Auf der verlinkten Seite ist das für Dich in Frage kommende Waldgesetz.
Im Bayerischen Waldgesetz stehen doch genau diese Punkte drin, nach denen Du fragst:
Jeder darf den Wald betreten, das Radfahren ist auf geeigneten Wegen erlaubt, der Waldbesitzer muss es dulden, Haftung beim Nutzer, nicht beim Besitzer. Daraus ergibt sich logischerweise, mangels Grundlage, dass der Waldbesitzer weder Personalien feststellen, noch Eigentum konfiszieren darf. Fertig.

Zitat:

Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) idF der Bekanntmachung vom 22. Juli 2005, GVBl 2005, S. 313, zul. geänd. d. § 40 d. G. v. 20.12.2011, GVBl. 689)

Art. 13 Betreten des Waldes

(1) Das Betreten des Waldes zum Zweck des Genusses der Naturschönheiten und zur Erholung ist jedermann unentgeltlich gestattet. Die Ausübung dieses Rechts wird nach Maßgabe der Vorschriften des V. Abschnittes des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG-hier Natur) gewährleistet. Weitergehende Rechte auf Grund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

(2) Die Ausübung des Rechts nach Abs. 1 erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften werden dadurch besondere Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Grundeigentümer oder sonstiger Berechtigter nicht begründet.

(3) Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.{/slide}{slide=Naturschutz-/Landschaftspflegerecht}Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG) vom 23. Februar 2011, GVBl 2011, S. 82

Mhh....auf "normalen" Wegen sehe ich da auch kein Problem. Bei so einen angelegten Trail zuerst mal auch nicht, man kann ja nicht wissen, wie der Weg entstanden ist.

Was ist allerdings, wenn mir der Waldeigentümer unmissverständlich sagt, dass dieser Weg nicht geduldet ist?
Ist das dann allein sein Pech und er muss es einfach akzeptieren, dass ein Weg illegal in seinem Wald angelegt wurde und das jetzt die Biker ihn fahren? Oder müsste er (selber?) den Weg eindeutig zurück bauen und zulegen, damit man erkennt, dass es kein Weg mehr sein soll? Wäre ja auch eine Antwort, mit der er dann was anfangen kann, wenn ihm soviel daran liegt.

Unabhängig davon sind aber meine Fragen 3) und 4) bisher noch offen, aber vielleicht hat ja die Tage einer von den Juristen Zeit, darauf zu antworten :)

Aber schon mal vielen Dank für eure Rückmeldungen bisher. :daumen:
 
Mhh....auf "normalen" Wegen sehe ich da auch kein Problem. Bei so einen angelegten Trail zuerst mal auch nicht, man kann ja nicht wissen, wie der Weg entstanden ist.

Was ist allerdings, wenn mir der Waldeigentümer unmissverständlich sagt, dass dieser Weg nicht geduldet ist?
Ist das dann allein sein Pech und er muss es einfach akzeptieren, dass ein Weg illegal in seinem Wald angelegt wurde und das jetzt die Biker ihn fahren? Oder müsste er (selber?) den Weg eindeutig zurück bauen und zulegen, damit man erkennt, dass es kein Weg mehr sein soll? Wäre ja auch eine Antwort, mit der er dann was anfangen kann, wenn ihm soviel daran liegt.

Unabhängig davon sind aber meine Fragen 3) und 4) bisher noch offen, aber vielleicht hat ja die Tage einer von den Juristen Zeit, darauf zu antworten :)

Aber schon mal vielen Dank für eure Rückmeldungen bisher. :daumen:
Nochmal:
Es steht alles in den verlinkten Texten.
Zu Frage 3: Die Krankenkassen können nicht auf den Waldbesitzer zukommen, weil er nicht haftet.

Zu den geeigneten Wegen (normale Wege gibt es nicht) steht drin, dass der Nutzer, also Du entscheidet, ob ein Weg geeignet ist. Wenn er da ist, ist er da. So sind übrigens die meisten Wanderwege entstanden. Der Waldbesitzer müsste den Weg komplett zurückbauen, damit es keiner mehr ist.
Zitat:
Der geeignete Weg

Art. 28 Abs. 1 Satz 1 BayNatSchG stellt lediglich klar, dass das Betretungsrecht auch auf Privatwegen in der freien Natur ausgeübt werden kann und enthält in der Formulierung ”geeigneten Wegen” für die genannten Erholungsformen keine weitere Einschränkungen.

Der Zweck der Formulierung „soweit sich die Wege dafür eignen“ ist deshalb primär darin zu sehen, den Grundeigentümern über die Duldung einer bestimmten Nutzung (z. B. Radfahren) hinaus keine weiteren Pflichten anzutragen. Insbesondere sind die Grundeigentümber nicht verpflichtet, Wege für eine bestimmte Nutzungsart auszubauen oder zu unterhalten. In diesem Sinne dient die Formulierung auch dem Zweck, die Grundeigentümer vor einem unzumutbaren Haftungsrisiko zu schützen.

Von diesem Verständnis ausgehend entscheidet der Erholungsuchende selbst, ob ein Weg im Sinne des Art. 28 Abs. 1 Satz 1 BayNatSchG für die von ihm gewählte Form der Erholung geeignet ist und trägt damit auch das Risiko einer falschen Beurteilung der Eignung. Schätzt er seine Fähigkeiten falsch ein bzw. überschätzt er sich, so trägt er alleine dafür die Verantwortung. Und dies ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass das Betretungsrecht “auf eigene Gefahr” wahrgenommen wird, auch richtig so.

Und zu Deiner Frage 4.
Was erwartest Du als Aussage von einem Juristen denn noch, wenn Du hier eine ganz klare Rechtslage präsentiert bekommst und eindeutig ist, dass die Aussagen des von Dir zitierten Waldbesitzers jeglicher Grundlage entbehren?
 
Ok, danke....sorry, dass es bei mir etwas länger dauert ;)

Das heißt, es hat in Bayern bisher noch nie eine derartige Klage (also Krankenkasse forderte Geldansprüche) gegen Waldeigentümer gegeben?
Nur weil sie kein Recht bekommen würden muss es ja nicht bedeuten, dass es nicht welche probieren/probiert haben, oder?
 
Ok, danke....sorry, dass es bei mir etwas länger dauert ;)

Das heißt, es hat in Bayern bisher noch nie eine derartige Klage (also Krankenkasse forderte Geldansprüche) gegen Waldeigentümer gegeben?
Nur weil sie kein Recht bekommen würden muss es ja nicht bedeuten, dass es nicht welche probieren/probiert haben, oder?
Es gibt auch Unfallopfer, die die Rettungssanitäter verklagen, weil diese deren Hose aufgeschnitten haben...
Natürlich kann man immer versuchen, einen Klageweg zu beschreiten. Wenn man unnötig Geld verpulvern will...

Naheliegender wäre, wenn die Krankenkasse den verunfallten MTB zur Kasse bitten würde, weil er den Weg falsch eingeschätzt hat/Gefahren nicht erkannt hat/unangemessene Geschwindigkeit etc. Dies nachzuweisen dürfte sehr schwer sein. Bei Risikosportarten wie bspw. auch beim Skifahren, kommen die Kassen in der Regel auch nicht auf den Geschädigten zu, egal, wie er unterwegs war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das heißt, es hat in Bayern bisher noch nie eine derartige Klage (also Krankenkasse forderte Geldansprüche) gegen Waldeigentümer gegeben?
Die Frage ist irrelevant, denn um die Abwehr dieser Ansprüche (sofern es welche gibt) kümmert sich die Haftpflichtversicherung des Waldeigentümers.
kommen die Kassen in der Regel auch nicht auf den Geschädigten zu, egal, wie er unterwegs war.
Hab ich anders erlebt. Meine Krankenkasse war ziemlich penetrant nach meinem MTB-Unfall, der in der Notaufnahme geendet ist.
 
Aber darauf zielte meine 3. Frage ab, @mw.dd.
Ich wollte eben wissen, ob es dazu überhaupt schon mal gekommen ist (auch wenn die Aussicht auf Erfolg ziemlich gering wäre) und falls ja, wie das ganze dann abgelaufen ist bzw. ablaufen würde.
D.h., selbst wenn irgendwer einen Anspruch dem Waldeigentümer gegenüber stellen sollte, kümmert sich dann seine Haftpflicht darum (die sie ja meines Wissens eh haben müssen?) und er selber hat damit keine Scherereien?

Ich reite deshalb etwas darauf rum, weil ich ggf. nicht was behaupten möchte und dann zeigt mir der Waldeigentümer, dass es sehr wohl schon derartige Fälle gegeben hat. Würde mich ja unglaubwürdig machen und ich will keinen solchen Unsinn erzählen wie sie uns oft erzählen.
Und da du ja offensichtlich selber schon die Erfahrung gemacht hast, dass eine KV sehr penetrant sein kann, ist ja die Frage nach bekannten Fällen trotzdem legitim. Wenn die KV "nur" an den Sportler selber heran tritt, dann ist es ja einerseits nachvollziehbar, andererseits positiv für die Waldbesitzer....würde ich auch in Ordnung finden.
 
Aber darauf zielte meine 3. Frage ab, @mw.dd.
Ich wollte eben wissen, ob es dazu überhaupt schon mal gekommen ist (auch wenn die Aussicht auf Erfolg ziemlich gering wäre) und falls ja, wie das ganze dann abgelaufen ist bzw. ablaufen würde.
D.h., selbst wenn irgendwer einen Anspruch dem Waldeigentümer gegenüber stellen sollte, kümmert sich dann seine Haftpflicht darum (die sie ja meines Wissens eh haben müssen?) und er selber hat damit keine Scherereien?

Ich reite deshalb etwas darauf rum, weil ich ggf. nicht was behaupten möchte und dann zeigt mir der Waldeigentümer, dass es sehr wohl schon derartige Fälle gegeben hat. Würde mich ja unglaubwürdig machen und ich will keinen solchen Unsinn erzählen wie sie uns oft erzählen.
Und da du ja offensichtlich selber schon die Erfahrung gemacht hast, dass eine KV sehr penetrant sein kann, ist ja die Frage nach bekannten Fällen trotzdem legitim. Wenn die KV "nur" an den Sportler selber heran tritt, dann ist es ja einerseits nachvollziehbar, andererseits positiv für die Waldbesitzer....würde ich auch in Ordnung finden.
Puh,
Du hast im Moment entweder zu viel Zeit, oder Du neigst eh dazu, Sachen zu verkomplizieren.

Alles was Du hier beschreibst, kann Dir doch völlig egal sein.
Die Rechtsgrundlage ist ganz einfach:
Du darfst da fahren.
Nimm das Gesetz im Rucksack mit, wenn Du Dich dann besser gewappnet fühlst.
Aber Du kannst das auch einfach in einem Gespräch sagen. Was soll daraus denn groß entstehen? Maximal stehen sich 2 Meinungen gegenüber, die Du dort (im Wald) aber sicherlich nicht verhandeln musst.

Jede darüber hinaus führende Diskussion mit "hätte, wäre, wenn und falls" ist müßig und wenig zielführend.

Es sind auch schon Wanderer und andere (Nicht-Mountainbiker, Skifahrer, Langläufer, Jäger....) im Wald zu Schaden gekommen. Auch hierzu hat es sicherlich unterschiedlichste Prozesse und Urteile gegeben. Dennoch würdest Du Dir beim Wandern im Wald doch darüber keine Gedanken machen. Auch der Waldbesitzer würde die im Gespräch wohl nicht ernsthaft zitieren. Es sei denn, er will in seinem Wald überhaupt niemanden haben und will allen Angst machen.
 
Puh,
Du hast im Moment entweder zu viel Zeit, oder Du neigst eh dazu, Sachen zu verkomplizieren.
Ich finde seine Frage völlig legitim.
Auch wenn der Sachverhalt für DICH noch so klar auf der Hand zu liegen scheint, muss er das im Auge der Versicherung nicht sein.
Beispiel aus dem Alltag eines Tourenführers: Ein Teilnehmer verunfallt auf einer geführten Tour schwer. Obwohl du dir als Tourguide keinen vorsätzlich oder nachlässig geleisteten Fehler zuschulden kommen lassen hast (und das auch beweisen kannst) UND obwohl der verunfallte Biker im Leben nie auf die Idee kommen würde, DICH als Guide zu einer wie auch immer gearteten Verantwortung ziehen zu wollen, wird genau das passieren, dass die Unfall- oder Krankenversicherung des Opfers DICH als Guide vor einem Gericht verantwortlich machen möchte. Das passiert automatisch zur Abwehr der Ansprüche. Aus Sicht der Versicherung ein zwingend notwendiger Schritt.
Was dann genau vor einem Gericht passiert, kann genau das sein, was du beschreibst, muss es aber nicht.
Hatten wir alles schon. Es geht wohl zugunsten des Beklagten aus, aber durch den Ärger musst du erstmal durch (mit Rechtsanwalt und Beistand).

Im übrigen finde ich (meine subjektive Meinung), dass sich der Waldpächter sehr vernünftig verhalten hat. Wäre schön, wenn sich alle so redselig und verständnisvoll verhielten.
 
Ich finde seine Frage völlig legitim.
Auch wenn der Sachverhalt für DICH noch so klar auf der Hand zu liegen scheint, muss er das im Auge der Versicherung nicht sein.
Beispiel aus dem Alltag eines Tourenführers: Ein Teilnehmer verunfallt auf einer geführten Tour schwer. Obwohl du dir als Tourguide keinen vorsätzlich oder nachlässig geleisteten Fehler zuschulden kommen lassen hast (und das auch beweisen kannst) UND obwohl der verunfallte Biker im Leben nie auf die Idee kommen würde, DICH als Guide zu einer wie auch immer gearteten Verantwortung ziehen zu wollen, wird genau das passieren, dass die Unfall- oder Krankenversicherung des Opfers DICH als Guide vor einem Gericht verantwortlich machen möchte. Das passiert automatisch zur Abwehr der Ansprüche. Aus Sicht der Versicherung ein zwingend notwendiger Schritt.
Was dann genau vor einem Gericht passiert, kann genau das sein, was du beschreibst, muss es aber nicht.
Hatten wir alles schon. Es geht wohl zugunsten des Beklagten aus, aber durch den Ärger musst du erstmal durch (mit Rechtsanwalt und Beistand).

Im übrigen finde ich (meine subjektive Meinung), dass sich der Waldpächter sehr vernünftig verhalten hat. Wäre schön, wenn sich alle so redselig und verständnisvoll verhielten.
Tut mir leid. Aber als normaler Biker fahre ich nicht durch den Wald und mache mir über mögliche Haftungsfragen und potenzielle Versicherungsfälle Gedanken. Ich fahre da. Ansonsten sollte ich evtl. besser zuhause bleiben, da immer etwas schief gehen kann und evtl. dann meine Versicherung kritisch wird oder was auch immer.

Und wenn mich ein Waldbesitzer, Wanderer, Förster, Jäger oder was auch immer anhält und belabert, dass ich da (in Bayern!) nicht fahren darf, sollte mir die Gesetzesgrundlage vertraut sein, um argumentieren zu können. Aber mehr auch nicht.
Wenn ich dann in BW oder anderswo unterwegs bin, sieht es schon wieder ganz anders aus. Aber hier ging es um einen Trail in Bayern.

Wenn ich Tourguide wäre - was der TE aber hier nicht ist - ist es sicher nochmal eine andere Fragestellung, da du hier für andere die Verantwortung trägst und ggfs. haftbar gemacht werden könntest. Das steht hier aber gar nicht zur Diskussion. Für eine solche Tätigkeit wäre dann sicherlich auch eine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine entsprechende Absicherung durch einen Verband/Verein nötig.
 
Puh,
Du hast im Moment entweder zu viel Zeit, oder Du neigst eh dazu, Sachen zu verkomplizieren.

Alles was Du hier beschreibst, kann Dir doch völlig egal sein.
Die Rechtsgrundlage ist ganz einfach:
Du darfst da fahren.
Nimm das Gesetz im Rucksack mit, wenn Du Dich dann besser gewappnet fühlst.
Aber Du kannst das auch einfach in einem Gespräch sagen. Was soll daraus denn groß entstehen? Maximal stehen sich 2 Meinungen gegenüber, die Du dort (im Wald) aber sicherlich nicht verhandeln musst.

Jede darüber hinaus führende Diskussion mit "hätte, wäre, wenn und falls" ist müßig und wenig zielführend.

Es sind auch schon Wanderer und andere (Nicht-Mountainbiker, Skifahrer, Langläufer, Jäger....) im Wald zu Schaden gekommen. Auch hierzu hat es sicherlich unterschiedlichste Prozesse und Urteile gegeben. Dennoch würdest Du Dir beim Wandern im Wald doch darüber keine Gedanken machen. Auch der Waldbesitzer würde die im Gespräch wohl nicht ernsthaft zitieren. Es sei denn, er will in seinem Wald überhaupt niemanden haben und will allen Angst machen.

Nein, ich habe nicht zu viel Zeit. Ich nehme mir die Zeit, weil ich es einfach genauer wissen will. Jeder versucht es immer möglichst einfach zu halten, am besten auf Stammtischniveau (das will ich dir jetzt aber nicht unterstellen ;) ), ohne wirkliche Fakten zu kennen. Dafür wäre mir die Zeit zu schade.
Aber ja, es kann durchaus sein, dass ich es oft komplizierter sehe als es ist, sorry. Vielleicht denke ich zu umständlich, vielleicht sind die Antworten nicht eindeutig genug. Die Antwort von mw.dd zeigt aber, dass du es vielleicht auch manchmal zu einfach/eindeutig siehst.

Ich hatte ja die ganz einfache Frage gestellt, ob es für einen derartigen Fall schon mal eine Klage gegeben hat. Darauf habe ich keine Antwort erhalten, es wird nur um den Brei geschrieben. Es muss sich auch keiner verpflichtet fühlen mir zu antworten, wenn ich ihn damit auf die Nerven gehe, nur weil ich es mal genauer wissen will. Hätte ja sein können, dass evtl. @Sun on Tour oder @HelmutK aus dem Stegreif Beispiele hätten schreiben können. Wenn dem nicht so ist, auch ok.

Es geht in dem ganzen Fall in erster Linie nicht um MICH oder meine Versicherung, sondern lediglich darum, mit was sich der Waldbesitzer offensichtlich konfrontiert sieht und was davon wirklich auf ihn zutreffen könnte....wenn nämlich seine Ausführungen auch paar Wahrheiten enthalten hätten, müsste man ja möglicherweise in zweiter Linie unsere Position und handeln auch etwas hinterfragen. Und falls seine Argumente allesamt Unsinn sind, wäre es ja für ihn vielleicht auch hilfreich zu wissen. Ich bin mir sicher, bei überzeugenden, stichhaltigen Argumenten kommt der ein oder andere schon ins grübeln, auch wenn er es vor Ort nicht zugeben oder gar nachgeben würde.

Aber in der heutigen Zeit kommt so etwas anscheinend nicht mehr gut an, wenn man was hinterfragt und versucht, den Horizont in jeglicher Richtung zu erweitern :(
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

die Seite der DIMB ist ja schon genannt worden. Weiterführend empfehle ist diese Seite, die vom DOSB und vom dt. Forstwirtschaftsrat getragen wird. Wald.Sport.Bewegt: https://www.waldsportbewegt.de/materialien/rechtsfragen/
Dort gibt es mehrere Leitfäden zur Haftung im Wald. Alle sind sich einig. Eine Haftung im Wald, und dazu gehören auch Wege, besteht grundsätzlich nicht für Gefahren die sich aus der Natur ergeben. Bei den anderen Gefahren kommt es darauf an, ob ein Nutzer damit rechnen musste bzw. diese erkennen konnte. Selbst wenn ein Weg als MTB Tour ausgeschildert wäre, bleibt die Haftungslage gleich. Also das Haftungsargument ist nicht richtig.
Auf der Seite sind auch drei Urteile (Loch, Schwelle, Treppe) die zeigen, dass eine solche Klage eines Mountainbikers nicht erfolgsversprechend ist. Der Waldbesitzer hat i.d.R. eine Grundbesitzer Haftpflicht, die dann den Schriftverkehr erledigt, falls tatsächlich noch jemand auf die Idee kommt zu klagen.

(Das Haftungsargument kommt höchstens bei dezidiert angelegten MTB Flowtrails auf, weil diese z.T. nicht mehr als Waldwege, sondern als Erholungseinrichtung gelten können. Die Leitfäden beschreiben, was eine Erholungseinrichtung ist.)

Auf der Seite befindet sich auch ein Urteil was unter einem Weg zu verstehen ist. Ein Weg eine erkennbare Spur in der Landschaft. Unabhängig davon wie diese entstanden ist.

Bleibt also noch die Frage, ob es sieht hierbei um ein Weg handelt, der sich für Radfahrer eignet. Dazu haben wir hier eine längere Ausführung.
https://www.dimb.de/wp-content/uplo..._Muenchen_vom_17.01.1983_Az._9_B_80_A_965.pdf
Im Anhang ein Urteil, wie ein Gericht diese Eignung auslegt. Ich denke damit darf man schon argumentieren, dass alles was erkennbar nach Weg aussieht und ich darauf in der Lage bin mit dem Rad zu fahren, in Bayern eigentlich auch gesetzlich gedeckt ist. Denn wenn ich nicht in der Lage bin darauf Rad zu fahren, dann muss ich halt schieben, werde damit zum Fußgänger und der darf sogar querfeldein laufen. Schäden alleine durch das Radfahren, die über die übliche Duldungspflicht für Fußgänger hinausgehen, sind normalerweise ja auch keine zu erwarten.

Aber ich möchte auch nicht verschweigen, dass wir in Bayern eine enorme Diskussion um dieses Thema haben. Es gab dazu mehrere Gesprächsrunden mit den Fachministerien. Andere Stakeholder drängen auf eine Verschärfung der Rechtslage, bzw. eine restriktivere Auslegung. Es ist die DIMB, die hier die Interessen der Mountainbiker verteidigt.

Wir sollten uns deshalb schon der verschiedenen Intereressenslagen bewusst sein. Die Rechtslage in Bayern ist für Radfahrer sehr freundlich. Tragen wir mit unserem Verhalten dazu bei, dass dies auch so bleibt.

PS. Das Anlegen von Wegen ist schon immer verboten. Dessen sollte man sich bewusst sein, dass dies berechtigterweise zu sehr viel Unmut bei den Waldbesitzern sorgt.
 

Anhänge

Meines Wissens gab es durchaus Gerichtsverfahren, in denen der Grundstückseigentümer in Haftung übernommen werden sollte. Einhellige Meinung aller Gerichte in Deutschland ist aber, dass der Grundstückseigentümer für "waldtypische" Gefahren nicht haftet. Wenn ein Fußgänger über eine Wurzel stolpert oder ein Radfahrer in ein Schlagloch auf einem Trail fährt, dann ist der Grundstückseigentümer nicht haftbar. Anders sieht es aus, wenn beispielsweise Zäune zum Viehtrieb quer über die Straße gespannt werden und nicht gesondert kenntlich gemacht werden.

Die Abwehr solcher Forderungen ist normalerweise Sache der Grundstückshaftpflichtversicherung, sofern vorhanden.

In der Krankenversicherung gehen mögliche Entschädigungsansprüche gegen Dritte bereits aufgrund gesetzlicher Vorschriften auf den Sozialversicherungsträger über. Klagen der Krankenversicherungen gegen Grundstückseigentümer sind allerdings eher selten. Wenn, dann erfolgt die gerichtliche Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche meist auf Betreiben der Unfallversicherungen, die sich im allgemeinen entsprechende Entschädigungsansprüche abtreten lassen oder in ihren Versicherungsbedingungen vorsehen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, mögliche Schädiger in Anspruch zu nehmen. Bei jeder Schadensmeldung an die Unfallversicherung wird standardmäßig abgefragt, ein anderer möglicherweise für den Schaden verantwortlich ist.

Dass es hier solche Verfahren gibt, liegt auch daran, dass selbst bei leichteren Verletzungen, trotzdem infolge von Arbeitsausfall, Rehakosten Krankenhaustagegeld, Invaliditätsentschädigung und ähnlichem schnell mal eine deutlich 5-stellige Summe zusammenkommt.

@scratch_a: ich habe den Eindruck, dass das "Haftungsproblem"von vielen Waldbesitzern mittlerweile als vorgeschobenes Argument benutzt wird, seit sie gemerkt haben, dass das Radfahren im Wald vom allgemeinen Betretungsrecht gedeckt und somit nicht grundsätzlich verboten ist.

Jedenfalls dürfte kein Waldbesitzer von Dir verlangen, dass Du Dich ausweist oder gar Dein Rad konfiszieren.
 
Vieles an den Begründungen der MTB-Gegner ist lächerlich.
Aber was mir mehr im Kopf bleibt, ist, dass die beiden Biker auch nachdem sie vom Landwirt eingeholt wurden, einfach nichts einsehen wollten. Da braucht man sich dann über nichts mehr wundern.
Auch nicht darüber, dass die Argumente zum Eindämmen solcher Auswüchse irgendwann "lächerlich" werden.
Solange "wir" nicht anfangen uns an die eigene Nase zu fassen, brauchen wir uns nicht über "lächerliche" Argumente der Gegner wundern...
 
Solange "wir" nicht anfangen uns an die eigene Nase zu fassen, brauchen wir uns nicht über "lächerliche" Argumente der Gegner wundern...
Erstens: Woher weißt Du das die Schilderung des Landwirtes stimmt bzw. so im Artikel so wiedergeben wurde wie geschildert?
Zweitens: Die übergroße Mehrheit "fasst sich regelmäßig an die eigene Nase". Wie wäre es, wenn man aufhört genau diese Mehrheit für das (vermeintliche) Fehlverhalten von ein paar wenigen in Sippenhaft zu nehmen?
 
Durch die Mountainbiker werde das Erdreich locker und könne weggeschwemmt werden.
Forstmaschinen verdichten den Boden, MTB Fahrer lockern ihn wieder auf.
Passt doch :D

Ich kann mir einfach immer noch nicht vorstellen, dass MTB Fahrer einfach so quer durch den Wald fahren. IdR benutzen sie irgendwelche Spuren, die durch andere (Forstarbeiter) entstanden sind. Wenn die Waldbesitzer das nicht wollen, müssen solche Spuren nach der Baumernte einfach rückgebaut werden.
 
Erstens: Woher weißt Du das die Schilderung des Landwirtes stimmt bzw. so im Artikel so wiedergeben wurde wie geschildert?
Zweitens: Die übergroße Mehrheit "fasst sich regelmäßig an die eigene Nase".
Woher weißt du, dass sich "die übergroße Mehrheit regelmäßig an die eigene Nase fasst"? - Statistik, Erfahrung? Auch eine Form von "Sippenhaft", oder?
Nenn' mir einen Grund, die Aussagen des Landwirts anzuzweifeln? Ist er dir als notorischer Lügner bekannt?
Hast du einen Grund, seine Aussagen anzuzweifeln? - Nein? Ja? - Wenn ja, nenn mir den Grund. Wenn nein: warum zweifelst du sie dann an?
Merkst du was?
Ich weiß, was ich sehe.
 
Leute, bleibt locker. ;)

"Ein Wort mag das andere gegeben haben, denn Knabl gibt zu: „Ich war ein bissl erregt.“ " Kann mir gut vorstellen, dass es da etwas hitziger zugegangen ist. Wie man in den Wald hinein ruft...

Die "Wahrheit" wird irgendwo in der Mitte liegen.
Ja, man sollte sich generell immer mal wieder fragen, ob das eigene Handeln in Ordnung ist und man darf auch andere mal darauf Hinweisen. Aber alle unter Generalverdacht zu stellen, egal ob Radler oder Landwirt/Waldbesitzer, ist auch nicht korrekt.
 
Etwas Sport würde dem Landwirt gut stehen. Wie wäre es mit Radfahren?8-)
Nein im Ernst, ich kann das Radfahrer-bashing langsam nicht mehr hören. Was bescheisst der Bauer sich wegen ein paar Quadratmeter Wiese? Wenn er mit seinem Traktor abkürzt sieht das wohl schlimmer aus.
Wahrscheinlich würde etwas Kohle aus der Gemeidekasse (Stichwort: Tourismus) die Bedenken des Bauern schnell zersteuen...
 
Die auf dem Foto zu sehende Stelle sieht aber eher so aus als würde sie regelmäßig als Parkplatz oder Ausweiche von Kraftfahrzeugen verwendet.
Und wenn es denn so schlimm sein sollte, es steht jedem frei seinen Grund mit einem Zaun zu versehen.
 
Die auf dem Foto zu sehende Stelle sieht aber eher so aus als würde sie regelmäßig als Parkplatz oder Ausweiche von Kraftfahrzeugen verwendet.
Und wenn es denn so schlimm sein sollte, es steht jedem frei seinen Grund mit einem Zaun zu versehen.
Das spricht ja für die These von "Sun on Tour", dass es hier um etwas anderes geht. Der schlaue Landwirt will halt was vom Kuchen abhaben. Kann man ja verstehen, er sieht ja aus, als würde er am Hungertuch nagen.
Übel finde ich, dass sich die Zeitung vorort sich so leicht einspannen lässt.
 
Ich packe den Artikel mal hier rein:
https://www.merkur.de/lokales/regio...polizei-coronavirus-andrang-13717232.amp.html
Den Punkt mit der Wiesen Abfahrt finde ich nicht gut, aber "eine normale Waldbewirtschaftung sei angesichts der vielen Trails fast unmöglich" , finde ich lächerlich. Seit wann wird auf Wanderwege und inoffizielle MTB-Trails Rücksicht genommen, wenn es um Holzeinschlag geht.

Ich war auch das eine oder andere mal am Taubenberg weil das bei einem Freund vor der Haustür ist, zuletzt letzten Sommer. Da waren noch keine tausenden Fahrer zu sehen, aber laut besagtem Freund geht es da schon ganz schön zur Sache im Moment.
Als ich das letzte Mal dort war, war es den Waldarbeitern sehrwohl möglich einen Trail auf ca 50m Länge mit Holz zuzuwerfen, warum die das verlernt haben sollten frage ich mich schon. Blöd wäre natürlich, wenn sie einem Radler einen Baum auf den Kopf werfen, das kann aber mit Wanderen genauso passieren.

Das spricht ja für die These von "Sun on Tour", dass es hier um etwas anderes geht. Der schlaue Landwirt will halt was vom Kuchen abhaben. Kann man ja verstehen, er sieht ja aus, als würde er am Hungertuch nagen.
Übel finde ich, dass sich die Zeitung vorort sich so leicht einspannen lässt.

Eine Zeitung bringt alles, was Clicks/Absatz verspricht. Jede Zeitung. Das ist deren Geschäft.
 
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