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wer dazu fundiert eine meinung abgeben kann
Die rechtliche Situation ist in diesem Bereich nach meinem Dafürhalten nach wie vor eher undurchsichtig. Insofern halte ich es für unwahrscheinlich, dass sich auf die Schnelle eine Klärung herbeiführen lässt. Erschwerend kommt hinzu, dass im Rahmen der in Rede stehenden Diskussion immer wieder verschiedene Punkte auf unglückliche Weise miteinander vermengt werden.
Zunächst stellt sich die Frage, ob sich der Verfasser eines Beitrags überhaupt etwas zu Schulden kommen lassen hat. Er selbst ist beispielsweise für die Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen verantwortlich und sieht sich gegebenenfalls entsprechenden Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen ausgesetzt. Im vorliegenden Fall sehe ich keine Anhaltspunkte für schmähende Äußerungen seitens käpt'n kaba. Dabei unterstelle ich, dass der Sachverhalt von ihm vollständig und korrekt wiedergegeben wurde.
Handelt es sich bei der die Rechte eines Dritten beeinträchtigenden Äußerung um einen Beitrag in einem Internetforum, so ist der Urheber in der Regel nicht ohne Weiteres greifbar. Es stellt sich daher in derartigen Fällen im nächsten Schritt regelmäßig die Frage, ob gegen den Betreiber des Forums vorgegangen werden kann. Dies wäre dann der Fall, wenn er sich den betreffenden Vortrag zu Eigen gemacht hat. Die Abgrenzung ist keineswegs unproblematisch. Einerseits führt das bloße Zurverfügungstellen der Plattform anerkanntermaßen nicht dazu, dass sich der Betreiber sämtliche Äußerungen der Nutzer zu Eigen macht. Andererseits wird immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Zurechnung nicht schon deswegen zu verneinen ist, weil ein Beitrag unter dem Nickname eines Users veröffentlicht wurde.
Letztendlich kommt es darauf an, ob sich der Betreiber aus der Sicht eines Durchschnittsnutzers mit den fraglichen Inhalten identifiziert. Als Argumentationshilfe kann in Streitfällen ein sogenannter Disclaimer dienen. Wirklich hilfreich ist ein solcher wenn es hart auf hart kommt jedoch nicht. Erkennbar rechtswidrige Beiträge sind unverzüglich zu entfernen, sobald der Forenbetreiber selbst - oder beispielsweise auch durch einen von ihm eingesetzten Moderator - von ihnen Kenntnis erlangt. Ohne Prüfung und Kenntnis der Inhalte macht er sich diese hingegen nach dem BGH nicht zu Eigen und haftet damit auch nicht auf Schadensersatz. Vor diesem Hintergrund scheint es für Forenbetreiber (auch wenn das Niveau unter Umständen darunter leidet) aus haftungsrechtlicher Sicht naheliegend zu sein, die Kontrolle von Beiträgen auf das gesetzlich geforderte Mindestmaß zu beschränken und keinesfalls umfangreiche Vorabkontrollen durchzuführen.
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, aber mir hat diese Erfahrung noch mal gezeigt, dass man mit negativen Bewertungen - zumal öffentlichen - seeehr vorsichtig sein sollte, weil das - zumal in Foren - dann "in der Welt" ist und bleibt, und zwar auch dann, wenn sich hinterher herausstellt, dass es sich um einen Irrtum oder z.B. ein technisches Problem gehandelt hat. Insofern finde ich es prinzipiell nicht schlecht, wenn die "Hürden" für das 'Outing' etwas höher sind. 

gute Tips gegeben. Die hatte ich auch dringend nötig, wie Du schon bemerkt hast. In dieser Sache geht es um Betrug.
