Totalschaden Cannondale ohne Verschulden

vielleicht ist cannondale so einsichtig und stellt sich nicht quer, weil die sollbruchstelle schaltauge versagt hat und stattdessen der rahmen hin ist. das ist nicht im sinne des erfinders und auch nicht in dem des kunden.

bevor ihr euch die schädel einschlagt, wartet doch mal ab was der :) zum schaden sagt und wie sich c´dale dazu stellt
Geb ich Dir recht. Im Augenblick sind wir ziemlich am im Trüben fischen...
 
der meinung sollte sich hoffentlich auf c´dale anschließen ;)

Schuldeingeständnisse passen grad leider nicht zum Zeitgeist. Sieht man hier im Forum ja oft.
Dem TE würde ich aber raten, sofern sich Händler und/oder CD querstellen, sich Rechtsbeistand zu suchen. So ein FSI kostet ja ein paar Scheine mehr als ne abgefallene Kurbel oder eine defekte bremse.

Gibt es eigentlich Bilder vom defekt? Und ist der Rahmen noch im Besitz oder ist der beim Händler/CD?
 
Ich fasse zusammen: Die Schaltung war scheiße eingestellt, so dass das Schaltwerk in die Speichen geraten konnte. Das Schaltwerk dreht sich ein Stück mit dem Hinterrad mit und weil oben am Schaltauge auch kein Anschlag ist, stößt es irgendwann an den Rahmen (oder gegen das Schaltauge, habe den Bock gerade nicht vor Augen). Dank Hebelwirkung (gestrecktes Schaltwerk) sind die auf den Rahmen wirkenden Kräfte so groß, dass er bricht. Wo genau haben wir ja immer noch nicht gesehen.
Die Frage ist jetzt, ob das Schaltauge tatsächlich in genau dieser Konstellation hätte früher brechen müssen, oder ob das eine Belastung ist, die vom Schaltauge gar nicht hätte abgefangen werden können. Die Cannondale-Schaltaugen sind eigentlich einigermaßen robust gestaltet und verbiegen sich bei Stürzen höchstens mal - und genau das ist meiner Ansicht nach auch der Hauptkonstruktionsgrund für tauschbare Schaltaugen allgemein, also laterale Krafteinwirkung abfangen.
 
Bitte sehr.

Wie gesagt, ich warte erst einmal die Reaktion von Cannondale und die des Händlers ab.

Es waren ja auch schon viele hilfreiche Kommentare dabei, sodass ich mich da auch schon ein wenig einlesen konnte.

Alles wird gut und es ist ja auch nur ein Fahrrad.
 

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Radiale Ausreißer vom Schaltwerk kann das Schaltauge nicht abfangen. Dafür ist es nicht mal gebaut = flache Bauform.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist zwar grundsätzlich richtig, was Garantiefälle betrifft aber beweis mal, dass hier wirklch einer vorliegt. Nach vier Runden zieht's plötzlich das Schaltwerk rein und der Rahmen wird davon geschrottet. Da zu beweisen, dass man als Kunde keinen Anteil dran hat, ist nahezu unmöglich und hängt nur von Treu und Glauben bei Händler und Hersteller ab.

In dem Fall ist die freiwillige Garantie des Herstellers völlig wumpe...
Der TE geht zu seinem Vertragspartner = Händler und pocht auf Gewährleistung {die in dt. in den ersten 6 Monaten mit Beweislastumkehr ist = der Händler muss wenn es vor Gericht geht via Gutachten das Gegenteil beweisen}.

Garantie = Hersteller / Gewährleistung = Verkäufer. Dat sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
Voraussetzung ist natürlich das das CD in DE gekauft wurde.
Wobei die Österreicher noch Konsumentenfreundlicher sind als wir.
 
In dem Fall ist die freiwillige Garantie des Herstellers völlig wumpe...
Der TE geht zu seinem Vertragspartner = Händler und pocht auf Gewährleistung {die in dt. in den ersten 6 Monaten mit Beweislastumkehr ist = der Händler muss wenn es vor Gericht geht via Gutachten das Gegenteil beweisen}.

Garantie = Hersteller / Gewährleistung = Verkäufer. Dat sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
Voraussetzung ist natürlich das das CD in DE gekauft wurde.
Wobei die Österreicher noch Konsumentenfreundlicher sind als wir.
Ich kenn den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Das Problem ist, der Behauptung des Herstellers, man habe das Produkt nicht sachgemäß behandelt, die Cannondale anführen könnte, stand zu halten. Drei Fahrten ist alles gut gegangen, dann plötzlich war das Rad ein Schrotthaufen. Ohne Gewalteinwirkung?!? Da hilft die Umkehr der Beweislast eher wenig. Wenn's wirklich drauf ankommen sollte und Cannondale auf einer Version der Gewaltsamen Zerstörung unter Missachtung der Anweisungen pochen sollte, wird es nicht so einfach. Wobei ich Cannondale nicht kenne und insofern nicht sagen kann, wie stark auf Prinzipien geritten wird. Was mich selbst aber etwas stutzig macht, sind die drei problemlosen Fahrten und dann der plötzliche Extremschaden. Wenns bei der ersten Fahrt passiert wäre, wäre ein Materialfehler einfacher zu erkennen gewesen. Ich würde meinen Auftritt beim Händler jedenfalls sehr vorsichtig gestalten, auch wenn der Defekt wirklich haarsträubend aussieht. Das Ausfallende am Rahmen hats richtig aufgerissen und ich frage mich, wie das Schaltauge montiert war? An meinen (vielgescholtenen) Cube Carbonrahmen ist die Steckachse direkt am Gegenstück vom Schaltauge eingeschraubt, das Gewinden ist aus Aluminium, wie das Schaltauge selbst. Ich frage mich ob man bei diesem den Rahmen so zurichten kann, oder obs nicht einfach das Schaltauge so verbiegen würde, dass einem treten nicht mehr in den Sinn kommen würde.
 
Warum Cannondale?
Mit denen redet man über die Gewährleistung nicht. Außer er hat das Bike direkt bei denen gekauft was ich in dem thread hier aber Ander lese.....
 
Warum Cannondale?
Mit denen redet man über die Gewährleistung nicht. Außer er hat das Bike direkt bei denen gekauft was ich in dem thread hier aber Ander lese.....
Als Händler würde ich(!) nicht den Schaden auf meine Kappe nehme. Wer entscheidet ist folglich Cannondale. Außer natürlich der Händler ist kein offizieller Cannondale Händler. Dann wird's komplizierter. Aber nur für ihn.
 
Vertragspartner ist doch der Verkäufer, das hat mit Cannondale ja kaum was zu tun. Ich würde das auch so machen; das Rad zurück geben und freundlich und bestimmt Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Schaut mal bei Luescher Teknik vorbei. Was da an Schrott von den Herstellern abgeliefert wird ist manchmal echt haarsträubend.
https://www.youtube.com/channel/UCY9JUMYI54lLOHpb_zbIedQ/videos
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist aber wiederum das Problem des Händler mit seinem Vertragspartner, vermutlich der Distri und der muss das dann mit Cannondale klären. Wobei das auch wieder anderen Gesetzen unterstellt ist.
Stichwort hier B2C und B2B.
Für den TE ist und bleibt der Verkäufer der Ansprechpartner. Alles andere kann und sollte ihm egal sein.
Ich mach das Spiel täglich in ner anderen Branche mit, wo Endkunden meinem Arbeitgeber ggü (Hersteller nicht Händler) Gewährleistungansprüche geltend machen möchte und höflichst einen KVA aufgrund der Garantieablehnung erhalten.
Und kannst mir glauben, auch 2 von 3 Anwälten kennen oder wollen den Unterschied nicht verstehen.
 
Ich finds geil, wie in jedem dieser Gewährleistungsthreads immer die 80% kommen, welche nicht den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennen, noch nie was von Beweislastumkehr gehört haben und dann immer so geile Tipps geben wie: Selbst schuld usw.

Selbst wenn er irgendwie theoretisch selbst schuld sein könnte, kann ihm das erstmal scheißegal sein und der Händler soll das Gegenteil beweisen. Warum sollte man nicht beim Händler reklamieren und einfach selbst zahlen, wie es einige hier raten?
Solche dämlichen Kunden wünscht sich doch jeder Händler.

Wenn der Händler bei Auslieferung die Anschlagschrauben nicht richtig eingestellt hat, passt das durchaus ins Schadensbild. Damit hat ja Cannondale nichts am Hut. Und der Händler soll erstmal iwie beweisen, dass er die Anschlagschrauben richtig eingestellt hatte ...
 
Ich vermute, das das obere Schaltwerkröllchen zu nah an die großen Ritzel der Kassette eingestellt war.
Das ist verdammt knapp, der Unterschied zwischen vernünftiger Funktion und Berührung der Kassette so knapp...
Das obere Leitröllchen hat während der Fahrt zwischen einem Spalt der Ritzel geklemmt, hat wie ein Hebel gewirkt und den Schaden verursacht.
Wenn alles noch im Unfallzustand noch so ist, müsste man doch durch einen Sachverständigen den Fehler des Händlers nachweisen können.
Außer es steht in einer Betriebsanleitung, das vor jeder Fahrt eine ordnungsgemäße Funktion kontrolliert werden muss.
Shit happens.
 
Das mit der Funktion kontrollieren ist ja auch fast nicht einforderbar. Daheim hebe ich evtl. das Rad an und schalte mal kurz hoch und runter (wer macht das bitte) und unterwegs unter Last unter komplett anderen Bedingungen kommt es zum Schaden.

Die meisten Radler wissen doch gar nix von Anschlag, B-Washer usw. Wäre ein Witz, wenn du als Hersteller damit durch kommst vom Kunden fordern zu können, dass er einen Schrauberlehrgang machen muss bevor er das Rad nutzen kann. Ich kenne (leider) viele Händler, die nicht mal in der Lage sind eine Eagle sauber einzustellen.
 
Ich finds geil, wie in jedem dieser Gewährleistungsthreads immer die 80% kommen, welche nicht den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennen, noch nie was von Beweislastumkehr gehört haben und dann immer so geile Tipps geben wie: Selbst schuld usw.

Selbst wenn er irgendwie theoretisch selbst schuld sein könnte, kann ihm das erstmal scheißegal sein und der Händler soll das Gegenteil beweisen. Warum sollte man nicht beim Händler reklamieren und einfach selbst zahlen, wie es einige hier raten?
Solche dämlichen Kunden wünscht sich doch jeder Händler.

Wenn der Händler bei Auslieferung die Anschlagschrauben nicht richtig eingestellt hat, passt das durchaus ins Schadensbild. Damit hat ja Cannondale nichts am Hut. Und der Händler soll erstmal iwie beweisen, dass er die Anschlagschrauben richtig eingestellt hatte ...
:daumen:
 
Ja, in der grauen Theorie ginge das wohl so. Dem Händler die Kiste hinstellen und drauf bestehen, dass er die Schaltung falsch eingestellt hat und somit für den Schaden verantwortlich ist. Der sofort einsichtige Händler wird sich entschuldigen und sofort ein neues Ersatzrad samt Merci-Schachtel aushändigen.
Oder eben nicht, was wahrscheinlicher ist. Dann muss man den Rechtsweg einschlagen - aber ob man da Aussicht auf Erfolg hat?? Im Zweifelsfall reicht die Aussage des Monteurs, alles korrekt eingestellt zu haben....
 
Ja, in der grauen Theorie ginge das wohl so. Dem Händler die Kiste hinstellen und drauf bestehen, dass er die Schaltung falsch eingestellt hat und somit für den Schaden verantwortlich ist. Der sofort einsichtige Händler wird sich entschuldigen und sofort ein neues Ersatzrad samt Merci-Schachtel aushändigen.
Oder eben nicht, was wahrscheinlicher ist. Dann muss man den Rechtsweg einschlagen - aber ob man da Aussicht auf Erfolg hat?? Im Zweifelsfall reicht die Aussage des Monteurs, alles korrekt eingestellt zu haben....

Nein, die Aussage reicht nicht, er muss es schon beweisen können, das ist ja gerade der Sinn der Beweislastumkehr.
 
Das der Händler vor Freude strahlend einem direkt ein neues Rad anbietet ist sicher unwahrscheinlich.
Wahrscheinlicher ist, das der erst einmal versucht abzuwiegeln und sich natürlich parallel mit Cannondale auseinandersetzt. Wenn der von der Zentrale grünes Licht für einen Austauschrahmen bekommt wird es einfach für beide.
Wenn nicht, wird es auf alle Fälle für eine der beiden Parteien, wenn nicht gar beide ungemütlich.
 
Das der Händler vor Freude strahlend einem direkt ein neues Rad anbietet ist sicher unwahrscheinlich.
Wahrscheinlicher ist, das der erst einmal versucht abzuwiegeln und sich natürlich parallel mit Cannondale auseinandersetzt. Wenn der von der Zentrale grünes Licht für einen Austauschrahmen bekommt wird es einfach für beide.
Wenn nicht, wird es auf alle Fälle für eine der beiden Parteien, wenn nicht gar beide ungemütlich.
Ich find's schon etwas eigenartig, dass viele davon überzeugt zu sein scheinen, dass einerseits 100% ig ein Gewährleistungsfall vorliegt, andererseits, dass man Händler und Cannondale gleich mit dem Gesetzesdampfhammer kommen soll, obwohl wir doch bisher nur eine Meinung und ein paar wenig aussagekräftige Bilder gesehen haben.
Ich weiss nicht, ob Gewährleistung vorliegt oder nicht, aber dem TE würde ich empfehlen, zum Händler zu gehen und mit diesem erstmal die Sache kritisch, aber nicht unverschämt und drohend zu diskutieren.
Dann kann er uns ja vielleicht mal erzählen, was der Händler gesagt hat. Wenn er der Meinung ist, dass dieser unsachlich ist und ihn zu Unrecht beschuldigt, kann er immer noch Cannondale direkt anschreiben.
Ein echtes Problem könnte er bekommen, wenn der Händler, bei dem er das Rad gekauft hat, kein offizieller Cannondale Händler ist und dieser sich quer stellt.
Aber ich würde mal vorschlagen, eins nach dem anderen zu machen.
 
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