!!! 7-GB Verbot/gesperrt !!!

Ja, formal ist da evtl. einiges nicht (ganz) korrekt, und dann gleich an die Obergrenze des Verwarngeldsatzes zu gehen, ist auch bemerkenswert. Würde mich - und wohl noch andere - Mitleser interessieren, wie die Sache weitergeht ...
 

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Re: !!! 7-GB Verbot/gesperrt !!!
War leider keine Option.
Die beiden standen so, dass ich hart durchs Unterholz gemusst hätte um an ihnen vorbei zu kommen, was nicht möglich war.
War auch schon zu nah an ihnen dran, da sie wie eingangs beschrieben den Eindruck erweckt hatten, mich einfach durchzulassen.

Zudem standen an den angrenzenden Wiese ca. 600 Schafe, so dass ich spätestens da hätte absteigen müssen.
Hast Du einen Rechtsschutz? Ein herbeiwinken könnte u.U. für die beiden ein Problem geben. Ein Anwalt findet immer was u.U. einen formellen Fehler. Nur wenn man nicht alles schluckt, kann man an so etwas was ändern.
 
Bin im Verwaltungsrecht berufsbedingt selber relativ tief drin ;)
Rechtschutz habe ich...
Ich persönlich hätte, sofern ich die Maßnahme selber getroffen hätte, vermutlich auch nicht die Obergrenze des VG genutzt, zumal ich wirklich freundlich geblieben bin und auf die zum Teil nicht unerheblichen Provokationen nicht eingegangen bin.

Gleichzeitig denke ich aber, dass die ganze Maßnahme auch zur Abschreckung und Weiterleitung an weitere gleichgesinnte "rücksichtslose Mountainbiker" gedacht war...
Hat ja augenscheinlich funktioniert :)

Fühlt Euch aber in jedem Falle gewarnt:
Kleiner, dicklicher Typ mit Schnurrbart und sehr großer (ca. 2 Meter) jüngerer mit braunen Haaren würde ich weiträumig umfahren.
 
Bin im Verwaltungsrecht berufsbedingt selber relativ tief drin ;)
Rechtschutz habe ich...
Ich persönlich hätte, sofern ich die Maßnahme selber getroffen hätte, vermutlich auch nicht die Obergrenze des VG genutzt, zumal ich wirklich freundlich geblieben bin und auf die zum Teil nicht unerheblichen Provokationen nicht eingegangen bin.

Gleichzeitig denke ich aber, dass die ganze Maßnahme auch zur Abschreckung und Weiterleitung an weitere gleichgesinnte "rücksichtslose Mountainbiker" gedacht war...
Hat ja augenscheinlich funktioniert :)

Fühlt Euch aber in jedem Falle gewarnt:
Kleiner, dicklicher Typ mit Schnurrbart und sehr großer (ca. 2 Meter) jüngerer mit braunen Haaren würde ich weiträumig umfahren.
Ja, der "Abschreckungseffekt zur Vermeidung negativer Vorbildwirkung" scheint den beiden wichtig gewesen zu sein. Um so interessanter ist es zu wissen, ob und was da nachkommt ...
 
Beim Verwarngeld kommt eigentlich keine Verwaltungsgebühr dazu.

Die beträgt meines Wissens, zumindest in Köln, 23,80 Euro.
Selbst mit dem günstigsten Bußgeldsatz (60 Euro) leigt man dann schon bei entspannten 83,80 ;)

Ich werde berichten :)
 
Positiv ist ja, dass auch die Spaziergänger mit freilaufenden Hunden zur Kasse gebeten werden. Zumindest findet dort eine Gleichbehandlung statt. Vielleicht ergbit sich dadurch die Möglichkeit eine gemeinsame Lobby zu bilden. Es gibt ja jetzt einen neuen "Feind". Bin gespannt, ob solche Auseinandersetzungen nicht zu einer Differenzierung zwischen unmotorisierten und E-Bikes führt, durchaus möglich. Bei gutem Wetter liegt die E-Bike Quote im 7G gefühlt bei >70%.
Ich empfinde das Miteinander im 7G zwischen Wanderern und Bikern als ziemlich entspannt. Ich bremse immer runter auf Schritttempo und grüße freundlich. Und wenn ich mich bergauf quäle, gibt es immer wieder aufmunternde Worte der Spaziergänger. Einzig mit einem Autofahrer hatte ich mal Probleme. Insofern schießen die Wichtigtuer Kontrolleure weit über das Ziel hinaus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehe es genau wie du.
Verhalte mich analog zu dir. Werde stets begrüßt, angefeuert oder auch mit "Da fahren sie runter?! Das will ich sehen!" angesprochen :)

Die Hand voll Wanderer und Biker, die leider einfach Idioten sind, klammere ich da einfach mal aus.


Daten bei VG werden bei erfolgter Zahlung und damit Abschluss des Verfahrens nach einiger Zeit gelöscht.
 
Ja verdammt.. klingt ja alles ähnlich wie damals bei mir.. Provozierend, unumgänglich, unnötig.. 45€ für eine Ordnungswidirigkeit hatten wir damals jeder bekommen. Ich hatte versucht rauszufinden wie sinnvoll/chancenreich es nicht zu zahlen, telefonierte hierzu eine ganze Weile mit einem Mitarbeiter der Forstbehörde um eine Einschätzung zu bekommen und vorallem einfach mal nachzuhören wie so die Stimmungslage ist. Dabei lag der Fokus nicht darauf um die Zahlung zu kommen, sondern die Sachlage zu beleuchten.. Der Herr verstand zwar meine Lage ganz gut und seine persönliche Meinung schien wohlmöglich garnicht so unvernünftig zu sein.. doch klar war, -ich habe mich "falsch" verhalten und würde wohl nicht drum herum kommen können. Vorallem weil der kontrollierende "Oberbefehlshaber" wohl jemand sei der da alles nutze.. Und wenn ich mich da so an sämtliche gefallene Worte erinnere, -was einfallen lassen könnt der sich auf jeden Fall, da bin ich mir sicher! Ich bin seit diesem Tage vor nun rund 2 1/2 Jahren nicht mehr im 7GB gewesen und ärgere mich regelmäßig darüber. Denn eigentlich kann es ja nicht sein dass die mit ihrer Masche auch noch den gewünschten Erfolg feiern und mich fernhalten..
 
Wie sieht es denn aus? Dürfen die Kontrolleure der Forstbehörde einen überhaupt festhalten? Wenn nein könnte man doch weiterfahren und die Herrschaften ignorieren? Sollten sie dann die Weiterfahrt verhindern oder gar handgreiflich werden könnte man doch auf Freiheitsberaubung plädieren?
 
Könnte man das herbeiwinken nicht als Anstiftung zu einer Ordnungswidrigkeit deuten. Da es dieses eigentlich nicht gibt wäre der Herr selber ein Tatbeteiligter....... :D
 
Wie sieht es denn aus? Dürfen die Kontrolleure der Forstbehörde einen überhaupt festhalten? Wenn nein könnte man doch weiterfahren und die Herrschaften ignorieren? Sollten sie dann die Weiterfahrt verhindern oder gar handgreiflich werden könnte man doch auf Freiheitsberaubung plädieren?

Nein bei einer Ordnungswidrigkeit, darf man niemanden festsetzen. Nur bei einer Straftat. § 46 Abs. 3 S. 1 OWiG
 
Laut Aussage des Schnurrbarts wird bei jeder Owi, die im 7G begangen wird, sofort Vorsatz bejaht.

Als ich ihn gefragt habe, wo das steht, konnte er mir nicht antworten.
Als ich ihm dann gesagt habe, dass ich das verwaltungsrechltich für eine äußerst gewagte Annahme halte, die er gerne mit meinem Anwalt ausdiskutieren könne, hat er gar nichts mehr dazu gesagt.


Abermals:
Habe mich objektiv falsch verhalten.
Dessen bin ich mir bewusst.
Dennoch war der Umgang des einen Dudes einfach unter aller Kanone :)

Und wenn es Euch den Ärger erspart, isses mir die Kohle wert :)
 
Laut Aussage des Schnurrbarts wird bei jeder Owi, die im 7G begangen wird, sofort Vorsatz bejaht.

Als ich ihn gefragt habe, wo das steht, konnte er mir nicht antworten.
Als ich ihm dann gesagt habe, dass ich das verwaltungsrechltich für eine äußerst gewagte Annahme halte, die er gerne mit meinem Anwalt ausdiskutieren könne, hat er gar nichts mehr dazu gesagt.
Hmm... einer meiner MTB-Kumpels ist Anwalt, wäre interessant was der sagen würde wenn der bei so etwas mit dabei wäre.
 
Laut Aussage des Schnurrbarts wird bei jeder Owi, die im 7G begangen wird, sofort Vorsatz bejaht.

Als ich ihn gefragt habe, wo das steht, konnte er mir nicht antworten.
Als ich ihm dann gesagt habe, dass ich das verwaltungsrechltich für eine äußerst gewagte Annahme halte, die er gerne mit meinem Anwalt ausdiskutieren könne, hat er gar nichts mehr dazu gesagt.


Abermals:
Habe mich objektiv falsch verhalten.
Dessen bin ich mir bewusst.
Dennoch war der Umgang des einen Dudes einfach unter aller Kanone :)

Und wenn es Euch den Ärger erspart, isses mir die Kohle wert :)
Ich bleibe ja bei der Meinung, das es für einen nicht Ortskundigen, der nicht am Wanderparkplatz anhält um sich die Karten und damit die Regelungen anzusehen, unterwegs nicht erkennbar ist das ein weg gesperrt ist!

Und welcher mtb'ler halt auf Tour die außerhalb startet an solchen Tafeln an?

Ich Frage mich weiterhin ob eine Kennzeichnung per farbigen Pfeilen zulässig ist! Zumal diese ja schon durch illegal angebrachten ergänzt wurden, wie soll da ein Ortsunkundiger noch mit klar Kommen!

Ich denke das dort klare Schilder gemäß StvZo angebracht werden müssten, gerade bei dem Flickenteppich an Regeln, den wir im 7GB und angrenzenden Gebieten haben.
 
Laut Aussage des Schnurrbarts wird bei jeder Owi, die im 7G begangen wird, sofort Vorsatz bejaht.

Als ich ihn gefragt habe, wo das steht, konnte er mir nicht antworten.
Als ich ihm dann gesagt habe, dass ich das verwaltungsrechltich für eine äußerst gewagte Annahme halte, die er gerne mit meinem Anwalt ausdiskutieren könne, hat er gar nichts mehr dazu gesagt.


Abermals:
Habe mich objektiv falsch verhalten.
Dessen bin ich mir bewusst.
Dennoch war der Umgang des einen Dudes einfach unter aller Kanone :)

Und wenn es Euch den Ärger erspart, isses mir die Kohle wert :)

Bin mir nicht sicher, ob auf längere Sicht die harte Nummer mit Widerspruch etc. mehr Ärger erspart, v.a. falls die Erfolgsaussichten gut sind; kann aber nicht Einschätzen, wie groß das Eskalationspotential auf Seiten der Behöre ist in Richtung "jetzt erst recht und möglichst jeden Tag" ...
 
Bin mir nicht sicher, ob auf längere Sicht die harte Nummer mit Widerspruch etc. mehr Ärger erspart, v.a. falls die Erfolgsaussichten gut sind; kann aber nicht Einschätzen, wie groß das Eskalationspotential auf Seiten der Behöre ist in Richtung "jetzt erst recht und möglichst jeden Tag" ...
Angesichts der Ausgeschrieben bzw, vorgesehenen Ranger stellen, rechne ich mit einer Eskalation der Lage.
 
Angesichts der Ausgeschrieben bzw, vorgesehenen Ranger stellen, rechne ich mit einer Eskalation der Lage.
Die beiden Stellen, die der Landkreis Ende 2018 ausgeschrieben hat, scheinen also besetzt zu sein. In der Ausschreibung stand, dass sie auch einen Dienstwagen haben, der wird wohl nicht allzu weit entfernt gestanden haben. Der Wegeplan ist im Rahmen des Naturschutzgesetzes als Verordnung der Bezirksregierung in Kraft getreten. Inwieweit eine Kennzeichung mit Karten und Pfeilen an Bäumen ausreicht, wirst du wahrscheinlich nur über eine Klage feststellen können.

@Blades Die neuen Ranger sind vermutlich direkt im Ordnungsamt bzw. Landkreis angestellt, wobei auch Förster im Wald dieselben Befugnisse haben, wie das Ordnungsamt und die dürfen sehr viel, was die Polizei auch darf. Das einzige, was mir spontan einfällt, was sie nicht haben bzw. dürfen sind Schusswaffen und der Eingriff in den fließenden Verkehr.
 
Selbst das dürfen sie unter gewissen Voraussetzungen ;)
Bei uns in Köln z.B. tragen Ordnungsbeamte im Rahmen des OpaRi (Ordnungspartnerschaft Ringe) auch Schlagstöcke, die unter das WaffG fallen usw.
Das ist aber nun wirklich arg off-topic ;)

Habe die Hoffnungs dass Schnurrbart und seine Gang bei dem nahenden Schweinewetter nicht mehr vor die Tür gehen und stattdessen lieber Innendienst machen :)
 
Die neuen Ranger sind vermutlich direkt im Ordnungsamt bzw. Landkreis angestellt, wobei auch Förster im Wald dieselben Befugnisse haben, wie das Ordnungsamt und die dürfen sehr viel, was die Polizei auch darf. Das einzige, was mir spontan einfällt, was sie nicht haben bzw. dürfen
sind Schusswaffen und der Eingriff in den fließenden Verkehr.

Gernau. Ich zitiere mal.
Es ist zwar richtig, dass wegen einer Ordnungswidrigkeit niemand vorläufig festgenommen werden darf (§ 127 StPO), aber das Festhalten zum Zwecke der Feststellung der Personalien ist sehr wohl erlaubt. Wäre dem nicht so, könnte der Staat einpacken.
Deswegen regelt das Ordnungswidrigkeitengesetz ganz eindeutig, dass selbige zu erforschen und alle Maßnahmen zu treffen sind, um eine Verdunklung zu verhindern. § 46 OWiG verweist dazu auf die Strafprozessordnung. "Für das Bußgeldverfahren gelten ... die Bestimmungen der StPO sinngemäß". Und damit landet man beim § 163b StPO, der die Polizei zur Feststellung der Person berechtigt und auch ein Festhalterecht diesbezüglich beinhaltet. Dies hat nichts mit vorläufiger Festnahme zu tun.
Selbiges gilt für Forstbeamte des Revierdienstes - also Leiter von staatlichen oder kommunalen Forstrevieren , Berufsjäger oder Jagdaufseher mit entspr. Ausbildung etc. die alle Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind.
 
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