Jetzt habt ihr mich angefixt. Ich hab nochmal etwas recherchiert zu den Landschaftsschutzgebieten im Bereich Aachen.
Ich hab mal bei Trailfroks gesucht und in Aachen auch einen "Enduro2.0" gefunden.
https://www.trailforks.com/trails/enduro-2-0/
Wen ich mir die Lage im "inkasPortal" der Städeregion Aachen aufrufe ist da nichts bzgl LSG oder NSG dargestellt (rot wäre NSG, grün LSG):
Aufällig ist hier aber, dass generell im bereich der Stadt Aaachen garnichts eingetragen ist.
Dann habe ich bei der Stadt Aachen direkt geschaut.
Laut deren Aussage auf Link gibt es einen "rechtsgültigen Landschatsplan 1988" und eine "Neuaufstellung Landschaftsplan". Man kann also davon ausgehen dass der LSP aus 1988 (+Änderung Nr. 15 und Nr. 18) gilt.
Leider finde ich auf der Seite die Festsetzungkarte die dort mehrfach erwähnt wird nicht (bin ich zu doof?).
Aber im Textteil geht es ab Seite 55 um LSGs.
Also selbst wenn dort oder irgendwo im Bereich der Stadt Aachen LSG wäre, darf man mit Fahrradern fahren, weil ja kein Kraftfahrzeug.
Das Ganze bekommt für mich aber langsam wirklich ein besonderes Geschmäckle...nicht das die da OWIGs austeilen nach einer geplanten noch nicht rechtskräftigen Festsetzung von einen zukünftig geplanten LSG

Jetzt ists auch erstmal gut ...
Ich hab mal bei Trailfroks gesucht und in Aachen auch einen "Enduro2.0" gefunden.
https://www.trailforks.com/trails/enduro-2-0/
Wen ich mir die Lage im "inkasPortal" der Städeregion Aachen aufrufe ist da nichts bzgl LSG oder NSG dargestellt (rot wäre NSG, grün LSG):
Aufällig ist hier aber, dass generell im bereich der Stadt Aaachen garnichts eingetragen ist.
Dann habe ich bei der Stadt Aachen direkt geschaut.
Laut deren Aussage auf Link gibt es einen "rechtsgültigen Landschatsplan 1988" und eine "Neuaufstellung Landschaftsplan". Man kann also davon ausgehen dass der LSP aus 1988 (+Änderung Nr. 15 und Nr. 18) gilt.
Leider finde ich auf der Seite die Festsetzungkarte die dort mehrfach erwähnt wird nicht (bin ich zu doof?).
Aber im Textteil geht es ab Seite 55 um LSGs.
Also selbst wenn dort oder irgendwo im Bereich der Stadt Aachen LSG wäre, darf man mit Fahrradern fahren, weil ja kein Kraftfahrzeug.
Das Ganze bekommt für mich aber langsam wirklich ein besonderes Geschmäckle...nicht das die da OWIGs austeilen nach einer geplanten noch nicht rechtskräftigen Festsetzung von einen zukünftig geplanten LSG

Jetzt ists auch erstmal gut ...