"Finanziell abgeliefert" hat hier erstmal der Freistaat bzw das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) bzw also wir Steuerzahler, in Form einer €250.000 Förderung für den DAV !
Stellt sich natürlich die Frage aus welcher Motivation heraus das StMUV da mal eben ne Viertelmillion € für den DAV locker macht?
Verfolgt man im
Nachbarfred aufmerksam die entsprechenden Beiträge und folgt deren Verlinkungen, ist es gar nicht so schwierig sich ein gewisses Bild von der Lage zu verschaffen. Angefangen hat das ganze Theater im Allgäu 2016 wo der Waldbauernverband und 2017 dann auch die Jägerschaft massiv gegen Radfahrer Stimmung gemacht haben.
Der Versuch die damalige (noch unter Seehofer) Umweltministerin U. Scharf von den "Problemradlern" zu überzeugen schlug komplett fehl. Tja blöd gelaufen erstmal. Aber dann kam 2018 Söder und Scharf musste gehen. In den diversen links zu Zeitunsgartikeln wird auch immer wieder ein gewisser
Eric Beißwenger erwähnt, seines Zeichens Umweltpolitischer Sprecher der CSU, dem StMUV also mehr als nah
Für die mit der bayrischen Verfassung arg unzufriedene Forst- und Jägerschaft ist es natürlich ein toller "Zufall" dass besagter Herr Beißwenger
"Mitglied im Alpwirtschaftlichen Verein, Bayerischen Bauernverband, Westallgäuer Baumverein, Allgäuer Schafhalterverband, Forstbetriebsgemeinschaft, Bayerischen Jagdverband und in weiteren Vereinen und Verbänden" ist.....
Die Nachfolger von Frau Scharf waren der "Angelegenheit" Ihres Partei- bzw Fraktionskollegen Beißwenger dann scheinbar deutlich zugänglicher. Sogar so zugänglich dass man sich mit dem DAV zusammengesetzt hat, Ihm €250.000 angeboten hat für ein Positionspaper genannt "Leitfaden MTB".
Das war natürlich bei Auftragserteilung komplett ergebnisoffen!
Keineswegs war es quasi "Bedingung" dass der DAV ob der großzügigen "Spende" seine eigenen Statuten (Rechtshandbuch vor 2018;
"Können des Fahrers ist ausschlaggebend für die Eignung eines Weges") schwuppdiwupp als
"nicht mehr haltbar" einstuft und damit letztlich den Weg geebnet hat für die nun vorliegende verfassungswidrige Verwaltungsverordnung mit ihren "objektiven Kriterien" zur Wegeeignung. Mit jener lässt sich jeder Bergweg m.o.w. willkürlich für Radfahrer sperren, ganz im Sinne des Herrn Beißwenger, ähh, der Allgäuer Bauern/Jäger/Forst, was ja ähhh eigtl das gleiche ist.