keinTrinkwasser
kein Trinkwasser
Da scheint sich in den vergangenen Jahren was geändert zu haben, und die strenge Handhabung wird offenbar nach und nach aufgeweicht.Wo stehen denn diese "EU-Transportbestimmungen"? @keinTrinkwasser Mit Google nicht gefunden.
Das Luftfahrt-Bundesamt jedenfalls stuft solche Fahrzeuge als Gefahrgut ein:
Das E-Bike bzw. die Lithium-Akkus/-Batterien dürfen nur als Fracht, unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Gefahrgutvorschriften (ICAO T.I. bzw. IATA-DGR) im Luftverkehr befördert werden.
Womöglich funktioniert es getrennt - E-Moped im Karton, Akku als Fracht.
Und als nächstes: Mofa mit geleertem Tank, dieser wird am Zielort befüllt...