"Was letzte Preis?" - Vorhölle Kleinanzeigen

Das ist doch alles nur noch Beschiss. Kein Wunder, dass die Zivilisation vor die Hunde geht.
Es ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass mit der Ware auch alle Rechte und Ansprüche übergeben werden, wie kann ein Richter so blöd sein, etwas anderes anzunehmen?
 
Es ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass mit der Ware auch alle Rechte und Ansprüche übergeben werden, wie kann ein Richter so blöd sein, etwas anderes anzunehmen?
Dir ist bewusst das Gewährleistungsansprüche nur unter ausdrücklicher Zustimmung des Händlers übergeben werden können und sonst bei Weiterverkauf verfallen? So BGB und so?
:awesome:

Gewährleistungsrecht aus dem Kaufvertrag besteht nur zwischen den Vertragsparteien
Händler - Erstkäufer und das gesetzlich 2 Jahre.
Bei Gebrauchtkauf ab Händler sind es 1 Jahr.
Als Privatperson kannst du diese beim Verkauf ausschließen und ist auch ratsam.
Das ist nicht soooo schwer zu verstehen.

Garantie ist dazu eine freiwillige Leistung des Herstellers / Händlers und kann je nach AGBs ggf. auch für den Garantiezeitraum für Zweitkäufer gelten.

Und genau deswegen ist es für mich unlogisch ein Teil fast zum Neupreis zu kaufen.
Alleine der Aufwand das Abtreten Garantie und Gewährleistungsansprüchen (falls überhaupt möglich) korrekt abzustimmen und durchzuführen.:rolleyes:
 
Dir ist bewusst das Gewährleistungsansprüche nur unter ausdrücklicher Zustimmung des Händlers übergeben werden können und sonst bei Weiterverkauf verfallen? So BGB und so?

Offensichtlich wohl nicht. Du kannst als Erstkäufer den Gewährleistungsanspruch auf den Zeitkäufer übertragen. Das kann der Erstverkäufer nicht verhindern oder ausschließen:

Aus: https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html :
10. Gewährleistung auch beim Weiterverkauf durch Verbraucher

Verkauft ein Verbraucher die Sache weiter an einen Dritten, kann dieser gegenüber dem Händler grundsätzlich keine Gewährleistungsrechte geltend machen.

Denn der Dritte und der ursprüngliche Verkäufer haben keinen Kaufvertrag geschlossen. Ist die Kaufsache nach dem zweiten Verkauf an den Dritten zum Zeitpunkt der Übergabe dann mangelhaft, so ist das somit grundsätzlich allein ein Problem zwischen diesen beiden Vertragsparteien.

Jedoch kann dafür gesorgt werden, dass der Zweitkäufer letztlich doch in den Genuss der Gewährleistung kommt.


Entweder kann der Erstkäufer die Rechte im Namen des Dritten gegenüber dem Erstverkäufer geltend machen. Oder der Zweitverkäufer und der Dritte vereinbaren in ihrem Kaufvertrag, dass die Gewährleistungsrechte, die dem Zweitverkäufer gegenüber dem Erstverkäufer (ggf.) zustehen, abgetreten werden.

Durch eine solche Abtretung wird der Dritte zur Geltendmachung gegenüber dem Erstverkäufer bemächtigt.


Eine solche spätere Abtretung der Gewährleistungsrechte an Dritte kann der Erstverkäufer auch nicht dadurch verhindern, dass er dies in seinen AGB dem Erstkäufer verbietet. Eine solche AGB-Klausel wird von der Rechtsprechung als unwirksam angesehen.

OLG Hamm zum Ausschluß der Abtretung in AGBs:
https://www.ra-plutte.de/olg-hamm-agb-klausel-zur-abtretung-von-maengelanspruechen/
 
Dir ist bewusst das Gewährleistungsansprüche nur unter ausdrücklicher Zustimmung des Händlers übergeben werden können und sonst bei Weiterverkauf verfallen?
Nein der Händler muss nicht zustimmen, selbst ein pauschaler Ausschluss in den AGB ist rechtlich nichtig.

Siehe Link oben.

PS. Da man ja als gewerblicher Anbieter auch Gewährleistung geben muss, schreiben ja viele diverse Texte in ihre Anzeigen die dies ausschliessen. Viele wissen allerdings nicht, dass es auch von Nachteil sein kann wenn man zuviel schreibt, denn dann kann dies als AGB verstanden werden und man ist wieder in der Gewährleistung.
Deswegen immer nur kurz und knapp "Privatverkauf, keine Gewährleistung oder Rückgabe"
 
Dir ist bewusst das Gewährleistungsansprüche nur unter ausdrücklicher Zustimmung des Händlers übergeben werden können und sonst bei Weiterverkauf verfallen? So BGB und so?
"So BGB und so"???

Na, das nenne ich mal eine fundierte Rechtsauskunft. Eine Übertragung (wie oben) findet zwischen Erstkäufer und Zweitkäufer statt. Der Händler ist dabei komplett außen vor.
 
Jedoch kann dafür gesorgt werden, dass der Zweitkäufer letztlich doch in den Genuss der Gewährleistung kommt.
...
Das ist alles schön und recht, ist aber vom Beitrag auf den ich geantwortet habe, meilenweit entfert.
:bier:
Ohne irgendwelche Vereinbarungen verfallen die Gewährleistungsansprüche des Erstkäufers mit Verkauf bzw. der Zweitkäufer hat keine gegenüber dem Erstverkäufer.

Wenn man hier von den standard Kleinanzeigen Verkäufen ausgeht, da wird wohl in 95% der Fälle keine Verinbarung oder sonstiges getroffen.

Aber gut sind wir wieder in den Bereich Recht abgerutscht, kann man sich nur falsch verhalten. Mein Fehler.


zum Thema:

Laufradsatz für 180vb inseriert

Anfrage bekommen, Zustand beschrieben, Versand besprochen.

Er möchte nicht mehr als 150€ ausgeben mit Versand.

Etwas mit den Zähnen geknirscht aber gut machen wir.
Adresse erhalten, Paypal Link geteilt. Alles bestens.

Dann einfach nichts mehr gehört.

Rückfrage meinerseits am nächsten Tag, was denn nun sei.

Ja danke passt soweit, er möchte nicht mehr als 130,- ausgeben.

:spinner:


Habe das jetzt ein paar Tage beobachtet, da ich die Befürchtung hatte er schickt mir irgendwie Geld und macht dann bei Paypal direkt einen Fall auf von wegen "Ware nicht erhalten". Hat sich aber nichts getan.
 
zum Thema:

Laufradsatz für 180vb inseriert

Anfrage bekommen, Zustand beschrieben, Versand besprochen.

Er möchte nicht mehr als 150€ ausgeben mit Versand.

Etwas mit den Zähnen geknirscht aber gut machen wir.
Adresse erhalten, Paypal Link geteilt. Alles bestens.

Dann einfach nichts mehr gehört.

Rückfrage meinerseits am nächsten Tag, was denn nun sei.

Ja danke passt soweit, er möchte nicht mehr als 130,- ausgeben.

:spinner:


Habe das jetzt ein paar Tage beobachtet, da ich die Befürchtung hatte er schickt mir irgendwie Geld und macht dann bei Paypal direkt einen Fall auf von wegen "Ware nicht erhalten". Hat sich aber nichts getan.


Auf eBay auch nicht viel besser. Da zahlen die Leute als Höchstbietender dann einfach nicht. Aber sind ja zum Glück nur Einzelfälle.
 
Das ist doch alles nur noch Beschiss. Kein Wunder, dass die Zivilisation vor die Hunde geht.
Es ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass mit der Ware auch alle Rechte und Ansprüche übergeben werden, wie kann ein Richter so blöd sein, etwas anderes anzunehmen?
Dein Holzweg ist die Onlineshop-Mentalität des 21. JH.
Die Natur dieser Regelungen stammt aus einer Zeit, als man noch gekauft hat, um zu behalten. Nicht um es demnächst wieder online zu verticken, weil es ja so easy ist.
 
Dein Holzweg ist die Onlineshop-Mentalität des 21. JH.
Äh, nein. Eher ein Verständnisproblem: Die Dinge sollen garantiert 2 Jahre funktionieren. Was ändert sich an dem Ding oder für das Ding, wenn es den Eigentümer wechselt? In der Regel nix.
Aber wahrscheinlich hab ich den falschen Blickpunkt: Ich sehe Hersteller und mehrere Nutzer - Im Gesetz wird wohl was drin stehen von Hersteller, Inverkehrbringer, Weiterverkäufer u.ä. und dann wird Nutzer 1 zum Verkäufer mit anderen Rechten und Pflichten, was aus dieser Sicht dann auch wieder richtig ist.

Das Gesetz stammt vermutlich noch aus einer Zeit, als der Händler tatsächlich noch in der Lage war, eine Mangelbeseitigung in Form einer lokal durchgeführten Nachbesserung durchführen zu lassen und nicht - wie seit längerem meist üblich - das Ding einzuschicken.

Ich lasse das Thema jetzt auf sich beruhen und nehme mit, auch für Neuware nur noch Gebrauchtpreise zu zahlen, also de facto nicht mehr zu kaufen.
Grüße Simon
 
Äh, nein. Eher ein Verständnisproblem:

Ich nahm fälschlicherweise an, dass
Gesetze in DE auch den Zeitgeist wiederspiegeln. 😉

Ich wollte dir nix persönliches unterstellen und bin auch deiner Meinung.
Du liegst natürlich damit richtig, dass es für Garantie und Gewährleistung egal sein sollte (konjuntiv), wie viele Besitzer ein Produkt hatte. Das Problem ist aber der Zeitgeist mit Online Online-Tausch. Das hat die Dynamik stark verändert und der Gesetzgeber hat da pro Kunde noch nicht nachgezogen.
 
Äh, nein. Eher ein Verständnisproblem: Die Dinge sollen garantiert 2 Jahre funktionieren. Was ändert sich an dem Ding oder für das Ding, wenn es den Eigentümer wechselt? In der Regel nix.
Aber wahrscheinlich hab ich den falschen Blickpunkt: Ich sehe Hersteller und mehrere Nutzer - Im Gesetz wird wohl was drin stehen von Hersteller, Inverkehrbringer, Weiterverkäufer u.ä. und dann wird Nutzer 1 zum Verkäufer mit anderen Rechten und Pflichten, was aus dieser Sicht dann auch wieder richtig ist.

Das Gesetz stammt vermutlich noch aus einer Zeit, als der Händler tatsächlich noch in der Lage war, eine Mangelbeseitigung in Form einer lokal durchgeführten Nachbesserung durchführen zu lassen und nicht - wie seit längerem meist üblich - das Ding einzuschicken.

Ich lasse das Thema jetzt auf sich beruhen und nehme mit, auch für Neuware nur noch Gebrauchtpreise zu zahlen, also de facto nicht mehr zu kaufen.
Grüße Simon
Ja, Verständnisproblem.

Wenn etwas zwei Jahre funktionieren soll ist das ein Fall für die freiwillige Garantie, die eben zwei Jahre dauern kann (aber nicht muss) und das funktionieren der Ware Garantieren kann (aber nicht muss). Was wie lange und unter welchen Bedingungen von der Garantie abgedeckt ist regeln die Garantiebedingungen.

Gewährleistung bedeutet an sich nur, dass der Händler dafür haftet dass die Ware zum Kaufzeitpunkt ohne Schaden war (also funktioniert hat). Wenn es im ersten Jahr kaputt geht muss mir der Händler beweisen dass der Schaden zum Kaufzeitpunkt noch nicht vorhanden war. Wenn es im zweiten Jahr kaputt geht muss ich dem Händler beweisen dass der Schaden zum Kaufzeitpunkt schon vorhanden war (Wenn im zweiten Jahr der Lenker bricht müsste ich also nachweisen dass zum Kaufzeitpunkt schon ein Haarriss drin war o.ä.).
 
Kann leider kurzfristig nicht auf ein Konzert gehen und gebe das Ticket zum Selbstkostenpreis (Festpreis, 70€) ab. Noch keine Stunde inseriert und auch zwei ernsthafte Interessenten, aber halt auch sowas 😆

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