Zwei Meter Regel

Original geschrieben von Tilman
...Oder glaubst Du im Ernst, ich habe es einfacher, z.B. eine neue Downhill Strecke oder so etwas auch nur ansatzweise zu diskutieren, wenn den Bikern zwar ungerechtfertigte, aber durch bösartige oder unvorsichtige Menschen immer wieder aufs neue hervorgerufene Vorurteile vorauseilen????????

Ich verstehe ja, was du meinst!!! Besonders bezogen auf dein oben genanntes Zitat verstehe ich deine Probleme. Ich gebe auch zu, dass mein Beitrag hier leicht misszuverstehen war. Er bezog sich tatsächlich NUR auf diese Regelung, um die es in diesem Threat ja schließlich geht. Ich weiß nicht, ob es sie auch in meinem Bundesland gibt (was ich mir nicht vorstellen kann), aber dann wäre es mir halt egal, ob ich illegal auf schmaleren Wegen unterwegs wäre.
Ich hab' halt ein Problem damit, weil du mich hier in eine Ecke drängen willst, in der ich bestimmt nicht stehe. Ich habe gerade deinem Profil entnommen, dass du erst seit kurzem in diesem Forum aktiv bist. Ohne Namen zu nennen gibt es hier Leute, bei denen ich mich auch schon gefragt habe, ob denn deren Aktionen sein müssen. Wenn du dich schon bei meinem Statement aufregst, solltest du bei späteren Themen, die hier noch auftreten mögen, aufpassen, dass du nicht durchdrehst. Auch wenn ich mich zum tausendsten Mal wiederhole: ich finde es gut, was du machst und denke, wenn schon nicht genauso, ähnlich wie du.
Wenn hier Beiträge auftauchen, die sich wirklich mit mutwilliger Zerstörung der Natur befassen, bin auch ich dabei mich dagegen negativ auszusprechen. Schau' dich hier im Forum erst mal ein bischen um. Manche Leute und damit auch deren Meinungen wirst du sehr schnell kennenlernen!!! Es geht hier eigentlich sehr gesittet zu, und es gibt mehr Leute die in deine Richtung denken als in die Andere. Deine Begeisterung finde ich gut, aber warte ein bischen ab, bis du die Leute besser kennst, bevor du sie in eine Sparte drängst.

Gruß
:bier:
Sobe
 
Original geschrieben von itz
Hi,
mal was zum Thema Naturschutz und die zwei Meterregelung.
Ich wurde mal vom Förster angemacht weil ich unwissendlich durch eine Wildruhezone geradelt bin, zurecht hat er mich angehalten und "belehrt", bis dahin kein Problem. Jetzt ist besagte Wildruhezone im Abstand von 20m mit schwerstem Forstgerät "durchfurcht" worden, da sieht aus wie nach dem Krieg. Dazu kommt noch dass das alles in den frühsten morgen Stunden statt findet, wo das Wild besonders anfällig für Störung is.
Was soll ich davon halten? Wenn ich mich an schmallen Trails in mitten der Natur erfreue ist es "Naturzerstörung", und wenn wegen ein bisschen Profit alles platt gemacht wird ist es Naturschutz :confused: .
Sorry, aber da muss man ja eine Schei_ssegal Einstellung zum Naturschutz bekommen.
Gruss Chris

Hi Itz !

Ähnliche Beobachtungen habe ich auch schon machen dürfen, und mir drängt sich dann so eine simple Stammtischlogik auf, wie "aber die Biker machen die WEge kaputt oder was ?"

Tatsächlich habe ich mich über das "Holzmachen" auch schon mal mit einem alten, privaten Waldbauer unterhalten (mittlerweile leider schon verstorben), der sich auch darüber aufregte, wie es im Frühjahr im Wald aussah. Die WEge waren knietief mit schwerem Gerät zerpflügt und bis in den Juni hinein weder fahr- noch begehbar. Der alte Mann sagte mir, dass man früher nach der Schneeschmelze bis zum Abtrocknen des Bodens gewartet hatte und dann mit Pferden reingegangen sei.

Dass man heute aus ökonomischen Gründen Maschinen benutzt läßt sich ja noch einsehen. Aber dass man nicht mehr bis zum Abtrocknen des Bodens wartet ist unverständlich. Da steht dann offensichtlich oftmals die Profitgier im Vordergrund. Und das nicht nur im Privatforst, sondern auch im sogenannten Staatsforst.

Allerdings gibt uns dieses Negativ-Beispiel doch nicht das Recht, es gleichzutun und wild neue Trails zu bauen etc. ?!
 
#Sobe

Sei sicher, daß ich mehr Personen im Forum und das Forum selbst besser kenne, als Du vielleicht glaubst (ich bin in dem "Geschäft" seit 1983).

Und diejenigen, die aus unvorsichtigen Schrieben Vorurteile herleiten, gucken auf den Text, wohlmöglich noch auf einen Zeitungstitel, nicht aber auf die Autoren.
 
@Tilman
...ganz toll!!! Hast du dir schon drei mal auf die Schulter geklopft? Ich merk' schon, du bist einer von diesen Hardlinern auf ihrem heiligen Kreuzzug gegen das böse dieser Welt. Freu dich doch einfach, dass du dich hier im Forum so gut auskennst und diskutier mit Leuten, die auch so poetisch sind wie du. Bist ein ganz Süßen!!!
Ich hab' keine Lust mehr. Und gegen deine hochqualifizierte Wortwahl...

Original geschrieben von Tilman
...Und diejenigen, die aus unvorsichtigen Schrieben Vorurteile herleiten, gucken auf den Text, wohlmöglich noch auf einen Zeitungstitel, nicht aber auf die Autoren.
:eek:

...hab' ich ja eh keine Chance!!! Mach's gut.
 
Original geschrieben von Präsi

Allerdings gibt uns dieses Negativ-Beispiel doch nicht das Recht, es gleichzutun und wild neue Trails zu bauen etc. ?!

Das Recht gibt es uns nicht, aber es schränkt die Einsicht vieler Leute, die sich vorher vielleicht noch einen Kopf gemacht haben eindeutig ein.
Wir wissen doch wie die Menschen sind:
Wenn der sowas macht, darf ich doch auch sowas machen ;)
Und dieser Einstellung wird wohl auch niemand bei kommen können.

Gruss Chris
 
:D Ja, ja, die Menschen sind auch nicht mehr das was sie mal waren :D
Trotzdem sollte man schon mal das Gehirn einschalten bevor man den Maulwurf im Wald spielt.
Servus
Steppenwolf
 
# Steppenwolf

Danke!

Im Grunde müssen die Paragraphen umd Formalitäten samt Ausgeburten der Bürokratie wie 2m- oder 3,5m-Regelungen (juristisch ist beides Hirnriss) ganz hinten in der Rangfolge stehen.

Die könnte so aussehen

1 Gehirn = Vernunft :D

2 Paragraphen + Gehirn = Verwaltung :)

3 Paragraphen ohne Gehirn = Bürokratie :mad:
 
Hi Tilman,
scheinst ja bärige Erfahrungen mit Verwaltungen gemacht zu haben ;)
Ich will die Leute ja nicht alle über einen Kamm scheren aber manche von denen bräuchten wirklich eine Armbinde mit den besagten drei Punkten drauf und einen langen weissen Stock :p
Servus
Steppenwolf
 
#Steppenwolf

Ich leite selber eine Behörde (vgl. Homepage, dafür ist sie angegeben) und habe dort die Möglichkeit, zwar in Übereinstimmung mit den Gesetzen, aber ansonsten unbürokratisch zu arbeiten. Die Rückendeckung vom bürokratiehassenden Landrat habe ich.

Nebenbei bin ich Umweltbeauftragter vom Deutschen Motorsportverband und im Landessportbund Hessen in Sachen Naturschutzrecht (Veranstaltungen im Außenbereich, Ärger mit Behörden etc.) zugange.

Siehe auch Link zur Bürokratie

So einfach ist das.
 
..... wie gesagt ich pflege nicht über einen Kamm zu scheren, will sagen verallgemeinerungen liegen mir eigentlich fern.
Hatte nur wieder ein Erlebnis der dritten Art mit einem besonders ausgeprägtem Typ der Spezies Beamte.

Aber zurück zum Thema:
wer halt ohne Rücksicht auf Verluste im Wald buddeld braucht sich natürlich nicht Wundern wenn es Ärger gibt.
Leider trifft der Ärger dann meist die Unschuldigen, bzw. dann uns alle und schwupp werden wir mal wieder ausgesperrt.
Servus
Steppenwolf
 
Original geschrieben von dimb-niedersachsen
Vom Ministerium in Bayern gibt es bezüglich des internen Papiers (2-Meter-Regel) noch keine klare Äußerung. Wir leiben dran!

Ich wiederhole mich: Tapeziert mit den 2m-Regelungen das Klo. Sagt mir, wo ein Weg etwa 1,90m Fahrbreite hat (Parzelle ist dann dennoch vss. 5m breit) und ich laß mich absichtlich erwischen. Das Gaudi ist mir die Sache wert. Denn wie will man eine klare Äußerung erreichen, wenn es nix klar zu messen gibt? Wie dann die zuständige Ahndungsbehörde ihre Begründung begründen will, wäre alleine schon ein Riesenspaß. Da kann ich dann meine Verwaltungskenntnisse dran austoben.

Im übrigen kann eine Ordnungswidrigkeit kaum per Erlaß/Äußerung konkretisiert werden, weil beides gegenüber Individualpersonen, also den Bikern, nicht verbindlich ist.

Schließlich habe ich mal schon vor vielen Jahren in einem für derlei 2m-Scherze zuständigen Ministerium angerufen, das mir mitteilte, die 2m-Regelung sei aus genannnten Nicht-Nachvollziehbarkeitsgründen eine reine politische Show zur Beruhigung derer, die es mit der Angst bekommen, wenn sie die Worte „Bike“ und „Pferd“ nur hören. Nicht anders kommt mir das auch andernorts vor.
 
wenn man etwas auf die fussgänger achtet gibts in der regel auch keine probs wenn man die kleinen trails benutzt ... und fussgänger sind ja eh selten im wald wenn man nicht zu sonntagnachmittagfamilienausflugszeit kommt :lol:

und auch wenn sie es verbieten ... was wollen die dann tun ... auf jeden trail nen polizisten hinstellen?? ... das wir vielleicht dann 2 mal im monat erwischt werden ... ist doch alles ein riesen schmarrn ...

ich häng mal an was der obernaturfuzi hier geschrieben hat

1.jpg
 
#OLB EMan

Wanderer mögen in Eurer Gegend nur am Sonntagnachmittag gehäuft unterwegs sein, das weiß ich nicht Es gibt aber auch Regionen (in der Nähe von sog. Ballungsräumen wie Frankfurt etc.), wo dies jeden Abend der Fall ist.

Es geht im übrigen nicht darum, erwischt zu werden oder nicht erwischt zu werden, sondern um die Qualität einer Erholungslandschaft. Die politische Qualität dieser Landschaft kann man durch unsinnige Veröffentlichungen kräftig verderben.

Der „Obernaturfuzzi“ vom Naturpark Fichtelgebirge, (Mail) hat deshalb mehr als recht, wenn er darauf hinweist, daß es immer wieder Leute gibt, die idiotischerweise in Prospekten und Mountainbike-Magazinen (BIKE läßt grüßen) illegale Situationen darstellen. Das kommt oft vor, wohl weil es eben schön geil aussieht, aber auch nicht mehr.

Und es gibt eben auch genug Biker, die solchen Bullshit hinnehmen, anstatt den Verursachern derlei Blödsinns in den A.... zu treten. Ich vermisse im übrigen auch die öffentlichen Attacken der Fachverbände gegen Zeitschriften wie BIKE, wenn sie mal wieder einen Trail empfehlen, dessen Benutzung gegen geltendes Recht verstieße. Gleiches gilt für Fotos, deren Nachahmung ebenfalls Ärger bereitete.

An meinen Kollegen vom Naturpark Hochtaunus und mich sind gerade Biker herangetreten, um ein MTB-Projekt anzuleiern. Vermutlich kann der Kollege „Obernaturfuzzi“ genausowenig wie ich einige zeitungs- oder prospektmachende und profitgierige „MTB-Sensationsheinis“ brauchen.

Solche Leute sind letztendlich mit daran schuld, daß einige Politiker sich mit juristisch hirnrissigen „Problemlösungen“ wie 2m-Regelungen befassen. Damit wären wir wieder beim Thema dieses Threads.

Wie ich schon schrieb, sind mir alle solchen Regelungen (auch dienstlich) einigermaßen egal, wenn man rücksichtsvoll miteinander umgeht und z.B. ganz einfach ohne Zollstock am Lenker, aber mit Augenmaß davon ausgeht, daß ein Weg dann zu eng ist, wenn es zum Gedränge mit Wanderern käme oder Wanderer ihn bei Begegnungen mit Bikern gar verlassen müßten. Das ist regelmäßig der Fall, wenn man es als Biker auf engen Wegen fetzen lassen will. Oder macht es etwa Fun, in jeder Kurve voll in die Bremsen zu gehen, weil dahinter Wanderer sein könnten????? Und wer will verlangen, daß die Leute durchweg im Gänsemarsch daherkommen?

Oft genug halten sich Bilker an besagte einfache Regeln. Es gibt umsomehr keinen Grund, deren Image durch dumme Publikationen zu verderben. Insoweit handelt der Kollege Kreipe im Interesse der Biker.

Zu Bike-Konzeptionen bleibt anzumerken, daß es ja auch nicht ausgeschlossen ist, daß im Rahmen von Bike-Konzepten enge Wege nur für Biker vorgesehen werden. Konstruktionen wie in Bad Wildbad sind dafür nicht das schlechteste.
 
Hallo Tilman,

vielen Dank für deine Zusammenfassung "2m Regelungen für Radfahrer, ein normativer Unsinn" und Deine zahlreichen, oft sehr informativen und fundierten Postings.

Leider machst Du es Dir zu einfach und klammerst sowohl in dieser Zusammenfassung wie auch in Deinen Postings die eigentliche Problematik aus: Es geht *nicht* um Wege, die sich nur schwerlich als 1,5 m oder 2,5 m breit identifizieren lassen (Die lassen sich mittels regionaler "Naturschutz"-Verordnungen auch unabhängig von ihrer Breite sperren). Es geht schon gar nicht um sechs Meter breite Teerstraßen, die von Mountainbikern "als Abfahrt genutzt" werden sollen, wie Herr Kreipe in seinem Leserbrief meint. Es *geht* gerade und vor allem um das Befahren von Singletrails ("...ohnehin rechtlich oftmals kein Weg im rechtlichen Sinne.", TK) und um das Befahren von schmalen, technischen Pfaden, die meist als Wanderwege ausgewiesen sind und um den damit verbundenen Sozialkonflikt.

Nichts anderes als die gemeinsame Nutzung *dieser* Wege wird von uns fahrtechnisch interessierten Mountainbikern schon seit jeher gefordert. Das hat auch nichts mit irgendwelchen Trends in der von Dir teilweise zu Recht kritisierten einschlägigen Presse zu tun (zB. "Singletrailorgien im Dunkeln"). Für die *gemeinsame* Nutzung dieser schmalen Wege muß ein Verhaltenscodex propagiert und etabliert werden (vgl. DIMB-Trailrules). Singletrails und Wanderwege werden von uns Mountainbikern immer befahren werden, ob es den scheinbar etablierten Hauptnutzern der vergangenen 50 Jahre paßt oder nicht, legal oder illegal!

Ich bin keinesfalls Deiner lapidaren Auffassung, daß ein vernünftiges Begenungsverhalten auf diesen Wegen nicht möglich wäre ("3.3 Ahndung von Verstößen - Einleitend sei darauf hingewiesen, daß es im folgenden nicht um Wege geht, die sowohl optisch nachvollziehbar, auch nach anderen Gründen [Rücksichtnahmegebot o.ä.] schlichtweg zu schmal zum Radfahren sind."; "...wenn der Weg nicht gerade für jeden halbwegs normalen Menschen zu eng würde. Singletrails sind also daher in der Regel zu schmal, aber jeder Weg, wo man sich nicht mit dem Metermaß, sondern ganz praktisch ausweichen kann, ist m.E. breit genug.", TK). Dafür fahre ich schon viel zu lange Mountainbike und bewege mich auch zu Fuß in alpinem Gelände. Du schreibst ja selbst "ich kenne kaum illegale Wege sondern nur Rücksichtnahme oder Nicht-Rücksichtnahme". Vernünftiges Begegnungsverhalten und Miteinander in der freien Natur zwischen Fußgängern und Radfahrern ist auf allen Wegen möglich. Es gibt schlichtweg keine "zu schmalen? Wege. Ansonsten dürften diese Wege auch von Fußgängern nur als Einbahnstraße genutzt werden, ein Fahrradlenker ist schmäler als so manche/r Wandersmann/frau. Es gibt auch hier nur Rücksichtnahme und Nicht-Rücksichtnahme sowie bestimmte (alpine) Verhaltensregeln.
Ich bin ebensowenig der Meinung von Herrn Kreipe, dass "zum Schutz der Wanderer" Mountainbiker auf engen markierten Wanderwegen "nicht sinnvoll" wären. Wanderer müssen, zumindest in alpinem Gelände, vor allem vor sich selbst geschützt werden, das zeigt schon ein flüchtiger Blick in die Unfallstatistiken. Gerade auf den breiten Forststraßen, die ja nach "offizieller" Auffassung eine "Doppelnutzung zulassen", passieren die meisten schweren Unfälle, sowohl unter den Mountainbikern selbst als auch zwischen den beiden Nutzergruppen. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: (Sehr) hohe Geschwindigkeiten und mieserable Traktion.

Ich wehre mich auch vehement gegen die Verbannung in irgendwelche MTB-Ghettos ("Zu Bike-Konzeptionen bleibt anzumerken, daß es ja auch nicht ausgeschlossen ist, daß im Rahmen von Bike-Konzepten enge Wege nur für Biker vorgesehen werden. Konstruktionen wie in Bad Wildbad sind dafür nicht das schlechteste.", TK). So wichtig diese Angebote im Bereich Downhill, Freeride, Dirt usw. sind, so uninteressant sind sie für uns Mountainbiker "als Wanderer auf zwei Rädern". Oder hältst Du es für sinnvoll und besonders umweltfreundlich, wenn Mountainbiker erst einmal 200 km mit dem Auto anreisen müssen, um auch mal einen schmalen Weg befahren zu dürfen?


Ich lasse hier auch keine angeblichen "Naturschutz" Argumente gelten, als Radfahrer lasse ich mir da auch nichts einreden. Zudem ist die Belastung der Wege bei vernünftiger Fahrweise ("ride dont slide") keinesfalls größer als beim Zufußgehen. Wir sollten uns deshalb lieber Gedanken darüber machen, wie wir die durch Wanderer und Radfahrer gemeinsam verursachten Schäden an wenigen, exponierten Stellen auch wieder gemeinsam beheben können, anstelle neue, separierte Wege zu fordern ("...enge Wege nur für Biker", TK). Jeder zusätzliche Weg stellt tatsächlich eine *zusätzliche* Belastung der Natur dar.

Es ist mir auch klar, dass in bestimmten Regionen (zB. Großstadtnähe, Bergbahnen, mit KFZ erreichbare Punkte - zB. Schneeberg) der Erholungsdruck sehr stark zugenommen hat. Über zeitlich und örtlich begrenzte Fahrverbote (zB. Sonntag Nachmittag) oder die Umfahrung bestimmter Punkte (zB. Wanderparkplatz), ließe sich sicher reden. Wenn diese Einschränkungen über die Sozialproblematik und nicht anhand fadenscheiniger Umweltargumente begründet werden, lassen sich gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Die Einschränkungen werden akzeptiert und ein vernünftiger Umgang der verschiedenen Nutzergruppen untereinander wird propagiert.


Bei ehrlicher Betrachtung bleibt der zum Umweltthema hoch stilisierte Sozialkonflikt. Dieser läßt sich nur durch vernünftige, nachvollziehbare Lösungen sowie Rücksichtnahme und Toleranz auf beiden Seiten überwinden. Die Durchsetzung von Alleinnutzungsansprüchen wird hier nicht weiterhelfen, sondern die Fronten verhärten und sich damit als Bumerang erweisen.

Schöne Grüße, Armin
 
Soweit Singletrails vorhanden sind (Wege sind, egal wie breit, nicht immer gesondert katastermäßig erfaßt, d.h. ein weiteres Problem), können sie nur nach Einschätzung lokaler Situationen in ein Besuchersystem eingeordnet werden. Ich kenne Singletrails, da paßt kein Biker am Wanderer vorbei (beide haben das Recht, auf dem Weg zu bleiben), selbst, wenn der Biker vom Bremsbelaghersteller Prozente bekommt.

Man kann sperren, trennen, gemeinsam benutzen, neu anlegen. Letzteres muß mitnichten zum Schaden der Natur erfolgen, wobei ich im übrigen keine neuen separierten Wege gefordert habe. Dessen bin ich mir nach nun 20jähriger beruflicher Naturschutzarbeit sicher. Um Natur zu schützen, braucht man auch keine Biker-Ghettos, wenn im Bereich von Schnittstellen der Vernetzungen von Wanderwegen und Bike-Wegen die Rücksichtnahme funktioniert.

Für Downhill-Strecken mit Trainingstauglichkeit sind gesonderte Wege erforderlich, wobei das Problem weniger im Naturschutz liegen muß als in der Masse der zum Teil hausgemachten Vorurteile (man muß sich nur so manchen Thread hier durchlesen), in der Zahl professioneller Bedenkenträger und in der geringen Qualität der rechtlichen Kenntnisse mancher Beteiligter.

Zurück zu den 2 Metern: Gemeint sind im Kontext der 2m-Regelungen im rechtlichen Sinne ganz normale Wege mit ihrer ganz normalen, aber eben nicht oft meßbaren Breite. Das Gesetz meint hier keine Singletrails, die ich daher auch nicht tiefgehend analysiert habe. Beide Rechtsmaterien sollte man (auch angesichts der Thüringer RechtsVO-Regelung) strikt auseinanderhalten. Insoweit reden wir nicht aneinander vorbei, sondern jeder über ein spezielles Thema.

Ich habe die für derlei Unsinn wie die 2m-Regelung verantwortlichen Politiker (das sind in BW die 1995 im Landtag vertretenen politischen Mehrheitsfraktionen CDU und SPD, nicht die Landesregierung!) angeschrieben und gefragt, was das genau soll. Mal sehen, was als Antwort kommt.......

Hinter der vorgehaltenen Hand habe ich längst (in Hessen wegen der entsprechenden 2m-Regelung für Reiter; vgl. 2. DVO zum HFG) mitgeteilt bekommen, daß die Regelung rechtliche Makulatur ist. Aber ich will es nach dem Grundsatz Kaum zu glauben, aber amtlich offiziell wissen.
 
es geht nicht darum das man bestraft wird wenn man die 2 meter regelung nicht beachtet, sonder angenommen man hat einen unfall (alleine oder mit fußgängern) hat man keinerlei versicherungsschutz!!!!!!!!!!!1
 
Original geschrieben von DEFENDER2003
es geht nicht darum das man bestraft wird wenn man die 2 meter regelung nicht beachtet, sonder angenommen man hat einen unfall (alleine oder mit fußgängern) hat man keinerlei versicherungsschutz!!!!!!!!!!!1

Bestraft wird man ohnehin bei einer Ordnungswidrigkeit nicht......

Einen Versicherungsschutz hat man bei "Allein-Unfall" schon deshalb in der Regel unabhängig von der Wegebreite nicht, weil das Betreten des Waldes nur auf eigene Gefahr gestattet ist.

Den Versicherungsschutz hat man im übrigen dann unabhängig von der Wegebreite nicht, wenn man nicht nachweislich alles zumutbare unternommen hatte, einen Unfall zu vermeiden (Rücksichtnahmepflicht, vgl. auch §37 Abs.1 Satz 4 WaldG B-W, dto. Abs.3 Satz 3, §§§). Die 2m als Element des Betretungsrechtes sind ohnehin im Zivilrecht nur hilfsweise dann heranziehbar, wenn ein Vertrauensschutz daraus herleitbar wäre, daß auf einem nach Meinung der Wanderer schmalere Weg als 2m nicht von Bikern befahren wird, nach deren Meinung der Weg breiter als 2m ist. Denn die 2m sind ohnehin in der Regel nicht nachmeßbar und damit relativ unerheblich für die Sache. Das werden auch Versicherungen lernen müssen.

Die Bedeutung der 2m-Regelungen ist primär eine Bedeutung als Teil des Betretungsrechtes in Umsetzung des Art.14 GG, sekundär eine ordnungsrechtliche Sache (vgl. OWi-Tatbestände) und erst ansonsten eine dürftige Hilfe im Zivilrecht bzw. ggf. Strafrecht wg. Körperverletzung o.ä.
 
Habe da noch eine andere Frage zu diesem Thema...

Kann eine Gemeinde das Radfahren auf allen Wegen, egal wie breit, in ihrem Wald verbieten???

Danke
 
Ja, Baden Württenberg. Genauer auf der Schwäbischen Alb.

Bin von einem Förster angehalten worden und der mich unter Androhung einer Strafe darauf hingewiesen hat, das ich mich in einem Naturschutz Gebiet befinde und auf diesem Wag weg (sehr breit, Geländewagen und Bike neben einander) nicht mit dem Bike fahern darf.
Den Beschluß könnte man im Örtlichen Gemeinde Blatt nachlesen.

Kann das sein, oder wollte er einfach in ruhe Jagen???
 
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