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Re: ...
Schau mal hier:
... .
Nach der Schotterabfahrt runter zum Lingscheiderhof müssen wir wieder hinauf nach Bergrath. Auf Asphalt wieder runter nach Kolvenbach. Jetzt reichts aber so langsam!

kann ich bestätigen. Die Planer der Route scheinen, obwohl sie oft genug informiert wurden, ein anderes Verständnis für Mountainbiken zu haben. Seit Jahren hat sich nichts an der Streckenführung getan. Einmal gefahren
reicht. Dabei wäre ohne grossen Aufwand was tolles möglich.:(
 
Das ist wohl wahr, gibt einige tolle Sachen links und rechts neben der 10.
Leider wirds da wahrscheinlich eher an der Genehmigung für eine permanent ausgeschilderte Strecke hapern denk ich. Das Broblem haben die in Daun ja auch, sonst hätte man bestimmt schon den langen Pfad am Fluss eingebaut ;)
 
Da kann ich Hubi nur zustimmen. Ich weiß z.b. dass bei der MTB 10 trotz der Genehmigung aller Anlieger bei der Stadt, ein Bauer Regelmäßig Schilder entfernt und sogar Wege zu schüttet. Und der eine oder andere Trail wir nie offiziell genehmigt, weil er entweder nicht im Katasteramt offiziell verzeichnet ist oder als Wanderweg gekennzeichnet. Da dürfen wir in NRW leider nicht drauf fahren.
 
Hallo zusammen,
ich häng mich mal hier rein, hab den Thread die Tage eher aus Zufall entdeckt.

Großes Lob an jmr was er hier für eine Arbeit betreibt. Ich bin immer auf der Suche nach netten Touren in der Eifel, den Trailpark um Daun habe ich mir einige Jahre schon gut erfahrenen. Hier kann man echt von einem Lokal profitieren. Werde die ein oder anderen Touren mal Nachfahren, hier erschließen sich für mich weitere viele Möglichkeiten die Eifel besser kennen zu lernen.

Nebenbei mal eine ganz andere Frage Günni0808 schrieb einige Zeilen zuvor was davon, dass das Biken auf Wanderwegen in NRW nicht erlaubt sei. Mein Wissenstand ist da anders, im Landesforstgesetz NRW steht nichts von einem Verbot bezüglich Radfahren auf Wanderwegen. Im Gegenteil Radfahren auf festen Wegen ist erlaubt und das können auch Wanderwege sein, die DIMB nimmt da ja auch mittlerweile ausdrücklich Stellung zu.
Natürlich setzt das ein rücksichtsvolles Miteinander voraus, gerade durch uns Biker.
Bisher muss ich sagen hab ich auch noch nichts negatives mit Wanderen in Eifel erlebt.
 
Warscheider Stausee wäre auch idyllisch um zu rasten und schwimmen. Von der Radar-Station/Schipiste Schwarzer Mann fast direkt anzufahren.

rechtschreibung: Wascheider Stausee tml

gr.p
 
Zuletzt bearbeitet:
Man versucht da im LWaldG von RLP schon eine genauere Definition von Waldwegen zu geben, das war mir so garnicht bewusst. Es fehlt aber irgendwie die Definition von Fußweg, da scheint auch einiges an Interpretationsspielraum zu sein. Die DIMB gibt dazu auf Ihrer Internetseite folgenden Hinweis:
Was schmale Wege betrifft, gehen die Begriffsbestimmungen des §3 LWaldG insoweit ins Leere, als es für Fußwege im Wald keine besondere Definition gibt. Und (gewidmete) Fußwege zumal im Sinne der Straßenverkehrsordnung (§41 Abs.2 Nr.5 Zeichen 239) idgF werden im Wald schon aus haftungsrechtlichen Gründen kaum gemeint sein können.

Nun ja, sei's drum, ein rücksichtsvolles Miteinander hilft in der Regel am Besten.
Zurück zum Thema, freue mich weitere Tourenberichte zu lesen.
 
Die DIMB gibt dazu auf Ihrer Internetseite folgenden Hinweis:
Was schmale Wege betrifft, gehen die Begriffsbestimmungen des §3 LWaldG insoweit ins Leere, als es für Fußwege im Wald keine besondere Definition gibt. Und (gewidmete) Fußwege zumal im Sinne der Straßenverkehrsordnung (§41 Abs.2 Nr.5 Zeichen 239) idgF werden im Wald schon aus haftungsrechtlichen Gründen kaum gemeint sein können.

Es lohnt sich aber, dazu auch unsere Kurzkommentierung zu lesen

http://dimb.de/aktivitaeten/open-trails/rechtslage/317-die-rechtslage-in-rheinland-pfalz

in der wir konkreter werden:

Betrachtet man das Ganze und vor allem die verwendeten Wegebegriffe dagegen zusätzlich auch im Kontext der Rechtsordnung und berücksichtigt, dass auf Wegen (egal ob Wald- oder Fußwege) auch die StVO gilt, dann wird klar, dass ein Fußweg/-pfad nur dann vorliegen kann, wenn eine entsprechende Zweckbestimmung unter Verwendung amtlicher Kennzeichen vorgenommen wurde und gemäß § 41 Abs. 1 StVO zu befolgen ist (http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__41.html).

Und in diesem Sinne ergibt dann auch wieder das Verbot des Radfahrens auf Wegen mit besonderer Zweckbestimmung sowie der Hinweis darauf, dass Wanderwegmarkierungen dazu nicht ausreichen, einen Sinn. Ist eine solche Zweckbestimmung durch Anbringung des entsprechenden Schildes angeordnet, dann ist auch das Verbot des Befahrens eines solchen Fußwegs/-pfads ersichtlich und kann eingehalten werden. Sonstige Verbote sind mit entsprechenden Verbotesschilder zu versehen (z. B. http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Zeichen_254.svg).

Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass in Rheinland-Pfalz auf allen zumindest naturfesten Waldwegen unabhängig von deren Breite das Radfahren erlaubt ist, soweit diese nicht ausdrücklich als Sonderwege für Fußgänger gekennzeichnet sind. Soweit darüber hinaus das Radfahren im Einzelfall verboten ist, ist dies durch entsprechende amtliche Verbotskennzeichen ersichtlich zu machen.
 
Habe bis jetzt mehr oder weniger still mitgelesen. Tolle Touren!

Für das Einrur-Marathon bin ich auch gemeldet (Mitteldistanz), vielleicht sieht man sich da mal auf ein Bierchen nach dem Rennen.

Gruß Hakan
 
:daumen::daumen::daumen:

Die Schilder sind meistens so hilfreich als würde man ne CTF fahren.
So spart man sich die Suche im GPS nach geeigneten Wegen.

Ich bevorzuge auch lieber auf der Wandertafel nachzuschauen,
als auf eine Radwandertafel. :D
 
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