Falsch ;) .
Rot = Verbot.
Blau = Gebot.

Diese Schilder richten sich demnach an beide:
Wanderer in einem rot umrandeten Dreieck 🔺🚷bedeutet, Wandern verboten.
Und im Umkehrschluß, Mountainbiken, erlaubt.
:D
sorry, but no.

wanderer im roten kreis = wandern verboten (vgl. zufahrt verboten)
wanderer im
roten dreieck = vorsicht, hier laufen wanderer rum (vgl. kühe, kinder, eisenbahnen)

[/krümelkackermodus]

€: über mountainbiker (bzw. radfahrer) wird keine aussage getroffen.
 
Mmh, die Premiumwanderwege sind wir schon gefahren bevor überhaupt jemand auf den Trichter gekommen wäre, dass Wege eine Zertifizierung brauchen um Touristen anzulocken.
Ja, die werden angelockt damit der Bäcker, Metzger etc. ums Eck Mondpreise verlangen kann. Mondpreis = mehr Gewerbesteuereinnahmen. Win- Win Situation für die Gemeinden.
 
Welche Kriterien ein privater Verein an eine mehr oder weniger sinnvolle "Zertifizierung" anlegt bleibt ihm überlassen.
Wieso sollte das nicht zulässig sein?
ja, so ganz passt dass nicht von mir, rechtlich zulässig ist falsch ausgedrückt. Obwohl Sperrungen für Radfahrer ohne wirklich belastbaren Grund nicht zum Betretungsrecht im NatSchG passen.

Für die regionalen öffentlichen Tourismusverbände ist das aus meiner Sicht trotzdem nicht wirklich tragbar. Bewerben sich um ein Siegel das bei Umsetzung Nutzergruppen von ihrem eigentlichen Recht abhält?

Man stelle sich mal vor ich möchte ein Siegel für Premiumschwimmbäder vergeben das man nur bekommt wenn auch gewisse Benutzergruppen ausgeschlossen werden und ein kommunales Schwimmbad (also kein Privatschwimmbad) sich um dieses Siegel bewirbt.
 
Jetzt kommen wir der Sache schon näher:
Es ist einfach erschreckend mit welcher Selbstverständlichkeit auch hier Eingriffe in die (Grund-)Rechte andere Leute gefordert werden.
Das auch dieses mal wieder aus rechtlich nichtigem Anlass.
 
Zuletzt bearbeitet:
ja, so ganz passt dass nicht von mir, rechtlich zulässig ist falsch ausgedrückt. Obwohl Sperrungen für Radfahrer ohne wirklich belastbaren Grund nicht zum Betretungsrecht im NatSchG passen.

Für die regionalen öffentlichen Tourismusverbände ist das aus meiner Sicht trotzdem nicht wirklich tragbar. Bewerben sich um ein Siegel das bei Umsetzung Nutzergruppen von ihrem eigentlichen Recht abhält?

Man stelle sich mal vor ich möchte ein Siegel für Premiumschwimmbäder vergeben das man nur bekommt wenn auch gewisse Benutzergruppen ausgeschlossen werden und ein kommunales Schwimmbad (also kein Privatschwimmbad) sich um dieses Siegel bewirbt.
Ich glaube, da hast Du was mißverstanden. Eigentlich geht es nur darum, das auf einem als "Premiumwanderweg" zertifizierten Weg nicht gleichzeitig eine ausgewiesene Radroute verlaufen soll.
Es ist nicht davon die Rede, dass ein solcher Weg für Radfahrer gesperrt sein muss.

Wäre auch schön blöd vom Zertifizierungsgeber, denn eine solche Forderung würde bei ganz vielen Wegen eine Zertifizierung verhindern, und es ist letzten Endes wie bei allen Zertifizierungen, an deren Zustandekommen der Zertifizierende ein finanzielles Interesse hat: Der größte Nutznießer ist der Aussteller des Zertifikats :D
 
Ich glaube, da hast Du was mißverstanden. Eigentlich geht es nur darum, das auf einem als "Premiumwanderweg" zertifizierten Weg nicht gleichzeitig eine ausgewiesene Radroute verlaufen soll.
Es ist nicht davon die Rede, dass ein solcher Weg für Radfahrer gesperrt sein muss.

Wäre auch schön blöd vom Zertifizierungsgeber, denn eine solche Forderung würde bei ganz vielen Wegen eine Zertifizierung verhindern, und es ist letzten Endes wie bei allen Zertifizierungen, an deren Zustandekommen der Zertifizierende ein finanzielles Interesse hat: Der größte Nutznießer ist der Aussteller des Zertifikats :D

Dein ersten Absatz würde ich auch so sehen, ja. Sehen aber bei den Tourismusverantwortlichen nicht alle so.

Beim zweiten habe ich meine Zweifel.
Für die Auszeichnung von Wanderwegen bekommen die Wegehalter eine sehr große Summe Geld! Deshalb liegt dem Wegehalter viel daran, dass man Wege zertifiziert bzw. nach einer bestimmten Zeit wieder rezertifiziert bekommt.
Übrigens bekommt man so ein Zertifikat für einen Qualitätsweg nicht einfach hinter her geschmissen. Man muss schon auch was bieten. Hat so ein ausgeschilderter Weg zu viel langweiligen Schotteranteil, gibt das "Minuspunkte" bzw. macht unter Umständen eine Qualifizierung unmöglich. Dies ist aber nur ein Punkt von mehreren.


Diese Schilder sind, mit Verlaub, Schwachsinn.
Sie wenden sich an den Mountainbiker (andere Fahrradfahrer sind wohl nicht betroffen?) und warnen diesen vor einer Gefahr die ihm von Fußgängern droht (Genau das bedeutet das Symbol nach Logik der StVO). Zudem soll er noch auf die Gefährder Rücksicht nehmen. 😳
Wenn dieses Schild denn nötig wäre, müsste man sich eher fragen ob es nicht sinnvoller wäre die Gefahr zu beseitigen, sprich den Weg für Fußgänger zu sperren. 😏

Ich vermute mal, dass du die Stellen, an denen diese Schilder bei uns stehen nicht kennst. Ich persönlich bin sehr häufig auf diesen Wegen unterwegs, könnte mich aber nicht erinnern, andere Räder als MTB darauf gesehen zu haben.
Von dem her wussten die Person, die diese Schilder aufgestellt hat sehr wohl, welche Art von Rädern evtl. problematisch werden könnte. Wenn einer mit einem Stadtrad wie darauf unterwegs ist, ist er entweder relativ langsam oder sehr sicher unterwegs und derjenige weiß dann, was er macht.

Abgesehen davon ist mit Sicherheit noch etwas Potenzial vorhanden, die Schilder etwas besser zu gestalten. Aber wenn diese Schilder die einzige "Einschränkung" sind und beide Parteien einfach nur darauf aufmerksam gemacht werden, dass eine Begegnung stattfinden kann, finde ich sie akzeptabel. Bisher habe ich auch nur positive Rückmeldungen darauf gesehen/erlebt, weil jeder erkennt, was gemeint ist. Wäre toll gewesen, wenn hier die DIMB ihr Schild mit dran gemacht bzw. ihr Schild zur Verfügung gestellt hätte. Kann aber sein, dass es damals (die Schilder stehen schon einige Jahre) von der DIMB noch gar kein solches Schild gab bzw. die entsprechende Person davon gar nichts weiß/wusste.
Schade, dass diese äußerst gute Absicht eines älteren Herren (der mit MTB nix am Hut hat und sich sein lebenlang in der Wegemarkierung/Pflege eingesetzt hat) hier nicht Anerkennung findet, sondern schlecht geredet wird.
 
Für die Auszeichnung von Wanderwegen bekommen die Wegehalter eine sehr große Summe Geld!
Echt? Von wem? Vom Zertifizierer sicher nicht.
Übrigens bekommt man so ein Zertifikat für einen Qualitätsweg nicht einfach hinter her geschmissen.
Ich vermute, ich kenne die Zertifizierungssysteme von Wanderverband, Wanderinstitut, DIMB, DGNB, TÜV und einiger anderer besser als Du.
Natürlich bekommt man die Zertifikate nicht hinterher geworfen - man kauft sie sich.
Die Kriterienkataloge sind nicht unwichtig, aber flexibel.
Merke gut: Ein Zertifizierung, an deren Zustandekommen der Zertifizierende ein wirtschaftliches Interesse hat ist wertlos.
 
Wie man Schilder gut finden kann, die teilweise Verkehrszeichen der StVO nachahmen und dadurch wohl offiziell wirken sollen, erschließt sich mir halt überhaupt nicht.
Wer nur informieren will, kann ja ein Schild im Stil der DIMB Hinweistafeln verwenden.
Alles was nach StVO aussieht hat halt auch nur die dafür zuständige Behörde aufzustellen.
 
Wie man Schilder gut finden kann, die teilweise Verkehrszeichen der StVO nachahmen und dadurch wohl offiziell wirken sollen, erschließt sich mir halt überhaupt nicht.
Naja, mal sehen was die Zukunft (für Schilder) bringt:
https://www.michaela-kaniber.de/lok...und-Grundstuecksbesitzer-zusammenbringen.html
Wer nur informieren will, kann ja ein Schild im Stil der DIMB Hinweistafeln verwenden.
Das wäre sicher die viel bessere Alternative zu dem zuvor verlinkten Schild in den Händen von StM Kaniber.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube, da hast Du was mißverstanden. Eigentlich geht es nur darum, das auf einem als "Premiumwanderweg" zertifizierten Weg nicht gleichzeitig eine ausgewiesene Radroute verlaufen soll.
Es ist nicht davon die Rede, dass ein solcher Weg für Radfahrer gesperrt sein muss.

Wäre auch schön blöd vom Zertifizierungsgeber, denn eine solche Forderung würde bei ganz vielen Wegen eine Zertifizierung verhindern, und es ist letzten Endes wie bei allen Zertifizierungen, an deren Zustandekommen der Zertifizierende ein finanzielles Interesse hat: Der größte Nutznießer ist der Aussteller des Zertifikats :D
du vergisst die Sache im Altmühltal

Ein Umstand, der vor allem beim Altmühltal-Panoramaweg Probleme macht, weil er der Premiumwanderweg in der Region schlechthin ist und von daher hohen Anforderungen genügen muss. Denn Würflein zufolge könnte die Zertifizierung als Premiumwanderweg wieder kassiert werden, wenn mehr als 300 Meter der Strecke auch als Radweg genutzt werden.

https://www.nordbayern.de/region/we...ausgesperrt-werden-1.4855671?rssPage=UmVnaW9u
hier steht dazu immer noch einiges an Mist
"Hinzu kommt, dass der Altmühltal-Panoramaweg, zertifiziert als Qualitätsweg Wanderbares Deutschland, als naturnaher, „entschleunigender“ Fernwanderweg bekannt ist. Wanderer erwarten hier zu Recht ein ruhiges, ungestörtes Wandererlebnis."
https://www.naturpark-altmuehltal.de/routen/mtb-sperrungen-1806/
 
Obwohl noch vereinzelt (unbedeutende) Schilder stehen, ist die Sache am Altmühltal-Panoramweg, wie der Artikel von 2015), Schnee von gestern. Nicht zuletzt aufgrund dieser Diskussionen hat der Deutsche Wanderverband, der den Altmühltal-Panoramaweg als Premiumwanderweg zertifiziert, seine bis dahin etwas strengen Anforderungen deutlich gelockert, so dass die gemeinsame Nutzung von Wegstrecken nun nicht mehr automatisch negativ ins Gewicht fällt (sh. o.).

Die Seite des Naturparks könnte langsam mal gelöscht werden.

Interessant wird es vermutlich jetzt dann doch wieder, wenn vereinzelte UNBs aufgrund der neuen Bekanntmachung meinen hier ansetzen zu müssen.

Die Stelle von dem Foto zum Artikel kenne ich:
20150118-zimmererhang2-jpg.351918
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieses Schild gibt die Rechtslage in Bayern wieder und hilft von vornherein Klarheit darüber zu verschaffen
Vielleicht wäre eine kleine Ergänzung noch sinnvoll:

BayNatSchG Art. 28
Benutzung von Wegen; Markierungen

(1) 1Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren.
2Den Fußgängern gebührt der Vorrang.

Ich weiß schon, es besteht dann die Gefahr, dass immer mehr Text auf eine kleine Fläche gepackt werden soll und dass das dann nicht mehr gelesen wird.
 
Ein zusätzlicher Hinweis auf einen "Vorrang" sollte nicht nötig sein, wenn man zuvor Punkt 4 berücksichtigt.
Zudem ist das Schild länderübergreifend.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein zusätzlicher Hinweis auf einen "Vorrang" sollte nötig sein, wenn man zuvor Punkt 4 berücksichtigt.
Zudem ist das Schild länderübergreifend.
Ich dachte nur, weil dort IG Chiemgau - Bertesgadener Land dabei steht....;)

Und die Ergänzung wäre halt nicht für die MTB gedacht, sondern für die Wanderer, die dann nocheinmal sehen können, dass die MTB völlig rechtens (das verfassungsgemäßte Recht haben), dort auch zu fahren. Um allfälligen Diskussionen etwas Wind aus den Segeln nehmen zu können ("Ihr derfts durt nit foarn! Doch! Nein! Doch, siehe Art. 28 Abs 1 BayNatSchG...)
 
du vergisst die Sache im Altmühltal

Ein Umstand, der vor allem beim Altmühltal-Panoramaweg Probleme macht, weil er der Premiumwanderweg in der Region schlechthin ist und von daher hohen Anforderungen genügen muss.
Was wäre die Alternative?
Wenn beide Seiten den Weg weiterhin benutzen, sind "die Wanderer" (natürlich: einige oder Teile des Wanderverbands) nicht glücklich. Auch, dass es dann kein exklusiver Premiumwanderweg ist.

MTB Aussperren ist verfassungsrechtlich nicht erlaubt und keine Alternative.

Wäre es daher eine Alternative, wenn man (wer ist man? DIMB, DAV, Freiwillige) "einfach" einen neuen Weg anlegen würden (mit Zustimmung bzw Genehmigung natürlich)?

Der könnte dann auch individueller gestaltet werden (also wie ein Wanderweg, Teile davon mit kleinen Anlegern, Bodenwellen, Steinen, Wurzeln mitnehmen bzw miteinbinden etc).
 
Was wäre die Alternative?
Wenn beide Seiten den Weg weiterhin benutzen, sind "die Wanderer" (natürlich: einige oder Teile des Wanderverbands) nicht glücklich. Auch, dass es dann kein exklusiver Premiumwanderweg ist.
Man muss nicht so tun als ob am Altmühltal-Panoramaweg die Hölle los wäre (kurze Abschnitte an sonnigen Sonntagen mal ausgenommen). Das ist nicht der Fall und die Fußgänger und Radfahrer kommen dort auch sehr gut miteinander aus.

Wenn die Zertifizierung auf dem Spiel steht, hat man halt plötzlich einen Konflikt - aber nicht auf dem Weg.
 
...

Wäre es daher eine Alternative, wenn man (wer ist man? DIMB, DAV, Freiwillige) "einfach" einen neuen Weg anlegen würden (mit Zustimmung bzw Genehmigung natürlich)?

Der könnte dann auch individueller gestaltet werden (also wie ein Wanderweg, Teile davon mit kleinen Anlegern, Bodenwellen, Steinen, Wurzeln mitnehmen bzw miteinbinden etc).

Für jede Interessengruppe einen eigenen Weg, finde ich, konterkariert eigentlich die Forderung auf allen Wegen fahren zu dürfen. Denn jede Gruppierung wird dann ihre (Besitz)Ansprüche als gottgegeben und absolutistisch sehen. Da geht dann der Schuss erst recht nach hinten los.
Auch stört es mich als Grundbesitzer, wenn ein Verein meint er könne sich mit einer Zertifizierung die Bestimmungshoheit über anderer Leute Besitz erkaufen... z.B. Fränkischer Gebirgsweg
 
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