DIMB IG Bayerische Voralpen

https://www.merkur.de/lokales/regio...t-den-landschaftsschutzgebieten-94037415.html

„… Nach der Sondersitzung und internen Abstimmungen hat sich Landrat Olaf von Löwis nun dazu entschieden, die zweite Auslegung der laufend aktualisierten, mit Gremien und Gemeinden abgesprochenen Entwürfe am Freitag, 21. November, zu starten. Die erforderliche Bekanntmachung wird mittels Amtsblatt sichergestellt. Damit kommt das Landratsamt – trotz eines enorm hohen Arbeitsaufwands – der Forderung nach, die Neuausweisung noch in dieser Amtsperiode abzuschließen.

Die Entwürfe und Karten liegen im Landratsamt, Rosenheimer Straße 4 in Miesbach, Haus G (Infopoint), zu den allgemeinen Dienststunden sowie in den Rathäusern der betroffenen Gemeinden aus. Ebenfalls einzusehen sind sie auf der Internet-Seite des Landratsamts (www.landkreis-miesbach.de).

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Auslegungsdauer von einem Monat, in dem Einwendungen beim Landratsamt eingereicht werden können. Dies kann postalisch wie auch per Mail an [email protected] erfolgen.

Im Anschluss an die zweite Auslegung prüft die Untere Naturschutzbehörde die dann noch eingegangenen Einwendungen. Wenn dieser Vorgang abgeschlossen ist und berechtigte Einwände in die Verordnungen eingearbeitet sind, entscheidet der Kreistag in einer Sondersitzung noch vor der Kommunalwahl am 8. März 2026. Die über 800 bereits eingegangenen Einwendungen sind bereits geprüft und – falls berechtigt – eingearbeitet. Deren Beantwortung erfolgt jedoch erst mit der endgültigen Beschlussfassung.“
Hier mal der Link zur 2. Auslegung.
Neu ist jetzt, dass diese ominöse 1,5 m Regelung erst am 01.04.2027 in Kraft tritt. Und das auch nur, wenn bis dahin der Kreistag keinen eigenen Beschluss zum Mountainbiken und einer künftigen Zonierung der Wege faßt.
 
Hier mal der Link zur 2. Auslegung.
Neu ist jetzt, dass diese ominöse 1,5 m Regelung erst am 01.04.2027 in Kraft tritt. Und das auch nur, wenn bis dahin der Kreistag keinen eigenen Beschluss zum Mountainbiken und einer künftigen Zonierung der Wege faßt.
Ich habe den von dir verlinkten Entwurf (danke dafür) so verstanden, dass die pauschale Sperrung (< 1,5m) automatisch in Kraft tritt, sollte die Zonierung nicht zum Termin beschlossen wird.
Meine Einschätzung ist somit: worst case, auch wenn nicht sofort.
 
Falls jemand eine Einwendung an das LRA senden möchte: Mein digitaler Knecht hat da mal vier Vorschläge ausgearbeitet. Klickt einfach einen der folgenden Links. Es öffnet sich dann eine neue Email mit einer Vorlage zu einer Einwendung. Die kann man noch nach eigenen Bedürfnissen anpassen und dann an das Landratsamt senden.

Vorlage 1 - Sachlich strukturiert
Vorlage 2 - Juristisch pointiert
 
Zuletzt bearbeitet:
Frage zur Demeljochrunde:
IMG_8446.jpeg

In einer sehr frühen Moser-Version (1-17, 2. Aufl. 1992), wie ich sie vor über 30 Jahren gefahren bin, vollzieht sich die Auffahrt von der Bundesstraße direkt nach der Staatsgrenze an der Rauchstubenalm (Punkt 9 auf der Karte). (Später folgte ein Singletrailabschnitt (10) bergauf, der teilweise zu schieben war. )
Nun kann man schon ganz unten von der Straße aus ein Gatter und ein Fahrverbotsschild für Radfahrer erkennen.

Weiß jemand mehr darüber?
Seit wann, warum?
Und welche Alternative gibt’s für die Auffahrt?
https://bkrtr.de/JTNJq
 
Weiß jemand mehr darüber?
Seit wann, warum?
Als der Moser seine Touren veröffentlicht hat, hatte noch keiner die rechtliche Situation in Österreich auf dem Schirm. Und die ist eindeutig: Wo Radfahren nicht explizit erlaubt ist, ist es verboten. Die Behörden haben deshalb an bekannten Stellen immer mehr (eigentlich überflüssige) Schilder aufgestellt, die darauf hinweisen.

Die erlaubten, offiziellen Strecken in Tirol findest du hier: https://mapsmobile.tirol.gv.at/synserver?project=mobile_mountainbike&client=flex

Du hast also nur zwei Möglichkeiten: Entweder du fährst auch verbotene Straßen und Wege (wie vor 30 Jahren), oder du bastelst aus den erlaubten Wegen eine neue Runde zusammen.
 
Die offizielle Strecke hat auch eine zeitliche Beschränkung. Es ist, soweit ich mich erinnere, nur von Mai bis Oktober erlaubt dort zu fahren.
 
unsere Initiative für mehr Sicherheit auf den Trails hinweisen:
Verstehe ich nicht ganz: ist auf den trails so viel Gegenverkehr (Biker/ Wanderer/ Tiere...), dass man durch Reflektoren an den LR für mehr Sicherheit sorgen kann? Wie wäre es mit angepasster Geschwindigkeit an schlecht einsehbaren Stellen?
 
Verstehe ich nicht ganz: ist auf den trails so viel Gegenverkehr (Biker/ Wanderer/ Tiere...), dass man durch Reflektoren an den LR für mehr Sicherheit sorgen kann? Wie wäre es mit angepasster Geschwindigkeit an schlecht einsehbaren Stellen?
Bei Rabe Bike gibt es demnächst auch noch eine Veranstaltung hierzu mit Dr. Ansgar Leuchtenberg von der Physical Research Alliance for Navigation and Kinematics (kurz PRANK). Er wird die genauen Zusammenhänge in diesem Termin erläutern. Datum, Uhrzeit und Ort werde ich noch bekannt geben.
 
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