Was ich dir schon immer sagen wollte, Schätzchen!

Heut morgen plärrte (ungerechtfertigterweise) wieder ne Schnepfe aus ihrem Auto in meine Richtung, dass das ihre Straße wär. (Also sie verwies auf den Weg auf der anderen Straßenseite, der ein Radweg sei.) Und dann grad eben darüber gestolpert:

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Das mit dem "Flash" merk ich mir. :D
Falls noch jemand Ideen hat, was man gegen diese agressiven Meckereien tun könnte, immer her damit!
 

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Re: Was ich dir schon immer sagen wollte, Schätzchen!
Das mit dem "Flash" merk ich mir. :D
Falls noch jemand Ideen hat, was man gegen diese agressiven Meckereien tun könnte, immer her damit!

Wie sagte der Kölner letztens, wenn er zugepöbelt wird oder sonstige Probleme mit Auto fahrern hat und er an der nächsten Ampel vorbei rollt macht er einfach die hintere "Beifahrertür" auf und fährt weiter. ;)

Klappt natürlich nur wenn der Fahrer alleine unterwegs ist und nicht gerade eine Luxuskarre der neusten Generation fährt ( und das sind ja meist die Schlimmsten).

:winken:
Thomas
 
Wie sagte der Kölner letztens, wenn er zugepöbelt wird oder sonstige Probleme mit Auto fahrern hat und er an der nächsten Ampel vorbei rollt macht er einfach die hintere "Beifahrertür" auf und fährt weiter. ;)

Genau das habe ich mal am Anfang meiner Radkarriere gemacht. Endete fast in einer Prügelei auf der Berliner Allee und einem monatelangen Pipapo vor Gericht. Ich bin geheilt. Am besten ist ein Handkuss.
 
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Falls noch jemand Ideen hat, was man gegen diese agressiven Meckereien tun könnte, immer her damit!
Aussichtslos, sobald auf dem Gehweg ein Streifen markiert oder irgendwo rot gepflastert ist, findet sich immer ein Gutmensch, der den bösen fahrradfahrenden Gesetzesbrecher bestrafen will. Leider hat er die stärkeren Argumente, sodass von Gegenmaßnahmen abzuraten ist.
Der ADFC könnte vielleicht was tun, aber der übt sich wohl mehr in Tourismus-Marketing, wenn man sich so die Homepage ansieht.
 
Ja, also danke erstmal für Eure Beiträge.
Ich möcht es nochmal zur Verdeutlichung sagen, dass es darum geht, dem Autofahrer etwas mitzugeben, worüber er sich nicht schwarz ärgert, sondern das ihn zum Nachdenken anregt.

Also ich möchte ihn nicht noch mehr verärgern, als er eh schon ist (und er wird schon von Vornherein schlechte Laune haben... ich mein, wenn jemand gute Laune hat, warum sollte er mich dann anschnauzen?). Weil dann macht er den nächsten Radfahrer auch wieder schief an. Oder welchen Menschen auch immer.

Aussichtslos, sobald auf dem Gehweg ein Streifen markiert oder irgendwo rot gepflastert ist, findet sich immer ein Gutmensch, der den bösen fahrradfahrenden Gesetzesbrecher bestrafen will. Leider hat er die stärkeren Argumente, sodass von Gegenmaßnahmen abzuraten ist.
Der ADFC könnte vielleicht was tun, aber der übt sich wohl mehr in Tourismus-Marketing, wenn man sich so die Homepage ansieht.

Wie gesagt, in meinem Fall war es nicht gerechtfertigt. Auf dem Gehweg ist nix markiert. In meine Richtung steht dort nicht einmal das Schild "Radfahrer frei". Wenn ich dort fahre und ich werd erwischt, hab ich Strafe zu zahlen. Ganz zu schweigen davon, wenn dort was passiert, während ich da fahre.

Mir würde es ja schon reichen, dass ich dem Autofahrer mitteilen kann, dass dort verflucht nochmal kein Schild steht, dass mich verpflichten würde, von der Straße zu kuschen. Dann hupt er theoretisch nächstes Mal nicht.

Aber ich wollt keine Diskussion anzetteln! *wie immer* Wer noch Ideen hat oder Erfahrungen, kann mir das auch gern per pm schicken. :)
 
Wenn z.B. der Gehweg nicht geräumt ist(Eis,Schnee),darfst du auch die Straße benutzen.Aber wie man es in der Schnelle einen Autofahrer erklärt?Der dazu noch (wahrscheinlich) in Rage ist!!!

Gruß Matze
 
Dann hupt er theoretisch nächstes Mal nicht.

Hahaha. Find' Dich damit ab, dass Du da nichts machen kannst, blöde Assis bleiben eben blöde Assis. Das Einzige, was wirklich einen bleibenden Eindruck hinterlässt ist ein finanzieller und/oder gesundheitlicher Schaden beim Gegenüber und den Ärger möchte man meist selbst nicht haben. Also dreimal tief durchatmen und darüberstehen, oder Straßen meiden ;). Alternative: Mit Helmkamera fahren und alles konsequent zur Anzeige bringen. Ich bin sowieso dafür, dass die Autofahrer genauso oft durch den TÜV müssen, wie ihr Gefährt, teilweise wird einem da noch Wissen von vor 30 Jahren entgegengerotzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich möcht es nochmal zur Verdeutlichung sagen, dass es darum geht, dem Autofahrer etwas mitzugeben, worüber er sich nicht schwarz ärgert, sondern das ihn zum Nachdenken anregt.

Also ich möchte ihn nicht noch mehr verärgern, als er eh schon ist (und er wird schon von Vornherein schlechte Laune haben... ich mein, wenn jemand gute Laune hat, warum sollte er mich dann anschnauzen?). Weil dann macht er den nächsten Radfahrer auch wieder schief an. Oder welchen Menschen auch immer.

Also ich verwende ganz gerne manchmal diese Taktik: Lächeln und Winken! Bisher konnte ich jedoch noch nicht feststellen, ob dieses Verhalten die Autofahrer zum Nachdenken anregte. Es bringt aber absolut nix sich selber darüber aufzuregen, das ist verschenkte Liebesmühe und vermiest einem selber nur die Stimmung. Man kann sich innerlich nur versuchen in den Autofahrer zu versetzen und im das Beste für den heutigen Tag wünschen, auf das seine miese Stimmung bald verfliegt.

Wie gesagt, in meinem Fall war es nicht gerechtfertigt. Auf dem Gehweg ist nix markiert. In meine Richtung steht dort nicht einmal das Schild "Radfahrer frei". Wenn ich dort fahre und ich werd erwischt, hab ich Strafe zu zahlen. Ganz zu schweigen davon, wenn dort was passiert, während ich da fahre.

Mir würde es ja schon reichen, dass ich dem Autofahrer mitteilen kann, dass dort verflucht nochmal kein Schild steht, dass mich verpflichten würde, von der Straße zu kuschen. Dann hupt er theoretisch nächstes Mal nicht.

Dazu vielleicht ein kleiner Beitrag aus dem sächsichen Ausland: Die Obrigkeit ist sich manchmal selber nicht so recht bewusst was sie nun wollen/gilt! Das dann noch manchen Autofahrern beizubringen ist nicht so einfach, erst recht nicht im fließenden Verkehr.
Ich kenne beide Seiten recht gut und als Autofahrer ertappe ich mich mitunter auch dabei das ich mich über manche Radfahrer ärgere - bis ich mir dann mal überlege wie es für die Autofahrer eigentlich wirken könnte wenn ich teilweise mit dem Rad unterwegs bin. Also Ruhig dabei mal kurz innehalten und überlegen, wie könnte ich gerade in diesem Moment auf die andere Person gewirkt haben; was an mir kann diese gezeigte Einstellung provoziert haben. Ich finde es wie gesagt wichtig, in jeder Hinsicht beide Seiten der Medallie zu betrachten - es gehören immer 2 Parteien dazu, und Beide haben ihre Vorurteile! Das Zauberwort lautet da halt auch: Toleranz!
 
Naja, wenn man bedrängt oder beschimpft wird, obwohl man sich an die STVO hält, ist es schon schwierig, tolerant zu sein. Aber noch aussichtsloser ist, von Leuten Toleranz zu erwarten, die mit ihrem gefährlichen Halbwissen und eigenen Regeln andere Verkehrsteilnehmer nötigen.
Aber es ist schon besser, nicht Gleiches mit Gleichem vergelten zu wollen, insofern fahre ich einfach weiter und versuche mich nicht zu ärgern ;)
 
Genau das habe ich mal am Anfang meiner Radkarriere gemacht. Endete fast in einer Prügelei auf der Berliner Allee und einem monatelangen Pipapo vor Gericht. Ich bin geheilt. Am besten ist ein Handkuss.

Ich hab bisher auch noch nichts groß angestellt, ausser mal beim mir zu nahe kommen, gegen das Blech geklopft...

Aber man konnte dir in dem Fall eine Straftat vorwerfen?

Der Handkuss, ein Winken oder gar das völlige ignorieren ist wie überall das beste Mittel. Ich denke nicht, dass man dem "agressiven" Autofahrer durch irgendetwas zum nachdenken anregen könnte.

:winken:
Thomas
 
Ich hab bisher auch noch nichts groß angestellt, ausser mal beim mir zu nahe kommen, gegen das Blech geklopft...

Aber man konnte dir in dem Fall eine Straftat vorwerfen?

Der Autofahrer zeigte mich damals wegen Sachbeschädigung an und ich ihn wegen versuchter Körperverletzung. Es stand Aussage gegen Aussage und letztendlich wurde das Verfahren mangels Beweisen eingestellt. Bringt also nix außer Zeitverschwendung. Aber den Namen des anderen erfährt man, das stimmt.
 
Der Autofahrer zeigte mich damals wegen Sachbeschädigung an und ich ihn wegen versuchter Körperverletzung. Es stand Aussage gegen Aussage und letztendlich wurde das Verfahren mangels Beweisen eingestellt. Bringt also nix außer Zeitverschwendung. Aber den Namen des anderen erfährt man, das stimmt.

Soso das öffnen einer nicht verschloßenen Tür, zählt dabei als Sachbeschädigung? Ich möchte mich nich dran aufhängen, nur verstehen was das ganze soll.

Mal was anderes kurioses: http://r2-bike.com/Becker-Carbon-Trinkflasche-500ml ( Trinkflasche aus Carbon für 230,- € :spinner: )

:winken:
Thomas
 
... das kann man einfach verstehen, angezeigt ist Sachbeschädigung - verurteilt ist nichts!

Du kann ja anzeigen was Du möchtest, nur keine falschen Beschuldigungen machen (das gibt aua) :-)
 
Ist halt immer die Frage ob man sich selbst den Streß antut und sich die Zeit für sowas nimmt.

Meinen letzten Ladendiebstahl habe ich vor 2 Jahren zur Anzeige gebracht. Und danach waren es nicht wenige die ich nicht zur Anzeige gebracht habe.

Diese Schreiben der Staatsanwaltschaft füllen im Büro schon einen ganzen Ordner. Aber in dem Fall eines Pfarrers bringt das ganze sicher schon etwas.

Worum ging es denn da genau?

:winken:
Thomas
 
Also die gesetzlichen Möglichkeiten sind vorhanden. Aber wie weist man Vorsatz nach? Und was ist "gefährlich", solange kein Unfall eingetreten ist?

Gegen die Bilder einer Helmkamera wird man wohl schwer argumentieren können und eine Online-Anzeige dauert 10 Minuten, musste ich selber zwei Mal in Anspruch nehmen, allerdings wegen anderer Umstände :rolleyes: Allerdings hat die Bearbeitung auch ein Jahr gedauert. Ich kann nur jedem raten, der die Möglichkeit hat soetwas erfolgreich zur Anzeige zu bringen, das auch zu tun. Das tut dem Gegenüber nämlich im Zweifelsfall auch richtig weh und macht einem selbst erst einmal kaum Arbeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir fuhren zu viert, je zwei nebeneinander, auf einer untergeordneten, sehr verkehrsarmen Straße. Der Typ war wohl der Meinung, dass Radfahrer hintereinander zu fahren hätten und verhielt sich auch so, als wäre der jeweils linke Radler nicht vorhanden. Er fuhr an meiner Tochter im Abstand von weniger als 5 cm vorbei und gestikulierte und feixte sich eins dabei.

...

Also die gesetzlichen Möglichkeiten sind vorhanden. Aber wie weist man Vorsatz nach? Und was ist "gefährlich", solange kein Unfall eingetreten ist?

Ich kenne jetzt natürlich nicht genau die Straße, auf der ihr unterwegs wart, aber gemäß § 2 IV StVO heißt es, dass Radfahrer hintereinander zu fahren haben. Nebeneinander nur, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Nebeneinander fahren darf man sonst nur in Verbänden ab 15 Teilnehmern (§ 27 I StVO)

Trotzdem hätte in diesem Fall der Autofahrer halt die 1,50 einhalten müssen.

Zur Gefährdung:

bedeutet das Herbeiführen einer Verkehrslage, die eine Schädigung wahrscheinlich macht, also bereits eine konkrete Gefahr für Leben, Gesundheit und Sachwerte enthält. Sie liegt auch dann vor, wenn der Schaden letztendlich durch das Verhalten eines Anderen verhindert worden ist (BGH VRS 68, 116). Eine Gefährdung des Täters selbst oder seines Fahrzeuges reicht nicht aus. Der Begriff Gefährdung im § 315 c StGB ist mit dem des § 1 StVO identisch. Die Beurteilung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (BGHSt 22, 346). (Quelle)

Ich denke, dass man bei ~5cm auf alle Fälle von einer Gefährdung sprechen kann, denn nur der kleinste Schlenker oder selbst ein Sturz durch den Windschatten würden genügen, um die konkrete Gefahr in diesem Fall eintreten zu lassen. (Hatten selbst bei uns erst einen Übungsfall, wo ein Radfahrer durch den Windschatten zu Sturz kam...)

Vorsatz: Ist grob gesagt das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung bei Begehung der Tat.
Hier müsste man schauen: Bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz.

Wikiauszug: Bei der bewussten Fahrlässigkeit kennt der Täter zwar die Gefahr, er vertraut aber darauf, dass nichts passieren wird. Beim Eventualvorsatz nimmt der Täter die Verwirklichung der Gefahr in Kauf. Anders gesagt: Bei bewusster Fahrlässigkeit sagt sich der Täter: „Es wird schon nichts passieren.“ Bei Eventualvorsatz sagt er sich dagegen: „Ich hoffe zwar, dass nichts passiert, falls aber doch, so geschieht es eben.“ Die Abgrenzung ist schwierig. (Quelle)

Am besten bekommt man heraus, wie der Beschuldigte gehandelt hat, indem man mit ihm das persönlich Gespräch sucht. (Beschuldigtenvernehmung)
Da kann man sich schnell ein Bild machen, wie derjenige denkt, sich verhält, etc... .

Das ist alles ziemlich knapp geschrieben, aber ich denke, dass es einen kleinen Einblick gibt.
Und anzeigen würde ich solche Sachen immer. Vor allem auch wenn man das Nummernschild und Zeugen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt ist natürlich die Frage, ob der Autofahrer durch das Nebeneinanderfahren tatsächlich behindert wurde, etwa bei Gegenverkehr, oder ob er sich nur behindert gefühlt hat.
Und selbst dann ist es fraglich, ob man überhaupt bei Gegenverkehr unter Beachtung der Abstandsregeln auf einer schmalen Landstraße hätte gefahrlos überholen können, selbst wenn die Radfahrer hintereinander gefahren wären.
 
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