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Yukio
Guest
Gar nicht, deswegen habe ich ja auch geschrieben: "nach allgemeiner Verkehrsauffassung". Die reicht vollkommen aus. Jeder weiß sehr genau, was Rennrad bedeutet und was das ist. Er braucht nur ein Radrennen im Fernsehen anzusehen. Damit entfallen (nur juristisch und darauf kommt es ja an) automatisch alle technischen Unterscheidungen und Spitzfindigkeiten.Und wie unterscheidest Du nun ein Rennrad von einem Mountainbike, Crossrad o.ä. ?!
Die braucht es wegen der allgemeinen Verkehrsauffassung auch nicht zu geben.Es gibt keine Legal- oder andere Definition für ein Rennrad.
Fragt der Richter:
R: Komisch, ihr Rad sieht gar nicht nach Rennrad aus. Wissen sie, ab und an sehe ich mal ein Rennrad im Fernsehen, So sehen die aber nicht aus. Sagen sie mal, Herr Mighty, welchen Durchmesser haben denn ihre Räder?
Mr. M: 26 Zoll.
R: Im Fernsehen habe ich aber gehört, dass Rennräder 28 Zoll haben. Was für eine Schaltgruppe fahren sie denn?
Mr. M: Deore XT.
R: Nee, Herr Mighty, im Fernsehehn wurden alle Rennradgruppen aufgezählt, ich habe eine gutes Gedächtnis und die war nicht dabei. Im Namen des Volkes verurteile ich sie zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von XYZ und außerdem tragen sie die Gerichtkosten. Die Sitzung ist geschlossen.
Ich hoffe du verstehst jetzt ungefähr, wie das juristisch aufgefasst wird.
Den Hentschel habe ich jetzt auch eingesehen. Rennräder werden nicht beschrieben. Dafür gibt es aber "reine Rennräder".
