Milan0
Stahlhaufenbesitzer
ich habe bei der Umschreibung zum Womo ein Wiegeprotokoll benötigt. Dem Prüfer war es ausreichend genug von der geeichten Waage des örtlich ansässigen Recyclingunternehmen ein Wiegeschein zu haben.Frage an die Äxperten:
möchte mein Zugfahrzeug wiegen lassen, kann ich das direkt bei Tüv/Dekra machen lassen, oder reicht denen auch ein Wiegeprotokoll einer Eichwaage? Hintergrund sind ca 70kg "Übergewicht" in der Fahrzeugkombi laut Fahrzeugscheinen, sodass meine Frau das Gespann mit ihrem B-Führerschein nicht fahren "darf". Ablasten des WoWa ist nicht möglich. Das Zugfahrzeug darf eh nur 1700 maximal anhängen, der WoWa hat 1800 zGG. Real sind wir mit ca 1600kg reisefertig für 2 Wochen. Es geht wirklich nur um die Papiereinträge...
Deswegen würd ich gern das reale Leergewicht des Zugfahrzeug wissen, und bei positivem Ergebnis = leichter, das auch eingetragen haben.![]()
Der hat 5€ gekostet unterschrieben von einer Mitarbeiterin des Unternehmens.
Zumindest die TÜV / Dekra Standorte hier haben keine Waage
Für eine Ablastung des zGG braucht es aber doch keinen Wiegeschein. Für die Zuladung bist du verantwortlich. Ich würde wohl einfach mal beim TÜV vorfahren und mit einem Prüfer darüber reden.
Wenn ich deine Zahlen da oben aber so durchlese, bräuchtest du ein Zugfahrzeug mit zGG von 1700kg. 3500 - 1800 =1.700 zGG. Das bekommst du nicht eingetragen mit einer Anhängelast von 1600 gebremst.
Ich frage mich, wie du auf "nur" 70kg Übergewicht kommst. Das würde bedeuten dein Zugfahrzeug hat 1770 zGG.
Macht beide an einem Samstag auf einem Campingplatz einen B96 Schein. Kostet 4-500€ und ihr dürft Gespanne bis 4250kg zGG fahren
Es zählen die zGG im Schein und die addiert dürfen nicht über 3.5t liegen.
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