Bußgeld für das befahren von Trails

Jetzt habt ihr mich angefixt. Ich hab nochmal etwas recherchiert zu den Landschaftsschutzgebieten im Bereich Aachen.

Ich hab mal bei Trailfroks gesucht und in Aachen auch einen "Enduro2.0" gefunden.
https://www.trailforks.com/trails/enduro-2-0/

Wen ich mir die Lage im "inkasPortal" der Städeregion Aachen aufrufe ist da nichts bzgl LSG oder NSG dargestellt (rot wäre NSG, grün LSG):
1740044794413.png


Aufällig ist hier aber, dass generell im bereich der Stadt Aaachen garnichts eingetragen ist.

Dann habe ich bei der Stadt Aachen direkt geschaut.

Laut deren Aussage auf Link gibt es einen "rechtsgültigen Landschatsplan 1988" und eine "Neuaufstellung Landschaftsplan". Man kann also davon ausgehen dass der LSP aus 1988 (+Änderung Nr. 15 und Nr. 18) gilt.

Leider finde ich auf der Seite die Festsetzungkarte die dort mehrfach erwähnt wird nicht (bin ich zu doof?).

Aber im Textteil geht es ab Seite 55 um LSGs.
1740048145699.png


Also selbst wenn dort oder irgendwo im Bereich der Stadt Aachen LSG wäre, darf man mit Fahrradern fahren, weil ja kein Kraftfahrzeug.

Das Ganze bekommt für mich aber langsam wirklich ein besonderes Geschmäckle...nicht das die da OWIGs austeilen nach einer geplanten noch nicht rechtskräftigen Festsetzung von einen zukünftig geplanten LSG
:troll:

Jetzt ists auch erstmal gut ...
 
Laut deren Aussage auf Link gibt es einen "rechtsgültigen Landschatsplan 1988" und eine "Neuaufstellung Landschaftsplan". Man kann also davon ausgehen dass der LSP aus 1988 (+Änderung Nr. 15 und Nr. 18) gilt.
Die Naturschutzverordnungen, die in NRW durch die Bezirksregierungen erlassen werden, haben eine maximale Gültigkeit von 20 Jahren. Eine Änderung verlängert die Gültigkeitsdauer nicht. Das Landschaftsgesetz, in dessen Rahmen der Plan 1988 eingeführt wurde, ist in der Form nicht mehr gültig. Bei der Suche im NRW-Portal findet man, dass es 2000 aufgehoben wurde und der Nachfolger wäre das Landesnaturschutzgesetz (ab §7). Die Frist für Naturschutzverordnungen gilt für Landschaftspläne aber wohl nicht.
 
Hey,
hier mal ein kurzes Update. Bisher kam tatsächlich noch nichts von der Stadt und mittlerweile zweifle ich auch daran, ob überhaupt noch etwas kommt (will aber natürlich auch nicht aktiv nachfragen :D).
Im Buschfunk und diversen WhatsApp Gruppen, ging aber die Nachricht rum, dass sich anscheinen Mitglieder vom ansässigen Verein nochmal mit den Förstern getroffen haben und dort eine Art "Duldung" der länger bestehenden Strecken ausgehandelt wurde. Allerdings gibt es momentan noch nichts Offizielles von einer der Instanzen.
 
Im Buschfunk und diversen WhatsApp Gruppen, ging aber die Nachricht rum, dass sich anscheinen Mitglieder vom ansässigen Verein nochmal mit den Förstern getroffen haben und dort eine Art "Duldung" der länger bestehenden Strecken ausgehandelt wurde. Allerdings gibt es momentan noch nichts Offizielles von einer der Instanzen.
Ich bin vermutlich auch der Teil der besagten WhatsApp Gruppen, aber von einer wirklichen Duldung habe ich noch nichts gehört.
Vor zwei Wochen hatten sich tatsächlich die Ranger, das Forstamt und Vertreter vom GFAC getroffen. Falls es mal eine Duldung bzw. ein Trailnetz geben soll, wird sich das bei den beiden Funktürmen abspielen. Über die Legalisierung der Trails wird auch schon seit Jahren gesprochen und bisher ist absolut nichts passiert. Deswegen wird vermutlich auch weiterhin nichts passieren.
Die wirklich interessanten Trails sind aber eh nicht im Gespräch, von daher wird das eh keine Akzeptanz finden.
Am Donnerstag waren übrigens wieder die Ranger zusammen mit der Polizei und Ordnungsamt unterwegs :D
 
Hey,
hier mal ein kurzes Update. Bisher kam tatsächlich noch nichts von der Stadt und mittlerweile zweifle ich auch daran, ob überhaupt noch etwas kommt (will aber natürlich auch nicht aktiv nachfragen :D).
Das heißt es wurde vor Ort Geld abgeknöpft und jetzt kommt kein schriftlicher Bescheid?

Am Donnerstag waren übrigens wieder die Ranger zusammen mit der Polizei und Ordnungsamt unterwegs :D
Na dann wisst ihr/alle ja hoffentlich, dass in Zukunft erst mit einem schriftliche n Bescheiud bezahlt werden sollte.

Es bleibt jedenfalls spannen! Alles Gute und keep the rubber-side down!
 
Das heißt es wurde vor Ort Geld abgeknöpft und jetzt kommt kein schriftlicher Bescheid?


Na dann wisst ihr/alle ja hoffentlich, dass in Zukunft erst mit einem schriftliche n Bescheiud bezahlt werden sollte.

Es bleibt jedenfalls spannen! Alles Gute und keep the rubber-side down!
Normalerweise ist dass doch so, wenn du vor Oet gleich zahlst, kommt kein Bescheid mehr
 
Ah ok. Dann ist ja gut. Hatte es irgendwie so verstanden, dass vor Ort Geld bezahlt wurde/werden sollte. Ja dann glaube ich auch nicht, dass da noch was kommt.

Das mit der Grenze bei 55€ ist sicherlich eine praktische Regelung oder ggf. sogar Anweisung.

Wenn man als Adressat eines sog. Verwaltungsaktes (und darum geht es hier) allerdings einen schriftlichen Bescheid verlangt, muss dieser auch ausgestellt werden. Zwar nicht sofort, aber im Nachgang.
 
Das eigentlich traurige ist, das sich die Diskussion seit über 15 Jahren immer wiederholt. Zum Frühjahr stapeln sich die Beschwerden, so das reagiert und dokumentiert werden muss. Zahlen würde ich niemals, sondern immer Widerspruch einlegen. Sobald der Wald grüner wird, verschwinden die Wege und der Hundebesitzer sieht den bösen Biker nicht mehr. Die gebauten Anlagen werden zerstört, um den Frieden zwischen Forstamt und GAFC zu wahren. Finde ich in Ordnung, nur das ignorieren und aussitzen der Stadt zum Trailnetz ist eine gelinde gesägt eine Unverschämtheit.
 
Stehen die dann so richtig am Trailausgang und halten einen an? Selbst wenn se dir mim auto hinterher fahren würd ich das spiel ne weile Mitspielen...Schön langsam vorm Auto herkurbeln....runter reißen dürfen sie dich nicht. Man will sich ja nicht vorstellen was passiert wenn man Stürzt und schreiend und Hilfe rufend nach Sanka am Boden liegt ;)
 
Ohne Zeugen hat man oft schlechte Karten. Hatte mit Ordnungshütern bis jetzt immer Glück, kenne aber andere Geschichten.
Polizist tritt gegen Fahrrad, um den Radfahrer zu stoppen. Oder man überholte und drängte den Radfahrer gegen parkende Autos. Usw.
Da gab's immerhin noch andere Menschen in der Nähe. Im Wald allein.... :ka:
Wenn man flüchtet, muss man auch möglichst schnell weg sein.
 
Hey ihr,

heute kam dann nach Monaten dann das Schreiben. Ich habe es euch mal eingescannt und bin gespannt was ihr sagt. Je nachdem können wir wirklich gemeinsam einen Widerspruch einlegen (alternativ zahle ich als kriminalisierter und marginalisierter Radsportler stillschweigend). Besonders spannend finde ich den Teil meiner Flucht und wie er beschrieben wurde :D
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Hey ihr,

heute kam dann nach Monaten dann das Schreiben. Ich habe es euch mal eingescannt und bin gespannt was ihr sagt. Je nachdem können wir wirklich gemeinsam einen Widerspruch einlegen (alternativ zahle ich als kriminalisierter und marginalisierter Radsportler stillschweigend). Besonders spannend finde ich den Teil meiner Flucht und wie er beschrieben wurde :D
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Wie sollen „ WIR“ gemeinsam widerspruch einlegen und warum…..? Ich glaub ich mach das nächste mal auch nen Aufruf, wenn ich „ meiner Meinung nach fälschlicherweise beim zu schnell fahren „ erwischt wurde….!
Aber versuchen kannst du es natürlich, viel Spass bei dem Versuch
 
ja war denn der Weg nicht "fest" im Sinner des angewandten Rechts. Fest bedeutet nicht befestigt. Also Einspruch einlegen der Verweis auf das hier schon mehrfach verlinkte Urteil und dann wars das.
Interessant finde ich auch wie in dem Schreiben das LFoG verfremdet wird. Im LFoG steht nichts von "abseits von Wegen".
 
Bei dem gezeigten Schreiben handelt es sich um einen Anhörungsbogen, mit dem ein Bußgeldverfahren (lediglich) angedroht wird - nicht um einen Bußgeldbescheid, gegen den Einspruch (oder Widerspruch) eingelegt werden könnte.
Du hast die Möglichkeit, das "drohende" Bußgeld durch Zahlung von 55,- € zu vermeiden,
auf die Anhörung inhaltlich zu antworten (wird vermutlich nichts bewirken ;)),
oder eben nicht zu reagieren.
In den beiden zuletzt genannten Varianten ist ein Bußgeldbescheid zu erwarten :(, gegen den dann Einspruch erhoben werden könnte.
 
Bei dem gezeigten Schreiben handelt es sich um einen Anhörungsbogen, mit dem ein Bußgeldverfahren (lediglich) angedroht wird - nicht um einen Bußgeldbescheid, gegen den Einspruch (oder Widerspruch) eingelegt werden könnte.
Du hast die Möglichkeit, das "drohende" Bußgeld durch Zahlung von 55,- € zu vermeiden,
auf die Anhörung inhaltlich zu antworten (wird vermutlich nichts bewirken ;)),
oder eben nicht zu reagieren.
In den beiden zuletzt genannten Varianten ist ein Bußgeldbescheid zu erwarten :(, gegen den dann Einspruch erhoben werden könnte.
muss nicht. Ich hatte sowas auch schon mal weil ich angeblich ein Polizeifahrzeug im Einsatz behindert hätte. Nach dem Anhörungsbogen, kam dann nur noch Verfahren wegen zu niedrigen öffentlichen Interess (oder so Ähnlich) eingestellt. Kann hier auch so passieren. Ich würde dem nicht zustimmen und auf keinem Fall bezahlen.
 
Ich habe es euch mal eingescannt und bin gespannt was ihr sagt. Je nachdem können wir wirklich gemeinsam einen Widerspruch einlegen (alternativ zahle ich als kriminalisierter und marginalisierter Radsportler stillschweigend).
Du hast genau zwei Möglichkeiten:
1. Zahlen und Schweigen.
2. Zu beweisen, dass der von dir befahrene Weg sehr wohl ein fester Weg war und ist.

In diesem Forum wird ein Urteil des VG Köln, Az. 14 K 5008/07, vorgebracht. Darin werden Kriterien für feste Wege dargelegt. Ich zitiere:
Feste" Wege i.S.d. § 2 Abs. 2 LFoG NRW sind nicht notwendigerweise künstlich
befestigte, sondern auch Wege mit von Natur aus festem Untergrund, die von ihrer
Beschaffenheit, insbesondere von ihrem Untergrund und ihrer Breite für den
Radverkehr im Wald geeignet sind
. Die Eignung der Wege für den Radverkehr
beurteilt sich maßgeblich danach, ob die Nutzung der Wege durch Radfahrer zu
einer Zerstörung des Waldbodens, zu einer Beunruhigung des Wildes und zur
Störung anderer Erholungssuchender - etwa von Wanderern - führen kann.

Im weiteren (Auszugsweise):
...Bereich künstlich angelegt und befestigt. Dort ist das natürlich vorhandene Gefälle
erkennbar künstlich u.a. durch talseitige Erdanschüttungen ausgeglichen worden,
um eine Verbreiterung des talwärts entlang des Berges verlaufenden Weges zu
erreichen. [...)

Der Weg bietet im Übrigen mit einer Breite von durchgehend mindestens 2,00 m ausreichend Raum für einen Begegnungsverkehr von Radfahrern mit Wanderern und anderen Erholungssuchenden. (...)

Dass dieser Weg über den für die Nutzung durch Radfahrer erforderlichen festen Untergrund und die nötige Breite verfügt, ergibt sich bereits daraus, dass er sogar für den forstwirtschaftlichen Kraftfahrzeugverkehr geeignet ist.

Diese Kriterien scheinen mir denkbar ungeignet zu sein, den mir nur von Videos bekannten Weg als festen Weg darzustellen, aber das wirst du besser wissen und darlegen können.

Mit der Nichtzahlung des Verwarngeldes (egal ob mit oder ohne Erwiderung auf den Anhörungsbogen), wird es wahrscheinlich zu einer Gerichtsverhandlung vor dem AG Aachen kommen*. Dort kannst du dann deine Rechtsaufffassung einem Richter darlegen. Versuche dein Glück, aber bedenke, mindestens können dann auch noch die Gerichtskosten in Rechnung gestellt werden. Auch völlig abgesehen davon, dass sich das Gericht nicht zwangsläufig an die Verwarngeldhöhe halten muss.

*Im übrigen, die Verfolgung solcher Ordnungswidrigkeiten ist im Bereich der Stadt Aachen poltisch gewollt. Auch ein Richter beim AG wird dies wissen und mutmaßlich einbeziehen. Deine Argumente müssen also schon sehr stichhaltig sein, um vor Gericht eine für dich günstige Beurteilung zu erreichen. Vor Gericht und auf hoher See...
 
Du hast genau zwei Möglichkeiten:
1. Zahlen und Schweigen.
2. Zu beweisen, dass der von dir befahrene Weg sehr wohl ein fester Weg war und ist.

In diesem Forum wird ein Urteil des VG Köln, Az. 14 K 5008/07, vorgebracht. Darin werden Kriterien für feste Wege dargelegt. Ich zitiere:


Im weiteren (Auszugsweise):


Diese Kriterien scheinen mir denkbar ungeignet zu sein, den mir nur von Videos bekannten Weg als festen Weg darzustellen, aber das wirst du besser wissen und darlegen können.

Mit der Nichtzahlung des Verwarngeldes (egal ob mit oder ohne Erwiderung auf den Anhörungsbogen), wird es wahrscheinlich zu einer Gerichtsverhandlung vor dem AG Aachen kommen*. Dort kannst du dann deine Rechtsaufffassung einem Richter darlegen. Versuche dein Glück, aber bedenke, mindestens können dann auch noch die Gerichtskosten in Rechnung gestellt werden. Auch völlig abgesehen davon, dass sich das Gericht nicht zwangsläufig an die Verwarngeldhöhe halten muss.

*Im übrigen, die Verfolgung solcher Ordnungswidrigkeiten ist im Bereich der Stadt Aachen poltisch gewollt. Auch ein Richter beim AG wird dies wissen und mutmaßlich einbeziehen. Deine Argumente müssen also schon sehr stichhaltig sein, um vor Gericht eine für dich günstige Beurteilung zu erreichen. Vor Gericht und auf hoher See...
ein Bußgeldverfahren wird nicht automatisch eröffnet sondern es geht erstmal zum Staatsanwalt und es passiert oft dass dieser das Verfahren einstellt.
 
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