YT Industries Markus Flossmann im Interview: "Ich habe Bikes privat gekauft und an die Kunden geschickt"

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Und auch die Geschäftsführerfrage ist, finde ich, ein sehr zentraler Punkt in der ganzen Sache.
Es wird so dargestellt, als käme er erst 2024 als CEO nach der Abbestellung von Sam Nicols zurück.
Laut Bundesanzeiger hat er aber die Jahresberichte aus den Geschäftsjahren 2021 und 2022 als Geschäftsführer unterzeichnet. Jüngere Jahresbericht liegen nicht vor.
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/start?11
Einfach als Suchbegriff "YT industries GmbH" eingeben und die beiden letzen Jahresberichte anschauen.
Das wirft halt Fragen auf.
Niemand sollte hier Anschuldigungen machen oder voreilige Schlüsse ziehen. Manche Sachen gehen hier schon ein wenig zu weit für meinen Geschmack.
Dass bei einer so medienwirksam aufgezogenen Insolvenz mit anschließender Rettung durch den einstigen Gründer, bei der er sich sehr bewusst als Gallionsfigur ins Rampenlicht stellt, auch Spekulationen aufkommen, ist doch völlig normal.
Diese ganze Insolvenzgeschichte hätte auch im Stillen vor sich gehen können, aber es wurde bewusst die Schiene der offenen Kommunikation und Konfrontation gefahren. Diesen Schuh haben sich YT und Floßman selbst angezogen.
Da muss man dann mit solchen Fragen auch rechnen, und die darf man dann auch gerne beantworten.

Wenn nicht, dann birgt doch der Neuanfang/Fortsetzung des Geschäftsbetriebs wenigstens die Chance auf neues Geschäft (und auf (Teil-)Erstattung der entstandenen Schäden - je nach Marktmacht).
Ich verstehe, was du meinst.
Neues Geschäft macht eventuell alte Verluste aber nicht wieder gut.
Um eine hyptetische Million an Verlust auszugleichen, musst du als Supplier bei den in der Bikebranche üblichen Margen im OE-Geschäft eine Mehrzahl/Vielzahel dessen erst mal an Umsatz machen. Wir sind hier nicht in der Parfüm- oder Modebranche.
Alternativen hat der Supplier nicht viele, vor allem nicht, wenn es um Rahmen geht. Die kann er nicht einfach so an jemand anderes weiterverkaufen, weil u.U. Namensrechte oder IP (z.B. patentierte Kinematiken) im Spiel sind. Von so einem Rahmen kannste nicht einfach das Logo wegkratzen, oder ihn eine andere Kinematik einpflanzen, um ihn dann als Sackmann-Industries zu verkaufen
Dem Supplier bleibt also eventuell gar nicht viel mehr übrig, als die Rahmen dem neuen Inhaber der Marken und Designrechte zu verkaufen, oder zu verschrotten. Das weiß derjenige, der die Markerechte hat normalerweise sehr genau, und hat dann wiederum eventuell ein Druckmittel - je nachdem, wie sehr der Supplier selbst auf Geld angwiesen ist. Geld, auf das er vielleicht genau deswegen angewiesen ist, weil einer seiner wichtigen Kunden insolvent gegangen ist.
Ein Rahmen dann an die neue Firma für die Hälfte verkauft wäre dann immer noch besser als garnicht, denn die Kosten sind schon dagewesen. Wirtschaftlich wäre es dumm, es nicht zu machen. Moralisch fände ich es zum Kotzen, sowas machen zu müssen.
Gabeln, Dämpfer, oder Bremsen, hingegen, die aus einem älteren, nicht mehr aktuellen Modellreihe sind, die will vermutlich auch keiner mehr haben. Diese also einem anderen Kunden für die Erstaustattung zu verkaufen, wird auch ein schwieriges Unterfangen.
Die neue Firma mit den Markenrechten startet hingegen "bei Null": Keine Verpflichtungen, keine Schulden, keine Überbestände.
Das sind alles Sachen, die man bedenken muss.

Bei so etwas sind "Gefühle" o.ä. völlig fehl am Platz - es geht ums Geschäft und mithin ums Geld. Da sollte man seine Gefühle beherrschen.
Gefühle sind in bestimmten Geschaäftbereichen ganz sicher hinderlich. Das merke ich selbst an mir tagtäglich.
Wie man sehr deutlich sieht, beschäftigt es die Kunden aber sehr wohl emotional. Sonst würd nicht hier, nicht auf Pinkbike und nicht auf anderen Seiten seitenlang mitunter hitzig diskutiert.
Und das macht die Bikebranche eben auch aus. Es geht eben nicht allen nur ums Produkt, sondern manchen auch um ein Gefühl, das die Marke verprüht.
Und es geht manchen Firmen auch wirklich darum coole Produkte zu machen, weil es sie erfüllt und weil es nicht nur ein Beruf, sondern eine Berufung für sie ist.
Wäre dem nicht so, wäre ich schon lange aus der Branche weg.
Und auch das sollte die ein oder andere Firma vielleicht wieder etwas mehr beherzigen.
 
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Die Zulieferer werden dann halt in Zukunft wohl auch ihre Konsequenzen mit der Marke ziehen wenn man da am Ende als geschädigter rausgeht.
Hast du es jetzt bald?

Insolvenzen passieren halt, hab ich auch schon erlebt, hat die Zulieferer durchaus viel Geld gekostet, nach der Insolvenz wurde eine zeitlang auf Vorkasse bestellt und nach einem Jahr lief mit den Zulieferern alles wieder ganz normal wie vor der Insolvenz auch. Wird bei YT auch so laufen, auch wenn du dir das anders wünschst.
 
Von den Forderungen der Zulieferer wurde aber eben nichts erwähnt, und das ist angesichts der Umstände, wie diese Insolvenz durchaus medienwirksam durch die Welt getrieben wird, etwas ungewöhnlich.
Ungewöhnlich ist, dass so viel an die Presse gegangen wurde, ja. Das über die Lieferanten nichts gesagt wird, ist aber alles andere als ungewöhnlich. Zumal in einem ordentlichen Insolvenzverfahren aktuell noch keiner was dazu sagen kann - die sind sicher noch beim eruieren, wie es tatsächlich für den einzelnen aussieht. Und wenn der Insolvenzverwalter oder der Gläubigerausschuss hier nicht ausdrücklich seine Zustimmung gibt, gehen so oder so keine Interna raus, bevor das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist. Hinzu kommt, dass es den Lieferanten bzw. den Gläubigern vielleicht gar nicht so lieb ist, wenn solche Infos an die Öffentlichkeit geraten. Sowas kann andere Kunden beeinflussen und das Geschäft versauen.
Insofern: Kein Grund zu spekulieren. Geht alles seinen normalen Gang.

Denn für mich sind eben nicht nur die Kunden Gläubiger sondern auch die Supplier.
Es kann ja gut sein, dass er auch für die Supplier in die eigene Tasche gegriffen hat, und deren Außenstände, die eventuell nicht mehr von der Insolvenzmasse bezahlt werden konnten, privat beglichen hat.
Es kann auch sein, dass sein Angebot für den Asset Deal, so an gesetzt war, dass damit alle Außenstände bezahlt werden konnten. Das ist alles möglich.
Hätte ich das so gemacht, hätte das aber in jedem Falle mindestens genauso medienwirksam verkauft, wie das mit den Kunden.
Hat er das also gemacht, dann hat er sich bei mir noch mehr Respekt verdient.
Wenn nicht, dann frage ich mich: Warum die Kunden, und nicht die Supplier?
Hätte hätte Fahrradkette.. wovon man wohl ausgehen kann: Er bzw. die Firma tut viel - wenn nicht sogar alles - dafür, dass die Marke wieder zu Gewinnen geführt wird. Sonst hätte er das alles nicht machen brauchen.

Nö. Es ist Eigenverwaltung angeordnet worden.
Ja, im Sommer wohl.. aber im September war die Eigenverwaltungsfrist durch.. Auszug aus dem Handelsregister:
ytinso.png

Alternativen hat der Supplier nicht viele, vor allem nicht, wenn es um Rahmen geht. Die kann er nicht einfach so an jemand anderes weiterverkaufen, weil u.U. Namensrechte oder IP (z.B. patentierte Kinematiken) im Spiel sind.
An der Stelle musst du etwas globaler denken. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass YT ein weltweites Patentrecht hat und dies auch weltweit einklagen könnte.

Insolvenzen passieren halt, hab ich auch schon erlebt, hat die Zulieferer durchaus viel Geld gekostet, nach der Insolvenz wurde eine zeitlang auf Vorkasse bestellt und nach einem Jahr lief mit den Zulieferern alles wieder ganz normal wie vor der Insolvenz auch. Wird bei YT auch so laufen, auch wenn du dir das anders wünschst.
Exakt.. und ich kann mir gut vorstellen, dass die Klärung dessen auch eine Entscheidungsbasis war, ob man den Laden übernimmt und weiterführt.
 
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Ungewöhnlich ist, dass so viel an die Presse gegangen wurde, ja. Das über die Lieferanten nichts gesagt wird, ist aber alles andere als ungewöhnlich. Zumal in einem ordentlichen Insolvenzverfahren aktuell noch keiner was dazu sagen kann - die sind sicher noch beim eruieren, wie es tatsächlich für den einzelnen aussieht. Und wenn der Insolvenzverwalter oder der Gläubigerausschuss hier nicht ausdrücklich seine Zustimmung gibt, gehen so oder so keine Interna raus, bevor das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist. Hinzu kommt, dass es den Lieferanten bzw. den Gläubigern vielleicht gar nicht so lieb ist, wenn solche Infos an die Öffentlichkeit geraten. Sowas kann andere Kunden beeinflussen und das Geschäft versauen.
Insofern: Kein Grund zu spekulieren. Geht alles seinen normalen Gang.
Du sagst ja selbst, dass es ungewöhnlich ist, dass so viel an die Presse gegangen wurde.
Genau deswegen geht nicht alles seinen "normalen" Gang und feuert diese Spekulationen finden an, die es nicht in diesem Umfang gäbe, wäre alles im "Stillen" abgelaufen.

Hätte hätte Fahrradkette.. wovon man wohl ausgehen kann: Er bzw. die Firma tut viel - wenn nicht sogar alles - dafür, dass die Marke wieder zu Gewinnen geführt wird. Sonst hätte er das alles nicht machen brauchen.
Davon gehe ich auch aus. Es gibt aber theoretisch auch andere denkbare Szenarien, die dann wiederum teilweise wilde Spekulation wären.

An der Stelle musst du etwas globaler denken. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass YT ein weltweites Patentrecht hat und dies auch weltweit einklagen könnte.

Sorry, aber da muss man nicht global denken.
Sollte der Rahmenhersteller in Taiwan sitzen, dann kann z.B. ein Patent in Taiwan reichen, damit der Rahmenhersteller diese Rahmen nicht verkaufen darf.
Der Patentinhaber hat das alleinige Recht auf die gewerbliche Nutzung eines patenrechtlich geschützen Produktes. Und da die neue GmbH laut Aussage alle IP-Rechte aufgekauft hat, bleiben Patentrechte bei "YT".
Ich weiß jetz auch gar nicht, ob es Patente gibt. Es war nur ein Beispiel, dafür, dass es eben sein kann, dass der einzige mögliche/realistische/legale Abnehmer für bereits produzierte Ware das "neue YT" ist.
 
Auszug aus dem Handelsregister:
ytinso.png
Der Auszug aus dem HR besagt lediglich, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, nicht was für eines.

Im vorliegenden Fall ist Eigenverwaltung angeordnet.

Ich habe den Beschluss vom 26.09.2025 hier kopiert (Quelle: Insolvenzbekanntmachungen.de):

"IN 237/25

In dem Verfahren über den Antrag d.

YT Industries GmbH, Pilatus Campus 9, 91353 Hausen, vertreten durch die Geschäftsführer Floßmann Markus und Menne Martin
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 8353
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt
Geschäftszweig/Beschäftigung: Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Fahrrädern, Fahrradzubehör, Bekleidung und Schutzbekleidung.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 26.09.2025 um 08.45 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Lieser Jens
Hanauer Landstraße 211, 60314 Frankfurt am Main
Telefon: +49(69)91501025
Telefax: +49(69)95928099
Email: [email protected]
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 07.11.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 08.12.2025, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 08.12.2025, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 14.07.2025 beim Insolvenzgericht Bamberg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung: [...]

Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 26.09.2025"
 
die 'zentrale Plattform für die Zügänglichmachung von Unternehmensdaten' ist zum unternehmensregister.de umgezogen.
Der letzte Jahresabschluss der Capra GmbH ist vom Jahr 2023.

Im Handelsregister kann man z.B. auch nachlesen, dass MF seit Gründung (2006) durchgehend GF der YT Industries GmbH war.
 

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nun.. solange das Geld nicht von den Servern bei Paypal abgebucht wurde auf ein anderes Bankensystem - sprich: Solange paypal die Auszahlung noch nicht umgesetzt hat, liegt das Geld weiter bei paypal.

Ich hab dort keinen Geschäftskundenaccount und weiß nicht genau, ob paypal diese Auszahlung unmittelbar vornimmt.
Wenn du es nicht weißt dann red nicht öffentlich drüber. Geld fließt über Konten, nicht Server. Und es funktioniert ganz genauso wie der Vorposter den du zitiertest es beschrieben hat.
 
Der Auszug aus dem HR besagt lediglich, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, nicht was für eines.

Im vorliegenden Fall ist Eigenverwaltung angeordnet.

Ich habe den Beschluss vom 26.09.2025 hier kopiert (Quelle: Insolvenzbekanntmachungen.de):
Ich bin zu Doof den Eintrag zu finden.. was hast du in der Suchmaske anders gemacht als ich? Ich hab sowohl nach YT gesucht als auch nach der Registernummer und hab immer eine leere Ergebnisliste
 
Da kannst Du ja echt froh sein dass Deine Stützen nicht gespect wurden - wäre ja auch vermutlich zu Premium für YT.
Naja, das wäre das gleiche, wie zu sagen, dass ein Öhlins Fahrwerk oder ein Fox Factory Fahrwerk "zu Premium" wäre. YT macht ja auch keine Discount Bikes, sondern schon ihren eigens designten Rahmen mit teilweise coolen Features.
Das sollte also nicht das Problem sein.
Auch das Logo ist nicht das Problem, denn wir bieten unseren OE-Partnern auch immer an, die Stützen mit ihrem Logo zu versehen, wenn sie denn möchten. Das wollte aber bisher keiner, da sie lieber BikeYoke draufstehen haben.
 
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Ich weis nicht warum hier allen die Zulieferer so wichtig sind?
Ich arbeite in einem kleinen mittelständischen, familiengeführtem Unternehmen mit ca. 85 Mitarbeitern.
Bei uns ist es üblich wenn wir einen Neukunden haben, hier eine Auskunft über dessen Kreditfähigkeit einzuholen, danach wird dann das Kreditlimit bei der Versicherung für den Kunden festgelegt. (Wir machen das auch Jährlich mit Bestandskunden, will die Versicherung so um Kreditrahmen entsprechen anzupassen)
Sprich kriegt der Kunde beispielsweiße 25.000€ Kreditlimit ist der Zahlungsausfall im fall einer Insolvenz bis zu diesem Betrag versichert. Wenn man Natürlich weiterliefert und somit höhere Forderungen entstehen tut man dies auf eigene Gefahr!

Ich habe keinen Einblick in die Bike-Branche aber ich gehe mal davon aus das es hier nicht anders läuft, alles andere wäre fahrlässig und dumm.

Somit sollten alle Außenstände die nicht von dem Geld das jetzt zusammengekratzt wird von Versicherungen kommen sofern die Summen im Kreditrahmen liegen.

Also macht euch mal nicht so viel Gedanken um die großen Konzerne;)
 
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