Bundesratsbeschluß Bußgelderhöhung Radler-Rotlichtverstoß

Dann würde ich aber gern wissen bei welcher Geschwindigkeit, bei einer Ampel ohne Gelbphase, ein Rotlichtverstoss zu 100% zu vermeiden ist.

Dafür gibt es nur eine einzige Lösung: Du musst generell vor der Ampel, egal ob Grün oder Rot, erst einmal anhalten und darfst erst dann wieder losfahren, wenn die Ampel von Rot auf Grün wechselt. Ist die Grünphase länger als deine Reaktionszeit (bei Menschen durchschnittlich 0,8 s), schaffst du es sicher, noch bei Grün die Fahrbahn zu erreichen und somit einen Rotlichtverstoß zu vermeiden.

So die (völlig praxisferne) Theorie, die sich aber bei manchen (ebenfalls praxisfernen) Ordnungshütern und Richtern derart festgesetzt hat, dass sie erwarten, dass Fahrzeugführer, die sich einer schon länger Grün zeigenden Ampel nähern, ihre Geschwindigkeit verringern und entsprechend bremsbereit sind. Lernt man ja wohl auch so in der Fahrschule. (Wobei mir unklar ist, wie lang eine Grünphase schon andauern muss, um als lang zu gelten. Ist doch völlig unterschiedlich!)

Hier mal so ein Hetzvideo - aus dem, angeblich fahrradfreundlichen, Münster.
Sogar der ADFC hat es diesmal geschnallt.

In dem Beitrag ist ein weiteres Video verlinkt, welches auch das hier diskutierte Problem zeigt:
Bei 0:26 (fast schon 0:27) schaltet die Fahrradampel auf Grün. Die Grünphase dauert bis 0:32, also nur fünf bis sechs Sekunden. Im Moment des Umschaltens auf Rot (0:32) nähert sich ein Radfahrer wie @palsfjall mit geschätzten 20-25 km/h und einem Abstand von 5-7 m zur Fahrbahn. Er erreicht die Fahrbahn bei 0:34, also erst zwei Sekunden nach dem Umschalten auf Rot.


Nach Ansicht der Polizei wäre das ein qualifizierter Rotlichtverstoß und demnach 100,- € und 1 Punkt in Flensburg. Ich wüsste keine praktikable (!) Möglichkeit, sich dort in den Augen der Ordnungshüter gesetzeskonform zu verhalten.

Aus meiner Sicht liegt das Problem darin, dass diejenigen, die darüber zu entscheiden haben, selbst nie oder nur selten mit einem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen. Vielleicht sitzen sie ja in den vielen, bei Rot fahrenden, Autos, die man im Video auch sieht. ;)
 
...habe gerade mit der Bearbeiterin telefoniert. Sie konnte mir nicht sagen worin die Verletzung meiner Sorgfaltspflicht besteht. Sie erwartet jetzt meinen Widerspruch und ich darf mich auf das Telefongespräch beziehen. Eigentlich ist das Ding an der Stelle für mich erledigt. Wenn noch nicht mal diejenigen, welche den Bußgeldbescheid schreiben wissen was mir vorgeworfen wird...
 
dann widerspruch schreiben und auch gleich zusätzliche aufwändung in einer separaten kostenrechnung erstellen.

hatte mal selber en fall das mein Schwiegervater zu schnell war, ICH aber nach "Personenermittlung" der schuldige war (sehe nich mal gleich aus, fahre nichmal das KFZ aber bin halt bekannt bei den örtlichen) und den schriebs bekam von wegen zahlen sonst anhörung. war dann auch bei der anhörung, werde von polizisten mit handschlag begrüsst und im endeffekt war ichs nicht. schwiegervater hats dann (nach der Xten mahnung gezahlt, es waren 25€ und hinterher mit androhung vom OGV, muss man nich weiter drüber nachdenken).

hab dann meine gesamte kostenrechnung mit abzug der echten KM angabe erstattet bekommen. ich wohne halt 1,1km entfernt, das wurde auh berechnet.

Einschreiben, briefpapier, druckerkosten etc., alles auflisten. Quasi alles das was du als geizer bei der steuer abrechnen würdest kannste hier machen. sogar der weg zum briefkasten, kannst mit angeben. (da gibts aber ne grenze glaub ich.
 
Das mit der Kostenerstattung finde ich kleinlich, viel wichtiger wäre mir, das falls dem Einspruch stattgegeben wird, auch die örtliche Polizei, insbesondere der Polizist, der die vermeintliche Ordnungswidrigkeit gemeldet hat, darüber informiert wird, damit derartige Anzeigen bei Ampel ohne Gelbphase in Verbindung mit bis zu 3s rot in Zukunft unterbleiben.
 
der heckenschütze ist doch eh "zeuge"? und das mit der kostenrechnung ist keineswegs "kleinlich". mit kleinlichkeiten hat diese scheisse doch erst angefangen und etliche behörden werden auf ökonomie geschult.

dann rechne ma nach un ruckzuck wird das verfahren eingestellt.
 
Hier steht an der Kreuzung #1 was Verkehrsverstöße betrifft nie die Polizei oder Ordnungsamt. Während ich auf grün warte könnte die Stadt dort jedesmal 100-200€ einnehmen. Ist schon fahrlässig da nicht zu kassieren. ;)
 
In dem Beitrag ist ein weiteres Video verlinkt, welches auch das hier diskutierte Problem zeigt:
Bei 0:26 (fast schon 0:27) schaltet die Fahrradampel auf Grün. Die Grünphase dauert bis 0:32, also nur fünf bis sechs Sekunden. Im Moment des Umschaltens auf Rot (0:32) nähert sich ein Radfahrer wie @palsfjall mit geschätzten 20-25 km/h und einem Abstand von 5-7 m zur Fahrbahn. Er erreicht die Fahrbahn bei 0:34, also erst zwei Sekunden nach dem Umschalten auf Rot.
Das Video habe ich gedreht.
Dieser Radfahrer (übrigens ein E-Biker) brauchte vom umschalten auf Rot bis zur Ampel genau 1,3sec.. Ich hatte das in meinem Videobearbeitungsprogramm genau nachgeprüft.
Er hatte keine Möglichkeit den Rotlichverstoss zu vermeiden.

Aus meiner Sicht liegt das Problem darin, dass diejenigen, die darüber zu entscheiden haben, selbst nie oder nur selten mit einem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen.
Daran glaube ich schon lange nicht mehr, dazu wird dieses Thema schon viel zu lange mit den Verantwortlichen diskutiert.
Hat man doch so immer die Möglichkeit unerwünschte Zeitgenossen in die Illegalität zu treiben. Ich glaube es wird genau aus diesem Grund nicht geändert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Video habe ich gedreht.
:daumen:
Hat man doch so immer die Möglichkeit unerwünschte Zeitgenossen in die Illegalität zu treiben.
Ich bin kein Freund von Verschwörungstheorien. Wo sollte das Motiv sein? Ich denke es ist eher Desinteresse, gepaart mit Ahnungslosigkeit und dem Willen, dem Kraftfahrzeugverkehr größtmögliche Bewegungsfreiheit zu lassen. Radfahrer werden von allen Seiten als Störfaktor wahrgenommen.
 
Das Video habe ich gedreht.
Der Willi Brand Ring in Leverkusen.
Den Hasse ich. Da steht man als Radfahrer an jeder Kreuzung, wenn man sich an die Vorschriften hält.
Da fahre ich eher über den Kurtekotten oder an der Dhünn lang.
Edit: Als Autofahrer hasse ich aber auch diese Ampel, sobald da ein Radfahrer kommt wird die für Autofahrer rot. :)
 
:daumen:
:daumen:

Ich bin kein Freund von Verschwörungstheorien. Wo sollte das Motiv sein? -> Radfahrer werden von allen Seiten als Störfaktor wahrgenommen.
Ich hab mal das unwesentliche aus dem Zitat entfernt;) Bei uns wurde vor der Grundschule ein Zebrastreifen entfernt, weil sich eh keiner dran hält und zu schnell gefahren wird (30). Jetzt ist da eine Bettelampel für die I-Dötzchen...Check!
 
...irgendwie gibt es aber anscheinend Niemanden der die Sinnhaftigkeit und Rechtmäßigkeit der Beschilderung aus Sicht des Radfahrers überprüft. Seit dem Vorfall ist mir auch eine andere Verkehrsinsel in der Stadt ins Auge gefallen. Da steht ein Radampel auf einer Verkehrsinsel, die an der breitesten Stelle gerade mal 1m breit ist. Hier kann man mit dem Fahrrad (geschweige denn mit Hänger) nicht gefahrlos halten. Der "Rotlichtverstoß" ist quasi vorprogramiert. Was soll das? Warum darf so etwas gebaut werden?
 
Die passendere Bebauung gibt es bei uns öfters: Dort ist die Fahrradfuhrt nicht als Anteil am Fußgängerüberweg markiert, sondern führt direkt über die gesamte Straßenbreite, d.h. Fussgänger müssen auf der Insel stehenbleiben, Radler müssen ganz queren.
 
Dann fahr mit dem Anhänger halt auf der Strasse. :rolleyes:
Die Furt entspricht vermutlich den beim Bau geltenden Vorgaben bzw. Richtlinien. Da spielen mehrere Faktoren eine Rolle.
Hat aber vermutlich eine geheime Organisation zur Abzocke der Radfahrer seine Finger im Spiel :D
 
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