Eisenfaust
Lux in tennebris.
Hallo.
Eines vorweg: ich will hier einfach nur Informationen und keinen neuen Diskussionsfaden aufmachen, das Thema wird anderswo intensiv genug diskutiert. Danke.
In Rheinland-Pfalz gilt meines Wissens nach die 3,5 m Regelung, in Baden Wuerttemberg und Bayern die 2m Regelung, nur weiss ich leider nicht, welche Regelung Hessen getroffen hat, wenn in Hessen ueberhaupt eine Regelung getroffen wurde.
Da ich mich als muendiger und damit gesetzestreuer Buerger verstehe, moechte ich mich an bestehende Verpflichtungen halten. Mainz bietet mir nun mal die einmalige Gelegenheit, hieseits des Rheines mit der 3,5 m Regel zu leben und diesseits mit der noch zu eruierenden in Hessen.
Kann mir jemand sagen, wie Hessen diese Angelegenheit regelt?
Vielen Dank im voraus und guten Rutsch ins neue Jahr,
Eisenfaust
Eines vorweg: ich will hier einfach nur Informationen und keinen neuen Diskussionsfaden aufmachen, das Thema wird anderswo intensiv genug diskutiert. Danke.
In Rheinland-Pfalz gilt meines Wissens nach die 3,5 m Regelung, in Baden Wuerttemberg und Bayern die 2m Regelung, nur weiss ich leider nicht, welche Regelung Hessen getroffen hat, wenn in Hessen ueberhaupt eine Regelung getroffen wurde.
Da ich mich als muendiger und damit gesetzestreuer Buerger verstehe, moechte ich mich an bestehende Verpflichtungen halten. Mainz bietet mir nun mal die einmalige Gelegenheit, hieseits des Rheines mit der 3,5 m Regel zu leben und diesseits mit der noch zu eruierenden in Hessen.
Kann mir jemand sagen, wie Hessen diese Angelegenheit regelt?
Vielen Dank im voraus und guten Rutsch ins neue Jahr,
Eisenfaust