deisterfreun.de e.V. - Forum

Du argumentierst hier immer mit der STVG. Die ist aber im Wald auf Tatsächlich öffentlichen wegen nicht anwendbar. Da nicht öffentlicher Verkehrsraum
Hier gilt eindeutig das Niedersächsische Waldgesetz und das hat den §25 und der unterscheidet ganz eindeutig zwischen Fahrrädern mit und ohne Motorkraft.
Ich habe ja kein Problem damit wenn du mit deinem e-Bike den Ladies Only runterschredderst. Ich habe nur Bedenken, daß wenn uns jemand übel will er und dafür anzeigt das wir es unterstützen §25 des NdsWGs zu verletzten.

Ich habe ja nur geraten, Informationen vorher einzuholen
(Stichworte: Die Waldgesetze wurden formuliert, bevor es Pedelecs gab, die Länder legen die Forstgesetze - den entsprechenden Passus - "im Sinne des § 1 Abs. 3 StVO" aus.).

Wenn die Deisterfreun.de unbedingt die Schilder aufstellen wollen, meinen Segen habt ihr.

Mein aktuelles Rad ist dies:
Bild gelöscht: Steinbach Talsen

Und: Keine Sorge, eure Trails meide ich.:bier:
 
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Re: deisterfreun.de e.V. - Forum
Schick dein neues Bike!:daumen:
Danke!:)
aber warum meidest du denn unsere Trails "sowieso" ?
Das hört sich für mich ein ganz kleines Bisschen diskriminierend an.:(

Diskriminierend war es nicht gemeint, ich bin halt ein älterer Herr, der weiss wo seine Grenzen sind, Bikeparks sind nicht so meine Sache.:D
Treffen würde die Schilderaktion auch eher einen aus Barsinghausen:http://www.mtb-news.de/forum/member.php?u=176806.
 
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Auszug eines Schreibens vom Rechtsexperten des ADFC-Bundesverbandes, an Landesbetrieb Hessen Forst vom 16.08.11


A. Pedelecs als Fahrräder:

Die Wald- und Forstgesetze der Länder erlauben im Rahmen des Betretungsrechts das Radfahren. So auch §24 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes (HFG). Darunter ist nach allgemeinem Sprachgebrauch das Fahren mit dem Fahrrad zu verstehen, so dass auf Waldwegen auch das Fahren mit Pedelec erlaubt ist. Denn der Gesetzgeber bewertet das Pedelec mit einer Motorleistung bis 250 Watt, die nur zum Mittreten zur Verfügung steht und bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h aussetzt, als Fahrrad und nicht als Kraftfahrzeug (Richtlinie 2002/24/EG). Den zum Betreten des Waldes vorausgesetzten Zweck „zur Erholung“ wird man auch einem Pedelec-Fahrer nicht von vornherein absprechen können.

Dagegen sind die „schnellen“ Pedelecs über 25 km/h und E-Bike mit Motorantrieb auch ohne Mittreten Kraftfahrzeuge- auch im reinen Pedalbetrieb darf man mit ihnen nicht im Wald fahren. Zu erkennen sind sie am vorgeschriebenen Versicherungskennzeichen. Sie fallen ebenso wie die klassischen Mofas und Leichtmofas mit Verbrennungsmotor unter § 1 Abs. Nr. 1 der Hessischen Verordnung Waldbetretung. („Fahren mit motorgetriebenen Fahrzeugen, einschließlich aller Fahrräder mit Hilfsmotor“). Das Pedelec zählt der Bundesgesetzgeber dagegen nicht zu den „Fahrrädern mit Hilfsmotor“ sondern zu den Fahrrädern.

Antwort Landesbetrieb Hessen Forst vom 01.09.11


1. Zulässige Fahrräder:

Für Ihre differenzierte Betrachtung der Fahrräder mit elektrischer Unterstützung danke ich Ihnen. Gerade diese Unterscheidung versachlicht das Thema und macht eine einheitliche, rechtlich gesicherte Betrachtung allen möglich. Es ist völlig zutreffend, dass Pedelec-Fahrer sich auf festen Waldwegen aufhalten können während jene mit schnellen Pedelecs und E-Bikes im engeren Sinen im Wald unstrittig verboten sind.
 
Auszug eines Schreibens vom Rechtsexperten des ADFC-Bundesverbandes, an Landesbetrieb Hessen Forst vom 16.08.11


A. Pedelecs als Fahrräder:

Die Wald- und Forstgesetze der Länder erlauben im Rahmen des Betretungsrechts das Radfahren. So auch §24 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes (HFG). Darunter ist nach allgemeinem Sprachgebrauch das Fahren mit dem Fahrrad zu verstehen, so dass auf Waldwegen auch das Fahren mit Pedelec erlaubt ist. Denn der Gesetzgeber bewertet das Pedelec mit einer Motorleistung bis 250 Watt, die nur zum Mittreten zur Verfügung steht und bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h aussetzt, als Fahrrad und nicht als Kraftfahrzeug (Richtlinie 2002/24/EG). Den zum Betreten des Waldes vorausgesetzten Zweck „zur Erholung“ wird man auch einem Pedelec-Fahrer nicht von vornherein absprechen können.

Das ist auch mein Informationsstand.

Ich verstehe den Vereinsvorstand, wenn er bei der Beachtung des Nds. Waldgesetzes allen Problemen aus dem Weg gehen will.

Auf anderen Seite hat selbst Baden-Württemberg (2 m Regel) zuletzt im Gesetz über den Nationalpark Schwarzwald in der Begründung Pedelecs ausdrücklich zugelassen.

Auch meine ich, dass die Deisterfreun.de e.V. nicht unbedingt Vorreiter im "Verbotsschilderaufstellen" sein sollten - und damit evtl. ein Vorbild für Verbotsschilder für Mountainbiker durch die Forstgenossen sein sollten...

Nur mal so als Anregung für das weitere Vorgehen......;)
 
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Die nächste Aktion für die wir die Hoilfe vieler Deisterfreun.de brauchen ist das Aufstellen der Schilder. Hierzu müssen über 50 Pfosten mit Schildern aufgestellt werden.

Ich bin übrigens am Sonntag mit 4 Studenten der Hochschule für angewandte Wissenschaften auf Ü30 und Ladies , die werden ein Sicherheits- und Rettungskonzept für die beiden Trails erarbeiten.

Gruß Schappi

Hallo, leider gabs am Sonntag auf dem Ladies Only (kurz vorm 2Steinfeld) einen Unfall mit Überschlag und Gesichtsbremse, der Fahrer trug nur eine Halbschale und hat sich vermutlich Joch- und Nasenbein gebrochen,Gehirnerschütterung und Schmerzen im Rücken gehabt, so dass man ihn nicht zum Forstweg transportieren konnte. Es war gar nicht so einfach einen RTW zu bestellen, zum Einen weil dort keiner Netz hatte und zum Anderen die Leitzentrale nicht wusste wo sie hinkommen soll(Wasserräder waren nicht bekannt), ich habe den RTW dann am Waldkater empfangen und hingelotst, dabei fiel mir auf das am Waldkater ein Nummer bezüglich Rettungsstandort(oder so) angegeben war, gibt es den an den Wasserrädern auch? Wenn nicht ist sowas geplant?
 
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Hallo, leider gabs am Sonntag auf dem Ladies Only (kurz vorm 2Steinfeld) einen Unfall mit Überschlag und Gesichtsbremse, der Fahrer trug nur eine Halbschale und hat sich vermutlich Joch- und Nasenbein gebrochen,Gehirnerschütterung und Schmerzen im Rücken gehabt, so dass man ihn nicht zum Forstweg transportieren konnte. Es war gar nicht so einfach einen RTW zu bestellen, zum Einen weil dort keiner Netz hatte und zum Anderen die Leitzentrale nicht wusste wo sie hinkommen soll(Wasserräder waren nicht bekannt), ich habe den RTW dann am Waldkater empfangen und hingelotst, dabei fiel mir auf das am Waldkater ein Nummer bezüglich Rettungsstandort(oder so) angegeben war, gibt es den an den Wasserrädern auch? Wenn nicht ist sowas geplant?

:( Mist :(
Gute Genesung.

Verschiedenes ist dazu geplant.
Es wird Hinweise auf geeignete/nötige Schutzkleidung geben (Halbschale gehört nicht dazu)
Es wird ein äußerst qualifiziertes und engmaschiges Rettungskonzept erarbeitet.
War der Fahrer erfahren und hatte Streckenkenntniss, wie kam es zum Unfall? (bitte nur per PN an Schappi oder mich)

Je genauer der Unfallhergang bekannt ist, desto mehr hilft dieser zur Absicherung in der Zukunft.

Danke
 
Danke!:)
Diskriminierend war es nicht gemeint, ich bin halt ein älterer Herr, der weiss wo seine Grenzen sind, Bikeparks sind nicht so meine Sache.:D
Treffen würde die Schilderaktion auch eher einen aus Barsinghausen:http://www.mtb-news.de/forum/member.php?u=176806.

Mir ist ein umsichtiger Pedelec-Fahrer lieber als jemand mit Baumarktbike und altem Mopedhelm. :daumen:
Selbst der Ladies ist für Pedelec und Chickenway-Fahrer (Genußmountainbiker) fahrbar und so wird es auch bleiben.

Viel Spaß im Wald
Roudy
 
Für wieviele dieser Unfälle soll eure Versicherung eigentlich aufkommen wenn sie korrekt gemeldet werden? Es gibt keinerlei Hinweise auf Drops, Doubles und Co. Hier solltet ihr schnell Nacharbeit reinstecken.

Einige wenige Euros investiert in Signallack, Markierungshütchen und Schilder sollten eure Position im Fall eines Unfalls erheblich verbessern. So wie es im Moment ist, macht eure Versicherung das einmal mit ein zweites Mal wird noch gezahlt und eine Woche später kommt die Vertragskündigung.

Ich denke das kann nicht in eurem Sinne sein.
 
Zur Erinnerung: Alle, die außer auf "Ü30" und "Ladies Only" den Deister auf Trails befahren möchten. Es gibt Sie in Hülle und Fülle. Sie sind nur eben nicht mehr zu gut gepflegt, da sich keiner kümmern will.
 
Für wieviele dieser Unfälle soll eure Versicherung eigentlich aufkommen wenn sie korrekt gemeldet werden? Es gibt keinerlei Hinweise auf Drops, Doubles und Co. Hier solltet ihr schnell Nacharbeit reinstecken.

Einige wenige Euros investiert in Signallack, Markierungshütchen und Schilder sollten eure Position im Fall eines Unfalls erheblich verbessern. So wie es im Moment ist, macht eure Versicherung das einmal mit ein zweites Mal wird noch gezahlt und eine Woche später kommt die Vertragskündigung.

Ich denke das kann nicht in eurem Sinne sein.

Danke :daumen:.
Das haben wir auf der Agenda.
Jeder Sturz ist einer zuviel.
Die Strecke ist nicht eröffnet und darf offiziell noch nicht befahren werden.
 
Dann muß oben am Eingang aber auch das Schild für den Moment noch weg. So denkt jeder das es diese Strecke schon gibt.

Habt ihr schon eine Idee, wir ihr das Problem mit Wanderern auf den Trails löst? Diese könnt ihr laut Waldgesetzt ja nicht aussperren. Heiß wo es erlaubt es zur "Erholung" zu Biken darf man auch zur Erholung Wandern.

Ist es möglich evtl. einen kleinen Weg neben der Strecke zu "harken"? Evtl. auch noch ein Punkt für die Agenda.
 
Dann muß oben am Eingang aber auch das Schild für den Moment noch weg. So denkt jeder das es diese Strecke schon gibt.

Habt ihr schon eine Idee, wir ihr das Problem mit Wanderern auf den Trails löst? Diese könnt ihr laut Waldgesetzt ja nicht aussperren. Heiß wo es erlaubt es zur "Erholung" zu Biken darf man auch zur Erholung Wandern.

Ist es möglich evtl. einen kleinen Weg neben der Strecke zu "harken"? Evtl. auch noch ein Punkt für die Agenda

Das Schild in seiner provisorischen vorauseilenden Auftretensweise ist/war zwingende Vorschrift der Vertragspartner. Sonst "Ende im Gelände"!
Um die Wanderer machen ich mir, zumal ich auch mal zu Fuß und mit Kindern unterwegs bin, auch Sorgen.
Eine Lösung haben wir noch nicht, da Wanderer sich in dieser Sichtweise nicht von Radfahrern unterscheiden.
"Hier bin ich immer schon hochgegangen"
"Warum soll das verboten sein, hier ist doch ein Weg"
 
WERBUNG:
Jeder der mit der Arbeit an den Schreibtischen und auf den Strecken unzufrieden ist, meint es besser zu können und bereits ist Zeit zu "opfern" ist aufgefordert sich konstruktiv zu melden.
Die 5.000 Mannstunden (Jammerlappen) sind tiefgestapelt für die Buddelarbeit vor Ort. Seit fast 2 Jahren und bei Wind und Wetter!
Der Lohn:"Vor Ort Lob. Im Internet Hohn und Spott"
Dazu noch unzählige Stunden für Verträge, Finanzen, Genehmigungen, Presse etc. Bürokratendeutschland eben.

Überschlägig werden wir mit der Eröffnung ca. 10.000 Stunden ehrenamtliche Arbeit geleistet haben.

Sei dabei!
 
... Die Wald- und Forstgesetze der Länder erlauben im Rahmen des Betretungsrechts das Radfahren. So auch § 24 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes (HFG). ...

Hier liegt ein entscheidender Unterschied zur Rechtslage in Niedersachsen, denn in § 25 Abs. 1 Satz 1 NWaldLG wird nicht auf Radfahren (der Begriff gäbe Spielraum für Pedelecs), sondern ausdrücklich auf "Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft ..." abgestellt. Hier gibt es beim besten Willen keinen Auslegungsspielraum, der aus einem Pedelec ein Fahrrad ohne Motorkraft machen würde.
 
Die Totenköpfe oder andere Zeichen (wir hatten/haben am Ü30 rote Signalpfosten in den Absrpüngen bei doubles) sind nicht falsch, am Ladies stehen nur so gesehen keine "ungefährlichen" Sprünge.
Wenn wir nun gezwungenermaßen jeden double, also auch die 2 kleinen Step Downs im oberen Teil markieren, verfehlt das mMn den Nutzen.


Am ladies gibt es ja quasi keine Anfängertables, (wird ja gerne bemängelt ;)). Das nimmt aber auch die Gefahr der Verwechslung. Auf den Eingangsschildern sollte für alle Neulinge und Erstbefahrer darauf aufmerksam gemacht werden, das die gesamte Strecke nicht blind gefahren und besprungen werden sollte. Denke ans Vid aus Chatel ...;)
Wer springen will muss sich die Abschnitte immernoch selber anschauen. Sonst fehlt mal ein Warnhinweis (es ist immernoch öffentlicher Wald, da geht schnell etwas hopps) und es geht richtig los wenn die ersten sich auf das betreute Fahren verlassen und zerschellen.
 
Hier liegt ein entscheidender Unterschied zur Rechtslage in Niedersachsen, denn in § 25 Abs. 1 Satz 1 NWaldLG wird nicht auf Radfahren (der Begriff gäbe Spielraum für Pedelecs), sondern ausdrücklich auf "Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft ..." abgestellt. Hier gibt es beim besten Willen keinen Auslegungsspielraum, der aus einem Pedelec ein Fahrrad ohne Motorkraft machen würde.

Oh doch!(Bei Bedarf per PN mehr - falls es dir wirklich um eine Klärung geht, was ich allerdings nicht annehme.)
Stellt aber bitte ruhig das Schild auf!
 
... falls es dir wirklich um eine Klärung geht, was ich allerdings nicht annehme. ...

Wie kommst Du denn da drauf?

Ist aber auch nicht so wichtig, denn im Falle eines Falles kommt es weder auf Deine noch auf meine Meinung an.

Vor dem Hintergrund der Regelung würde ich jedoch - wie Du - empfehlen, die Sache vorher zu klären.

Edit: Moment, Du hast Recht Pedelec = "... Krankenfahrstuhl mit Motorkraft ...". Stimmt dann geht's. ;-)
 
Wie kommst Du denn da drauf?
Die Antwort hast du doch ein paar Zeilen weiter gegeben.;)
Edit: Moment, Du hast Recht Pedelec = "... Krankenfahrstuhl mit Motorkraft ...". Stimmt dann geht's. ;-)

Ist aber auch nicht so wichtig, denn im Falle eines Falles kommt es weder auf Deine noch auf meine Meinung an.

Vor dem Hintergrund der Regelung würde ich jedoch - wie Du - empfehlen, die Sache vorher zu klären.
Aber die Regelungen und Klarstellungen in anderen Bundesländern, (z.B. in Baden-Württemberg) die in Wald- oder Landschaftsschutzgesetzen die gleiche oder ähnliche Formulierung haben und Pedelecs nicht diesem Begriff (Fahrrad mit Motorkraft) zuordnen, dürfte doch meine Meinung unterstützen - ganz einfach weil es eine logische Folge der rechtlichen Stellung der Pedelecs ist.

Unabhängig von diesem Punkt, in dem du anderer Meinung bist, interessiert es mich, wer vom Verein die Aufstellung dieser Verbotsschilder für "E-Bikes" gefordert hat - Region, Landesforst oder Versicherung?
(In diesem Fall würde ich gerne eine Klärung herbeiführen.)

Wenn der Verein selbst auf diese Idee gekommen ist - warum auch immer - soll es mir egal sein, auf einer Vereinsstrecke kann er von mir aus neben der Nutzung durch Nichtvereinsmitglieder auch noch mehr verbieten.
 
Ganz fetten Respekt für diesen riesigen Arbeitsaufwand!!!
Wahnsinn, wenn es nicht so weit weg wäre und ich mehr Zeit hätte würde ich auch mal helfen kommen...

Ich werde mich morgen mal dort "umsehen"
 
Ähm... darf man hier eigentlich auch noch was Konstruktives beitragen? Oder geht's jetzt nur noch um diese Elektroschüsseln?

Ist Euch mit ein paar einfach gehaltenen Warn- / Hinweisschildern, von mir aus auch mit 'nem Totenkopf, geholfen, oder ist auch das mit bestimmten Auflagen seitens der Region verbunden? Ansonsten würde mir da was einfallen, bei Interesse pn an mich ;)
 
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