Diebstahl Leichtbau Räder

Man glaubt nicht wie sehr das Vertrauen in einen Rechtsstaat innerhalb von 10 Wochen schwinden kann.
Nach ersten Aussagen wie - alles kein Problem - super das Sie alle Infos haben - das Rad haben wir so gut
wie sicher - kam letzte Woche die Info der Ordnungshüter - die Sache ist verjährt !!! wir können nichts mehr
machen - machen Sie das mal über eine Privatklage!!! Ich bin echt fassungslos :confused:
 
Hallo,
Google sagt etwas von Verjährung nach 5 Jahren bei Diebstahl...
Das ist wirklich unbefriedigend. Du hast doch sicher damals von der Versicherung Geld bekommen? Evtl. solltest Du die Versicherung mal informieren. Möglicherweise lassen die den Fall ja dann nochmal anders aufleben?
 
Ärgerlich ja, aber die Aussage ist zutreffend:
Nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB beträgt die Verjährungsfrist (damit ist die Verjährung der strafrechtlichen Verfolgbarkeit gemeint) 5 Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit maximal 5 Jahren bedroht sind, was auf Diebstahl zutrifft. Anders wäre es nur z. B. bei einem Wohnungseinbruchsdiebstahl (§ 244 StGB).

Das gilt aber nur für das Strafverfahren.
Deine Stellung als Eigentümer verjährt hingegen nicht. Deinen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB kannst Du immer noch geltend machen. Nur macht das nicht der Staat von alleine für Dich, sondern Du musst selbst tätig werden.

Ich gebe aber zu, dass man sich als "schon länger hier Arbeitender" oftmals ziemlich blöd vorkommt, wenn man sieht, mit welch zweierlei Maß gemessen wird.
 
Ärgerlich ja, aber die Aussage ist zutreffend:
Nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB beträgt die Verjährungsfrist (damit ist die Verjährung der strafrechtlichen Verfolgbarkeit gemeint) 5 Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit maximal 5 Jahren bedroht sind, was auf Diebstahl zutrifft. Anders wäre es nur z. B. bei einem Wohnungseinbruchsdiebstahl (§ 244 StGB).

Das gilt aber nur für das Strafverfahren.
Deine Stellung als Eigentümer verjährt hingegen nicht. Deinen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB kannst Du immer noch geltend machen. Nur macht das nicht der Staat von alleine für Dich, sondern Du musst selbst tätig werden.

Ich gebe aber zu, dass man sich als "schon länger hier Arbeitender" oftmals ziemlich blöd vorkommt, wenn man sieht, mit welch zweierlei Maß gemessen wird.


dank dir - bin auch gerade dabei mich in das Paragraphen Thema einzulesen ...
 
6 Jahre.. Wahnsinn.

Mir haben auch vor 2-3 Monaten das Fully entwendet.. Da kann ich ja noch ein bisschen warten, bis das wieder auftaucht.

Nein - von der Versicherung gab es keine Kohle !!!

Bei mir auch ein Update.
Polizei hat den Fall an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Diese hat die Ermittlungen wegen "Keine Täter feststellbar" eingestellt.
Die Aussage des Vaters der verdächtigen Person (Zitat:"Das kann mein Sohn gewesen sein, war im Tatzeitraum zu Besuch und begeht sowieso eine Straftat nach der anderen"), wird von der Staatsanwaltschaft als nutzlos gewertet.
Dies wäre Ermittlung auf Verdacht und das wäre nicht erlaubt.

Die Versicherung kann sich dadurch aus der Sache hinausziehen und sagt halt "Kein Täter, keine Kohle und einfacher Diebstahl ist nicht versicherbar. Hätten se mal die Premium Plus Fahrrad Klausel dazugekauft.".


Nun stehe ich also mit heruntergelassener Hose da. Täter bekannt, womöglich nicht in meinem Fall jedoch in vielen anderen Fällen vom eigenen Vater bei der Polizei angeschwärzt, wird nicht verfolgt weil nur Vermutung und die Versicherung zahlt nicht, weil keine Einbruchsspuren an der Kellertür zu finden waren. (War btw. kein Polizist, Staatsanwalt, Gutachter oder Versicherungsbeamter vor Ort.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast recht, bringt ja auch absolut nichts. Bringt mir das Bike auch nicht zurück. Die gelähmte Haltung der Justiz ist einfach frustrierend. Und von Versicherungen muss man gar nicht erst anfangen..
 
schmarrn - ich werde mein rad wieder kriegen - der wert ist unerheblich
aber da habe ich 1 1/2 jahre dran geschraubt ...
ich warte jetzt noch bis nächste woche ab - und dann gibt es ja noch
andere möglichkeiten ...
 
@68-er wie bist du auf das Rad aufmerksam geworden? Benachrichtigung zum Modell bei Ebay eingestellt oder Zufall? Man weiß halt nicht, mit welchen Begriffen das Rad inseriert wird.
Wurde das Teil wenigstens beschlagnahmt?
 
Man glaubt nicht wie sehr das Vertrauen in einen Rechtsstaat innerhalb von 10 Wochen schwinden kann.
Ich glaube nicht, wie man überhaupt Vertrauen in den Staat haben kann!

die Sache ist verjährt
Steuerhinterziehung verjährt erst nach 10 Jahren - macht sehr deutlich, was den Staat interessiert und was ihm am Allerwertesten vorbei geht -> der Bürger.

dann gibt es ja noch andere möglichkeiten ...
Und genau von denen solltest du jetzt keinen Gebrauch mehr machen, da du netterweise die ganze Sache schon aktenkundig gemacht hast. Gehst du jetzt hin und holst dir "irgendwie" dein Rad, ruft er die Bullen an, die stehen 10 Min später vor deiner Tür und dann bist du der Böse und hast ein Verfahren wegen Diebstahl/Raub/Körperverletzung am Hals.
Du kannst jetzt nur hingehen und bluffen "Mein Rad, her damit oder Polizei + Anzeige!". Der weiß bestimmt nichts von Verjährungsfristen. Allein dass er das Rad komplett verkaufen wollte, statt nach und nach die einzelnen Teile, zeigt deutlich, dass er nicht der Hellste ist. Wenn du dich geschickt anstellst, gibt er dir freiwillig das Rad und gut ist.

Was mich an der ganzen Geschichte fasziniert: das Ding war 6 Jahre lang nur 4 Km von dir entfernt und du hast es nie gesehen!? Stand das 6 Jahre nur im Keller? Und jetzt braucht er Geld?! Oder er kennt sich doch mit Verjährungsfristen aus. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Pol hat dir doch aber schon den Richtigen Tip gegeben.
Auf dem Zivilweg kriegst du es wieder. Den es ist immer noch dein Eigentum.

Nur die Straftat als solches ist verjährt und somit auch keine Verfolgung.
 
Habe ich ja oben geschrieben. Einfach hingehen und eigenmächtig zurückholen, würde ich nicht empfehlen. Nur wer den Täter auf frischer Tat betrifft, dem stehen diverse rechtlich saubere Möglichkeiten offen - 32, 34 StGB, 127 StPO.

@BigVolker: Eine Beschlagnahme wäre nur möglich, wenn sie zum Zwecke des Strafverfahrens erfolgt, Voraussetzung wäre, dass die Tat noch verfolgbar ist - nach Verjährung also nicht mehr. Den Beamten sind also die Hände gebunden. Jetzt hilft nur, mit anwaltlicher Hilfe auf dem Zivilrechtsweg selbst aktiv zu werden.
 
Das will ich doch auch wissen, wie das weitergeht bzw. endet!
Wahrscheinlich hatte er das andere Rad dann ja auch mitgehen lassen, vielleicht bekommst du darüber dann ja auch noch einen Hinweis zu dem...
Aber in 4km Entfernung und das Rad nie zu Gesicht bekommen ist ja schon irre...
 
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