!!! 7-GB Verbot/gesperrt !!!

Ich bin mir ziemlich sicher, dass du in dem Alter der Kids heute solche Sachen bauen, das auch tun würdest.

Wir haben auch schon vor fast 40 Jahren im Wald Sprunghügel gebaut (ja so hießen die damals)
Kann mich auch noch daran erinnern wie ich mich aufs Maul gelegt habe auf sonem Dingen, nur meine Eltern haben eben nicht nach Schuldigen gesucht sondern da kam von meinem Vater nur der Kommentar "was machste auch son Scheiß"
Das ist vielleicht das Problem, dass viele Eltern heute meinen irgendwer muss doch dafür haften, dass mein Kind sich auf die Nase gelegt hat.

Was in den USA die Waffen sind ist in Deutschland die Rechtschutzversicherung ;)
Jeder muss eine haben weil ja jemand klagen könnte. Und wennsde son scheiss hast ziehste halt auch schneller den Revolver ;)
 

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Re: !!! 7-GB Verbot/gesperrt !!!
wenn man sich mit dem bike beim wissentlichen befahren von Gelände abseits eines Weges aufs maul legt ist man eigentlich immer selber schuld.

entweder war man zu schnell oder zu langsam
oder die fahrtechnik war nicht ausreichend
oder das Rad ungeeignet dafür oder irgendwas am Rad war nicht in ordnungsgemäßen zustand

und dann dafür jemand anderen haftbar machen?
 
Wo bitte habe ich pauschalisiert? Ich habe nichts anderes gesagt als du, nur mit anderen Worten. Nämlich dass es auf beiden Seiten Idioten gibt und das ich verstehen kann, dass manche Leute deswegen genervt sind.
Immer diese Schuldzuweisungen an eBiker, Fullfacefahrer etc. Was soll sowas? Selber ist man natürlch immer der Saubermann... wers glaubt.....
Das war jetzt nicht expliziet auf dich bezogen, sondern im Kontext "Toleranz".
 
Richtig, den Text hatte ich kopiert. Die meiner Meinung nach wichtigen Inhalten für selbst gebaute Trails abseites der Wege noch mal kursiv:
Ok dann hier aus dem Urteil:

Atypische Gefahren sind alle nicht durch die Natur oder durch die Art der Bewirtschaftung mehr oder weniger zwangsläufig vorgegebenen Zustände, insbesondere vom Waldbesitzer geschaffene oder geduldete Gefahren,

die ein Waldbesucher nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auf die er sich nicht einzurichten vermag, weil er nicht mit ihnen rechnen muss

(vgl. OLG Köln, aaO; OLG Düsseldorf, VersR 1998, 1166; NJW-RR 2008, 1247, 1248; OLG Hamm, NuR 2007, 845; OLG Karlsruhe, NuR 2011, 823, 824; LG Braunschweig, aaO S. 778; LG Tübingen, aaO S. 780; Gebhard, NuR 2008, 754, 758; Staudinger/Hager, aaO; Klose/Orf, aaO Rn. 50; Geigel/Wellner, aaO Rn. 95). Dazu können etwa (nicht waldtypische) Hindernisse, die einen Weg versperren, oder nicht gesicherte Holzstapel gehören (vgl. OLG Köln, aaO; OLG Koblenz, aaO; LG Tübingen, aaO S. 780; Gebhard, aaO; Klose/Orf, aaO Rn. 51).

Auf einem Wanderweg muss ich nicht mit Anliegern und Sprungschanzen rechnen. Wenn die Strecke abseits im Wald liegt und die Hindernisse erkennbar sind, gehört schon eine Portion eigene Verantwortung dazu, wenn man dort zu Schaden kommt.
 
Den Link habe ich gelesen, aber der von dir kopierte Text ist nicht aus dem Urteil, sondern aus einer freien Interpretation des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zu diesem Urteil. Die Interpretation hattest du oben ja schon als Urteil verlinkt. Hier hat man die Urteilsbegründung sehr stark durch die Brille des (Kommunal-)Waldbesitzers gelesen.
Man muss noch dazu sagen, dass diese Interpretation, eben auch andere Urteile heranzieht, das nennt man dann geltendes Recht. Wenn solch eine Seite zu einer solchen Interpretation kommt, dann gehe ich schon davon aus, dass man sich daran orientieren kann.
 
Na ja. ...Die Freerider bauen oft mitten in den Berghang Sprungschanzen und schaffen so gefährliche Strecken, das ist illegal. Duldet der Waldeigentümer wissentlich diese Pässe, ohne etwas dagegen zu unternehmen, dann könnte ihm im Schadensfall sogar unterstellt werden, dass er diese Einrichtungen hätte auf Verkehrssicherheit überprüfen oder abbauen müssen....
 
wenn man sich mit dem bike beim wissentlichen befahren von Gelände abseits eines Weges aufs maul legt ist man eigentlich immer selber schuld.

entweder war man zu schnell oder zu langsam
oder die fahrtechnik war nicht ausreichend
oder das Rad ungeeignet dafür oder irgendwas am Rad war nicht in ordnungsgemäßen zustand

und dann dafür jemand anderen haftbar machen?

Zu kurz gedacht.

Wenn die Institution, die für die Folgekosten deiner Maulrestaurisierung aufkommen muss, einen Chance sieht, die Kosten von Dritten wiederzubekommen, wird sie es auch machen.
 
abseits der offiziellen Wege fahren, illegale strecke nutzen, dann für doppeltes eigenes Fehlverhalten noch jemand anderen haftbar machen, genau mein humor
 
Man muss noch dazu sagen, dass diese Interpretation, eben auch andere Urteile heranzieht, das nennt man dann geltendes Recht. Wenn solch eine Seite zu einer solchen Interpretation kommt, dann gehe ich schon davon aus, dass man sich daran orientieren kann.
Von den anderen Urteile hat der Bundesgerichtshof eine ganze Reihe in der Begründung zitiert. Die Mittagspause habe ich genutzt, einige davon per Iuris & Co mal anzuschauen. Die meisten grenzen waldtypische Gefahren von atypischen Gefahren ab und betonen, dass die Waldbesitzer auch entlang stark genutzter Wanderwege und sogar öffentlicher Straßen keine besondere Sorgfaltspflicht in dem Bereich haben. Echte Urteile zu atypischen Gefahren habe ich nur drei gefunden: 1. Schranke auf dem Weg am Waldrand; 2. Treppe im Verlauf eines Wanderwegs (ähnlich zu Nideggen); 3. Geparkte Autos auf Rückeweg. In allen Fällen wurde der Waldbesitzer aus der Haftung genommen.

Zwei weitere Fälle sind erst nach dem BGH-Urteil verhandelt worden: 1. Draht über Weg gespannt 2. Nideggen (hier wurde das Hindernis als waldtypische Gefahr eingestuft). Im ersten Fall war nicht nur der Waldbesitzer der Beklagte und nur hier gab es Schadensersatz. Es gibt aber eine andere Gruppe von Urteilen, die zum Passus "Hindernisse, die einen Weg versperren" aus der Urteilsbegründung passen: Die nicht erkennbaren Drahtseile, Stolperfallen wie Stöcke und eingegrabene Nägel. Hier ist regelmäßig nicht der Waldbesitzer, sondern der "Erbauer" der Beklagte (sofern man ihn kriegen konnte). Daraus folgere ich, dass das geltende Recht das Maß für die Haftung des Waldbesitzers auch bei atypischen Gefahren sehr hoch anlegt und die Eigenverantwortung der Waldbenutzer einfordert. Das geltende Recht ist also sehr auf Seiten der Waldbesitzer und die Auslegung des Kommunalverbandes sehr zweifelhaft.

Das bedeutet aber auch, dass ein mit Erlaubnis angelegter Trail auch in der Verantwortung des Erbauers bzw. Betreibers der Strecke liegt und normale Waldbenutzer auf eine potentielle Gefährdung hingewiesen werden müssen - nicht zuletzt um den Waldbesitzer abzusichern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Von den anderen Urteile hat der Bundesgerichtshof eine ganze Reihe in der Begründung zitiert. Die Mittagspause habe ich genutzt, einige davon per Iuris & Co mal anzuschauen. Die meisten grenzen waldtypische Gefahren von atypischen Gefahren ab und betonen, dass die Waldbesitzer auch entlang stark genutzter Wanderwege und sogar öffentlicher Straßen keine besondere Sorgfaltspflicht in dem Bereich haben. Echte Urteile zu atypischen Gefahren habe ich nur drei gefunden: 1. Schranke auf dem Weg am Waldrand; 2. Treppe im Verlauf eines Wanderwegs (ähnlich zu Nideggen); 3. Geparkte Autos auf Rückeweg. In allen Fällen wurde der Waldbesitzer aus der Haftung genommen.

Zwei weitere Fälle sind erst nach dem BGH-Urteil verhandelt worden: 1. Draht über Weg gespannt 2. Nideggen (hier wurde das Hindernis als waldtypische Gefahr eingestuft). Im ersten Fall war nicht nur der Waldbesitzer der Beklagte und nur hier gab es Schadensersatz. Es gibt aber eine andere Gruppe von Urteilen, die zum Passus "Hindernisse, die einen Weg versperren" aus der Urteilsbegründung passen: Die nicht erkennbaren Drahtseile, Stolperfallen wie Stöcke und eingegrabene Nägel. Hier ist regelmäßig nicht der Waldbesitzer, sondern der "Erbauer" der Beklagte (sofern man ihn kriegen konnte). Daraus folgere ich, dass das geltende Recht das Maß für die Haftung des Waldbesitzers auch bei atypischen Gefahren sehr hoch anlegt und die Eigenverantwortung der Waldbenutzer einfordert. Das geltende Recht ist also sehr auf Seiten der Waldbesitzer und die Auslegung des Kommunalverbandes sehr zweifelhaft.

Das bedeutet aber auch, dass ein mit Erlaubnis anlegter Trail auch in der Verantwortung des Erbauers bzw. Betreibers der Strecke liegt und normale Waldbenutzer auf eine potentielle Gefährdung hingewiesen werden müssen - nicht zuletzt um den Waldbesitzer abzusichern.
Hey Hut ab für deinen Eifer das alles durchzuwühlen. :daumen:
 
"„Der Wald wird immer mehr zerstört, aufschießendes Buschwerk und Jungbuchen haben keine Chance heranzuwachsen. Es werden rücksichtslos Baumwurzeln freigelegt, Kuhlen ausgehoben und Erdwälle angelegt. Das Gebiet verödet, während die Vegetation auf nicht betroffenen Grundstücken gedeiht“, "

Das ist auch der Hammer und dann ein Bild von einem Buchenwald. Solange da große Buchen stehen wächst da sowieso nichts. Da fehlt es einfach an Licht. Neben dem angesprochen Trail ist auf jeden Fall kein verödetes Gebiet zu sehen. Etwas mehr Richtung Franzhäuschen schon, da sind große Flächen abgeholzt worden.
 
Das ist auch der Hammer und dann ein Bild von einem Buchenwald. Solange da große Buchen stehen wächst da sowieso nichts. Da fehlt es einfach an Licht. Neben dem angesprochen Trail ist auf jeden Fall kein verödetes Gebiet zu sehen. Etwas mehr Richtung Franzhäuschen schon, da sind große Flächen abgeholzt worden.
Neben dem Licht sollte man auch den "Großen, braunen Borkenkäfer" nicht vergessen, der sich über die jungen Bäume hermacht.
 
dass der Waldbesitzer dafür haften muss, wenn da irgend etwas passiert?
die ein Waldbesucher nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auf die er sich nicht einzurichten vermag, weil er nicht mit ihnen rechnen muss
Duldet der Waldeigentümer wissentlich diese Pässe, ohne etwas dagegen zu unternehmen, dann könnte ihm im Schadensfall sogar unterstellt werden, dass er diese Einrichtungen hätte auf Verkehrssicherheit überprüfen oder abbauen müssen....
Hier was zur angeblichen Haftung der Waldbesitzer:
https://www.mtb-news.de/forum/t/trail-downhill-essen-kettwig.882678/post-16387618
Wenn die Institution, die für die Folgekosten deiner Maulrestaurisierung aufkommen muss, einen Chance sieht, die Kosten von Dritten wiederzubekommen, wird sie es auch machen versuchen.
Es ist nicht schwierig, jemanden anzuzeigen oder zu verklagen.
Mit solchen Klagen erfolgreich zu sein ist erheblich schwieriger.
 
Und die "Geschädigten" sind dann deiner Meinung nach die Mountainbiker im allgemeinen, oder wie muss ich deine Aussage verstehen?
Mit "Geschädigten" meinte ich die Waldbesitzer. Ist aus meinem Beitrag nicht ganz klar geworden, habe ich heute morgen auf einer Parkbank ins Mobiltelefon getippt.

Zum Thema buddlen verteidigen:
Und das genau ist der Punkt. Mir erschließt sich nicht, wie u.a. ein Vertreter der DIMB hier öffentlich eine solche Position einnehmen kann.
Kannst Du mir die Aussage verlinken?

Auf einem Wanderweg muss ich nicht mit Anliegern und Sprungschanzen rechnen.
Auf einem Wanderweg musst Du mit Hindernissen rechnen, z.B. ein umgefallener Baum. Also immer bremsbereit sein. Auf einer Rennstrecke sollten keine Hindernisse sein, da kann man es richtig ballern lassen.

Langer Text, incl. Links und Argumentationskette. Fazit:
Das geltende Recht ist also sehr auf Seiten der Waldbesitzer
Danke für die Arbeit, die Du da reingesteckt hast. @ alle, die an die Haftung glauben: lest Euch sibus Text mal durch.
 
Zu der Haftung gibt es mehrere Artikel die das nicht so eindeutig sehen. Das wird gerne vorgeschoben. Genau wie die Schäden an Bäumen und Wurzeln....etc.-p.p.

Ob das Bauwerk in dem Bild wirklich in Kaldauen stand wage ich zu bezweifeln ich bin da öfter unterwegs und nehme beim Rückweg diesen Trail mit. So wild ist der gar nicht.

Würde mich nicht wundern wenn da wieder jemand ein Bild ausgegraben hat welches wo anders her stammt.

In der Regel meide ich diesen Bereich im Kaldauer Wald. Vor zwei oder drei Jahren stand dort aber auf jeden Fall eine solche Rampe und ich habe bei deren "Nutzung" mal kurz zugesehen (und mir dabei gedacht: hoffentlich geht das für alle gut aus, die da drüber springen). Der Trail selbst (ohne die Sprünge) ist tatsächlich nicht besonders wild, dennoch handelt es sich nun mal definitiv um einen in den Hang gebauten Trail.
 
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