Bundesratsbeschluß Bußgelderhöhung Radler-Rotlichtverstoß

Kleine Idee: Es gibt ja die VWV für die Gelblichtphase bei PKWs (da ist ja alles geregelt, nur für Radfahrer ist vieles offen...):
bis 50 km/h = 3 sec
bis 60 km/h = 4 sec
bis 70 km/h = 5 sec

Wenn ich jetzt sage, daß ich 25km/h gefahren bin, kann ich, da die VWV ja nicht vollkommen blödsinning sein kann, daraus schließen, daß mir als Radfahrer an einer Zweifarbampel eine virtuelle Gelbphase von 1.5s zugestanden werden muß.
Zuzüglich der 1s bei Rot stehen mir also 2.5s zu (habe im Netz sogar was von 3s gefunden), bevor es richtig bös' wird. Bei "nur" 1.5s rot wäre eine prinzipelle "Rotsünde" also nur schwer zu konstruieren.

Und damit müßte die Ampel 10.4m (1.5s) bzw. 17.4m (2.5s) vorher schon rot gewesen sein.

Der Nikolauzi
 
Dass die Gesetze anscheinend in der Praxis schwer umsetzbar sehe ich auch, für mich ist der Radler im Gesetz näher am Fussgänger als dem Auto.
Das sehe ich anders. Sieh dir zB das Urteil vom BVerwG zur Radwegbenutzungspflicht an, dass sagt, dass ein Radfahrer idR die Fahrbahn benutzen soll und nur in besonderen Ausnahmefällen auf eine Radweg gezwungen werden darf.
Leitsatz:

Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO).
 
Ich habe mal wegen dieser Problematik mit einem Anwalt für Verkehrsrecht und einem Polizisten geredet. Der Polizist meinte, dass zumindest in Nürnberg - in der Regel - bei einer Ampel ohne Gelbphase eine 3sec Frist eingeräumt wird. Steht natürlich nirgends schriftlich und liegt im Ermessen des jeweiligen Beamten aber bisher ist mir da noch nichts negatives in Nürnberg zu Ohren gekommen.

Die 3sec passen dann aber auch zu euren angestellten Rechnungen ...
 
Ich habe mal wegen dieser Problematik mit einem Anwalt für Verkehrsrecht und einem Polizisten geredet. Der Polizist meinte, dass zumindest in Nürnberg - in der Regel - bei einer Ampel ohne Gelbphase eine 3sec Frist eingeräumt wird. Steht natürlich nirgends schriftlich und liegt im Ermessen des jeweiligen Beamten aber bisher ist mir da noch nichts negatives in Nürnberg zu Ohren gekommen.

Die 3sec passen dann aber auch zu euren angestellten Rechnungen ...

Danke für den Tip - ich kenne einen Polizeibeamten in Nürnberg, werd ihn mal fragen. Vielleicht gibt es ja soetwas wie eine Dienstanweisung. Die 3 Sekunden hätten mir vollkommen gereicht.
 
Das sehe ich anders. Sieh dir zB das Urteil vom BVerwG zur Radwegbenutzungspflicht an, dass sagt, dass ein Radfahrer idR die Fahrbahn benutzen soll und nur in besonderen Ausnahmefällen auf eine Radweg gezwungen werden darf.
Die Radwegszeichen (speziell 237) erlauben ein Verlassen im Prinzip nur, wenn der Weg unbrauchbar ist. Anscheinend besteht dann überall wo ein Radweg ausgeschildert ist besondere Gefahr. So inflationär wie man bei uns Radwegszeichen findet, aus meiner Sicht oft nur um Auto- und Radverkehr zu trennen, findet der Paragraph kaum Anwendung. Stattdessen werden Fussgänger und Radler an vielen Stellen auf geteilte (in der Praxis zu schmale) Rad-/Fusswege gezwungen, die den Radler dann zu einem an deutlich langsamere Verkehrsteilnehmer angepasstem Tempo anhalten, also eher als Fussgänger behandeln.
 
Auch @sigggi hat recht, wenn er schreibt, dass ich nicht einfach vor der grünen Ampel auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen kann, wenn mir dann einer hinten drauf fährt habe ich mindestens eine Teilschuld.

Genau genommen darf ich vor der grünen Amel überhaupt nicht bremsen (wenn ich die Urteile richtig verstanden habe)
Erst mal das und dann werden Radfahrer ja immer wieder darauf hingewiesen an solchen Kreuzungen besonders auf Rechtsabbieger zu achten.
Lässt man an Radampeln die Gelbphase weg ist der Hinweis auf die Rechtsabbieger nur noch ein schlechter Witz. Man wird ja regelrecht gezwungen die Radampel keine Sekunde aus den Augen zu lassen.
Hier mal so ein Hetzvideo - aus dem, angeblich fahrradfreundlichen, Münster.
Sogar der ADFC hat es diesmal geschnallt.

 
Danke für den Tip - ich kenne einen Polizeibeamten in Nürnberg, werd ihn mal fragen. Vielleicht gibt es ja soetwas wie eine Dienstanweisung. Die 3 Sekunden hätten mir vollkommen gereicht.
Hab's mit nem befreundeten OWi-Richter besprochen. Er sieht die Sache genauso wie ich: 47 II OWiG (s. o.).

Aber wie gesagt: Das heißt nicht zwingend, dass der/die bei Euch das auch so würdigt. An dem hängt es letztlich, selbst wenn Du mit noch so vielen Leuten aus dem Forum oder sonst diskutierst.
Auf eine Dienstanweisung könntest Du Dich im Übrigen auch nicht berufen, da sie nur polizeiintern gilt, aber Dir keine Rechte verleiht. Die wäre allenfalls eine Argumentationshilfe, ähnlich wie die Geschichte mit dem Mindestabstand zum verkehrsregelnden Zeichen bei Geschwindigkeitsmessungen.
 
Gestern hatte die Bußgeldstelle keine Sprechzeiten. Werde es heute mal versuchen. Beim Autofahrer und 3 sec gelb ergibt sich die notwendige Fahrlässigkeit aber durch die offensichtliche Unaufmerksamkeit des Fahrers. In meinem Fall ist das auf jeden Fall nicht so offensichtlich. Die konkreten 3 sec haben da sicherlich keine rechtliche Grundlage, eine gewisse Zeit aber möglicherweise schon. Unaufmerksamkeit kann man mir jednfalls nicht unterstellen.
Sicher kann auch der 47er zur Anwendung kommen, weil die Sinnhaftigkeit des Bußgeldes hier nicht so ganz klar ist. Soll ich auf der Straße fahren? Vorallem wenn ich mit Kinderanhänger unterwegs bin und auf der Insel gar nicht sicher halten könnte? Habe ich im Sinne des Gesetzes behindert oder gefährdet? Soll ich nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren? Irgendwie stiftet das ganze nur viel Verwirrung. Davor hätte ich nicht gedacht, dass so etwas überhaupt verfolgt wird.
 
Davor hätte ich nicht gedacht, dass so etwas überhaupt verfolgt wird.
Es gibt Polizisten die wollen dem Radfahrer ganz einfach Eine reinwürgen.
Ich fahre seit über 25 Jahren täglich (auch im Winter) mit dem Rad von Köln nach Leverkusen zur Arbeit.
Ich habe in der ganzen Zeit nicht einmal erlebt, dass ich berechtigterweise von Polizisten angehalten, ermahnt, u.s.w., wurde.
Ich habe dabei auch nie erlebt, dass diese Polizisten dann für Argumente zugänglich waren.
 
... also habe gerade angerufen, die Bearbeiterin war nicht da und die Akte gerade nicht zur Hand. Ich habe die Kollegin gefragt welche Fahrlässigkeit mir vorgeworfen wird. "na fahrlässig ist es doch immer, wenn sie es nicht absichtlich gemacht haben" war die Antwort. Hinterher mußte sie aber einsehen, dass das keineswegs so ist. Eine konkrete Fahrlässigkeit konnte sie mir nicht nennen. Donnerstag ist die richtige Bearbeiterin wieder da. Ich bin gespannt.
 
Sieh zu, dass Du vor lauter Nachfragen nicht die Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid (67 I OWiG) versemmelst. Das hast Du nämlich offenbar noch nicht getan, ist formbedürftig.

So, jetzt lese ich nur noch mit und schau, was dabei herauskommt.
 
Sieh zu, dass Du vor lauter Nachfragen nicht die Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid (67 I OWiG) versemmelst. Das hast Du nämlich offenbar noch nicht getan, ist formbedürftig.

So, jetzt lese ich nur noch mit und schau, was dabei herauskommt.
Da passiert mir keine Fahrlässigkeit. ... Im Grunde genommen ist es aber auch ein Formfehler, wenn man den Vorwurf im Bußgeldbescheid nicht nennt und das ist hier nun mal nicht selbsterklärend wie bei einer Fahrbahnampel.
 
Fahrlässig ist doch bereits die Handlung an sich, also der Rotlichtverstoß?
Vorsatz wäre dann ja die pure Absicht, wenn man das mal so nennen will.
 
Fahrlässig wäre, wenn er nicht die nötige Sorgfalt hätte walten lassen, als er an die Ampel fuhr. Könnte z.B. zu hohe Geschwindigkeit sein. Er beabsichtigt nicht bei rot über die Ampel zu fahren, kann es aber nicht mehr verhindern, da zu schnell, fahrlässig.
 
kann es aber nicht mehr verhindern, da zu schnell, fahrlässig.
Dann würde ich aber gern wissen bei welcher Geschwindigkeit, bei einer Ampel ohne Gelbphase, ein Rotlichtverstoss zu 100% zu vermeiden ist.

Nach meinen geringen physikalischen Kenntnissen dürfte die nicht grösser als Null sein. Genau genommen sogar unter Null.
 
Nö, Null kmh ist schon korrekt. Wenn du stehst hast du ja alle Zeit der Welt die worst case 0,4s "Schrecksekunde" für erwartetes Ereignis abzuwarten.

Erst mal das und dann werden Radfahrer ja immer wieder darauf hingewiesen an solchen Kreuzungen besonders auf Rechtsabbieger zu achten. Lässt man an Radampeln die Gelbphase weg ist der Hinweis auf die Rechtsabbieger nur noch ein schlechter Witz. Man wird ja regelrecht gezwungen die Radampel keine Sekunde aus den Augen zu lassen.
Yep, mir schon oft genug passiert, vermutlich sogar an Ampeln mit Gelbphase. Ich schaue nach vorn: Ampel ist grün. Ich schaue nach links: Oha ein Rechtsabbieger. Bremsbereit fahre ich weiter, im Wissen meines Vorrangs gemäß §9 Abs. 3 STVO. Hält er nicht an bremse ich. Hält er schaue ich nach vorne, und dann ist oft bereits rot. Zum anhalten ist es dann aber zu spät. Allenfalls kann ich dann noch auf iner ggf. vorhandenen Mittelinsel anhalten. Mitunter wurde ich dann gar von dem Rechtsabbieger angehupt, weil er meinte ich wär nen Rotlichtsünder. Nun ja was solls. Von der roten Ampel droht mir keine Gefahr, von ihm sehr wohl - die häufigste Unfallart zwischen Radlern und KFZ ist nunmal genau der Zusammenstoß Radler mit Rechtsabbieger.

...für mich ist der Radler im Gesetz näher am Fussgänger als dem Auto.
Da liegst du aber falsch. Gemäß §2 STVO ist ein Fahrrad ein Fahrzeug. Damit bis auf die ebenfalls in §2 in Abs. 4 genannten Ausnahmen (u.a. Radwegebenutzungspflicht) dem KFZ gleichgestellt und nicht dem Fußgänger. Mag in der Praxis oft anders aussehen. Diese Praxis widerspricht dann aber IMHO der STVO.
 
Fahrlässig wäre, wenn er nicht die nötige Sorgfalt hätte walten lassen, als er an die Ampel fuhr. Könnte z.B. zu hohe Geschwindigkeit sein. Er beabsichtigt nicht bei rot über die Ampel zu fahren, kann es aber nicht mehr verhindern, da zu schnell, fahrlässig.
Wie gesagt so etwas läßt sich bei keiner Geschwindigkeit sicher verhindern. Davon abgesehen wäre eine klare Aussage an dieser Stelle nicht nur wünschenswert sondern meiner Meinung nach auch notwendig. Dass man im Amt offenbar nur fahrlässig und vorsätzlich kennt läßt allerdings schlimmes erahnen. Da müßte man jeden Arzt, dessen Patient bei einer OP verstirbt wegen Mord oder fahrlässiger Tötung verurteilen. Natürlich ist das nicht so. Genauso kann ich trotz aller Sorgfalt nicht die Gesetze der Physik ausschalten.
 
Dann würde ich aber gern wissen bei welcher Geschwindigkeit, bei einer Ampel ohne Gelbphase, ein Rotlichtverstoss zu 100% zu vermeiden ist.

Nach meinen geringen physikalischen Kenntnissen dürfte die nicht grösser als Null sein. Genau genommen sogar unter Null.

Ich verstehe was du meinst. Fahre ich als Radler mit 50km/h an eine grüne Ampel an, dann habe ich weniger Chancen zu halten, als mit 10km/h, wobei die 10km/h mitunter auch nicht reichen. Das Gesetz ist da vage = Entscheidungen mitunter willkürlich.

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Da liegst du aber falsch. Gemäß §2 STVO ist ein Fahrrad ein Fahrzeug. Damit bis auf die ebenfalls in §2 in Abs. 4 genannten Ausnahmen (u.a. Radwegebenutzungspflicht) dem KFZ gleichgestellt und nicht dem Fußgänger. Mag in der Praxis oft anders aussehen. Diese Praxis widerspricht dann aber IMHO der STVO.

Genau, die Gesetzeslage drückt etwas anderes aus als die Praxis mich vermuten lässt. Siehe Post #155.
 
Ich verstehe was du meinst. Fahre ich als Radler mit 50km/h an eine grüne Ampel an, dann habe ich weniger Chancen zu halten, als mit 10km/h, wobei die 10km/h mitunter auch nicht reichen. Das Gesetz ist da vage = Entscheidungen mitunter willkürlich.

Genau das! Man kann auch kaum von mir erwarten, dass ich an die grüne Ampel mit Schrittgeschwindigkeit ranfahre. Als Autofahrer mache ich das auch nicht, wenn 50 km/h erlaubt sind. ...und auch "Gelb" heißt -vor der Kreuzung warten-!!! Hier ist das Heranfahren mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit also offensichtlich auch keine Verletzung der Sorgfaltspflicht.
 
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