Wegen 30,- vor den Kadi ? Is nich Dein Ernst. Da musste erstmal einen Anwalt finden, der Bock auf so eine Nummer hat, denn u.a. der Streitwert bestimmt die Gebühren des Anwalts (abgesehen von der kostenpflichtigen sog. vertieften Einarbeitung, die er vorher macht). Für 30,- hat vermutlich keiner Bock. Bußgeldsachen sind m.W. nach einem Einspruch, der dann wiederum erstmal an das Gericht abgegeben werden muss, Sachen, die vor den Amtsgerichten ausgetragen werden (da herrscht anders als vor den Verwaltungsgerichten Anwaltszwang) und wenn es da zu einer Verhandlung kommt (viele Sachen werden nach einem Einspruch von Staatsanwaltschaft vorher mit dem Richter geklärt, u.U. gibt es gar keine mdl. Verhandlung usw.) sind Gerichtsgebühren von mind. 50,- fällig (eigentlich ein Prozentsatz des Bußgeldbescheides, aber eben mind. ein Fuffi)
Nee, frag nach nem Abreißblock 10er-Karte für die nächsten Touren (Ironie aus)