Du argumentierst hier immer mit der STVG. Die ist aber im Wald auf Tatsächlich öffentlichen wegen nicht anwendbar. Da nicht öffentlicher Verkehrsraum
Hier gilt eindeutig das Niedersächsische Waldgesetz und das hat den §25 und der unterscheidet ganz eindeutig zwischen Fahrrädern mit und ohne Motorkraft.
Ich habe ja kein Problem damit wenn du mit deinem e-Bike den Ladies Only runterschredderst. Ich habe nur Bedenken, daß wenn uns jemand übel will er und dafür anzeigt das wir es unterstützen §25 des NdsWGs zu verletzten.
Ich habe ja nur geraten, Informationen vorher einzuholen
(Stichworte: Die Waldgesetze wurden formuliert, bevor es Pedelecs gab, die Länder legen die Forstgesetze - den entsprechenden Passus - "im Sinne des § 1 Abs. 3 StVO" aus.).
Wenn die Deisterfreun.de unbedingt die Schilder aufstellen wollen, meinen Segen habt ihr.
Mein aktuelles Rad ist dies:
Bild gelöscht: Steinbach Talsen
Und: Keine Sorge, eure Trails meide ich.
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