Rechtslage in Bayern - Diskussionsthread

Gut, aber im Steinwald läuft es ja offensichtlich über die Begründung Gemeinverträglichkeit. Es werden hier ja die Fußgänger anscheinend über das gemeinverträgliche Maß hinaus durch Biker beeinträchtigt...:rolleyes:
 
Gut, aber im Steinwald läuft es ja offensichtlich über die Begründung Gemeinverträglichkeit. Es werden hier ja die Fußgänger anscheinend über das gemeinverträgliche Maß hinaus durch Biker beeinträchtigt...:rolleyes:

Auch dazu gibt es bereits ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 03.07.2015 - 11 B 14.2809)

Ich zitiere mich mal selbst:
...
Während nun Radfahrer Ziel anonymer Anschläge werden, funktioniert in Bayern,
entsprechend der Rechtslage das Miteinander von Radfahrern und Fußgängern. So
nun auch im gegenständlichen Bannwald Ottobeuren. Nachdem der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof im Sommer 2015 das Fahrradverbot aufgehoben hatte, das
im Bannwald seit 1959 zum Schutz der Fußgänger galt, berichtet die Memminger
Zeitung am 29.11.2016:

Bannwald: Radler verhalten sich „sehr rücksichtsvoll"
Anders als zunächst von Touristikamtsleiter Peter Kraus befürchtet gibt es im
Bannwald keine Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern. Angesichts teils
enger und kurvenreicher Wege hatte nicht nur Kraus die Befürchtung geäußert, dass
es bei Begegnungen von Radlern und Wanderern zu Problemen kommen könnte.
Der Touristikamtsleiter hatte damals angekündigt, gegebenenfalls Beschwerden zu
sammeln und nach einem Jahr dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorzulegen.
Dazu besteht nun jedoch keine Notwendigkeit: Seit mehr als einem Jahr dürfen
Radler sowie Wanderer im Bannwald unterwegs sein und weder beim Touristikamt
noch beim Bürgerbüro sind laut Kraus Beschwerden eingegangen. Vielmehr habe er
von „sehr rücksichtsvollem Verhalten“ der Radfahrer gegenüber den Wanderern
gehört.“

So bestätigt sich im Nachgang des Urteils die befriedende Wirkung der bayerischen
Rechtslage auf den befürchteten sozialen Konflikt zwischen Radfahrern und
Fußgängern und schließlich auch die eingangs erwähnte Auswertung des Urteils der
NJW Neue Juristische Wochenschrift, insbesondere auch auf „sehr schmalen
Wegen“ mit „erhebliche Steigungen“ (RdNr. 11 des Urteils).
Anders stellt sich das Verhältnis von Radfahrern und Fußgängern in Baden-
Württemberg dar, wo die dort zum Schutz der Fußgänger eingeführte 2-Meter-Regel
(§ 37 Abs. 3 Satz 3 LWaldG), die das Radfahren im Wald nur auf Wegen mit
mindestens zwei Metern Breite erlaubt, diesen sozialen Konflikt neu entfachte und
aufrecht hält. So hatte sich nach einer intensiven Konfliktphase kurz nach dem
Auftreten des Mountainbiken in den 1990er Jahren das Verhältnis zwischen den
Nutzern verbessert. Verschlechtert hat es sich wieder durch neue
Gesetzesregelungen, die im Rahmen der Novellierung des Landeswaldgesetzes
vorgenommen wurden und deren Resultat ein 2-Meter Fahrgebot für Radfahrer ist,
so die mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg geförderten „Konfliktanalysen als
Grundlage für die Entwicklung von umweltgerechten Managementstrategien in
Erholungsgebieten“, Prof. Dr. Karl-Reinhard Volz und Carsten Mann, 2006.
Hinsichtlich einer möglichen Gefährdung heißt es in der o.g. Veröffentlichung
bezugnehmend auf ein Interview mit dem Geschäftsführer des Schwarzwaldvereins
(SWV), dem zweitgrößten deutschen Wanderverband, weiter: Eine von den
Mountainbikern ausgehende gesundheitliche Gefährdung der Wanderer durch
Begegnungen wird relativiert:
"Also das halte ich persönlich jetzt subjektiv für einen
Witz, muss ich ihnen ehrlich sagen."
 
nochmal bzgl Pfaben
https://www.onetz.de/oberpfalz/pfaben-erbendorf/pfaben-nur-fuss-waldhistorischem-pfad-id3230588.html

das trifft hald auch nicht das ganze Jahr zu, dass das notwendig wäre. Eher in den wärmeren Monaten bei schönen Wetter an Tagen wo viele frei haben. Ich fahre den Weg bei schönem Wetter an Sonn- und Feiertagen deshalb selbst nicht gerne, da einfach zu viel los ist. Mich nerven die Wanderer bzw es kommt einfach kein Flow auf. Und ich nerve die Wanderer, weil diese meistens Platz machen, Kinder und Hunde auf die Seite ziehen usw... Auch wenn die Begegnungen nett sind und man sich grüßt und jeder zuvorkommend ist nimmt man sich doch irgendwie gegenseitig den Spaß am eigentlichen.

Also falls da wirklich ehrlich parallel ein adäquater Ersatz gesucht werden würde wäre das schon was. Besucherlenkung durch Angebot ist ja auch nix schlimmes. Wird aber (so meine Vermutung) nur nicht passieren. Die haben ja nicht einmal Ahnung was ein MTB der den Weg aktuell fährt daran gut findet, bzw halten den Weg ja für ungeeignet zum "Radfahren". Und die Behauptung, man habe mit allen beteiligten gesprochen kann ich mir auch nicht vorstellen. Jemand der sich dort vor Ort engagiert soll jetzt zustimmen und darauf bewusst verzichten weil ein paar die den gleichen Sport ausüben sich daneben benehmen - no way...




So kenn ich das auch - aber wenn es alle 30 Sekunden ist... und so oft trifft man in Pfaben Sonntagnachmittag auf dem Teilstück mindestens jemanden.

Ansonsten hatte ich im Fichtelgebirge erst einmal ein Belehrung, dass ich hier nicht fahren dürfte - das war aber kein Einheimischer sondern Urlauber :lol:
Eben, ich fahr da auch nicht am Wochenende und bei schönem Wetter wenn das Waldhaus offen hat.
Aber ich sehe das halt nicht so dass ich das so machen muss, sondern machen kann um Stoßzeiten zu vermeiden und den Stress für alle zu minimieren.

Daher empfinde ich die Sperrung als ein Unding.

Ich muss jetzt mal im weiteren Bekanntenkreis die Anwaltschaft abklappern um Rat einzuholen.
(Da ich da im Umkreis von 10km wohne sollte ich eigentlich klageberechtigt sein.)
Wobei das hiermit auch wieder egal sein sollte, grade weil der Steinwald auch mit MTB Touren wirbt (siehe oben).
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-41399?hl=true
Auf jeden Fall ein ziemlich unnötiger Mist, und immer mit der gleichen einfältigen Lösung.
 
Auch dazu gibt es bereits ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 03.07.2015 - 11 B 14.2809)

Ich zitiere mich mal selbst:
...
Während nun Radfahrer Ziel anonymer Anschläge werden, funktioniert in Bayern,
entsprechend der Rechtslage das Miteinander von Radfahrern und Fußgängern. So
nun auch im gegenständlichen Bannwald Ottobeuren. Nachdem der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof im Sommer 2015 das Fahrradverbot aufgehoben hatte, das
im Bannwald seit 1959 zum Schutz der Fußgänger galt, berichtet die Memminger
Zeitung am 29.11.2016:

....
👍Danke, dieses Urteil hatte ich schon wieder vergessen!
 
Wenn die Klagebefugnis fehlt, hat man keinen Anspruch auf Beseitigung rechtswidriger Schilder, so dass diese erst einmal hängen bleiben können, bis sich jemand mit Klagebefugnis dagegen richtet. Dann sollte es aber bei der zuständigen Behörde schnell gehen.
 
Eben, ich fahr da auch nicht am Wochenende und bei schönem Wetter wenn das Waldhaus offen hat.
Aber ich sehe das halt nicht so dass ich das so machen muss, sondern machen kann um Stoßzeiten zu vermeiden und den Stress für alle zu minimieren.

Daher empfinde ich die Sperrung als ein Unding.
Genau!

Weil es gerade so gut dazu passt, zitiere ich mich nochmal selbst:
...
Auch der aktuelle Stand von Wissenschaft und Forschung zum Verhältnis von Wanderern zu Radfahrern lässt irgendwelche sicherheitsrechtlichen Bedenken wegen potentieller Konfliktsituationen zwischen Radfahrern und Wanderern nicht erwarten:

Eine Auswertung der "Soziale Konflikte Studie" (Dreyer/Menzel/Endres, Wandertourismus, 2009, S. 119) befasst sich intensiv und fundiert mit der Frage, ob und wie es zu Konflikten zwischen Wanderern und Radfahrern gekommen ist und kommen kann. Drei Erkenntnisse sind hervorzuheben:

1. Erkenntnis 1: 0% der Wanderer sehen einen Lösungsansatz in Hinweisschildern:

a) Die Frage, ob Hinweisschilder zur Konfliktlösung beitragen können, beantwortet die Studie eindeutig:​
Wanderer fordern mit Nachdruck das langsame Vorbeifahren oder z. B. eine Klingelpflicht der Mountainbiker. Hinweisschilder, auf denen die Mehrfachnutzung der Wege durch Mountainbiker signalisiert werden, geben sie gar nicht erst als Lösungsansätze an (0%).​
Dies entspricht auch der Rechtslage und der Intention des Verfassungsgebers: Solange jedoch dem Fußgänger ein Vorrang in der Art suggeriert wird, dass dieser entgegen der Feststellung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 16.06.1975 (Rd.Nr. 122) nicht nur auf gemeinsam genutzten Wegen, sondern auch durch Ausschluss anderer Erholungsuchender erfolgen kann, wird der soziale Konflikt nicht befriedet. So lautet auch das Fazit in Forschung Radverkehr – Infrastruktur I- 9/2011, Radfahrer und Fußgänger auf gemeinsamen Flächen. Die Ausgrenzung anderer Erholungssuchender führt gerade nicht zur Lösung des Konflikts, im Gegenteil: Das Miteinander funktioniert dann gut, wenn genügend Platz vorhanden ist, bei gemischten Flächen kein Verkehrsmittel einen Vorrang suggeriert bekommt, der Gesamteindruck eindeutig ist in dem Sinne, dass der Radverkehr bei den Fußgängern „zu Gast" ist und sich entsprechend in der Fahrgeschwindigkeit anpasst. Wo wäre das eher der Fall als in der freien Natur?​
b) Dass dies funktioniert, kann man auch den Ausführungen der Rupprecht Consult Forschung und Beratung GmbH im Merkblatt "RADFAHRER und FUSSGÄNGER" entnehmen:​
Empirische Studien zeigen, dass Radfahrer dazu neigen, ihr Verhalten anzupassen. Auch wurde beobachtet, dass Fußgänger durch Radfahrer weniger behindert werden als umgekehrt:​
Es sind die Radfahrer, die flexibel sein müssen. Radfahrer verringern ihre Geschwindigkeit und versuchen bei hoher Fußgängerdichte ein Zusammentreffen auf andere Weise zu verhindern. Erhebungen zeigen, dass sie sich unvorhersehbarer Bewegungen, insbesondere bei unbeaufsichtigten kleinen Kindern, sehr bewusst sind. Ängste vor einem allgemein rücksichtslosen Verhalten der Radfahrer sind unbegründet. Und in der Praxis reguliert sich der Fahrradverkehr in hohem Maße selbst. Macht die Fußgängerdichte das Radfahren zu schwierig, benutzen Radfahrer alternative Routen. Die Angst, dass Fußgänger von der Masse an Radfahrern bedrängt werden könnten, ist ebenfalls unbegründet.​
c) In der öffentlichen Diskussion wird die Gefährdung von Wanderern durch die Biker zwar immer wieder herausgestellt. Tatsächlich sind Unfälle zwischen Fußgängern und Bikern jedoch äußerst selten. Gemessen an der großen Zahl der Selbstunfälle von Fußgängern sowie anderer Naturnutzer in den Bergen tendiert die Zahl der Unfälle im Begegnungsverkehr mit Mountainbikern gegen Null. So sind der Sicherheitsforschung des Deutschen Alpenvereins (DAV) keine Unfälle aus dem Begegnungsverkehr zwischen Mountainbikern und Wanderern bekannt (Hr. Schubert, 1998, brfl.). Auch auf dem für Biken zugelassenen Wegenetz von Österreich sind bislang nur äußerst selten Unfälle passiert. WIEGAND (1993), zitiert in WÖHRSTEIN (1998: 79/80), teilt mit, dass auf den 2.700 Kilometer in Tirol freigegebenen Forststraßen während eines Jahres keine einzige Kollision zwischen Biker und Fußgänger gemeldet wurde. Die extrem niedrige Unfallrate wird auch durch Daten von BLUMENTHAL (o.J.) aus den USA bestätigt.​

All diese wissenschaftlich belegten Thesen spiegeln sich auch in der Gesetzgebung wieder:​
Die Bekanntmachung des Ministeriums aus dem Jahr 1976 benutzt unter II. Nr. 2 bezüglich der Grenzen der Gemeinverträglichkeit den Begriff "unzumutbar". Eine Notwendigkeit für Beschränkungen des Begegnungsverkehrs von Fußgängern und Radfahrern sieht sie dort nicht. Das Ministerium geht vielmehr davon aus, dass eine gemeinsame Nutzung von Wegen unter gegenseitiger Rücksichtnahme sowohl Radfahrern als auch Fußgängern normal ist. Art. 26 Abs. 2 Satz 3 BayNatSchG beschreibt das Gebot der Gemeinverträglichkeit mit:​
"Die Rechtsausübung anderer darf nicht verhindert oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden (Gemeinverträglichkeit)", so dass der Erholungsuchende mit zumutbaren Störungen durch andere auskommen muss.​
Nach Art. 141 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Verfassung stehen die verschiedenen Arten der Erholung in der Natur grundsätzlich gleichwertig nebeneinander, ohne dass eine bestimmte Rangordnung aufgestellt werden könnte (vgl. BayVerfGH, E.v. 24.7.1979 – Vf. 10-VII-77 – VerfGHE 32, 92/98 f.). Damit hatte der Verfassungsgeber bereits selbst die Lösung des sozialen Konflikts bewirkt, indem er die Akzeptanz der gemeinsamen Wegenutzung durch die Erholungsuchenden voraussetzt. Hierfür bedarf es, wie die Wanderer im Einklang mit der Bayerischen Verfassung feststellen, keiner Hinweisschilder.​
...​
Manchmal sind die richtigen Schilder aber doch ganz hilfreich.​
 
... Wanderer fordern mit Nachdruck das langsame Vorbeifahren oder z. B. eine Klingelpflicht der Mountainbiker. ...
Das kann ich so verallgemeinert nicht glauben. In der Praxis kann man es insbesondere bezüglich Klingeln nämlich keinem recht machen, es gibt also nicht den einen Wunsch der Wanderer.
Mal ist es zu kurz (vorher), dann zu lange, dann zu leise oder dann zu laut. Und jene, welche ernsthaft eine Klingelpflicht wollen, sollen bitte mal in der StVO nachlesen. Offensichtlich ist ihr (Rest)Fahrschulwissen in diesem Punkt lückenhaft.
 
Meine Empehlung ist eine "Trailbell".

Da fällt mir gerade ein, dass es eine von der DIMB hier gibt:
https://fahrradklingel-shop.de/swisstrailbell/?p=1übrigens mit 10% Ermäßigung für Mitglieder auf alle Klingeln...
Meine King Naben gehen auch als Klingel durch würde ich mal behaupten :cool:

Nur bergauf bringt das nichts, aber da ist der Schreckfaktor zwecks Geschwindigkeitsunterschied auch deutlich geringer.

Chancenlos ist man meist bei Joggern mit Kopfhörern, aber die nehmen sich ja selber aus dem Spiel.
 
Du musst auf Schrittempo verzögern und das früh genug. Das funktioniert am besten.

Wie ist das eigentlich in Deutschland? Bei uns in Österreich gilt die StVO quasi überall. Auch auf Trails. Bei euch auch?
 
Sehe ich auch so. Die StVO regelt dann eben auch den Verkehr auf Wegen und Steigen und beendet damit eine gewisse Narrenfreiheit, die manche für sie beanspruchen.
 
Sehe ich auch so. Die StVO regelt dann eben auch den Verkehr auf Wegen und Steigen und beendet damit eine gewisse Narrenfreiheit, die manche für sie beanspruchen.
So ist das!
Dort wo öffentlicher Verkehr stattfindet - also auch auf Wegen im Wald - gilt die StVO.

Btw. dort wo die StVO gilt treten landesrechtliche Regelungen zurück. Das berücksichtigen aber nicht alle Landesgesetze - oder Ausführungsbestimmungen der Exekutive.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eben, ich fahr da auch nicht am Wochenende und bei schönem Wetter wenn das Waldhaus offen hat.
Aber ich sehe das halt nicht so dass ich das so machen muss, sondern machen kann um Stoßzeiten zu vermeiden und den Stress für alle zu minimieren.

Daher empfinde ich die Sperrung als ein Unding.

Ich muss jetzt mal im weiteren Bekanntenkreis die Anwaltschaft abklappern um Rat einzuholen.
(Da ich da im Umkreis von 10km wohne sollte ich eigentlich klageberechtigt sein.)
Wobei das hiermit auch wieder egal sein sollte, grade weil der Steinwald auch mit MTB Touren wirbt (siehe oben).
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-41399?hl=true
Auf jeden Fall ein ziemlich unnötiger Mist, und immer mit der gleichen einfältigen Lösung.
Genau - die Sperrung ist ein Unding, da nur für ein paar Stunden die Woche wenn überhaupt sinnvoll. Ein gute Alternativangebot könnte ja den Druck rausnehmen - und die Sperrung (ob jetzt rechtens oder nicht) für die, die sie eigentlich wollten unnötig machen.

schon gemeldet?
https://www.dimb.de/verbotmelder/
 
Zuletzt bearbeitet:
Zumindest ist der gute Mann Rechtsanwalt. Einen gewisses juristisches Verständnis sollte vorhanden sein. Es ist zwar Wahlkampf, aber dieses Video sollte man öfter teilen
Und das Video zeigt nach Aussage meiner Bekannten aus dem Augsburger Raum nur die (neueste) Spitze des Eisbergs.
In den Augsburger westlichen Wäldern, ein sehr beliebtes, abwechslungsreiches und nebenbei das einzige MTB Gebiet dort, wird ähnlich verfahren. Seit vielen Jahrzehnten benutzte Fuß- und Radwege werden zugelegt oder beseitigt. Begründung sei, dass diese Wege angeblich erst kürzlich angelegt wurden und deswegen ein Haftungsproblem für diese illegalen Wege besteht.
Natürlich auch, ohne das es jemals einen Fall gab, in dem gehaftet werden musste.
 
Natürlich auch, ohne das es jemals einen Fall gab, in dem gehaftet werden musste.
Ja in den WW haben wir zudem das Problem, dass es da extrem viele Waldbesitzer gibt, ein regelrechter Flickenteppich. Alles was der Bima gehört wurde nun gesperrt. Weil Renaturierung ist das übliche Blabla, wie eben mit der Haftung oder nicht existentem Streit zwischen Wanderern und Mountainbikern. Hauptsache es klingt dramatisch.

Die WW sind aber nicht das einzige Gebiet, auf der Ostseite Augsburg liegt der Derchinger Forst, da gibts auch sehr viele Trails und der Förster dort ist Mountainbikern gegenüber sehr viel aufgeschlossener.

Aber einfach ist das alles nicht bei uns. Ich hocke inzwischen am liebsten für 50min in Zug (oder fahre mit nem Kumpel) nach Treuchtlingen zu den Heumödern Trails.
 
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