Hallo!
Ich habe mir meinem Kollegen einen kleinen Streit. Es geht um Folgendes:
Ein Fahrradweg mündet auf eine normale Straße. Der Fahrradweg mündet mit abgesenkten Bordsteinen in die Straße. In gedachter Geradeaus-Richtung geht der Fahrradweg weiter (führt auf den Parkplatz). Das einzige Schild steht auf dem Radweg. Das Schild ist rund mit einem blauen Grund und weißen Rad mit einem Pfeil darunter der auf den Parkplatz zeigt, das Schild steht parrallel zum Radweg. Der Radfahrer müsste quasi seinen Kopf um 90° drehen um es zu sehen.
Die normale Straße zweigt hier nach rechts ab und kurz nach dem Abbiegen mündet dieser Radweg. Es gibt keine Schilder, nur dieses eine auf dem Radweg.
Der Radweg ist nicht Straßenbegleitend er ist ca. 50m vor dem abgesenkten Bordstein deutlich durch einen Grünstreifen egtrennt. Davor läuft er parrallel zur Straße.
Anbei eine Grafik mit dem Problem...
Ich sage, nach abgesenkten Bordsteinen muss der Radfahrer warten. Da ein abgesenkter Bordstein wie ein Nebenstraßenschild gilt (§10 STVO). Mein Freund ist da anderer Meinung...
Kann mir jemand helfen
Ich habe mir meinem Kollegen einen kleinen Streit. Es geht um Folgendes:
Ein Fahrradweg mündet auf eine normale Straße. Der Fahrradweg mündet mit abgesenkten Bordsteinen in die Straße. In gedachter Geradeaus-Richtung geht der Fahrradweg weiter (führt auf den Parkplatz). Das einzige Schild steht auf dem Radweg. Das Schild ist rund mit einem blauen Grund und weißen Rad mit einem Pfeil darunter der auf den Parkplatz zeigt, das Schild steht parrallel zum Radweg. Der Radfahrer müsste quasi seinen Kopf um 90° drehen um es zu sehen.
Die normale Straße zweigt hier nach rechts ab und kurz nach dem Abbiegen mündet dieser Radweg. Es gibt keine Schilder, nur dieses eine auf dem Radweg.
Der Radweg ist nicht Straßenbegleitend er ist ca. 50m vor dem abgesenkten Bordstein deutlich durch einen Grünstreifen egtrennt. Davor läuft er parrallel zur Straße.
Anbei eine Grafik mit dem Problem...
Ich sage, nach abgesenkten Bordsteinen muss der Radfahrer warten. Da ein abgesenkter Bordstein wie ein Nebenstraßenschild gilt (§10 STVO). Mein Freund ist da anderer Meinung...
Kann mir jemand helfen
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