaftsform, die hier sehr selten und offiziell naturgeschützt ist, ist besonders für Freeride geeignet und wird laut deren Angaben ständig umgebaut und dabei von der Charakteristik her schon fast zerstört. Ich finde das zum kotzen.
Ich halte wirklich *überhaupt nichts* davon auf fremdem Grund und Boden einfach anfangen zu buddeln, unabhängig davon ob Kulturlandschaft/Wirtschafts"wald" oder Naturschutzgebiet. Trotzdem würde es mich interessieren wie es ein paar Freerider schaffen, eine "Landschaftsform von der Charakteristik her" zu zerstören (wenn auch nur fast).

Armin
 
An alle Buddler im Walde:

Wenn mich das nächste mal im Wald einer anmotzt, nur weil ich auf dem MTB sitze, dann weiß ich ja, wem ich das zu verdanken habe! :daumen:

Könnt Ihr nicht akzeptieren, daß Ihr mit eurer Buddelei tatsächlich den Konsens zwischen Waldbesitzern, Nutzern und MTB-lern verletzt?

Die wenigsten Nicht-MTB-ler (Fußgänger/Förster...) die ich kenne, regen sich darüber auf, daß man auf einem Weg fährt, der schmaler als zwei Meter ist.

Diese Leute regen sich nur darüber auf, daß manche MTB-Ler meinen, sie müßten sich zu den Herren des Waldes ":anbet:" aufschwingen, indem sie:

die anderen Waldbesucher über den Haufen fahren,

ihnen Angst einjagen und sie gefährden,

den Wald umgraben und

Müll in den Wald schleppen etc......

Und das Blockwart-Argument ist keine Basis, auf der diese meine Erkenntnisse wegdiskutiert werden könnten.
 
Trotzdem würde es mich interessieren wie es ein paar Freerider schaffen, eine "Landschaftsform von der Charakteristik her" zu zerstören (wenn auch nur fast).

Konkret handelt es sich um ein Dolinenfeld. Dieses und damit das Naturschutzgebiet ist nur wenige hundert Quadratmeter groß. Unterhalb der Dolinen befinden sich Kalk-/Tropfsteinhöhlen. Nun werden in den gut einem Dutzend vorhandenen Dolinen Erdbewegungen jeglicher Art durchgeführt.

Angesichts der begrenzten Fläche ist dort aber jeder Eingriff relevant, wie wohl jeder leicht einsehen wird. Bei solchen Sachen spiele ich gerne Hausmeister. Wenn der gesunde Menschenverstand da keine Grenzen setzt, dann muß das von außen kommen.
 
Zurück