Neue StVO-Regeln ab Ende April: Radfahren soll sicherer werden

Neue StVO-Regeln ab Ende April: Radfahren soll sicherer werden

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Am 28. April tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Neben höheren Strafen für Autofahrer gibt es auch diverse Neuerungen für Radfahrer. Wir haben hier die neuen Vorschriften in der Übersicht.

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Neue StVO-Regeln ab Ende April: Radfahren soll sicherer werden
 
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge


(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit

Ja, aber wie bei allen Gesetze ist es Auslegungssache, "möglichst" ist hier das Zauberwort. Niemand is gezwungen im Gully zu fahren oder auf dem Randstreifen, vor allem nicht wenn er sich dadurch selbst gefährdet. Die körperliche Unversehrtheit ist immer höher zu bewerten als das Recht anderer auf freie Fahrt.

Wie gesagt, durch diverse Urteile bestätigt, die Policia sagt ebenso nix obwohl die mich ebenso ausladend überholen müssen, genauso wie die meisten Brummifahrer, die es komischerweise fast immer schaffen mit nem 40 Tonner und ordentlich Abstand zu überholen. Der durchschnittliche Rentner und SUV-Fahrer (meine beiden Lieblingsfeindbilder) scheinen eher Angst davor zu haben die Gegenspur zu benutzen.

Auch ein befreundeter Verkehrsrichter (Rennradfahrer :D) bestärkt mich in diesem Vorgehen und hält alle die ganz rechts fahren für "wahnsinnig", da er täglich die Ergebnisse verhandeln darf.
 
Ach ja: ich fahre immer schreiend bunt durch die Gegend, Licht ist immer dabei, und rote Ampeln is mir einfach zu teuer um da erwischt zu werden.
Will ja wie gesagt heil wieder ankommen und den KFZlern ne Chance geben mich nicht umzufahren.

und ich fahre kein Rennrad, hatte ich das erwähnt?
 
Wichtig ist doch, dass man als Radfahrer als vollwertiger Verkehrsteilnehmer wahrgenommen wird.

Dazu muss man halt "die anderen" verstehen.

Dazu müssten Radler mal Autofahren, Autofahrer mal Radfahren, alle verkehrsteilnehmer wenigstens einmal an einer mehrspurigen Kreuzung in einem LKW wenigstens Sitzen und in die Spiegel schauen...

In Deutschland haben Autos fast alles verdrängt. In Wolfsburg rollt ohne Corona alle 10 sekunden ein neues vom Band, das sucht einen Käufer.

Es gibt kaum "Fahrerevolution", das erste Fahrrad, das erste Mofa/Roller, die 125er und dann vielleicht nen Echtes Motorrad - wurden komplett ersetzt durch Taxi MAMA oder Bus, direkt zum Führerschein mit 17 und zum ersten Auto.

Ich bin zumindest für verpflichtende Motorradfahrstunden für den Autoführerschein. Wenn man seine eigenen Knautschzone ist, dann wird das erhitzte deutsche Kleinhirn doch schon aus selbstschutz etwas defensiver.
 
und es ändert dennoch nichts an der Tatsache, dass die Gegenfahrbahn zum Überholen genutzt werden muss.

Ich geh jetzt Rennradfahren...

Und es ändert auch nichts daran, dass der Rennradler möglichst weit rechts zu fahren hat.
Möglichst weit rechts heisst demnach nicht in der Mitte der Fahrbahn.
Und benutzungspflichtige Radwege zu benutzen sind.
 
Ich fahre im Alltag viel Rad, Arbeit etc.
Wichtig ist doch, dass man als Radfahrer als vollwertiger Verkehrsteilnehmer wahrgenommen wird.
Daran krankt das ganze doch. Viele Autofahrer sind sich dessen gar nicht bewusst.
Wenn ich mal einem an die Scheibe klopfe, weil er im morgendlichen Stopp&Go den Schutzstreifen ignoriert sind die alle immer total pikiert. Viele verstehen nicht, dass da ein „normaler“ Verkehrsteilnehmer ist, der genau wie der Autofahrer Rechten und Pflichten hat.

Vielleicht hilft diese Gesetzesänderung das ein wenig zu ändern...

Grüße
Tom

Dem Verhaltensmuster nach zu beurteilen, jedenfalls so wie ich das regelmässig beobachte, scheint man sich nicht wie normale und vollwertige Verkehrsteilnehmer zu benehmen und dabei auch andere Rechte und Pflichten zu haben.

Der Autofahrer wird vom Radler massgeregelt, wenn er den Schutzstreifen ignoriert.
Quetscht sich aber der Radler im morgendlichen Stop & Go rechts am Rückstau an den Autos vorbei und ignoriert dabei jeglichen vorgeschriebenen Mindestabstand sind alle erzieherischen Massnahmen wieder den Bach runter.
 
Ja, aber wie bei allen Gesetze ist es Auslegungssache, "möglichst" ist hier das Zauberwort.

Akzeptier doch dein Eigentor :P

Wer Mittig fährt, weil er meint es wäre notwendig um andere im Verkehr zu erziehen, um überhaupt wahrgenommen zu werden, oder weil er so ein "enges Überholen verhindert" der fährt eben nicht "so weit wie möglich" am Fahrbahnrand und er nimmt dem nachfolgenden Verkehr sogar die Chance zum Ausweichen, und auch entgegenkommender Verkehr hat weniger Spielraum.


Wenn du meinst, so ist es sicherer, dann mach halt. Im Sinne des Erfinders ist deine Spitzfindigkeit halt nicht.

Mir wäre das zu stressig und ich würde woanders fahren.
 
Dem Verhaltensmuster nach zu beurteilen, jedenfalls so wie ich das regelmässig beobachte, scheint man sich nicht wie normale und vollwertige Verkehrsteilnehmer zu benehmen und dabei auch andere Rechte und Pflichten zu haben.

das gilt hüben wie drüben. es keine 'spezies' problem, es ist ein menschheitsproblem. das problem bei den sich völlig fehl verhaltenden ist die wahl des mittels!


Der Autofahrer wird vom Radler massgeregelt, wenn er den Schutzstreifen ignoriert.
Quetscht sich aber der Radler im morgendlichen Stop & Go rechts am Rückstau an den Autos vorbei und ignoriert dabei jeglichen vorgeschriebenen Mindestabstand sind alle erzieherischen Massnahmen wieder den Bach runter.

diese 'belehrerei' ist doch eh sinnfrei. die meisten sind alle alt genug um ihr tun und handeln selbst zu verantworten. man merkt doch schnell, ob sich jemand absichtlich so verhält, oder ob ihm gerade ein fehler unterlaufen ist ... nur: wir alle machen sie - täglich. und leider ist das menschlich und endet ab und an in einer tragödie. dass sollte man bestmöglich versuchen für sich zu vermeiden ;-).
 
Mit solch einer Einstellung, solltest du dein Auto bitte bis auf weiteres einfach mal in der Garage stehen lassen.

An den Rest - der Abstand von 1,50m war bisher auch immer empfohlen und wurde nur nie eingehalten.

Jetzt sind 2m per Gesetz geregelt.
Ob ein Auto nun nur 1,5m, statt 2m, beim überholen einhält, wird niemand rügen... Es geht darum dass ÜBERHAUPT Abstand eingehalten wird.
Stimme Dir 100% zu! Deshalb fahre ich nur in Ausnahmesituationen auf der Straße (wenn kein Fahrradweg vorhanden) oder Landstraße. Persönlich fühle ich mich viel wohler, wenn Abstand gehalten wird.

Aber (!) - ich glaube der Abstand ist gar nicht entscheidend, sondern dass die Autofahrer sich auf Fahrradfahrer einstellen und rücksichtsvoll fahren.
Warst Du mal in den Niederlanden auf dem Fahrrad unterwegs? Ich bekomme dort regelmäßig einen Herzinfarkt als Radfahrer. Die Autos fahren im Zentimeterabstand an den Radfahrer vorbei (aber meistens in angemessenem Tempo).
Zudem gibt es gefühlt weniger Fahrradrowdys als in deutschen Großstädten.
Wahrscheinlich ist es eine Kulturfrage und alle müssen lernen miteinander die Straßen zu teilen. Im Moment beherrschen Autos in Deutschland die Straßen, davon müssen wir weg.
 
Der Autofahrer wird vom Radler massgeregelt, wenn er den Schutzstreifen ignoriert.
Quetscht sich aber der Radler im morgendlichen Stop & Go rechts am Rückstau an den Autos vorbei und ignoriert dabei jeglichen vorgeschriebenen Mindestabstand sind alle erzieherischen Massnahmen wieder den Bach runter.


Steht ausreichender Raum zur Verfügung, etwa ein Meter zwischen Fahrzeug und Bordstein, dürfen Radfahrer rechts überholen, wenn die Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen vor einer Ampel stehen.

Allerdings – so sagt es der gesunde Menschenverstand – und so lautet auch die Straßenverkehrsordnung (Paragraf 5 Absatz 8): mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht!

► Übrigens: Durchschlängeln zwischen den stehenden Autos ist nicht erlaubt!

Und warum muss der Radfahrer jetzt nicht 1,5m Mindestabstand halten?
Na weil er eben nicht den Autofahrer verletzen kann!!!
 
Wer Mittig fährt, weil er meint es wäre notwendig um andere im Verkehr zu erziehen, um überhaupt wahrgenommen zu werden, oder weil er so ein "enges Überholen verhindert" der fährt eben nicht "so weit wie möglich" am Fahrbahnrand und er nimmt dem nachfolgenden Verkehr sogar die Chance zum Ausweichen, und auch entgegenkommender Verkehr hat weniger Spielraum.
Wenn ich nicht so mittig wie möglich fahre, was immer noch mehr rechts als links ist, dann werde ich von Autofahrern super eng überholt, weil sie meinen, mich noch in der selben Spur überholen zu müssen. Wenn ich so mittig wie möglich fahre, dann werden sie gezwungen, die Spur zu wechseln, was überhaupt den notwendigen Mindestabstand möglich macht.
Das hat nix mit Erziehen zu tun, sondern ist meiner persönliche Handhabe, um dafür zu sorgen, dass ich sicher auf der Straße fahren kann. Ich habe keine tonnenschwere Knautschzone um mich herum, insofern werde ich das Rechtsfahrgebot selbstverständlich nicht so auslegen, als wäre ich 100% abgesichert und abgeschirmt von meiner Umwelt.
 
Die ganze Kultur muss sich ändern mMn. Solche Regeln sind Papiertiger. Wenn die Autolobby weiter so stark bleibt wird sich an der generellen Rasermentalität und Auto-Pendlerkultur nichts ändern.

In RLP sind seit 5 Jahren so genannte Radschnellwege in Planung aber es passiert rein gar nichts.
 
Auch ein befreundeter Verkehrsrichter (Rennradfahrer :D) bestärkt mich in diesem Vorgehen und hält alle die ganz rechts fahren für "wahnsinnig", da er täglich die Ergebnisse verhandeln darf.

Schön für dich, wenn du mit einem Verkehrsrichter befreundet bist.
Ob er die ganz rechts fahrenden für "Wahnsinnig" hält ist ja durchaus sein Problem.
Da er aber als Richter sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen kann bleibt es trotzdem dabei, dass die STVO besagt möglichst weit rechts zu fahren.
Daran halten sich auch Richter.
 
Schön für dich, wenn du mit einem Verkehrsrichter befreundet bist.
Ob er die ganz rechts fahrenden für "Wahnsinnig" hält ist ja durchaus sein Problem.
Da er aber als Richter sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen kann bleibt es trotzdem dabei, dass die STVO besagt möglichst weit rechts zu fahren.
Daran halten sich auch Richter.

Dann definiere möglichst weit rechts.
Es gibt auch Gerichtsurteile, bei denen ein Seitenabstand von rund 80cm, zugesprochen wurden.
Deinereiner würde dies als mittig fahren bezeichnen, ich als möglichst weit rechts
 
Das mit dem "möglichst" wurde dir doch jetzt schon erklärt, oder?

Und wenn du jetzt ein einziges Urteil findest, bei dem ein Radfahrer, der beim Überholvorgang verletzt wurde, eine Teilschuld von einem Richter bekam, weil er in der Mitte seiner Fahrspur gefahren war, dann geb ich meinen Führerschein zurück...
 
Soll sicherer werden.... der selbe Quatsch wie bei Rollern etc. NIRGENDS hat der Gesetzgeber es bis jetzt geschafft endlich eine Helmpflicht einzuführen. DAS wäre, wenn auch passive, aber zusätzliche Sicherheit.

Dann muss sich halt der ein oder andere Juppie morgens im Büro die Friese neu legen...
 
Soll sicherer werden.... der selbe Quatsch wie bei Rollern etc. NIRGENDS hat der Gesetzgeber es bis jetzt geschafft endlich eine Helmpflicht einzuführen. DAS wäre, wenn auch passive, aber zusätzliche Sicherheit.
helmpflicht ist ein sehr zweischneidiges schwert, was leicht nach hinten los geht (wenn nämlich dadurch leute vom radfahren abgehalten werden).
aktiver sicherheitsgewinn wäre eine generelle abschaffung der radwegebenutzungspflicht und begleitende bekanntmachungskampagnen dieses sachverhalts. aktiver sicherheitsgewinn wäre umkehr der innerstädtischen T30-regelung: es gilt immer T30, außer es stehen andere schilder da.
 
Die ganze Kultur muss sich ändern mMn. Solche Regeln sind Papiertiger. Wenn die Autolobby weiter so stark bleibt wird sich an der generellen Rasermentalität und Auto-Pendlerkultur nichts ändern.

In RLP sind seit 5 Jahren so genannte Radschnellwege in Planung aber es passiert rein gar nichts.
In Bonn ist es noch schlimmer - weil die Kommunikation zwischen Stadt und Land nicht funktioniert hat, wurde ein Radschnellweg nicht in die Planung eines Straßenneubaus aufgenommen. Inzwischen behauptet die Stadt, es würde sich nicht rechnen.

https://www.general-anzeiger-bonn.d...dschnellweg-entlang-der-a565-auf_aid-47949449
 
Dann definiere möglichst weit rechts.
75 - 80 cm Abstand zu Gehwegen. Urteil des BGH vom 26. April 1957 (Az. VI ZR 66/56),
80 - 100 cm Fahrbahnen ohne parkende Fahrzeuge. BGH, VersR 1964,653
80 - 150 cm Abstand zu geparkten Kfz. OLG Oldenburg, VersR 1963, 490 oder OLG Bremen, MDR 2008, 1096, LG Berlin, Az. 24 O 466/95, OLG Karlsruhe, Az. 10 U 283/77
 
75 - 80 cm Abstand zu Gehwegen. Urteil des BGH vom 26. April 1957 (Az. VI ZR 66/56),
80 - 100 cm Fahrbahnen ohne parkende Fahrzeuge, BGH, VersR 1964,653
80 - 150 cm Abstand zu geparkten Kfz. OLG Oldenburg, VersR 1963, 490 oder OLG Bremen, MDR 2008, 1096, LG Berlin, Az. 24 O 466/95, OLG Karlsruhe, Az. 10 U 283/77

Und wo ist jetzt der praktische Unterschied zum Bankett?
 
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