Wir fuhren zu viert, je zwei nebeneinander, auf einer untergeordneten, sehr verkehrsarmen StraÃe. Der Typ war wohl der Meinung, dass Radfahrer hintereinander zu fahren hätten und verhielt sich auch so, als wäre der jeweils linke Radler nicht vorhanden. Er fuhr an meiner Tochter im Abstand von weniger als 5 cm vorbei und gestikulierte und feixte sich eins dabei.
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Also die gesetzlichen Möglichkeiten sind vorhanden. Aber wie weist man Vorsatz nach? Und was ist "gefährlich", solange kein Unfall eingetreten ist?
Ich kenne jetzt natürlich nicht genau die StraÃe, auf der ihr unterwegs wart, aber gemäà § 2 IV StVO heiÃt es, dass Radfahrer hintereinander zu fahren haben. Nebeneinander nur, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Nebeneinander fahren darf man sonst nur in Verbänden ab 15 Teilnehmern (§ 27 I StVO)
Trotzdem hätte in diesem Fall der Autofahrer halt die 1,50 einhalten müssen.
Zur Gefährdung:
bedeutet das Herbeiführen einer Verkehrslage, die eine Schädigung wahrscheinlich macht, also bereits eine konkrete Gefahr für Leben, Gesundheit und Sachwerte enthält. Sie liegt auch dann vor, wenn der Schaden letztendlich durch das Verhalten eines Anderen verhindert worden ist (BGH VRS 68, 116). Eine Gefährdung des Täters selbst oder seines Fahrzeuges reicht nicht aus. Der Begriff Gefährdung im § 315 c StGB ist mit dem des § 1 StVO identisch. Die Beurteilung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (BGHSt 22, 346). (
Quelle)
Ich denke, dass man bei ~5cm auf alle Fälle von einer Gefährdung sprechen kann, denn nur der kleinste Schlenker oder selbst ein Sturz durch den Windschatten würden genügen, um die konkrete Gefahr in diesem Fall eintreten zu lassen. (Hatten selbst bei uns erst einen Ãbungsfall, wo ein Radfahrer durch den Windschatten zu Sturz kam...)
Vorsatz: Ist grob gesagt das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung bei Begehung der Tat.
Hier müsste man schauen: Bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz.
Wikiauszug: Bei der bewussten Fahrlässigkeit kennt der Täter zwar die Gefahr, er vertraut aber darauf, dass nichts passieren wird. Beim Eventualvorsatz nimmt der Täter die Verwirklichung der Gefahr in Kauf. Anders gesagt: Bei bewusster Fahrlässigkeit sagt sich der Täter: âEs wird schon nichts passieren.â Bei Eventualvorsatz sagt er sich dagegen: âIch hoffe zwar, dass nichts passiert, falls aber doch, so geschieht es eben.â Die Abgrenzung ist schwierig. (
Quelle)
Am besten bekommt man heraus, wie der Beschuldigte gehandelt hat, indem man mit ihm das persönlich Gespräch sucht. (Beschuldigtenvernehmung)
Da kann man sich schnell ein Bild machen, wie derjenige denkt, sich verhält, etc... .
Das ist alles ziemlich knapp geschrieben, aber ich denke, dass es einen kleinen Einblick gibt.
Und anzeigen würde ich solche Sachen immer. Vor allem auch wenn man das Nummernschild und Zeugen hat.