Schade das derzeit meine Kündigung wegen:
Wir können leider Ihre Kündigung im Augenblick nicht annehmen, da gemäß gültiger Satzung vom März 2004 (Auszug)
§ 4 Ende der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet
- mit dem Tod des Mitglieds,
- durch freiwilligen Austritt, der schriftlich spätestens 6 Wochen vor Ende des Kalenderjahrs gegenüber dem Geschäftsführenden Vorstand zu erklären ist,
diese durch den Rücktritt unseres Vorstand nicht angenommen werden kann, da kein geschäftsführender Vorstand mehr existiert und kein Notvorstand vor dem Rücktritt definiert wurde. Die Satzung vom März 2004 ist deshalb weiterhin gültig, da alle Satzungsänderungen 2005, 2006 und 2007 nicht beim Amtsgericht hinterlegt wurden und daher nicht gültig sind. Wir sind im Augenblick dabei, gemeinsam mit dem Amtsgericht Freiburg eine Lösung zu finden um den Vereinsbetrieb weiterlaufen zu lassen bis zur außerordentlichen Mitgliederversammlung. Diese wird auf jeden Fall so stattfinden, daß eine Kündigung zum Jahresende für Sie möglich sein wird.
sehr bedauerlich. denn mit einer organisation die öffentlich derat dreckige wäsche wäscht möchte ich nichts mehr zutun haben.
coffee
Sorry Coffee,
aber das war eine Steilvorlage.
Das ist einer der Versäumnisse.
Es ist m.E. nach eine wesentliche Verletzung der Pflichten eines Vorstandes, die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Satzungsänderung notariell beglaubig beim Registergerichtes des Amtsgerichtes (hier Freiburg) anzumelden.
Dieses Versäuminis habe ich in E-Mails und mehreren TKs den Vorständen
ab dem 22.06.2006 zur Kenntnis gebracht und Abhilfe gefordert.
(Info erfolgt von Stefan Schneider, Ex-Mitgliederverwalter, der die Auszüge elektronisch gezogen hatte)
Als ich am Dienstag durch Insiderquelle erfuhr, dass man mich rausmobben wollte, rief ich das Registergericht an und erfuhr, dass die letzte Satzungsänderung in 2004 angemeldet wurde.
Am Mittwoch habe ich diese Versäumnis (und andere sowie weitere Fehlverhalten) in dem Telefonat zur Sprache gebracht, in welchem mein Rücktritt gefordert wurde.
Als ich am Freitag mit dem Rechtspfleger des Registergerichtes erneut telefoniert, nun wg. der Abwicklung Notvorstandsbestellung, informierte mich der Rechtspfleger, dass zz. die Satzungsänderung 2006 und 2007 eingegangen waren. Leider nicht verwertbar, da sie vom Vorstand notariell unbeglaubig eingereicht wurden.
Misstraue dem Offensichtlichen.
Ich bin nicht das A...loch, wie ich von einigen und auch dem Ex-Vorstand in seiner Rücktrittsmeldung dargestellt werde.
Da der Vorstand nicht die Versäumnisse und Fehlverhalten offen und direkt angehen wollte, und dann auch mich rauskicken wollte,
musste ich den Weg der Rücktrittsforderung gehen.
Sorry, aber mit mir als Marketingreferent wird es solche Schlampereien nicht geben.
Wenn die Mitglieder das tolerieren, dann ist es mir egal.
Dann ist mir aber auch die DIMB egal.
VG Martin