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DIMB IG Bayerische Voralpen

https://www.merkur.de/lokales/regio...t-den-landschaftsschutzgebieten-94037415.html

„… Nach der Sondersitzung und internen Abstimmungen hat sich Landrat Olaf von Löwis nun dazu entschieden, die zweite Auslegung der laufend aktualisierten, mit Gremien und Gemeinden abgesprochenen Entwürfe am Freitag, 21. November, zu starten. Die erforderliche Bekanntmachung wird mittels Amtsblatt sichergestellt. Damit kommt das Landratsamt – trotz eines enorm hohen Arbeitsaufwands – der Forderung nach, die Neuausweisung noch in dieser Amtsperiode abzuschließen.

Die Entwürfe und Karten liegen im Landratsamt, Rosenheimer Straße 4 in Miesbach, Haus G (Infopoint), zu den allgemeinen Dienststunden sowie in den Rathäusern der betroffenen Gemeinden aus. Ebenfalls einzusehen sind sie auf der Internet-Seite des Landratsamts (www.landkreis-miesbach.de).

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Auslegungsdauer von einem Monat, in dem Einwendungen beim Landratsamt eingereicht werden können. Dies kann postalisch wie auch per Mail an [email protected] erfolgen.

Im Anschluss an die zweite Auslegung prüft die Untere Naturschutzbehörde die dann noch eingegangenen Einwendungen. Wenn dieser Vorgang abgeschlossen ist und berechtigte Einwände in die Verordnungen eingearbeitet sind, entscheidet der Kreistag in einer Sondersitzung noch vor der Kommunalwahl am 8. März 2026. Die über 800 bereits eingegangenen Einwendungen sind bereits geprüft und – falls berechtigt – eingearbeitet. Deren Beantwortung erfolgt jedoch erst mit der endgültigen Beschlussfassung.“
Hier mal der Link zur 2. Auslegung.
Neu ist jetzt, dass diese ominöse 1,5 m Regelung erst am 01.04.2027 in Kraft tritt. Und das auch nur, wenn bis dahin der Kreistag keinen eigenen Beschluss zum Mountainbiken und einer künftigen Zonierung der Wege faßt.
 
Hier mal der Link zur 2. Auslegung.
Neu ist jetzt, dass diese ominöse 1,5 m Regelung erst am 01.04.2027 in Kraft tritt. Und das auch nur, wenn bis dahin der Kreistag keinen eigenen Beschluss zum Mountainbiken und einer künftigen Zonierung der Wege faßt.
Ich habe den von dir verlinkten Entwurf (danke dafür) so verstanden, dass die pauschale Sperrung (< 1,5m) automatisch in Kraft tritt, sollte die Zonierung nicht zum Termin beschlossen wird.
Meine Einschätzung ist somit: worst case, auch wenn nicht sofort.
 
Falls jemand eine Einwendung an das LRA senden möchte: Mein digitaler Knecht hat da mal vier Vorschläge ausgearbeitet. Klickt einfach einen der folgenden Links. Es öffnet sich dann eine neue Email mit einer Vorlage zu einer Einwendung. Die kann man noch nach eigenen Bedürfnissen anpassen und dann an das Landratsamt senden.

Vorlage 1 - Sachlich strukturiert
Vorlage 2 - Juristisch pointiert
 
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