Wegbreitenregelung in RLP/Hessen

Eisenfaust

Lux in tennebris.
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Hallo.
Eines vorweg: ich will hier einfach nur Informationen und keinen neuen Diskussionsfaden aufmachen, das Thema wird anderswo intensiv genug diskutiert. Danke.

In Rheinland-Pfalz gilt meines Wissens nach die 3,5 m Regelung, in Baden Wuerttemberg und Bayern die 2m Regelung, nur weiss ich leider nicht, welche Regelung Hessen getroffen hat, wenn in Hessen ueberhaupt eine Regelung getroffen wurde.
Da ich mich als muendiger und damit gesetzestreuer Buerger verstehe, moechte ich mich an bestehende Verpflichtungen halten. Mainz bietet mir nun mal die einmalige Gelegenheit, hieseits des Rheines mit der 3,5 m Regel zu leben und diesseits mit der noch zu eruierenden in Hessen.
Kann mir jemand sagen, wie Hessen diese Angelegenheit regelt?

Vielen Dank im voraus und guten Rutsch ins neue Jahr,
Eisenfaust
 
In Hessen (dem schönsten aller Bundesländer übrigens mit herrlicher Flur und tiefen Wäldern) verhält es sich so:

Je gestochener und schnöseliger die Ausdrucksweise des Montanvelozipedisten, desto breiter die von ihm zu befahrenden Wege. Du dürftest damit in etwa bei einer 5 Meter-Regel landen.....

Ansonsten gilt für das Stadtgebiet Wiesbadens, zu dem ein nicht geringer Teil des für feindliche Rheinland-Pfälzer erreichbaren Taunus gehört, die Feldwegesatzung.

Ich rate allen Nichthessen, fern zu bleiben, denn die Hessischen Förster lassen sich erst den Ausweis zeigen und entscheiden dann über die Sanktionen!

Für den nichtwiesbadener Teil Hessen gelten entweder das Hessische Waldgesetz oder sonstige örtliche Satzungen. Aber das wurde HIER schon dargestellt.

Also das nächste Mal die Suchfunktion benutzen und nicht das Forum verunstalten. Danke !

Ich muß weg.....
 
Je gestochener und schnöseliger die Ausdrucksweise des Montanvelozipedisten, desto breiter die von ihm zu befahrenden Wege. Du dürftest damit in etwa bei einer 5 Meter-Regel landen.....


BRRRRRÜÜÜÜÜÜLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLL:D :D :D :D :D
 
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