Ja, vielen Dank, ist aber mir bereits bekannt.
Nur eine Quelle bei wenigstens einer Krankenkasse, Kranken- oder Unfallversicherung finde ich nicht.
An Euch beide:
Ich finde das lokale Betretungsverbot gerechtfertigt.
Mir sind auch die rechtlichen Hintergründe bekannt,
dass in solchen Fällen Krankenkasse, Kranken- und Unfallversicherer die Leistungen bedingungsgemäß verweigern können.
Mir ist nur bisher noch kein Fall bekannt geworden,
wo die entsprechenden Organisationen bei so übergeordneten und überregionalen Risiken so klar Position bezogen haben.
Und genau aus diesem Grund suche ich unmittelbar von diese o.g. Organisationen eine Quelle, aus der direkt hervorgeht, dass sie diese 'Marschrichtung' angegeben haben.
VG Martin
PS: Damit meine Intention vielleicht klarer wird, hier folgendes Gedankenspiel:
In einem lokalen Gebiet (Weg, Abschnitt) wird für alle Waldnutzergruppe oder im Extremfall nur für die Mountainbiker ein Betretungsverbot ausgesprochen.
Ob nun durch öffentliche Information oder Schildersetzung ausreichend auf dieses Betretungsverbot hingewiesen worden ist oder nicht, sei dahingestellt.
Eine Gruppe von Mountainbiker mit einem Guide befahren die mit einem Betreungsverbot belegte Zonen,
und es kommt zu einem Unfall.
- Werden die o.g. Organisationen (o.ä.) dem Verunfallten, der vorsätzlich oder grob fahrläsiig sich in der verbotenen Zone aufhielt, die Leistung verweigern?
- Muss in einem solchen Fall der Guide mit Haftungsansprüchen rechnen?
Dass in diesem Gedankenspiel beide Frage mit "Ja" beantworten werden können und ggf. müssen, ist mir klar.
Ob es auch der Mehrheit der Mountainbiker klar ist, bezweifel ich vorsichtig.
Daher ist eine klare Positionsbeziehung der o.g. Organisation auch so interessant
für mich.