Wie lange sollte die reperatur eines Garantifalls dauern ?

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14. April 2005
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Hallo zusammen,

ich hab seit 2 Jahren ein Bergemont Comp. Pro (Fully) und jetzt schon zum zweiten mal einen Rahmenbruch. Hab´s zum Händler gebracht und die habens eingeschickt und gesagt sie melden sich... Das is aber mitlerweile schon 3 Wochen her ! Gibt es nicht irgendeine Frist in der sowas erledigt sein muß ? Ich will endlich wieder biken :heul: ! Wenn ich n Auto zum Händler bringe und das länger dauert bekommt man doch auch einen Ersatzwagen...
Gilt sowas evt. auch beim Fahrrad ? Kann ich den Rahmen vielleicht sogar noch umtauschen ? Welche Rechte hab ich da als Kunde ?
Mfg
KaHa
 
Hi!

Ich denke mal, dass das von hersteller zu hersteller unterschiedlich ist... im fahrradbereich hatte ich noch nichts mit garantiefaellen, beim computer allerdings recht haeufig...
auf ne grafka hab ich mal nur ne woche gewartet... auf mein DVD LW allerdings auch 4 wochen :(
ein kumpel von mir hat mal 3 monate auf eine festplatte gewartet... der haendler hat das ding schlichtweg vergessen einzuschicken und hat dann insolvenz angemeldet. die festplatte hat er also bis heute nicht wieder :(
haste schon beim haendler gefragt, ob die wissen, wie lange das so in der regel dauert?
 
Wenn du jetzt schon zum 2. mal einen Rahmenbruch hast solltest du überlegen ob das Rad für deinen Einsatzzweck geeignet ist.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, da hast du kein Recht darauf das es in einem bestimmten Zeitraum abgewickelt wird.
Den Rahmen umtauschen wird wohl nix werden, du kannst aber anfragen ob du auf Garantie eventuell ein stabileres Modell gegen Aufpreis bekommen kannst.
Erst nach dem 3. Defekt hast du ein Recht auf Wandlung des Kaufvertrages.
 
Das ist ein Irrtum Garantie ist alles andere als eine freiwillige Leistung, die ist gesetzlich vorgeschrieben.

Nur die Geschwindigkeit der Abwicklung lässt sich halt vom Endverbraucher schlecht beeinflussen, wobei die bekannten Rahmenhersteller in der Garantiezeit eigentlich recht kulant und schnell sind.
 
kantiran schrieb:
Das ist ein Irrtum Garantie ist alles andere als eine freiwillige Leistung, die ist gesetzlich vorgeschrieben.

Nur die Geschwindigkeit der Abwicklung lässt sich halt vom Endverbraucher schlecht beeinflussen, wobei die bekannten Rahmenhersteller in der Garantiezeit eigentlich recht kulant und schnell sind.

Es gibt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist, die beträgt 2 Jahre, diese ist nicht mit der Garantie zu verwechseln.
 
Was die Zeit der Reparatur im Garantie-/Gewährleistungsfall angeht, ist man dem Hersteller nicht hilflos ausgeliefert:
Eine angemessene (!) Frist setzen und sich das Recht vorbehalten, danach auf Geldrückgabe zu bestehen...
Die Frage ist nur, was dafür eine angemessene Frist ist, muß Du halt googlen... Ich würde mal auf 3-4Wochen tippen (erst ab stellung der Frist!).

Der Nikolauzi
 
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