Für Fahrräder Opt-Out, für E-Bikes Opt-In. Wo gibt es da ein "Pfad-Klassifizierungs-Problem"?
Das Opt-In könnte ja pauschal erfolgen ("zum Radfahren markierte Wege").
Ich finde es im übrigen ein wenig seltsam, dass Du, der ja eigentlich durch recht überlegte Beiträge auffällt, mir hier pauschal unterstellst, ich wäre für ein E-Bike-Verbot im Wald. Gut, das könnte an meiner Signatur liegen, aber Du solltest das eigentlich besser wissen.
Ich unterstelle dir gar nichts, schon gleich gar nicht pauschal.
Um das kurz aufzudröseln:
Aktuelle Situation ist, dass alle nicht versicherungspflichtigen Fahrräder, also alle 25km/h Pedelecs (im weiteren dem allgemeinen Gebrauch folgend, wenn auch rechtlich unzutreffend, E-Bike genannt), alle motorlosen MTB und alle sonstigen Drahtesel auf allen Wegen (tatsächlich mit der Einschränkung fester Weg, praktisch ohne große Bedeutung), die nicht explizit verboten sind, fahren dürfen. Alle S-Pedelecs und insbesondere alle motorgetriebenen Zweiräder im klassischen Sinne (also mit Gashahn, egal ob Benzin oder Strom) müssen komplett aus dem Wald draußen bleiben.
Nach dem Gesetzentwurf ändert sich für motorlose Fahrräder und E-Bikes, dass sie nur noch auf sogenannten Fahrwegen unterwegs sein dürfen. Was der Fahrweg ist, wurde noch diskutiert, es stehen die 3,5m Breite im Raum, wobei das wahrscheinlich nicht ganz zutreffend ist, genauer wurde eine ganzjährige Befahrbarkeit mit “normalem PKW” (was immer das jetzt ist) zugrunde gelegt, wobei hier ja berechtigt eingewandt wurde, dass dies selbst für viele Forststraßen nicht der Fall ist, spätestens wenn da mal eine schwere Forstmaschine durchgerollt ist. Für die Motorräder inklusive S-Pedelec ändert sich nichts.
Der Vorschlag, der nun zur Beschwichtigung gemacht werden soll, ist für motorlose Fahrräder den Status Quo beizubehalten und dafür die E-Bikes (wie oben definiert!) zwar nicht wie die S-Pedelecs aus dem Wald zu verbannen, aber immerhin auf die Fahrwege zu beschränken.
So würde ich dich jedenfalls verstehen.
Neben dem schon öfter gebrachten Einwand, dass die Unterscheidung in motorlose Fahrräder und E-Bikes nicht so trivial ist, weil beide rechtlich gleichgestellt sind und eine hier eingeführte Unterscheidung zumindest Spielraum für Klagen lassen würde - was der Gesetzgeber sicher vermeiden will -, kommt nun noch die oben angerissene Unklarheit für E-Bikes hinsichtlich Fahrwege hinzu. Das trifft die vorgesehene neue Regelung zwar auch allgemein, aber es bleibt ein Problem für E-Bikes, wenn man das in der Praxis anwenden will. Ich erinnere nur an die 2m-Regel in BaWü und den geeigneten Weg in Bayern. Darauf wollte ich hinaus.
Praktikabel ist die bisherige Regelung, Fahrräder dürfen auf Wegen fahren, sonst nicht. Eine Unterscheidung der Fahrräder bringt Probleme und eine Unterscheidung von Wegen bringt ebenfalls Probleme (ist übrigens ein weiterer Argumentationspunkt gegen den Gesetzentwurf). Man sollte daher darauf dringen, hier eine rechtssichere Lösung zu nehmen, und das wäre im Prinzip die Beibehaltung der bisherigen Lösung. Wenn man dazu mit entsprechenden Untersuchungen und Statistiken belegt, dass weder aus Gründen des Zusammenlebens von bisher im Wald zugelassenen Nutzern noch aus Gründen des Naturschutzes eine flächendeckende Einschränkung von Fahrrädern über das bisherige hinaus - Beschränkung auf Wege - verhältnismäßig bzw. notwendig ist (und das ist mit bereits vorliegenden Daten ja durchaus machbar), dann kann man darlegen, dass die vorliegende Neufassung in diesem Punkt nicht zielführend ist. Und genau da muss man hin. Sich das Leben auf dem Weg schwerer zu machen als notwendig, scheint mir eher unklug zu sein.