Wer hat Vorfahrt

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Hallo!

Ich habe mir meinem Kollegen einen kleinen Streit. Es geht um Folgendes:

Ein Fahrradweg mündet auf eine normale Straße. Der Fahrradweg mündet mit abgesenkten Bordsteinen in die Straße. In gedachter Geradeaus-Richtung geht der Fahrradweg weiter (führt auf den Parkplatz). Das einzige Schild steht auf dem Radweg. Das Schild ist rund mit einem blauen Grund und weißen Rad mit einem Pfeil darunter der auf den Parkplatz zeigt, das Schild steht parrallel zum Radweg. Der Radfahrer müsste quasi seinen Kopf um 90° drehen um es zu sehen.
Die normale Straße zweigt hier nach rechts ab und kurz nach dem Abbiegen mündet dieser Radweg. Es gibt keine Schilder, nur dieses eine auf dem Radweg.
Der Radweg ist nicht Straßenbegleitend er ist ca. 50m vor dem abgesenkten Bordstein deutlich durch einen Grünstreifen egtrennt. Davor läuft er parrallel zur Straße.

Anbei eine Grafik mit dem Problem...

Ich sage, nach abgesenkten Bordsteinen muss der Radfahrer warten. Da ein abgesenkter Bordstein wie ein Nebenstraßenschild gilt (§10 STVO). Mein Freund ist da anderer Meinung...

Kann mir jemand helfen
 

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Wenn der Radweg straßenbegleitend zu der Straße von rechts unten nach links oben ist, dann hat der Radfahrer vor dem Rechtsabbieger Vorfahrt.

E.

PS: Hier sieht man mal wieder sehr schön, wie gesetzlich durch Radwege ein Sicherheitsproblem geschaffen wurde.
 
Wie weit ist denn der Radweg an der Einmündung von der durchgehenden Straße weg?
Die Entfernung ist nach meinem Wissen das entscheidende Kriterium für die Straßenbegleitung.

E.
 
Das meine ich nicht.
Anders gefragt: Wenn man von der durchgehenden Straße rechts abbiegt, wie weit muß man fahren, bis man am Radweg ist?

E.
 
Achso... Man biegt ab, dann kommt ein 2m Grünstreifen der die Straße mit dem Radweg trennt und dann kommt diese Einmündung mitt abgesenkten Bordstein.
 
Achso... Man biegt ab, dann kommt ein 2m Grünstreifen der die Straße mit dem Radweg trennt und dann kommt diese Einmündung mitt abgesenkten Bordstein.
Das ist aus meiner Sicht ein straßenbegleitender Radweg - der Radfahrer hat Vorfahrt.

"straßenbegleitend" ist ein Radweg, solange er von der Straße aus sichtbar ist (bzw. umgekehrt), soweit ich weiss.
Das würde bedeuten, daß ein Radweg 50m neben der Straße straßenbegleitend wäre, weil er sichtbar ist (zwischen Straße und Radweg ist nur Wiese, aber 2m neben der Straße nicht begleitend, weil eine Hecke zwischen Straße und Radweg ist.

Hiernach ist ebenfalls die Entfernung entscheidend. Gut, herr Sluka ist nicht das Gesetz, aber hier habe ich die entsprechende Passage nicht auf den ersten Blick gefunden.

E.
 
Geradeausverkehr vor abbiegendem Verkehr, ganz einfach. Ich kenne Stellen, da kommt der Fuß- bzw. Radweg auch erst 3 oder 4 Meter nach der Einmündung in die andere Straße (großer Radius, Absperrgeländer usw.), aber trotzdem haben die Autos die Fußgänger bzw. Radfahrer vorzulassen. Da braucht man bei 2m Grünstreifen erst garnicht drüber zu diskutieren.
 
Geradeausverkehr vor abbiegendem Verkehr, ganz einfach. Ich kenne Stellen, da kommt der Fuß- bzw. Radweg auch erst 3 oder 4 Meter nach der Einmündung in die andere Straße (großer Radius, Absperrgeländer usw.), aber trotzdem haben die Autos die Fußgänger bzw. Radfahrer vorzulassen. Da braucht man bei 2m Grünstreifen erst garnicht drüber zu diskutieren.

Sehe ich genauso, wobei übrigens generell von einer Vorfahrtsstraße in Nebenstraßen abbiegende Autofahrer keine Vorfahrt gegenüber dem Radverkehr der Vorfahrtsstraße haben.

Hierzeigt sich aber genau das Problem, das dann entsteht, wenn Radwege an kritischen Abzweigungen nicht dicht genug an die Vorfahrtsstraßen-Fahrbahn herangeführt werden. Ganz im Gegenteil werden sie bei vielen Nebenstraßen-Abzweigungen sogar von der Vorfahrtsstaßen-Fahrbahn weggeführt (sog. "Nasen"), was zu üblen Unfällen führen kann. Beipiele gibt es unter http://www.irre-radwege.de, v.a. eines aus Bremen http://www.igsz.eu/RV/RV1.htm#Fahrradfalle-VI

Das war mit Sicherheit und ist m.W. immer noch in Österreich anders geregelt, wo die Nebenstraße Vorrang vor dem Vorfahrtstraßen-Radweg hat(te?). Ich hab´ das mal 1997 bei einem Interview in Radio Steiermark moniert, worauf der Moderator (Herr Dorner) meinte, das sei deshalb so, weil dann die (v.a. touristischen) Radfahrer öfter anhalten müßten und sich die schöne Landschaft ansehen könnten.
 
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